13. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Juli 1918

Veröffentlichung eines Urteils vom Amtsgericht Gemünd

In der
Privatklagesache
1. der Ehefrau Franz Bongard
zu Kerperscheid
2. der Maria Rau daselbst,
Privatklägerinnen,
vertreten durch Rechtsanwalt
Doetsch in Euskirchen, gegenden
Ackerer Peter Josef Pütz zu
Kerperscheid, geboren 6. Februar
1867 zu Sistig,
Angeklagter,
wegen Beleidigung hat das K[öni]gl[iche].
Schöffengericht in Gemünd (Eifel)
am 7. Juni für Recht
erkannt:
Der Angeklagte wird
wegen Beleidigung zu einer
Geldstrafe von 50 M[ar]k.
-fünfzig Mark- eventuell
10 Tagen Haft und zu den
Kosten des Verfahrens ver-
urteilt.
Den Privatklägerinnen
wird die Befugnis zuer-
kannt, den erkennenden Teil
des Urteils innerhalb 4
Wochen nach Rechtskraft
im Kreisblatt auf Kosten
des Angeklagten einmal zu
veröffentlichen.
Die Richtigkeit der Abschrift
der Urteilsformel wird beglaubigt
und die Vollstreckbarkeit des
Urteils bescheinigt.
Gemünd, den 24. Juli 1918.
Disch,
als Gerichtsschreiber des K[öni]gl[ichen].
Amtsgerichts.

8. Juli 1916

08071916privatklage

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. Juli 1916

Urteil in einem Beleidigungsprozeß in Mechernich

Im Namen des Königs!
_____
In der Privatklagesache
der Witwe Johann Theodor
Schoddel, Magdalena, geb, Feuser
zu Mechernich, Privatklägerin
– vertreten durch Rechtsanwalt
Dr. Lukanow in Euskirchen –
gegen die Katharina Ruß , ohne
Geschäft in Mechernich, Ange-
klagte, wegen Beleidigung, hat
das Königliche Schöffengericht in
Gemünd (Eifel) in der Sitzung
vom 13. August 1915 für Recht
erkannt:
Die Angeklagte wird wegen
öffentlicher Beleidigung der Witwe
Theodor Schoddel in Mechernich,
begangen durch eine Anzeige in
der Mechernicher Zeitung vom
1. Januar 1914 zu einer Haft-
strafe von zwei Wochen und zu
den Kosten des Verfahrens und
zum Ersatz der der [sic!] Privatklägerin
entstandenen notwendigen Aus-
lagen verurteilt.
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7. August 1915

BAST_07_08_1915_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. August 1915

Bericht über einen Beleidigungsprozess aus Elberfeld um die Frage:

  Sind Reklamanten Drückeberger?
   Diese auch für unsere Gegend recht zeitgemäße Frage
wurde gestern von der Elberfelder Strafkammer so beantwortet,
wie sie von allen vernünftigen Menschen beantwortet werden
wird: nur Unvernunft oder böser Wille kann den Reklamanten
den Vorwurf der Drückebergerei machen. Außerdem ist dieser
Anwurf für einen Reklamanten eine schwere Beleidigung, die
mit Gefängnis bestraft wird. Für den Ausfall des
Krieges ist es außerordentlich wichtig, daß das wirtschaftliche
und kommerzielle Leben in seinem Gange bleibt. Die Anträge
auf Zurückstellung werden gewissenhaft geprüft, und nur, wenn
es sich herausstellt, daß der Mann unabkömmlich ist, wird er
zurückgestellt.

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