30. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Dezember 1918

Leichlingerinnen, die Besatzungssoldaten beim sexuellen Kontakt mit Krankheiten anstecken, droht Strafe.

   Stadtgemeinde Leichlingen.
   Bekanntmachung. Die britische Behörde macht mich darauf auf-
merksam, daß es für die Gemeinde schwere Unannehmlichkeit zur
Folge haben wird, falls sich ein britischer Soldat im geschlechtlichen
Verkehr mit einer hiesigen weiblichen Person ansteckt. Wer sich in
dieser Beziehung krank fühlt, möge sich bei mir vertraulich
melden oder unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
   Leichlingen, den 24. Dezember 1918.
                                                   Der Bürgermeister: Klein.


30. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Dezember 1918

In Solingen, Ohligs, Wald, Gräfrath, Haan und Höhscheid können sich die Bürger tagsüber frei bewegen, wenn sie ihren Personalausweis bei sich tragen.

   Auf Anordnung der britischen Behörde wird hierdurch zur öffent-
lichen Kenntnis gebracht, daß die Einwohner der Städte Ohligs,
Solingen, Wald, Gräfrath, Haan und Höhscheid sich frei auf den
Straßen bewegen dürfen, sofern diese im Besitz eines Personal-Aus-
weises sind, auf dem ein entsprechender Vermerk angebracht ist. Für
den Nachtverkehr sind besondere Ausweise erforderlich; diese werden
nur in beschränkter Zahl, und zwar nur an solche Personen aus-
gegeben, welche beruflich sich unbedingt auf der Straße aufhalten
müssen.
   Es wird darauf hingewiesen, daß Autofahrten in das links-
rheinische Gebiet zwecks Einfuhr von Briketts und Lebensmittel mit
Zustimmung der britischen Behörde fortan zugelassen sind.
   Ohligs, den 28. Dezember 1918.
                                             Der Bürgermeister: Czettritz.


29. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Dezember 1918

Ein Verbot zum Erwerb britischer Waren.

                       Bekanntmachung.
  Der britische Militärgouverneur gibt bekannt,
daß es der deutschen Civilbevölkerung streng-
stens verboten ist, irgendwelche britische Klei-
dungs- und Ausrüstungsstücke, Lebensmittel oder
sonstige Vorräte zu kaufen oder in Besitz zu
haben. Zuwiderhandlungen gegen diesen Befehl
werden streng bestraft.
      Siegburg, den 27. Dezember 1918.
                                Der Landrat.

29. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Dezember 1918

Die Fuhrwerke müssen scharf rechts verkehren.

                  Bekanntmachung.
   Auf Veranlassung des britischen Militärgou-
verneurs mache ich darauf aufmerksam, daß alle
Fuhrwerke scharf auf der rechten Wegeseite zu
fahren haben, um den Verkehr frei zu halten.
Außerdem müssen die Fuhrwerke nach 4 ½ Uhr
nachmittags auf der linken Seite des Fuhr-
werks ein Licht haben.
     Siegburg, den 27. Dezember 1918.
                                     Der Landrat.

25. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. Dezember 1918

Amtliche Warnung vor Mohn als Tabakersatzstoff wegen dem Inhaltsstoff Morphin

Bekanntmachung.
Gegen die in Veröffentlichungen der Tagespresse
als Tabakersatzstoffe empfohlenen Blätter, Stengel
und reifen Kapseln des im Inlande angebauten Mohns
äußert das Reichsgesundheitsamt, wegen der damit
verbundenen gesundheitlichen Gefahren, Bedenken.
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23. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Dezember 1918

Amtliche Bekanntmachungen für Solingen zu Personalausweisen, der Polizeistunde und der Kartoffelversorgung.

  Bekanntmachungen.

      Stadtgemeinde Solingen.
   Die britische Militärbehörde hat für die Personalausweise andere23
Formulare vorgeschrieben.
   Bis zur Fertigstellung derselben muß die Ausfertigung unter-
brochen werden. Die Bürgerschaft wird rechtzeitig von der Wieder-
aufnahme der Ausfertigung unter Angabe der Ausgabestellen in
Kenntnis gesetzt.
                                                *
   Die britische Militärbehörde hat die Polizeistunde für Dienstag,
den 24. Dezember, auf 10 Uhr abends und für Mittwoch, den 25. De-
zember, auf 4 Uhr morgens festgesetzt. Dementsprechend ist der
Straßenverkehr am 24. Dezember bis 10 Uhr abends gestattet; er be-
ginnt am 25. Dezember bereits morgens 4 Uhr.
                                                *
   Nach Mitteilung der Reichskartoffelstelle Berlin ist die Versor-
gung der Bevölkerung mit Speisekartoffeln bis zur Frühkartoffelernte
durchaus nicht gesichert. Den Städten wird rechtzeitige Reduzierung
der Wochenmenge von 7 Pfund empfohlen. Als Ersatz für fehlende
Kartoffeln sollen Steckrüben gebraucht werden.
   Der Bürgerschaft mache ich hiervon Mitteilung und empfehle
dringend die größte Sparsamkeit beim Gebrauch der Kartoffeln. Vor-
läufig werden noch pro Kopf und Woche 7 Pfund verabfolgt.
   Solingen, den 23. Dezember 1918.
                                                Der Oberbürgermeister: Dicke.

21. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Dezember 1918

Informationen zur Bekämpfung der Kleiderläuse im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Bei der starken und schnellen Belegung der Ort-
schaften mit Truppen hat es sich trotz aller Vorsicht
nicht immer vermeiden lassen, daß Ungeziefer, ins-
besondere Kleiderläuse, von den Soldaten in die
Zivilbevölkerung verschleppt wurden.
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21. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1918

Britische Besatzungssoldaten müssen beim Warenkauf in Solingen keine Luxussteuer zahlen.

Bekanntmachung
      betreffend
   Luxus-Steuer!
   Die Gewerbetreibenden, welche Gegenstände ver-
kaufen, die nach dem Gesetz vom 26. Juli 1913 der
Luxussteuer unterliegen, werden davon in Kenntnis
gesetzt, daß die Offiziere und Mannschaften der eng-
lischen Besatzung von der Luxussteuer befreit sind.
Diesen sind also bei Kaufgeschäften die Preise ohne
Luxussteuer zu berechnen.
   Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden
streng bestraft.
   Solingen, den 20. Dezember 1918.
                              Der Oberbürgermeister: Dicke.

20. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1918

Das Standgericht in Opladen wird aufgelöst.

     Stadtgemeinde Opladen.
                  Bekanntmachung.
   Das seinerzeit vom hiesigen Arbeiter- und Soldatenrat errichtete
Standgericht wird hiermit aufgehoben und die noch schwebenden
Gerichtsverfahren dem ordentlichen Gericht übergeben.
   Opladen, den 18. Dezember 1918.
                                 Der Arbeiterrat. I[n] V[ertretung]: Schneider.

18. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. Dezember 1918

Freigabe der Kohlemarken durch den Schleidener Landrat

Bekanntmachung.
Die Kohlemarken 19 bis 25 werden hiermit zum
Bezuge von je 1 Zentner Kohle oder Briketts frei gegeben.
Schleiden, den 10. Dezember 1918.
Der Landrat.

17. Dezember 1918

Alle Scans zum Protokoll

Stadtarchiv Troisdorf, „Schule Blücherstraße, Protokollbuch Lehrerkonferenzen“    1915-1951, A 3414, S. 26-32

In der Lehrerkonferenz der Schule Blücherstraße am 17. Dezember 1918 wird die Schulordnung besprochen. Diese enthält bestimmte Vorschriften und Verhalten der Schüler und der Lehrer während des Unterrichts, im Schulhaus und in den Pausen.

         Konferenz vom 17. Dezember 1918.
   An dieser nahmen teil: Herr Rektor
Friedrich, Herr Lehrer Geimer und die Lehre-
rinnen Fräulein Weck, Schumacher, Schneider
und Leven.
    Hinsichtlich der Schulordnung wurde
folgendes besprochen und festgelegt:
                  Die Schulordnung
stellt bestimmte Vorschriften auf über das

Verhalten der Schüler während des Schulbe-
suches und gibt zugleich die Maßnahmen an,
welche vonseiten der Lehrer und Lehrerinnen
zu treffen sind, um die Schulzucht und den
Schulbetrieb einheitlich durchzuführen.
  I. Auf dem Schulhof.
1.
Die Kinder betreten den Schulhof eine
Viertelstunde vor Beginn des Unterrichts

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16. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918

Der Oberbefehlshaber der britischen Truppen, Feldmarschall D. Haig, erlässt Anordnungen für das Verhalten der Bürger und deren Umgang mit den Besatzungstruppen, wobei Verstöße auch zur Todesstrafe führen können.

              Bekanntmachung
   An die Bevölkerung aller von den britischen Truppen besetzten
                                 Städte und Ortschaften.
   Ich weise darauf hin, daß jedes Vorgehen, welches das Leben
britischer Heeresangehöriger gefährdet oder die Operationen der
britischen Truppen stören könnte, als feindselige Handlung ange-
sehen wird. Es ist jedermanns Pflicht, insbesondere von Staats-
und städtischen Beamten, bei der Unterdrückung irgendwelcher Ver-
stöße gegen meine Verordnungen Beistand zu leisten.
   Allen Einwohnern dieses Ortes wird die persönliche Sicherheit
garantiert, wenn sie sich in ergebener und friedlicher Weise verhalten.
Indessen wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß die Nichtbefolgung
dieser Verordnung durch die Bevölkerung dieses Ortes die völker-
rechtlich vorgeschriebene Strafe nach sich zieht.
   Die Bereitwilligkeit, meinen Anordnungen Folge zu leisten,
wird die beste Bürgschaft für die Sicherheit der Einwohner sein.

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27. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. November 1918

Aufruf zur Folgeleistung des Befehls der Wiederaufnahme des Lazarettdienstes

Bekanntmachung.
Ein Teil des in den Lazaretten tätig gewesenen
Pflegepersonals hat sich von seinem Posten eigenmächtig
entfernt und die kranken und verwundeten Kameraden
in hilflosem Zustand im Stich gelassen. Unseren
verwundeten und kranken Kameraden, deren Blut
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27. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. November 1918

Warnung vor Kauf von Militärgerät oder Kraftfahrzeugen wegen fehlender Eigentumsrechte im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Wer Heeresgut, insbesondere Kraftwagen und Pferde,
von andern Personen als den zur Veräußerung be-
fugten militärischen Stellen erwirbt, erlangt an diesen
Gegenständen kein Eigentum. Werden solche Kraft-
wagen und Pferde in Gewahrsam von Personen be-
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23. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. November 1918

Verbote von Reisen und Verlassen der linksrheinischen Gebiete wegen hoher Inanspruchnahme der Züge durch Rücktransport der Truppen

Bekanntmachung.
Die Zivilbevölkerung wird hierdurch in Kenntnis
gesetzt, daß das Verlassen des linksrheinischen Gebietes
und des 10 km breiten Streifens östlich des Rheins
verboten ist. Die Beförderung von Zivilpersonen
würde den durch die Rückführung der Truppen aufs
äußerste in Anspruch genommenen Bahnen unmöglich
sein. Größte Ernährungsschwierigkeiten würden in
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