7. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Juni 1917

Ausführlicher Bericht von der Sitzung des Kriegshilfsausschusses der Stadt Solingen

          Der erweiterte Kriegshilfsausschuß.
   Eine Sitzung des Kriegshilfsausschusses tagte gestern nachmittag
unter dem Vorsitze des Oberbürgermeisters Dicke im Solinger Spar-
kassengebäude. Der Vorsitzende teilte mit, daß zurzeit 9005 Per-
sonen Kriegsunterstützung beziehen. Die dafür aufgewendeten
Summen betrugen im letzten Monat für Familienunterstützung
254 568 Mark, für Mietsunterstützung 55 535 Mark und für
Kleidungsstücke und Schuhe, die den bedürftigen Kriegerfamilien ge-
liefert wurden, gab die Stadt 32 825 Mark aus. Die Finanzkom-
mission hat beschlossen, für Werkstätten, die irgend mit der Wohnung
zusammenhängen, die Mietszahlung mit zu übernehmen, doch lehnt
sie es ab, für gewerbliche Betriebe Mietsentschädigung zu zahlen.
Mietszahlungen über 30 Mark für größere Wohnungen übernimmt
die Stadt nur dann, wenn wegen großer Kinderzahl die Notwendig-
keit besteht, eine entsprechende Wohnung zu mieten. Die Entscheidung
darüber steht den Bezirksvorstehern zu. Wenn der Vermieter die
Miete ohne jeden Grund erhöht, so soll das nicht berücksichtigt
werden. Die von der Stadt gezahlten Mietsentschädigungen an
Kriegerfrauen dürfen von den Vermietern nicht für etwa vorhandene
andere Schulden des Mieters, sondern nur für die schuldige Miete
berechnet werden.

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8. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. April 1916

Das Bezirkskommando Solingen gewährt Schulgeld-Beihilfen für die höheren Lehranstalten

   Solingen. Gesuche um Gewährung von Frei-
stellen für die die höheren Lehranstalten besuchenden Kinder
für das Schuljahr 1916 sind bis spätestens 1. Mai bei dem
Oberbürgermeisteramt einzureichen. Ferner wird darauf auf-
merksam gemacht, daß auf Antrag beim Bezirkskommando
Schulgeld-Beihilfen für Kinder, deren Väter zum Heeresdienst
eingezogen sind, gewährt werden können. Dem Antrage ist
Schulgeldquittung, Geburtsschein des Kindes sowie eine Be-
scheinigung, seit wann und bei welchem Truppenteil der Vater
des Kindes zum Heeresdienst eingezogen ist, beizufügen. Es
empfiehlt sich, die Anträge rechtzeitig zu stellen, damit die Bei-
hilfen von Beginn des Schuljahres ab bezahlt werden können.
Die Beihilfe beträgt zurzeit fürs Kind und Jahr 44 Mark, ein
ziemlich erheblicher Betrag, der für die Kriegerfamilien stark
ins Gewicht fällt.

4. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Januar 1916

Leichlinger können komminale Beihilfen beantragen, wenn sie Obstbäume vorschriftsgemäß gepflanzt haben

Leichlingen. Obstbaumpflanzbeihilfen. An-
träge auf Beihilfen zu Obstbaumpflanzungen sind beim Bürger-
meister bis zum 20. d[ieses] M[ona]ts anzubringen. Den Anträgen sind
die Rechnungen über die gepflanzten Bäume beizufügen, sowie
eine Bescheinigung des Kreisgärtners darüber, daß die Bäume
zu den vorgeschriebenen Sorten gehören.

8. Februar 1915

Stadtarchiv Troisdorf, „Jugendpflege“ 1910-1917, B 694

Der Regierungspräsident fordert den Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau auf, die Beihilfe für den Bau eines Jugendheimes zurückzuzahlen. Lindlau vermerkt dies einige Tage später als erledigt.

erledigt
ad acta
[Lindlau] 24/2

9. November 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. November 1914

Umfassender Bericht über die Kriegswohlfahrt in Gräfrath: Unterstützungsleistungen für Soldatenangehörige, Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit, Mietzuschüsse, Kohlen- und Kartoffelnverteilung, Anbau von Kohlpflanzen.

   Gräfrath. Der Kriegswohlfahrtsausschuß
hielt unter Hinzuziehung der Helfer und Helferinnen eine
Sitzung ab, in der der Vorsitzende, Bürgermeister Bartlau,
über die bisherige Tätigkeit der Kriegswohlfahrtszentrale und
der verschiedenen Ausschüsse berichtete. Die Hauptsache war
die Regelung des Unterstützungswesens für die Kieger
familien. Die Unterstützung wurde für die Frau auf täglich
80 Pf[enni]g und für jedes Kind auf 35 Pf[enni]g festgesetzt, was bei
einer Familie von 4 Kindern den doppelten Betrag der Staats-
unterstützung, nämlich 66 Mark, ausmacht. Weiterlesen

8. September 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. September 1914

Regelung der kommunalen Mietbeihilfen für Soldatenfamilien in der Stadt Solingen 

       Mietsbeihilfen durch die Stadt.
   Die Kommission für die Gewährung der
Unterstützungen an die Familien der zur Fahne Ein-
berufenen hat in der Mietfrage beschlossen, folgende Regelung
dem Stadtverordneten- Kollegium zu empfehlen: Wenn durch die
Bezirksvorsteher die Notwendigkeit der Mietunterstützung fest-
gestellt ist, zahlt die Stadt Solingen bis auf weiteres 50 Prozent
der Wohnungsmiete, sofern der monatliche Mietsatz 25 Mark
nicht übersteigt, also bis zum Höchstbetrage von 12,50 Mark
monatlich. Ferner hält die Stadt 25 Prozent der Miete von
der Familienunterstützung zugunsten des Vermieters ab, wenn
der Vermieter auf alle weiteren Ansprüche aus dem Mietver-
hältnis für diese Zeit verzichtet.