13. Oktober 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Oktober 1917

Fond für Unteroffiziere und Mannschaften des Reserve-Infanterie-Regiments 69

Schleiden, 11. Oktober. Das Ersatz-Bataillon des
Reserve-Infanterie-Regiments 69 zu Cöln hat durch
öffentliche Sammlung einen Unterstützungsfonds für
Unteroffiziere und Mannschaften des [Res]erve-[Inf]anterie-[Re]g[imen]ts
69 und seines Ersatz-Bataillons geschaffen. Hieraus
können in besonderen Notfällen Unterstützungen gewährt
werden: 1. an Unteroffiziere und Mannschaften,
welche infolge einer Dienstbeschädigung, die sie wäh-
rend des Krieges als Angehörige des [Res]erve-[Inf]anterie-[Re]g[imen]ts
69 oder seines Ersatz-Bat[ai]l[lon]s erlitten haben, erwerbs-
unfähig geworden oder in ihrer Erwerbsfähigkeit er-
heblich beeinträchtigt sind; 2. an Hinterbliebene solcher
Unteroffiziere und Mannschaften, wenn diese infolge
einer während ihrer Zugehörigkeit zum [Res]erve-[Inf]anterie-[Re]g[imen]t
69 oder zu seinem Ersatz Bataillon erlittenen Dienst-
beschädigung gestorben sind. Es sollen auf Anträge
hin in erster Linie kinderreichen Familien und bedürf-
tigen Eltern von Kriegsgefallenen Beihilfen gewährt
werden, wenn eine nicht selbst verschuldete NotlageU
vorliegt. Trotzdem bereits öfters auf den bestehenden
Fonds hingewiesen wurde, hat erst ein kleiner Teil
der Hinterbliebenen eine Unterstützung auf ihren An-
trag hin erhalten können, jedenfalls denselben
das Bestehen dieses Fonds nicht genügend bekannt sein.
Die Gesuche würden am zweckmäßigsten direkt durch
Vermittelung der Gemeindebehörde eingereicht, wobei
letztere die Bedürftigkeit und das Verwandtschaftsver-
hältnis des Gesuchstellers nachzuweisen hätten.

5. Oktober 1917

Alle Scans zum Protokollbuch

Stadtarchiv Troisdorf, „Protokollbuch Gemeinderat“ 1910-1919, A 2416, S. 423-425

In der Gemeinderatsitzung am 5. Oktober 1917 in Troisdorf wurde die Aufstellung einer Baracke für Seuchenkranke und deren Einrichtung beschlossen. Des Weiteren wurde über die Versorgung der Gemeinde mit Milch und weitere Punkte beraten.

Verhandelt,
Troisdorf, den 5. Oktober 1917.

Anwesend
Klev
Bürgermeister
und die Mitgl.[ieder]
Dr. Balke

Fischer
Gerhardt
Hagen
Dr. van der Laan
Lichterfeld
Langscheidt
Lohmar Joh.
Lohmar Wilh.
Mannstädt
Nußbaum Pet.
Nußbaum W.
Schüthuth
Taube
Abwesend
Bermann
von Loe Freiherr
Dr. Schönen
Dr. Trier
Beckers
Birkhäuser
Ein Mitglied
ist gestorben.

Auf vorherige ordnungsmäßige Ein-
ladung hatte sich heute der Gemeinde-
rat in der Anzahl von    Mitgliedern,
wie solche nebenstehend genannt
sind versammelt, um über die in
der Einladung näher bezeichneten
Gegenstände zu beraten und Be-
schluß zu fassen.

1.) Beschaffung einer Holzbaracke zur
Aufnahme von Seuchenkranken.

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2. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Oktober 1917

Das Gewerkschaftskartell Solingen lehnt die geplanten Mieterhöhungen rundweg ab. Für das Mieteinigungsamt werden eigene Vertreter der Gewerkschaften aufgestellt, da man dem Mieter-Verein nicht traut. Die Finanzsituation des Kartells gestaltet sich der aktuell problematisch, da einzelne Gewerkschaften mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind.

   Solingen. Mit der Mietssteigerung befaßte sich die
letzte Sitzung des Gewerkschaftskartells, an der auch die Vorstände
der verschiedenen Gewerkschaften teilnahmen. Der Vorsitzende und
verschiedene Diskussionsredner führten aus, die Begründung der
beabsichtigten Mietssteigerung könne nicht durchschlagen. Wohl
seien die Arbeitslöhne der Bauarbeiter und die Materialpreise ge-
stiegen. Auf die Wohnungen mache dies jedoch keinen Eindruck,
da Wohngebäude jetzt so gut wie überhaupt nicht errichtet und
ebenso wenig von den Hausbesitzern jetzt Reparaturen in einem
Umfange in Auftrag gegeben würden, der preissteigernd wirken
könnte. Auch seien die Mietsausfälle jetzt gering, da die Städte
die Mietszahlung für die Kriegsteilnehmer übernommen hätten.
Kriegsteilnehmer seien aber der übergroße Teil der Mieter. Da
die Mietspreise in hiesiger Gegend jetzt schon mit an erster Stelle
ständen, so könne man in der Mietssteigerung nur die Absicht der
Hausbesitzer erkennen, Kriegsgewinn zu machen. Von einem

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20. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. September 1917

Eine Zuschrift zu den angekündigten Mietsteigerungen in Solingen sowie der Vertretung der organisierten Arbeiterschaft in den neu geschaffenen Mieteinigungsämtern

Mietssteigerung und Einigungsamt.
   Man schreibt uns:
   Neben der enormen Steigerung der Lebensmittelpreise jetzt auch
noch eine Mietssteigerung von 10 Prozent. Es sind ja „nur“ zehn
Prozent, sagen die Hausbesitzer, für Leute mit kleinen Wohnungen
also ein geringer Betrag, der kaum ins Gewicht fällt. Das stimmt
nicht ganz! Erstens spüren gerade die kleinen Leute das Anziehen der
Preisschraube am empfindlichsten und zweitens wird durch die
Mietssteigerung die Nachfrage nach Kleinwoh-
nungen ganz erheblich stärker werden. In Solingen be-
stand und besteht noch immer ein großer Mangel an kleinen Woh-
nungen. Erst durch die Tätigkeit des Spar- und Bauvereins
wurde hier der erste Schritt getan, um dem Wohnungselend zu
steuern. Die Folge der starken Nachfrage nach Kleinwohnungen wird
sein, daß diese schon an sich stark im Preise steigen, so daß also, wie
immer, die Armen an erster Stelle die Leidtragen-
den sein werden. Den Arbeitern wird heute gepredigt, sie dürften
keinen Wucher mit ihrer Arbeitskraft treiben im Interesse des
Vaterlandes. Das sollte man den andern Klassen der Bevölkerung
stets ebenso vor Augen halten. Wir sind überzeugt: der zehnprozen-
tigen Mietssteigerung wird bald eine zweite und dritte folgen, denn
wir kennen unsere Hausagrarier nur zu genau, bei ihnen kommt
eben auch der Appetit beim Essen.

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18. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. September 1917

Über die Einrichtung eines Mieteinigungsamtes in Solingen sowie die Anhebung der Mieten zum 1. April 1918

        Mietssteigerung in Sicht!
   Eine Versammlung des Haus und Grundbesitzer-
vereins, die gesternd abend bei Gierlich tagte, befaßte sich mit
einer allgemeinen Steigerung der Mieten in Solingen und mit der
Einrichtung des in Aussicht genommenen Mietseinigungsamtes.
   Herr Adalbert Weck hielt die einleitenden Vorträge, in denen er
die Gründung eines Einigungsamtes begrüßte und die Mietsteiger-
ung zu begründen versuchte. Schon im Jahre 1907 wurde zwiscehn
dem Solinger Haus- und Grundbesitzerverein und dem Mieterverein
ein Abkommen getroffen, nach dem ein freies Schiedsgericht für
Mietstreitigkeiten eingerichtet wurde. Im Jahre 1912 wurde es dem
Gewerbegericht angeschlossen. Die Kriegszeit brachte eine tiefgreifende
Aenderung in das rechtliche Verhältnis zwischen Mieter und Ver-
mieter. Durch Bundesratsverordnung wurden die Mieter geschützt
und die Hausbesitzer dadurch getroffen. Es wurden Mietseinigungs-
ämter vom Bundesrat eingesetzt. Durch eine Verordnung vom
26. Juli d[ie]s[en] J[ahre]s ist nun das Mietseinigungsamt obligatorisch ge-
worden. Die Parteien können zum Erscheinen vor dem Amt unter
Androhung von Geldstrafen gezwungen werden. Die Beisitzer wer-
den zur Hälfte von den Hausbesitzern und zur anderen Hälfte von
den Mietern gestellt. Von den Hausbesitzern sollen die Herren
Schneiders und Ruppert als Beisitzer und als Stell-
vertreter die Herren Nathaniel Adrion und Ernst Müller vorge-
schlagen werden. Der Vorsitzende muß ein Richter oder ein oberer
Verwaltungsbeamter sein.

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6. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Juli 1917

„Lebendes Vieh ist unter allen Umständen Gegenstand des täglichen Bedarfs und fällt unter die Verordnungen gegen Wucher“

   Ist lebendes Vieh ein Gegenstand des
            täglichen Gebrauchs?
   Unsere Leser erinnern sich, daß wir kürzlich gegen ein
Urteil der Elberfelder Strafkammer Stellung
nahmen, die sich in einer Anklagesache auf den Standpunkt ge-
stellt hatte, lebendes Vieh sei kein Gegenstand des täglichen
Bedarfs. Die Kammer hatte auf Grund dieser Auffassung
einen Walder Metzger, der sich bei dem Verkaufe einer
Schlachtkuh einer erheblichen Preisüberschreitung schuldig ge-
macht hatte, freigesprochen.
   Wir bezeichneten in unserer Besprechung dieses Urteil als
einen Fehlspruch und stützten unsere Ansicht unter anderem da-
mit: lebendes Vieh müsse, von anderen Gründen ganz ab-
gesehen, schon deshalb als Gegenstand des täglichen Bedarfs
angesehen werden, weil in den letzten Monaten vielfach Fleisch
zur Kompensation verringerter Brotrationen ausgegeben
worden sei.
   Jetzt hat sich das Kriegswucheramt unserer Auf-
fassung angeschlossen. Es teilt mit, daß dieses Urteil der Elber-
felder Strafkammer ein Fehlurteil sei und daß es auch der
Rechtsprechung des Reichsgerichts widerspreche. Lebendes Vieh
ist unter allen Umständen Gegenstand des täglichen Bedarfs
und fällt unter die Verordnungen gegen Wucher. Das Kriegs-
wucheramt wird gegen Preistreibereien mit Vieh stets nach-
drücklich vorgehen.

5. Dezember 1916

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Spich“ 1906-1927, B 3189, S. 41

Die Schulaufsichtsbehörde beschließt den späteren Schulbeginn.

Dez. 5.
Durch Verfügung der Schulaufsichtsbehörde
beginnt von jetzt an bis auf weiteres der
Schulunterricht vormittags erst um 9 Uhr.

22. November 1916

22111916zingsheim

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. November 1916

Vertretung des Standesbeamten in den Standesämtern Weyer, Nöthen und Holzmühlheim-Tondorf

Bekanntmachung.
Der Herr Regierungs-Präsident in Aachen hat mit
Verfügung vom 26. Oktober 1916 A 5 Nr. 2206
den Bürgermeistersekretär Issel in Zingsheim auf
Grund des § 6 des Reichsgesetztes über die Beur-
kundung des Personenstands und die Eheschließung
vom 6. Februar 1875 widerruflich zum Stellvertreter
des Standesbeamten der Standesamtsbezirke Weyer,
Nöthen und Holzmühlheim-Tondorf – jeder Bezirk
umfasst die den gleichen Namen tragende Bürger-
Meisterei – ernannt
Schleiden, den 2. November 1916.
Der c[ommissarische] Vorsitzende des Kreisausschusses
Grad von Spee, Regierungsrat.

11. August 1916

19160811_Kriegswucheramt_392

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. August 1916

Einführung eines Kriegswucheramtes.

          Das Kriegswucheramt.
Daß die Notwendigkeit zur Errichtung
eines Kriegswucheramtes eintreten konnte,
ist das Beschämendste, was unser deutsches
Volk in diesem Kriege in seiner eigenen
Mitte erleben mußte. Aber da die Not-
wendigkeit nun einmal gegeben war, so ist
es mit Genugtuung zu begrüßen, daß ohne
falsche Scheu vom Reichstage die entsprechen-
den Gegenmaßnahmen ergriffen wurden.
Nach einheitlichem, den Erfolg sicherndem
Verfahren wird von dem neuen Amte, das
am 15. d. Mts. seine Tätigkeit beginnt
gegen den Wucher, in welcher Gestalt immer
er sich zeigt, rücksichtslos eingeschritten wer-
den. Es handelt sich um eine Eiterbeule
am Körper unseres Volkes, die mit scharfem
Messer abgetrennt werden muß. Dem Kriegs-
wucheramt winken große Aufgaben, deren
restlose Lösung jeder deutsche Mann im
wirtschaftlichen wie im moralischen Interesse
unseres Volkes nur aufs innigste wünschen
kann.

24. Mai 1916

24051916todeserklärung

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. Mai 1916

Aufgebot zur Todeserklärung für einen Verschollenen

Aufgebot.
Der Feldhüter Wilhelm Hilgers aus Dreiborn, als Ab-
wesenheitspfleger, hat beantragt, den verschollenen Johann Justus
Berners (geboren zu Dreiborn am 24. Juni 1843), zuletzt
wohnhaft in Dreiborn, für tot zu erklären.
Der Verschollene wird aufgefordert sich spätestens in dem
Aufgebotstermine vom
5. Dezember 1916, vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, zu melden,
widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird.
Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen
geben können, werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine
dem Gericht Anzeige zu machen.
Gemünd (Eifel), den 18. Mai 1916.
Königliches Amtsgericht Abt. 2.

11. Januar 1916

BAST_11_01_1916_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Januar 1916

Ein Stromausfall in Solingen und die Folgen

   Solingen. Kein Licht! Leute die gestern abend
gegen 6 Uhr bei elektrischer Beleuchtung fleißig bei ihrer
Arbeit waren, wurden plötzlich in ihrem Broterwerb gestört.
Das Licht erlosch, und wir modernen Menschen und Arbeits-
pferde mußten wie unsere Großväter in längstvergangenen
gemütlichen Zeiten ein ruhevolles Dämmerstündlein halten,
das jeder auf seine Art beging. Es zeigte sich freilich, daß
wir der Errungenschaften großväterlichen Langsamschrittes
nicht mehr würdig sind: die Arbeitspause wurde höchst störend
empfunden und sehr wenig freundlich bewillkommnet. Aus
manchen von der modernen Zeitkrankheit der Nervosität er-
heblich belasteten Gemütern machte sich der Dank über die
Arbeitspause in allerhand frommen Wünschen gegen das
Elektrizitätswerk Luft. Auf dem Telephonamte gab’s Sturm.

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1. September 1915

01091915fischzuchtkurs

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. September 1915

Bekanntmachung über einen Lehrkursus in der künstlichen Fischzucht in Kruft

Bekanntmachung.
In der Zeit vom 22. bis einschl. 27. November
d. Js. findet bei der Rheinischen Fischzucht-Anstalt in
Kruft ein Lehrkursus in der künstlichen Fischzucht statt.
Interessenten können das Programm auf dem hiesigen
Landratsamte einsehen.
Ob den Teilnehmern, welche die gewonnenen Kennt-
nisse gemeinnützig verwerten, eine Staatsbeihilfe ge-
währt werden kann, ist noch sehr zweifelhaft, da vor-
läufig zu dem Zwecke keine Mittel aus Staatsfonds
zu Verfügung gestellt sind.
Schleiden, den 23. August 1915.
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg.

29. Oktober 1914

1914 10 29-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. Oktober 1914

Anordnung des Ministers des Innern alle Eintragungen in Standesregister den Angehörigen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Hilden, 29. Oktober. Der Minister des Innern hat angeordnet, daß von allen im Kriege erfolgenden Eintragungen in das Standesregister, die im Felde gefallene oder in Lazaretten verstorbene Kriegsteilnehmer betreffen, den Angehörigen ein beglaubigter Auszug kostenfrei zugestellt wird. Als Angehörige gelten bei unverheirateten Personen die Eltern, bei verheirateten die Ehefrauen.