Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. August 1914
Sperrung des Kraftverkehres auf der linken Rheinseite außer für Besitzer einer gesonderten Erlaubnis
Bekanntmachung.
Auf Grund der Erklärung des Kriegszustandes
in dem Bezirk des VIII. Armeekorps bestimme ich:
Auf allen Straßen westlich des Rheins ist jeder
Verkehr mit Kraftwagen und Krafträdern verboten;
gewöhnliche Fahrräder haben sich 5 km von der
Grenze entfernt zu halten.
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