Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Dezember 1918
Der Deutsche Kriegerbund nimmt zu Begräbnissen von Kameraden in den Vereinen Stellung.
– Die Begräbnisse in den Kriegervereinen.
In einer Erklärung des Vorstandes des Deut-
schen Kriegerbundes wird darauf hingewiesen,
daß die Begräbnisse verstorbener Kameraden nach
wie vor eine Ehrenpflicht für die Kriegervereine
sind. Es wird empfohlen, die Fahne erst nach
eingeholter polizeilicher Genehmigung auf dem
Kirchhofe zu entrollen und das Schießen von
Ehrensalven bei Beerdigungen von Kriegsteilneh-
mern nur nach Anhörung des Ortsgeistlichen und
der Polizeibehörde vorzunehmen.