Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Februar 1917
Ab dem 20. Februar gelten neue Fahrpläne. Damit verbunden sind weitere Einschränkungen.
– Der neue Eisenbahnfahrplan vom 20.
Februar. Die weiteren Einschränkungen im
Eisenbahnverkehr sind vor allen Dingen
gleichbedeutend mit weiteren Verkürzungen
des Verkehrs der Schnellzüge, Eilzüge und
Personenzüge. Was die Schnellzüge anbe-
trifft, so wird es notwendig sein, die noch
jetzt laufenden Züge so weit einzuschränken,
daß auf jeder Hauptlinie im allgemeinen nur
ein Schnellzugpaar verkehrt. Auf den weni-
ger befahrenden Linien wird sich sogar der
Ausfall des ganzen Schnellzugverkehrs an
manchen Tagen notwendig erwei-
sen. Der Verkehr der Eilzüge und Personen-
züge muß gleichfalls eine bedeutende Ver-
kürzung erfahren. Man muß damit rechnen,
daß auf langen Strecken der Personenzug-
verkehr ausfällt. Der Verbrauch an Materi-
al, Kohlen und Arbeitsleistung des Perso-
nals ist bei langen Fahrten so bedeutend,
daß er im Interesse der Kriegswirtschaft
unbedingt eingeschränkt werden muß. Im
allgemeinen sollen die Personenzüge nur als
Zubringer zu den Schnellzügen und Eilzü-
gen dienen. Auch die Eilzüge werden ge-
wisse Einschränkungen erfahren müssen, wie
denn überhaupt der Personenverkehr vor den
Notwendigkeiten des Güterverkehrs, die im
kommenden Frühjahr erheblich wachen wer-
den, zurücktreten muß.