18. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Mai 1917

Baumaßnahmen müssen nunmehr bei der Kriegsamtsstelle des stellvertretenden Generalkommandos des 7. Armeekorps in Münster angemeldet werden

                       Anmeldung von Bauten.
   Das stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps
macht bekannt:
   Alle zurzeit im Gange befindlichen und in Zukunft geplan-
ten Bauarbeiten sind der Kriegsamtsstelle Münster anzumelden.
   Jeder Bauherr, der einen Neu-, Erweiterungs- oder Um-
bau beginnen oder fortführen, ebenso wer Ausbesserungs- oder
Unterhaltungsarbeiten vornehmen will, hat zum Zwecke der An-
meldung einen Fragebogen bei der zuständigen Baupolizeibe-
hörde anzufordern und nach gewissenhafter Ausfüllung in dop-
pelter Ausfertigung der Kriegsamtsstelle Münster einzureichen.
Auch im Gange befindliche Bauten für die auf Grund der bis-
herigen Bestimmungen eine Baugenehmigung oder von anderer
Stelle, etwa einem Beschaffungsamt eine Dringlichkeitsbescheini-
gung erteilt ist, unterliegen dieser Anmeldepflicht.

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12. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Dezember 1916

Umgehende Einstellung aller privaten und öffentlichen Bauten im Bereich des 7. Armeekorps angeordnet

                    Keine Bauten mehr!
   Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungs-
zustand vom 4. 6. 1851 und des Gesetzes vom 11. Dezember
1915 hat der kommandierende General des 7. Armeekorps an-
geordnet, daß sämtliche Privatbauten einschließlich Kolonie-
Bauten und öffentliche Bauten im Bereich des 7. Armeekorps
binnen einer Frist von 14 Tagen, vom Tage der Verkündung
dieser Verordnung an, eingestellt werden.
   Während der Frist sind die Bauwerke nach Möglichkeit
soweit zu führen, daß sie dem Verderben nicht ausgesetzt sind.
Angefangenes Kellermauerwerk ist bis zur Asphaltabdeckung
hochzuführen. Bauten, die auf halber Stockwerkhöhe liegen,
sind bis zum Auflegen der Balken oder Decken hochzuführen,
und Bauten, die zum Richten stehen, sind unter Dach zu
bringen.
   Ein neues Gebäude oder Geschoß darf von jetzt ab nicht
mehr angefangen werden. Ueber Gesuche um Fortführung
eines nicht als Kriegsbau bezeichneten Baues entscheidet das
Generalkommando.
   Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit
Gefängnis bis zu einem Jahre oder, wenn mildernde Umstände
vorhanden sind, mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark
bestraft, wenn nach den allgemeinen Strafbestimmungen keine
höhere Strafe verwirkt ist.

11. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Februar 1915

Der Jahresbericht der Solinger Bauarbeiter-Gewerkschaft für das Jahr 1914 schildert ein für das Baugewerbe sehr wechselhaftes Jahr und zeigt insbesondere, welche Auswirkungen der Krieg auf die Baukonjunktur und die gewerkschaftliche Organisation hatte.

Von der Bauarbeiter-Organisation
erhalten wir diesen Jahres-Bericht: Mit Beginn des Jahres
1914 war im Solinger Zweigvereinsgebiet eine gute Bau-
tätigkeit zu konstatieren, so daß ein größerer Teil zugereister
Kollegen Beschäftigung fand. Aber schon am Schlusse des
ersten Quartals flaute sie merklich ab. Erst am Beginn des
dritten Quartals trat eine wesentliche Besserung ein, so daß
sich die Arbeitgeber an uns um Arbeitskräfte wandten, die wir
ihnen, soweit wir solche beschaffen konnten, bereitwillig zur
Verfügung stellten. Betrug die Mitgliederzahl am Anfang
des Berichtsjahres 567, so konnten wir bei Ausbruch des
Krieges 711 Mitglieder zählen, die sich bei der guten Bau-
konjunktur zum mindesten noch um 100 erhöht hätte. Der
Krieg mit seinen Begleiterscheinungen hat unsere Hoffnung
zuschanden gemacht. Alle noch geplanten Neu- und Umbauten
wurden zurückgestellt, angefangene Bauten lagen still, so daß
in den ersten Wochen des Monats August eine nie gekannte
Arbeitslosigkeit vorhanden war. Trotzdem über 200 Kollegen
in der ersten Mobilmachungswoche zum Kriegsdienst einge-
zogen wurden und fast alle italienischen Kollegen (ungefähr
118) abgereist waren, meldeten sich 140 Kollegen als arbeitslos
zur Kontrolle. Erst im Monat September trat allmählich eine
Besserung ein; von da an konnten die Arbeitslosen nach und
nach wieder in Arbeit gebracht werden.  Weiterlesen