Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Mai 1917
Baumaßnahmen müssen nunmehr bei der Kriegsamtsstelle des stellvertretenden Generalkommandos des 7. Armeekorps in Münster angemeldet werden
Anmeldung von Bauten.
Das stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps
macht bekannt:
Alle zurzeit im Gange befindlichen und in Zukunft geplan-
ten Bauarbeiten sind der Kriegsamtsstelle Münster anzumelden.
Jeder Bauherr, der einen Neu-, Erweiterungs- oder Um-
bau beginnen oder fortführen, ebenso wer Ausbesserungs- oder
Unterhaltungsarbeiten vornehmen will, hat zum Zwecke der An-
meldung einen Fragebogen bei der zuständigen Baupolizeibe-
hörde anzufordern und nach gewissenhafter Ausfüllung in dop-
pelter Ausfertigung der Kriegsamtsstelle Münster einzureichen.
Auch im Gange befindliche Bauten für die auf Grund der bis-
herigen Bestimmungen eine Baugenehmigung oder von anderer
Stelle, etwa einem Beschaffungsamt eine Dringlichkeitsbescheini-
gung erteilt ist, unterliegen dieser Anmeldepflicht.