Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. November 1917
Homberg erhielt eine Auszeichnung.
Oberlar. Bauunternehmer Homberg
wurde das Verdienstkreuz für Kriegshilfe ver-
liehen.
Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. Juli 1917
Anträge für Bauvorhaben bei den Kriegsamtsstellen Koblenz und Düsseldorf
Schleiden, 9. Juli. (Wichtig für Bauunter-
nehmer.) Die Bauunternehmer werden durch eine
öffentliche Bekanntmachung der Kriegsamtsstelle Coblenz
darauf hingewiesen, daß sämtliche Anträge auf Ge-
nehmigung von Neubauten und Freigabe von Eisen,
Zement und Dachpappe für den Bereich des 8. Armee-
korps an die Kriegsamtsstelle Coblenz gerichtet werden
müssen, mit Ausnahme der industriellen Bauten im
Regierungsbezirk Düsseldorf und den Kreisen Aachen-
Stadt und Land, Düren, Jülich, Erkelenz, Geilen-
kirchen und Heinsberg, für die die Kriegsamtsstelle
Düsseldorf zuständig ist. Der Wortlaut der Bekannt-
machung ist in den amtlichen Kreisblättern abgedruckt.
Aus der Bekanntmachung ist zu ersehen, von welcher
Stelle die erforderlichen Formulare bezogen werden
können. Der Wortlaut der Bekanntmachung kann
auch bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern
und Polizeibehörden eingesehen werden.
Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. Juni 1916
Bermann erhielt zwei Auszeichnungen.
Troisdorf. Gefreiter Albert Bermann
Sohn des Bauunternehmers N. Bermann
in Troisdorf, erhielt das Eiserne Kreuz 2.
Klasse, sowie die Tapferkeitsmedaille unter
Beförderung zum Unteroffizier.
Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Oktober 1915
Mehrere Verfahren vor dem Gewerbegericht gewähren den Einblick in die „skandalösen“ Arbeitsbedingungen bei der Baufirma Atrop und Naumann aus Düsseldorf auf ihrer Baustelle der Umgehungsbahn Ohligs (Eisenbahnverbindung Köln – Solingen)
Stammgast am Gewerbegericht.
Gleich fünf Arbeiter auf einmal haben gegen die Firma
Atrop u[nd] Naumann aus Düsseldorf geklagt, die die Um-
gehungsbahn in Ohligs baut. Als erster klagte der Nachtwächter
U. aus Ohligs, weil die Firma sich weigert, ihm den verdienten
Lohn von 45 Mark zu zahlen. Die Beklagte behauptet, U. habe
die in der Arbeitsordnung festgesetzte Kündigungfrist nicht ein-
gehalten. Der Kläger gibt an, der Bauführer habe ihn, als er
seinen Lohn gefordert habe, „dummer Lümmel“ genannt und
die Zahlung des Lohnes verweigert. Deshalb habe er sich für be-
rechtigt gehalten, die Arbeit sofort zu verlassen. (Die Firma zahlt
an den Nachtwächter einen Tagelohn von 3 Mark. Diesen Riesen-
lohn hat der Bauführer, wie er sich äußerte, dem Kläger nur aus
Gnade bewilligt.) Um festzustellen, daß der Ausdruck „dummer
Lümmel“ wirklich gefallen ist, soll ein Bahnbeamter, der bei der
Gelegenheit zugegen war, als Zeuge vernommen werden. Die Sache
wird deshalb vertagt.