29. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Forstangelegenheiten“ 1917-1925, B 129, Bl. 50-51

Die Kriegsamtstelle in Koblenz, Abteilung Holz erklärt den Bürgermeistern die Bedeutung des Holzes als Rohstoff auch nach dem Ende des Krieges. Die Schwierigkeit läge jedoch im Abtransport des Baustoffes, welcher von den Bürgermeistern dann geregelt werden soll.

16. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Juni 1917

Genehmigung von Bauanträgen durch die Kriegsamtstelle Koblenz wegen Baustoffmangel

– Die Knappheit an Baustoffen, vor allem aber
die Ueberlastung der Eisenbahnen und schließlich auch
der Mangel an Arbeitskräften, zwingen zur äußersten
Einschränkung der Bautätigkeit. Zu diesem Zweck
hat das Stellv[ertretende] Generalkommando des 8. Armee-
korps angeordnet, daß Bauarbeiten jeglicher Art vom
15. Juni 1917 an nur noch mit Genehmigung der
zuständigen Kriegsamtsstelle begonnen oder fortgeführt
werden dürfen. Von dieser Verordnung werden die
Bauarbeiten nicht betroffen, die durch Aufnahme in
die Bauliste des Kriegsamts als allerdringlichste
Kriegsbauten anerkannt sind.