16. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. August 1918

Es gibt neue Möglichkeiten für die Herstellung von Kleidung. Sogar der Staat hat eine Anfrage zur allgemeinen Nutzung des Patents gesendet.

  – oc. Anzüge aus – Holz! An den Ge-
danken, Anzüge aus Papier zu tragen, haben
wir uns schon seit längerer Zeit mit überra-
schender Geschwindigkeit gewöhnt. Aber zu
obiger Überschrift werden unsere Leser doch
wohl zuerst wieder zweifelnd den Kopf schüt-
teln. Aber die Sache ist buchstäblich wahr,
und was das beste dabei ist, sie verspricht der
gegenwärtigen Kleiderfrage, die geradezu eine
Kleidernot geworden ist, in allerkürzester Frist
abzuhelfen. Einer Elberfelder Firma ist es
gelungen, aus geschliffener Holzfaser – dem so-
genannten Zellstoff – durch allerlei chemische
Behandlungen ein Garn herzustellen, daß sich,
namentlich wie Wolle und Baumwolle verspin-
nen läßt und das sich, namentlich bei Zusatz
von etwas Woll- und Baumwollfaser, zu einem
Stoffe verarbeiten läßt, der an Haltbarkeit
der Friedensware durchaus nicht nachsteht. Mit
Ausnahme von Spitzenherstellung soll der
Stoff sich auf allen Textilmaschinen ohne
Schwierigkeiten verarbeiten lassen. Die staatli-
chen Verhandlungen mit der genannten Firma,
die im Besitze des Patents ist, haben dazu ge-
führt, daß diese Firma an eine größere Anzahl
von Fabriken eine sogenannte Lizenz, d. h. eine
Erlaubnis zur Ausnützung des Patents er-
teilen wird. Man hofft die Herstellung so be-
schleunigen zu können, daß vielleicht schon im
Herbst, zumindest aber im nächsten Frühjahr,
die Massenherstellung von Stoffen vor sich ge-
hen kann. Hiernach sollte man hoffen, daß
die Frage der Bekleidung baldigst aus ihrer
gegenwärtigen Kalamität heraus einer befrie-
digenden Lösung zugeführt werden dürfte.

16. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. August 1918

Aufruf zur Brennnesselsammlung in Opladen.

   Opladen. Brennesselsammlung. Auf die Bedeutung
der Brennessel in ihrer Eigenschaft als Faserstoff an Stelle der uns
fehlenden Baumwolle wird nochmals aufmerksam gemacht. Es
kommt darauf an, daß möglichst sämtliche wildwachsenden Pflanzen
für die Gewinnung der Faserstoffe geerntet, getrocknet und gesammelt
an die für die hiesige Gemeinde ernannten Vertrauensleute, die auch
über rechtzeitig Aberntung und fachgemäßes Bearbeiten der
Brennesse[l] Auskunft erteilen, abgeliefert werden. Für je 20 Pfund
abgelieferte trockene Brennesselstengel erhalten die Sammler 2,80 M[ar]k
und als besondere Zulage 1 Wickel Nähgarn weiß oder schwarz.

12. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. August 1918

Aufruf zur Brennnesselsammlung.

                     Das Sammeln der Brennessel.
   Die Bedeutung der Brennessel als Faserstoff an Stelle der
fehlenden Baumwolle ist inzwischen allgemein bekannt gewor-
den. Es kommt nunmehr darauf an, daß möglichst sämtliche
wildwachsende Pflanzen für die Gewinnung der Faserstoffe ge-
erntet werden. Das Sammeln der Brennesseln haben bei uns
die Schulen übernommen und sind unter Leitung der Kreis-
sammelstelle in jeder Gemeinde des Kreises Sammelorgani-
sationen gebildet worden. An alle Besitzer von Waldungen,
Buschwerk und sonstigen mit Buschwerk bestandenen Ländereien
geht die dringende Bitte, den Sammlern die Entnahme der
Nesseln zu gestatten und auch selbst in jeder Weise die Sammel-
tätigkeit zu begünstigen. Die möglichst ergiebige Durchführung
der Sammelarbeit ist im vaterländischen Interesse dringend
erforderlich.

26. Juli 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 26. Juli 1918 

Ersatzstoffe für medizinische Verbandmaterialien werden gesucht.

   –  Ersatzverbandstoffe.  Die zunehmende
Knappheit an Baumwollfaser hat es nötig ge-
macht, den Verkauf von Verbandstoffen aus
baumwollener Web-, Wirk- und Strickware auf
die Apotheken und solche Kleinhandlungen, die
an Krankenkassen liefern, zu beschränken und
dem Rezeptzwang zu unterwerfen. Dadurch
wird zwar bereits eine weitgehende Ersparnis
im Verbrauche erzielt, indessen muß der Ver-
brauch noch erheblich stärker eingeschränkt und
durch die Anwendung von Ersatzverbandstof-
fen ersetzt werden, da sonst noch weitere behörd-
liche Maßnahmen erforderlich werden. Diese
sind ohne Beschränkungen im freien Handel
zu beziehen. Die Kreppapierbinden, die als
Ersatz für Mullbinden dienen, lassen sich bei
ambulanten Verbänden mit einem Teil einer
Papiergarngewebebinde umwickeln. Wenn diese
durch eine Sicherheitsnadel befestigt wird, er-
hält der Verband eine ausreichende Festig-
keit. Zellstoffwatte eignet sich besonders als
Ersatz für Verbandwatte und kann fast in allen
Fällen an deren Stelle verwendet werden.

17. April 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. April 1918

Regelung und Ausgabe von Nähfäden

Verteilung von Nähfäden.
Der Verkaufspreis der demnächst durch die Bürger-
meisterämter zur Verteilung gelangenden Baumwoll-
Nähfäden beträgt für die Roll von 200 m – 0,33 M[ar]k.
Näheres über die Verteilung wird durch die Bür-
germeisterämter bekanntgegeben werden.
Schleiden, den 10. April 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf von Spee

4. Januar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. Januar 1918

Die Ausgabe von Baumwollfäden und Leinenzwirn erfolgt nur gegen Bezugsausweise.

     –  Nähgarn auf Karten. Die Reichsbeklei-
dungsstelle erläßt eine umfangreiche Bekannt-
machung über die Verteilung von Baumwoll-
nähfäden und Leinennähzwirn an Kleinhänd-
ler, Verarbeiter und Anstalten. Von allge-
meinem Interesse ist nur die Art und Weise,
wie die den Kleinhändlern zugewiesenen Men-
gen an Garn den einzelnen Verbrauchern für
den Hausbedarf zuzuführen sind. Es ist dies
von den Kommunalverbänden zu regeln, denen
vorgeschrieben ist, für jedes Vierteljahr zu be-
stimmen, wieviel auf den einzelnen Verbraucher
entfällt. Die Kommunalverbände haben anzu-
ordnen, daß die Abgabe in den Geschäften nur
gegen Ablieferung bestimmter Bezugsausweise
(z. B. Lebensmittelkartenabschnitte) erfolgen
darf, die nur im Bezirke des ausgehenden Kom-
munalverbandes gelten dürfen. Die Kleinhan-
delsverkaufspreise werden für jedes Vierteljahr
von den Kommunalverbänden veröffentlicht.

4. April 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. April 1917

Wäschesammlung des Vaterländischen Frauenvereins Schleiden

Aufruf!
Durch die Knappheit an Leinen und Baumwollstoffen
ist die Versorgung der Kinder bedürftiger Wöchnerinnen mit
den notwendigsten Wäschestücken fast unmöglich geworden
Die Not ist aussergewöhnlich gross. Aber gerade die jetztige
Zeit erfordert es, sich besonders der Wöchnerinnen und Säug-
linge anzunehmen, damit unserem Vaterlande ein gesunder
und starker Nachwuchs sicher ist.
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1. April 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. April 1917 

Der Anbau von Brennnesseln wird angeordnet, um amerikanische Baumwolle in der Kleidungsindustrie zu ersetzen.    

    – Brennessel-Anbau.   Im Sommer 1916
sind große Mengen wildwachsender Brennes-
seln durch die unter Aufsicht des kgl. preuß.
Kriegsministeriums stehende Nesselfaser-Verwer-
tungs-Gesellschaft in Berlin gesammelt worden.
Man hoffte, in der Nesselfaser einen Ersatz für
Baumwolle zu finden, deren Zufuhr bekannt-
lich von England unterbunden wird. Diese
Hoffnung ist in erfreulichem Maße in Erfüllung
gegangen. Die Nesselfaser, zu deren Gewin-
nung jetzt mehrere erprobte Verfahren zur
Verfügung stehen, ergibt ein Gespinst, welches
dem aus amerikanischer Baumwolle gesponnenen
Garn gleichsteht. Daher soll in diesem Jahre
die Gewinnung der Nesselfaser in großzügiger
Weise betrieben werden. Neben die Sammlung
der wildwachsenden Brennessel soll der plan-
mäßige Anbau der Nesselpflanze treten. Hier-
für stehen in Deutschland genügende Flächen
von Ödland zur Verfügung, so daß der Anbau
von Brotfrucht darunter nicht zu leiden
brauche. Zur Förderung des Anbaues ist unter
der Aegide des königlich preußischen Kriegs-
ministeriums und des königlich preußischen Land-
wirtschaftsministeriums von namhaften Textil-
industriellen und Landwirten eine Nessel-An-
baugesellschaft m. b. H. gegründet worden. Sie
soll die Landwirte, die die Anpflanzung von
Brennnesseln unternehmen wollen, mit Rat und
Tat, namentlich durch Gewährung von zins-
freien Darlehen und durch Lieferung der nö-
tigen Stecklinge unterstützen. Während des
Krieges verfolgt die Gesellschaft ausschließlich
gemeinnützige Zwecke. Der Sitz der Gesell-
schaft befindet sich in Berlin GW 68, Schützen-
straße 5/6.

28. April 1916

19160428_Dochte_294

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. April 1916

Papier als Ersatz für Lampendochte ist getestet worden.

      –  Lampendochte aus Papier. Lampen-
dochte aus Zellstoffwatte, also aus Papier,
sollen sich nach der Wiener „Papier- und
Schreibwaren-Zeitung“ als Ersatz für Baum-
wolldochte bewährt haben. Da Zellstoffwatte
fettfrei ist und hervorragende Saugfähigkeit
besitzt, läßt sie sich als Baumwollersatz gut
verwenden; man hat ja früher schon be-
sonders bei Spiritus- und Petroleumver-
gaserlampen statt der festgewebten Dochte
lose gedrehte Baumwolle angewandt.

15. September 1915

1915 09 15-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 15. September 1915

Der Reichskanzler will den Bestand an baumwollenen und wollenen Strümpfen und Handschuhen feststellen lassen

Hilden, 15. Sept. Der Herr Reichskanzler hat eine Verfügung erlassen, die er als dringend erwünscht bezeichnet, um den in Deutschland vorhandenen Bestand an baumwollenen und wollenen Strümpfen, Handschuhen nur wenigstens annähernd kennen zu lernen. Um diesen Vorrat festzustellen, ist eine Bestandsaufnahme angeordnet worden, die am 15. September stattfinden soll. Mit ihrer Durchführung sind die Handelskammern betraut. Die Handelskammer in Düsseldorf fordert daher im Anzeigenteil alle Geschäftsleute, die mehr als 50 Dutzend Paar Strümpfe oder Handschuhe im Besitz haben, auf, die Mengen bei ihr anzuzeigen. Anmeldeformulare geben den in Betracht kommenden Geschäften noch zu oder können in der Geschäftsstelle der Handelskammer, Düsseldorf, Graf-Adolf-Straße 47, abgeholt werden.

3. Juli 1915

03071915herstellungsverbotbaumwollstoffe

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. Juli 1915

Bekanntmachung des Herstellungsverbotes für Baumwollstoffe

Bekanntmachung
betreffend Herstellungsverbot für
Baumwollstoffe.
Auf Grund § 9 Buchstabe b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom

4. Juni 1851 (in Bayern auf Grund Artikel 4 Ziffer 2 des Gesetzes über den
Kriegszustand vom 5 November 1912) wird folgendes
Herstellungsverbot
erlassen und zur allgemeinen Kenntnis gebracht.

§ 1.
Vom 1. August 1915 an dürfen sie bis auf weiteres folgende, ausschließlich
oder vorwiegend aus Baumwolle zu fertigende Web- und Wirkwaren ohne

Unterschied, ob glatt, gemustert oder buntgewebt, nicht mehr hergestellt werden:
Stoffe für Leib- und Bettwäsche:
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