Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. September 1918
Auf der Sitzung der Wohnungs- und Baukommission in Solingen wurde eingehend über die Behebung der Wohnungsnot beraten und beschlossen, sich für den Beitritt zur Rheinischen Wohnungsfürsorge-Gesellschaft stark zu machen.
Eine gemeinsame Sitzung der Wohnungs- und Bau-
kommission in Solingen beschäftigte sich, wie wir bereits
kurz berichteten, ebenfalls mit Wohnungsfragen. Durch Polizei-
verordnung vom 10. Sept. d[iesen] J[ahres] ist ein zwangsweiser Wohnungs-
nachweis für Kleinwohnungen, bis zu 5 Räumen ohne Küche, einge-
richtet. Dieser Wohnungsnachweis soll der Vorläufer des Woh-
nungsamtes sein. Die Einrichtung selbst als Wohnungsamt anzu-
sprechen, wie es seitens der bürgerlichen Presse geschieht, ist falsch,
da dem Wohnungsamt noch weit wichtigere Aufgaben obliegen und
auch hierfür erst eine besondere Stelle geschaffen werden muß, wie
dieses überall der Fall ist, wo ein wirkliches Wohnungsamt existiert.
Mit der in der Sitzung Ausdruck gegebenen Anschauung, das Woh-
nungsamt zu einer gemeinsamen Einrichtung aller Gemeinden des
oberen Kreises zu machen, kann man sich nur einverstanden er-
klären. Bereits vor längerer Zeit haben auch wir diese Forderung
vertreten.