3. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. November 1918

Die Rheinische Wohnungsfürsorge-Gesellschaft wurde mit dem Zweck, gemeinnützige Bautätigkeiten zu fördern und damit benachteiligten Menschen Wohnungen zu beschaffen, gegründet.

Siegburg, 31. Okt. Gestern ist in Düssel-
dorf unter dem Vorsitz des Oberpräsidenten von
Groote die Rheinische Wohnungsfürsorge Gesellschaft
m. b. H. gegründet worden. Ihr Zweck ist vor allem
jede Förderung der gemeinnützigen Bautätigkeit, um
minderbemittelten Familien und Personen gesunde und
zweckmäßig eingerichtete Wohnungen zu beschaffen. Das
Stammkapital beträgt bereits über 7 Millionen Mark;
Staat und Rheinprovinz sind mit 5,3 Millionen Mark
beteiligt. Der Gesellschaft sind u. a. beigetreten: rhei-
nische Stadt- und Landkreise, zahlreiche Städte und
Gemeinden, der rheinische Verein für Kleinwohnungs-
wesen, rheinische Baugenossenschaften und Bauvereine,
Siedlungsgesellschaft Rheinisches Heim, die Vereinigung
für Familienwohl, die Aktiengesellschaft für Wohnungs-
fürsorge der Angestelltenversicherung, die Hütten- und
Walzwerksberufs-Genossenschaften, die Firma Krupp
und andere Industrielle der Rheinprovinz. Die Stadt
Siegburg ist mit 10 Geschäftsanteilen zu je 1000 Mark
beteiligt. Die Gemeinnützige-Baugenossenschaft m. b. H.
in Siegburg hat 5000 Mark Geschäftsanteile gezeich-
net. Der Aufsichtsrat wurde aus Männern der Ver-
waltung der Industrie und der Arbeiterschaft zusam-
mengesetzt. Auf Vorschlag des Verbandes Rheinischer
Baugenossenschaften, wurde Stadtbaumeister Geimer
Siegburg in den Aufsichtsrat gewählt. Der Landes-
hauptmann der Rheinprovinz Dr. von Renvers ist Vor-
sitzender des Aufsichtsrates.

27. September 1918

Alle Scans zum Protokollbuch

Stadtarchiv Troisdorf, „Protokollbuch Gemeinderat“ 1910-1919, A 2416, S. 459-462

In der Gemeinderatsitzung am 27. September 1918 in Troisdorf wurde unter anderem Geld für die Kriegswohlfahrtspflege bereitgestellt, eine Kolonialkriegerspende bewilligt und die neue Kriegsanleihe gezeichnet.

Verhandelt,
Troisdorf, den 27. September 1918.

Anwesend
Klev
Bürgermeister
und die Mitglieder
Dr. Balke
Birkhäuser
Fischer
Hagen
Lohmar Joh.
Lohmar Wilh.
Nußbaum W.
Nußbaum
Mannstädt

Auf vorherige ordnungsmäßige Ein-
ladung hatte sich heute der Gemeinde-
rat in der Anzahl von      Mit-
gliedern, wie solche nebenstehend
genannt sind, also in beschluß-
fähiger Anzahl versammelt, um
über die in der Einladung näher
bezeichneten Gegenstände zu be-
raten und Beschluß zu fassen.

1.) Endgültige Anstellung des Polizei-
sergeanten Taufenbach.
2.) Kosten der Vertretung des Gemeinde-
rentmeisters.
3.) Angebot über Aufstellen von
Plakatsäulen.

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19. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. September 1918

In Ohligs besprachen sich Vertreter der Betriebs- und Ortskrankenkassen mit Repräsentanten der Gemeinden des Landkreises Solingen über einen möglichen Beitrag der Krankenkassen zur Behebung der Wohnungsnot, insbesondere in Hinsicht auf die Unterstützung gemeinnütziger Baugenossenschaften

      Wohnungsfragen.
   Am Montagnachmittag fand in Ohligs im Hotel Kanzler
eine Sitzung der Betriebs- und Ortskrankenkassen des
Kreises Solingen statt, an der auch die Vertreter der Versicherungs-
ämter Solingen-Stadt und -Land, sowie die Bürgermeister bezw.
Beigeordneten der in Frage kommenden Gemeinden teilnahmen.
Herr Landesrat Dr. Mewes von der Landesversicherungsanstalt
Rheinprovinz in Düsseldorf sprach über: „Die Bedeutung des Klein-
wohnungsbaues, insbesondere der gemeinnützigen Bautätigkeit, für
die Krankenkassen“. An einem günstigen Gesundheitszustand unserer
Bevölkerung sind die Krankenkassen als die hauptsächlichen Träger
unserer Versicherungsgesetzgebung lebhaft interessiert. Schon lange
Zeit hatte man erkannt, daß die Wohnungsverhältnisse für die
Gesundheit der Menschen von ausschlaggebender Bedeutung sind.
Eine große Anzahl von Krankheiten, vor allem die Tuberkulose sind
eigentliche Wohnungskrankheiten. Seit längeren Jahren sei man
daher lebhaft um die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse,
namentlich der kinderreichen Familien, bemüht und habe auch be-
reits vor dem Kriege ganz günstige Resultate erzielt. Der Krieg
und die damit in Zusammenhang stehende Lahmlegung der Bau-
tätigkeit – soweit der Wohnungsbau in Frage kommt – habe nun
bereits in den Bezirken mit lebhafter Kriegsindustrie eine ziemliche
Wohnungsnot geschaffen. Aber auch in den ländlichen Gemeinden
seien die Verhältnisse vielfach nicht besser. Es ist daher dringend
erforderlich, daß rechtzeitig hiergegen die notwendigen Maßnahmen
in die Wege geleitet werden. Der Wohnungsbau in der Uebergangs-
zeit und in den ersten Jahren nach dem Kriege wird aber nur mit
erheblichen Bauzuschüssen möglich sein, die von Reich, Staat und
Gemeinden aufzubringen sein werden. Wie diese Zuschüsse aufzu-
bringen sind und in welcher Höhe dieselben gegeben werden können,
steht noch nicht fest, jedoch sind darüber in kurzer Zeit vom Staats-
kommissar für das Wohnungswesen bestimmte Richtlinien zu er-
warten. Da die Baukosten 200 Prozent und noch mehr die Frie-
denspreise übersteigen, werden die Zuschüsse in erheblicher Höhe
nötig sein, da sonst die Mieten unerschwinglich werden. Für die
Erstellung von neuen Wohnungen wird in der ersten Zeit die private
Bautätigkeit nur in verschwindend geringem Umfang in Frage
kommen. In der Hauptsache wird diese Aufgabe durch die gemein-
nützige Bautätigkeit zu lösen sein. Bisher wurden die für diese
Art Wohnungsbau erforderlichen Gelder zum allergrößten Teil durch
die Landesversicherungsanstalten aufgebracht. Bei dem großen Um-
fang, den die gemeinnützige Bautätigkeit in der Uebergangszeit und
nach dem Kriege annehmen wird, reichen hierzu die Mittel der
Landesversicherungsanstalten allein nicht aus und müssen auch
andere Stellen, die lebhaft an gesunden Wohnungsverhältnissen der
Bevölkerung interessiert sind, sich an der Aufbringung dieser Mittel
beteiligen. Neben den Berufsgenossenschaften als Träger der Un-
fallversicherung, kommen hier in der Hauptsache die Krankenkassen in
Betracht. Bisher haben nach der Richtung hin die Krankenkassen
ziemlich versagt. Nur ganz wenige Kassen haben nach den getroffenen
Feststellungen dafür bis jetzt Gelder ausgeliehen. Dieses müsse
anders werden und sollten die Kassen in ihrem eigensten Interesse
die verfügbaren Mittel, soweit wie möglich, dem gemeinnützigen
Wohnungsbau zuführen.

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