Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Juni 1917
Genehmigung von Bauanträgen durch die Kriegsamtstelle Koblenz wegen Baustoffmangel
– Die Knappheit an Baustoffen, vor allem aber
die Ueberlastung der Eisenbahnen und schließlich auch
der Mangel an Arbeitskräften, zwingen zur äußersten
Einschränkung der Bautätigkeit. Zu diesem Zweck
hat das Stellv[ertretende] Generalkommando des 8. Armee-
korps angeordnet, daß Bauarbeiten jeglicher Art vom
15. Juni 1917 an nur noch mit Genehmigung der
zuständigen Kriegsamtsstelle begonnen oder fortgeführt
werden dürfen. Von dieser Verordnung werden die
Bauarbeiten nicht betroffen, die durch Aufnahme in
die Bauliste des Kriegsamts als allerdringlichste
Kriegsbauten anerkannt sind.