16. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Juni 1917

Genehmigung von Bauanträgen durch die Kriegsamtstelle Koblenz wegen Baustoffmangel

– Die Knappheit an Baustoffen, vor allem aber
die Ueberlastung der Eisenbahnen und schließlich auch
der Mangel an Arbeitskräften, zwingen zur äußersten
Einschränkung der Bautätigkeit. Zu diesem Zweck
hat das Stellv[ertretende] Generalkommando des 8. Armee-
korps angeordnet, daß Bauarbeiten jeglicher Art vom
15. Juni 1917 an nur noch mit Genehmigung der
zuständigen Kriegsamtsstelle begonnen oder fortgeführt
werden dürfen. Von dieser Verordnung werden die
Bauarbeiten nicht betroffen, die durch Aufnahme in
die Bauliste des Kriegsamts als allerdringlichste
Kriegsbauten anerkannt sind.

9. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Juni 1917

Verordnung über die Genehmigung einer Baumaßnahme durch die Kriegsamtsstellen

Stellv[ertretendes] Generalkommando
8. Armeekorps
Abt[eilung] V. W.  N[umme]r 3421.
Verordnung
über
Anmeldung und Ausführung von Bauarbeiten.
Auf Grund des § 9 b des Ges[etzes] über den Belagerungs-
zustand vom 4. Juni 1851 wird angeordnet:
1. Bauarbeiten jeglicher Art dürfen vom 15. Juni
1917 ab nur mehr mit Genehmigung, die durch die zu-
ständige Kriegsamtsstelle zu erwirken ist, begonnen oder
fortgeführt werden. Zur Einholung dieser Genehmigung
ist eine Anmeldung auf einem bestimmten Formblatt nötig.
Dieses ist für die Städte Coblenz, Cöln, Aachen, Trier und
Bonn von den betr[effenden] Baupolizeiämtern, für den übrigen Bereich
des 8. A[rmee] K[orps] von der zuständigen Kriegsamtsstelle zu beziehen
und in zweifacher Ausfertigung für jedes einzelne Bauwerk den
Ausgabestellen wieder einzureichen.
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