13. November 1918

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. November 1918

Wie sicher sind die Bankguthaben?

     –  Sicherheit der Bankguthaben. Im Publi-
kum soll der Glaube verbreitet, sein, daß bei den
Banken, Sparkassen und Genossenschaften eines
Tages die Guthaben der Kunden beschlagnahmt
werden können. Wie ein solch unsinniges Gerücht
aufkommen kann, ist nicht zu erklären. Jeder,
der die tatsächlichen Verhältnisse kennt, wird ohne
weiteres zugeben, daß eine derartige Beschlagnahme
praktisch unmöglich ist. Die Gelder der Kunden
sind doch, abgesehen von dem nötigen Kassenbe-
stand, gar nicht in bar vorhanden, sondern in
Hypotheken, Darlehen und Wertpapieren ange-
legt. Was will man denn da beschlagnahmen?
Jedermann muß sich bei ruhiger Überlegung doch
sagen, daß gerade in gegenwärtiger Zeit die Bar-
mittel bei den öffentlichen Kassen und Banken am
besten untergebracht sind, um der Gefahr des Dieb-
stahls oder Verlustes zu entgehen. Es ist dringend
zu raten, in Kriegszeiten nur die allernotwendig-
sten Barmittel im Hause zu halten und solche nur
nach Bedarf von den Kassen und Banken
abzuheben.

9. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Oktober 1918

25-Pfennig-Stücke aus Nickel werden aus dem Verkehr gezogen.

      Außerkurssetzung der 25-Pf[enni]g-Stücke aus Nickel.
   Der Bundesrat hat die Verordnung erlassen, die 25-Pf[enni]g-
Stücke aus Nickel einzuziehen. Sie gelten vom 1. 10. d[ieses] J[ahre]s
ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Bis zum
1. 1. 19 werden diese Münzen jedoch noch bei den Reichs- und
Landeskassen gegen Bargeld umgetauscht.

28. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. August 1918

Zum Umgang mit „schmutzigem“ Geld

   Solingen. Schmutziges Geld ist nicht schön, ob es
Hartgeld oder Scheine sind. Robuste Naturen meinen zwar,
es stänke nicht. Was heute oft angegriffen werden muß, ist aber
nicht im moralischen, sondern in sehr materiellem Sinne
schmutzig. Die Reichsbank meint nun, das Geld werde zu
schlecht behandelt und mahnt, es besser zu behandeln. Sehr oft
geht das eben nicht, und die Besitzer der Scheine freuen sich auch
nicht, wenn das Geld so schmutzig ist. Die Reichsbank erinnert
daran, daß an ihren Kassen schlechte Scheine umgetauscht
werden und fordert zum Umtausch auf. Das gäbe eine schöne
Lauferei! Die Arbeitgeber und die öffentlichen Kassen mögen
doch diesen Umtausch besorgen. Die Post oder Eisenbahn, die
täglich mit der Reichsbank verkehren, lehnen die Annahme
schlechter Scheine einfach ab. Das ist unrecht. Der letzte, der
sie dort einzahlen will, hat sie nicht schmutzig gemacht und nicht
zerrissen, sondern das ist eben während ihres Umlaufes nach
und nach geschehen. Nun soll dieser Unglückswurm aber eine
oder zwei Stunden Zeit versäumen und seinen Marktschein auf
die Reichsbank tragen. Das geht nicht, und deshalb sucht er
ihn anderwärts unterzubringen. Wenn aber die öffentlichen
Kassen und die Arbeitgeber angewiesen werden, schlechte Scheine
anzunehmen bezw. nicht auszugeben und umzutauschen, dann
macht unser Geld auch keinen so miserablen Eindruck mehr.

23. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. August 1918

Die Bürger sollen auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umsteigen.

     Zahle bargeldlos durch Ueberweisung oder Scheck!
   Mit dem gewaltigen Aufschwung, den Deutschland in den
Friedensjahren genommen hat, hat die Entwicklung der Zah-
lungsmethoden nicht gleichen Schritt gehalten. Die Barzahlung
muß in noch viel weiterem Umfange durch Ueberweisung oder
den Scheck ersetzt werden, nicht nur im allgemeinen Interesse,
sondern auch im Interesse jedes einzelnen.

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22. März 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. März 1918

Um den Verlust von Briefen zu vermeiden, sind diese gut in die Briefkästen zu stecken.

   –  Briefsendungen möglichst tief in die
Briefkästen einstecken. Wie von amtlicher Seite
mitgeteilt wird, ist es in letzter Zeit wiederholt
vorgekommen, daß Briefsendungen aus Stra-
ßenbriefkästen entwendet worden sind. Die
Diebe haben, abgesehen von der Unterschla-
gung der in den Briefen enthaltenen Barbe-
träge usw., die in den Briefen enthaltenen
Mitteilungen zu weiteren Schwindeleien be-
nutzt und die Absender oder Empfänger in
mehreren Fällen empfindlich geschädigt. Es
wird daher darauf hingewiesen, daß die Brief-
sendungen so tief in die Kästen eingesteckt wer-
den müssen, daß sie nicht in dem Einwurfschlitz
hängen bleiben und so von Unbefugten mit
der Hand erreicht und herausgezogen werden
können.

22. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Februar 1918

Sparkassen vermelden hohe Einzahlungen.

   –  Die hohen Einzahlungen bei den Spar-
kassen, die vielfach gemeldet werden, sind dop-
pelt erfreulich. Einmal zeigen sie, daß der
Sparsinn des deutschen Volkes trotz mancherlei
unerfreulicher Erscheinungen befriedigend bleibt
und dann bekunden sie auch den vermehrten
Wohlstand der Bevölkerung. Der bringt einen
Ausgleich gegen die Steuererhöhung.

5. April 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 5. April 1917

Leserwerbung für die 6. Kriegsanleihe

Auf Dich
kommt es an!
Sage nicht: Andere haben mehr Geld und
verdienen mehr als ich; die sollen
Kriegsanleihe zeichnen!

Sage auch nicht: Was machen meine paar
hundert oder paar tausend Mark aus.
da doch Milliarden gebraucht werden!

Und sage noch weniger: ich habe schon
bei früheren Anleihen gezeichnet und
damit meine Pflicht getan!

Auf jede Mark
kommt es an!

Es ist wie bei der Nagelung unserer
Kriegswahrzeichen; jeder einzelne der
vielen tausend eisernen Nägel ist winzig.
Aber in ihrer Gesamtheit umfangen sie
das Gebilde mit einem ehernen Panzer.
So muß auch unser deutsches Vaterland
geschützt und Gesichter werden durch das
freudlose Geldopfer der großen und der
kleinen Sparer. Jetzt, in der Stunde
der Entscheidung, darf keiner zögern
und keiner fehlen!

4. April 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 4. April 1917

Hildener Realschüler sammeln für die 6. Kriegsanleihe 20 600 Mark

Hilden, 4. April. Durch eigene Zeichnungen
und Sammlungen konnten die Schüler der hiesigen Real-
schule für die sechste Kriegsanleihe 20 600 Mark
gewinnen.

21. März 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. März 1917

Werbeanzeige für die 6. Kriegsanleihe

Bargeld
zu Hause
anzusammeln und liegen zu lassen
ist töricht wegen der Gefahr des Abhan-
denkommens und wegen Zinsverlustes,
zwecklos weil 2 1/2 jähriger Kriegs-
dauer der untrügliche Beweis erbracht
ist, daß man im Bedarfsfalle gegen
Kriegsanleihe immer Geld haben kann,
schädlich für die Allgemeinheit, weil
unsere Feinde aus der Verzagtheit
Schwachmütiger stets von neuem die
Hoffnung schöpfen, uns unterzukriegen.
Was folgt daraus?
Klug, vorsichtig und nützlich handelt
nur, wer sein ganzes Geld in Kriegs-
anleihe anlegt.

21. März 1917

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. März 1917 

Erneuter Aufruf zur Kriegsanleihe  

Bargeld zu Hause
anzusammeln und liegen zu lassen

ist töricht     wegen der Gefahr des Abhandenkommens und wegen des
                     Zinsverlustes,
 zwecklos    weil in 2 ½ jähriger Kriegsdauer der untrügliche Beweis
                     erbracht ist, daß man im Bedarfsfalle gegen Kriegsanleihe
                     immer Geld haben kann,
schädlich    für die Allgemeinheit, weil unsre Feinde aus der Ver-
                     zagtheit Schwachmütiger stets von neuem die Hoffnung
                     schöpfen, uns unterzukriegen.
                                   Was folgt daraus?
      Klug, vorsichtig und nützlich handelt nur, wer sein ganzes
      Geld in Kriegsanleihe anlegt.

30. September 1916

1916-09-30

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. September 1916

Ein weiterer Aufruf zur Kriegsanleihe

Hilden, 30.Sept. Wer will am kommenden Frei-
tag den Mut haben, um zu behaupten, daß er an der
großen Oktobergeldschlacht 1916 beteiligt sei, wenn es
nicht wahr ist? Alle Arbeiter, Dienstmädchen, Angestell-
ten, Kontoristinnen, Landwirte, Fabrikanten und Kinder,
in bunter Folge, die Geld zu entbehren haben, müssen
an der Riesengeldschlacht mit wuchtigem Schlage betei-
ligt sein, damit es unseren Feinden angst und bange
wird. Wir müssen uns ohne Ausnahme mit unserer gan-
zen Kraft in den Vordergrund drängen, damit es unsern
Feinden mit überzeugender Gründlichkeit klar gemacht
wird, daß wir neben Soldaten, Munition und Lebens-
mitteln auch Geld in Hülle und Fülle haben. Ge-
winnen wir den Kampf, dann gehen wir einer glänzenden
Zukunft entgegen, verlieren wir ihn, dann sind wir Knechte
unserer Feinde. Helft alle mit an dem Siege! Zeichnet
Kriegsanleihe!

12. September 1916

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. September 1916

Leserwerbung für die Kriegsanleihe

Sparen ist Pflicht
denn wer spart, vermehrt unser Vermögen zum Durchalten!
Die beste Sparmöglichkeit bietet die Kriegsanleihe. Die Einzahlungsfristen sind bis zum
6. Februar 1917 verteilt, so daß auch der zeichnen kann, der die Summen noch nicht zur
Verfügung hat – ja, wer nur 100 Mark zeichnet, braucht diesen Betrag erst am 6. Februar
1917 einzuzahlen. Vom 30. September ab wird jeder eingezahlte Betrag sofort verzinst.
Geh also noch heute zur nächsten Bank, Sparkasse, Postanstalt, Lebensversicherungsanstalt oder
Kreditgenossenschaft – man wird dir bereitwilligst Auskunft erteilen.

8. September 1916

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. September 1916

Für die Beschaffung von Wintervorräten  an Kartoffeln und Heizvorräten sind Gehaltsvorschüsse zu gewähren. Das haben die Minister der Finanzen und des Inneren angewiesen.

Hilden, 8. Sept. Die Minister der Finanzen
und des Inneren haben die ihnen nachgeordneten Be-
hörden ermächtigt, den unterstellten Beamten und ständi
gen Arbeitern in Staatsbetrieben zur Beschaffung eines
Wintervorrats an Kartoffeln und Heizmaterial auf An-
trag einen Gehalts- (Lohn-) Vorschuß zu gewähren. Die
Vorschüsse sollen einen Monatsbetrag des Gehalts (Lohns)
nicht übersteigen und nicht über die Höhe des für diesen
Zweck tatsächlich aufgewandten und deshalb beim Antrag
nachweisenden Betrages hinausgeben.

5. September 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. September 1916

Die Reichsbank appeliert an die Bürger, ihre Zahlungsverpflichtungen bargeldlos abzuwickeln

            Schafft das Gold zur Reichsbank!
      Vermeidet die Zahlungen mit Bargeld!
Jeder Deutsche, der zur Verringerung des Bargeldumlaufs beiträgt, stärkt
         die wirtschaftliche Kraft des Vaterlandes.
   Mancher Deutsche glaubt seiner vaterländischen Pflicht völlig genügt zu haben, wenn er, statt wie früher Gold-
münzen, jetzt Banknoten in der Geldbörse mit sich führt, oder daheim in der Schublade verwahrt hält. Das ist aber
ein Irrtum. Die Reichsbank ist nämlich gesetzlich verpflichtet, für je Dreihundert Mark an Banknoten, die
sich im Verkehr befinden, mindestens Hundert Mark in Gold in ihren Kassen als Deckung bereitzuhalten. Es
kommt aufs gleiche hinaus, ob hundert Mark Goldmünzen oder dreihundert Mark Papiergeld zur Reichsbank gebracht
werden. Darum heißt es an jeden patriotischen Deutschen die Mahnung richten:
         Schränkt den Bargeldverkehr ein!
            Veredelt die Zahlungssitten!
   Jeder der noch kein Bankkonto hat, sollte sich sofort ein solches einrichten, auf das er alles, nicht zum
Lebensunterhalt unbedingt nötige Bargeld sowie seine sämtlichen laufenden Einnahmen einzahlt.
   Die Errichtung eines Kontos bei einer Bank ist kostenfrei und der Kontoinhaber erhält sein jeweiliges Gut-
haben von der Bank verzinst.
   Das bisher übliche Verfahren, Schulden mit Barzahlung oder Postanweisung zu begleichen, darf nicht das
herrschende bleiben. Richtig sind folgende Verfahren:
   Erstens – und das ist die edelste Zahlungssitte –
               Ueberweisung von Bank zu Bank.
                  Wie spielt sich diese ab?
   Der Kontoinhaber beauftragt seine Bank, der Firma oder Privatperson, der er etwas schuldet, den schuldigen
Betrag auf deren Bankkonto zu überweisen. Natürlich muß er seiner Bank den Namen der Bank angeben, bei welcher
der Zahlungsempfänger sein Konto unterhält. Jede größere Firma muß daher heutzutage auf dem Kopf ihres Brief-
bogens vermerken, bei welcher Bank sie ihr Konto führt. Außerdem gibt eine Anfrage am Fernsprecher, bisweilen auch
das Adreßbuch (z[um] B[eispiel] in Berlin und Hamburg) hierüber Aufschluß.
   Weiß man nur, daß der Zahlungsempfänger ein Bankkonto hat, kann aber nicht feststellen, bei welcher Bank
er es unterhält, so macht man zur Begleichung seiner Schuld von dem Scheckbuch Gebrauch.
   Zweitens
                 Der Scheck mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung“.
   Mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung“ kommt zum Ausdruck, daß der Zahlungsempfänger keine Ein-
lösungen des Schecks in bar, sondern nur die Gutschrift auf seinem Konto verlangen kann. Bei Verrechnungschecks
ist auch die Gefahr beseitigt, daß ein Unbefugter den Scheck einlösen kann, der Scheck kann daher in gewöhnlichem
Brief, ohne „Einschreiben“, versandt werden, da keine Barzahlung seitens der bezogenen Bank erfolgen darf. Nach den
neuen Steuergesetzen fällt der bisher auf den Scheck lastende Scheckstempel von 10 Pf[enni]g vom 1. Oktober d[ieses] J[ahres] an fort.
   Drittens
            Der sogenannte Barscheck, d[ass] h[eißt] der Scheck ohne den Vermerk
                                            „Nur zur Verrechnung“.
   Er kommt dann zur Anwendung, wenn der Zahlungsempfänger kein Bankkonto besitzt und daher bare Aus-
zahlung verlangen muß. Er wird in dem Maße aus dem Verkehr verschwinden, als wir uns dem ersehnten Ziel
nähern, daß jedermann in Deutschland, der Zahlungen zu leisten und zu empfangen hat, ein Konto bei dem Post-
scheckamt, bei einer Bank oder sonstigen Kreditanstalt besitzt.
                                   Darum die ernste Mahnung in ernster Zeit:
   Schaffe jeder sein Gold zur Reichsbank!
   Mache jeder von der bankmäßigen Verrechnung Gebrauch!
   Sorge jeder in seinem Bekannten- und Freundeskreis für Verbreitung des bargeldlosen Verkehrs!
   Jeder Pfennig, der bargeldlos verrechnet wird ist eine Waffe gegen den wirtschaftlichen Vernichtungskrieg
unserer Feinde!

15. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Juli 1916

In der Stadt Wald bitten die städtischen Gas- und Wasserwerke ihre Kunden, die Rechnung bargeldlos über die Sparkasse bzw. Bank abzuwickeln.

        An unsere Konsumenten!
   Es liegt in hohem vaterländischen Interesse, bargeldlos
zu zahlen. Der Bargeldverkehr erhöht den Geldumlauf und
nötigt die Reichsbank zur Notenausgabe weit über den natür-
lichen Bedarf hinaus, was unsere Feinde als ein Zeichen unserer
wirtschaftlichen Schwäche darstellen.
         Sie selbst schädigen sich aber auch,
da Bargeldvorrat zinslos ist.
   Wir beabsichtigen deshalb bei Zahlung unserer Gas- und
Wasserrechnungen in Zukunft möglichst den bargeldlosen Ver-
kehr einzuführen.

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