9. Juli 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Juli 1915

Barfuß zur Schule zu gehen ist nicht verboten.

            Das Barfußgehen und die Schule.
    Der preußische Kultusminister hat folgende
Verfügung erlassen: Es ist zu meiner Kenntnis
gekommen, daß kürzlich Kindern einer Landschule
von ihrem Leherer verboten worden ist, barfuß
zur Schule zu kommen. Ein derartiges Verbot
mag in Friedenszeiten in Fällen, in denen eine
besondere Veranlassung vorliegt, gerechtfertigt
sein. Während der Kriegszeit ist – zumal auf
dem Lande und in ländlichen Verhältnissen –
von einem solchen Verbot schon deshalb abzu-
sehen, weil es den Eltern wegen der gesteigerten
Preise nicht immer leicht fallen wird, ihre Kinder
mit dem notwendigen Schuhwerk zu versorgen.

7. Juli 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Juli 1915

Ein Unfall, durch Glasscherben verursacht.

   Solingen. Ein bedauerlicher Unfall, der die
Eltern, die ihre Kinder jetzt barfuß gehen lassen, veranlassen
sollte, diese Kinder zur Vorsicht zu mahnen, ereignete sich gestern
nachmittag in der Gegend der Gasstraße. Ein mit Alters-
genossen auf einem Bauplatze spielender barfüßiger Knabe trat
mit einem Fuße in einen im Grase liegenden abgebrochenen
Flaschenhals und zog sich erhebliche und schmerzhafte Ver-
letzungen zu. Von einem vorübergehenden Manne wurde der
arme Junge nach Hause getragen. Solche Möglichkeiten sollten
auch die Leute in Betracht ziehen, die die in Solingen ganz
besonders verbreitete schlechte Gewohnheit haben, Scherben und
Unrat hinzuwerfen, wie sie ihnen eben aus den Händen fallen.