Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. Juli 1915
Barfuß zur Schule zu gehen ist nicht verboten.
Das Barfußgehen und die Schule.
Der preußische Kultusminister hat folgende
Verfügung erlassen: Es ist zu meiner Kenntnis
gekommen, daß kürzlich Kindern einer Landschule
von ihrem Leherer verboten worden ist, barfuß
zur Schule zu kommen. Ein derartiges Verbot
mag in Friedenszeiten in Fällen, in denen eine
besondere Veranlassung vorliegt, gerechtfertigt
sein. Während der Kriegszeit ist – zumal auf
dem Lande und in ländlichen Verhältnissen –
von einem solchen Verbot schon deshalb abzu-
sehen, weil es den Eltern wegen der gesteigerten
Preise nicht immer leicht fallen wird, ihre Kinder
mit dem notwendigen Schuhwerk zu versorgen.