25. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. April 1917

Neue Regeln für die Brotkarten in Ohligs

                                      Brotkarten
   Mit der vom 28. d[iese]s M[onat]s ab zur Einführung kommenden neuen
Brotkarte tritt auch eine Aenderung in der Kontrolle ein. Die Karten
sind für die Gültigkeitsdauer nur mit einem Bezugsabschnitt
versehen. Der Verbraucher läßt sich unter Vorlage der Brotkarte
bei einem Bäcker oder in einer Verkaufsstelle in die Kundenliste eintragen
und ist für die Dauer der Gültigkeit der Karte an den Bäcker ge-
bunden. Die von dem Bäcker oder der Verkaufsstelle zu führende
Kundenliste muß folgende Spalten aufweisen: Familienname, Vor-
name, Wohnung, Zahl der Personen. Die Kundenlisten sind mit den
abgetrennten Bezugsabschnitten im Rathaus, Zimmer 18 zur Kon-
trolle vorzulegen, worauf den Bäckern die entsprechenden Mengen
Mehl zugewiesen werden. Die Eintragung zur Kundenliste kann nur
bei hiesigen Bäckern oder Verkaufsstellen, die hier ihre Niederlage
haben, erfolgen. Bei der Abtrennung des Bezugsabschnitts ist die
Brotkarte von dem Verkäufer mit dem Firmenstempel zu versehen.
   Bezüglich der Zusatzkarten verbleibt es einstweilen bei dem bis-
herigen Verfahren.
   Ohligs, den 24. April 1917.
                                             Der Bürgermeister: Czettritz

21. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. April 1917

Beschwerden über Mindergewicht beim Brotverkauf

   Solingen. Hausfrauen, wiegt das Brot nach!
Schon wieder laufen zahlreiche Beschwerden ein, daß bei
einzelnen Bäckern das Brot nicht das vorgeschriebene Gewicht
hat. Es ist festgestellt worden, daß die von einer auswärtigen
Brotfabrik gelieferten Schwarzbrote ein Mindergewicht bis zu
200 Gramm aufwiesen. Bei der jetzt eingeschränkten Brot-
ration ist es deshalb doppelte Pflicht der Hausfrauen, das Brot
nachzuwiegen. Ein Brot muß 48 Stunden, nachdem es den
Backofen verlassen hat, noch das volle vorgeschriebene Gewicht
aufweisen, das bei Schwarzbrot 4 Pfund, bei Kriegsbrot
3 Pfund und bei Graubrot 2 Pfund beträgt. Den Hausfrauen
ist zu empfehlen, daß sie in allen Fällen, in denen sie ein
Mindergewicht feststellen, bei ihrem Brotlieferanten reklamieren
und, wenn das nichts nutzt, Anzeige erstatten.

31. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. März 1917

In einem Wucherprozess gegen einen Solinger Bäcker wurde seine üppig dekoriertes Schaufenster gerügt

   Solingen. Eine Appetit und Aergernis er-
regende Schaufensterauslage. Der Bäcker Walter
H. und dessen Ehefrau von hier sind die Inhaber einer „Früh-
stücksstube“, in der man für viel Geld alles zu essen erhalten
kann, was es in diesen Kriegszeiten eben noch gibt. Das
Schaufenster der Frühstücksstube ist mit den appetitlichsten
Sachen dekoriert, wie Koteletts, Schinken, Brötchen usw.
Gestern mußte sich das Ehepaar H. vor dem hiesigen Schöffen-
gericht verantworten, weil es Auslandsmehl bei der ZEG. und
der Stadtverwaltung nicht angemeldet hatte und weil es mit
Brot und sogenannten „Weckmännern“ Kriegswucher getrieben
haben solle. In dem Geschäft konnte man Brot das Pfund zu
3 Mark kaufen und für einen „Weckmann“, zu dessen Her-
stellung ein Viertelpfund Mehl nötig ist, mußte man 1 Mark
zahlen. Der als Sachverständige vernommene Obermeister
Bremen bezeichnete die Schaufensterauslage in dem Geschäft
der Angeklagten als ärgerniserregend, weil die minderbemittelte
Bevölkerung an den ausgestellten Waren Anstoß nehme und
sich frage: wo kommen alle die Leckereien her? Die Angeklagten
haben erst während des Krieges in ihrem Betriebe eine Bäckerei
eingerichtet und erhielten deshalb von der Stadt kein Mehl ge-
liefert. Ob es sich wirklich bei dem verbackenen Mehl, das sich
die Angeklagten auf Umwegen besorgt haben, um Auslands-
mehl gehandelt hat, konnte leider nicht festgestellt werden. Den
Angeklagten mußte deshalb geglaubt werden, daß sie für das
Pfund Mehl selbst 2,40 Mark bezahlt haben. Die Anklage wegen
Kriegswuchers wurde daher fallen gelassen und H. nur wegen
Uebertretung der Bundesratsverordnungen zu 25 Mark und
seine Ehefrau zu 18 Mark Geldstrafe verurteilt.

20. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. März 1917

Bäcker verkaufen Brot, das das vorgeschriebene Gewicht nicht erreicht

   Wald. Wiegt das Brot nach. Die Polizeiverwaltung
teilt uns mit: In der letzten Zeit ist die Wahrnehmung gemacht
worden, daß einige Bäcker Brot verkaufen, das das vorgeschriebene
Gewicht nicht hat. Nach einer Verfügung des Landrats vom
1. Mai 1915 muß ein Schwarzbrot 24 Stunden nach der Herstellung
wiegen: 4 Pfund, Kriegsbrot: 3 Pfund und Graubrot 2 Pfund. Brote
mit Mindergewicht wolle man zur Polizeiverwaltung bringen, um
es auf sein Gewicht zu kontrollieren und um gegen den Bäcker
Strafanzeige zu erstatten.

10. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. März 1917

Bäckerei Stachelhausen in Solingen erhält wieder städtisches Mehl

Bäckerei Stachelhausen
Solingen, Kronprinzenstraße.
Nachdem die Mißverständnisse geklärt, hat mir die Stadt
Solingen wieder Mehl zur Verfügung gestellt und empfehle
ich meinen Zwieback wieder zur gefl[issentlichen] Abnahme. Solinger
                     Brotkarte muß vorgezeigt werden.
                                                          Hochachtungsvoll
                                                    Bäckerei Stachelhausen.

5. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. März 1917

Kein städtisches Mehl mehr für einen Solinger Bäcker

   Solingen. Die Mehllieferung entzogen. Die
Lieferung von städtischem Mehl wurde dem Bäcker Stachel-
hausen an der Kronprinzenstraße entzogen, weil Frau St.,
deren Mann im Felde steht, Zwiebäcke hergestellt und verkauft
hat, die ein erhebliches Mindergewicht aufwiesen. Es ist vor-
geschrieben, daß drei Zwiebäcke ungefähr 65 Gramm wiegen
sollen. Die in der Bäckerei von St. hergestellten Zwiebäcke
wiesen aber nur ein Gewicht von 30 Gramm auf. Möge dieser
Fall andern Bäckern als Warnung dienen!

30. Dezember 1916

bast_30_12_f

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Dezember 1916

Brotdiebstahl aus dem Schaufenster einer Solinger Bäckerei

…Solingen. Brotdiebstahl. In der vergangenen
Nacht wurde an dem Laden des Bäckers Klein am Werwolf ein
Schaufenster zertrümmert, um zu den im Fenster ausliegenden
Lebensmitteln zu gelangen. Anscheinend ist der Täter bei seiner
Arbeit gestört worden, da es ihm nur gelang, in den Besitz von
zwei Weißbroten zu kommen.

15. November 1916

bast_15_11_c

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. November 1916

Eine Solinger Hausfrau bemerkte, dass ihr Brot nicht das angegebene Gewicht besaß. Beim Bäcker stellte sich heraus, dass scheinbar die meisten Brote mit Mindergewicht hergestellt wurden.

  Solingen. Hausfrauen, wiegt das Brot nach!
In verschiedenen Fällen ist festgestellt worden, daß einzelne
Bäcker sich einen Extragewinn zu verschaffen suchen, indem sie
den Broten nicht das vorgeschriebene Gewicht geben. Gestern
wog eine Frau ein Kriegsbrot nach und stellte ein Gewichts-
manko von rund 250 Gramm fest. Als die Frau das Brot dem
Bäcker zurückbrachte, wurde die Sache als ein „Irrtum“ hin-
gestellt und ihr anstandslos ein anderes Brot gegeben. Merk-
würdigerweise gelang es erst nach langem Suchen ein Brot
zu finden, das die vorgeschriebenen 3 Pfund wog. Die anderen
Brote hatten alle Mindergewicht.

6. November 1916

BAST_06_11_E1 BAST_06_11_E2 BAST_06_11_E3

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. November 1916

Die Konsumgenossenschaft „Solidarität“ hielt ihre Generalversammlung in Ohligs ab. Der Geschäftsbericht gibt Einblicke in die Schwierigkeiten, die der Krieg der Konsumgenossenschaft bereitete. In der anschließenden Aussprache ging es um einzelne Versorgungsfragen sowie um Teuerungszulagen für die Angestellten der Genossenschaft. Der Geschäftsführer Genosse Großberndt wird für sein öffentliches Eintreten für die jüngste Kriegsanleihe kritisiert.

   Generalversammlung der Genossenschaft
                        „Solidarität“.
   Im Flockeschen Lokale in Ohligs hielt gestern nachmittag die
Konsumgenossenschaft „Solidarität“ ihre Generalversammlung ab.
Dem vorliegenden gedruckten Geschäftsbericht entnehmen wir:
   Die Konsumgenossenschaft „Solidarität“ und die ihr nahestehen-
den wirtschaftlichen Betriebe hielten es von Anbeginn des Krieges
an für ein Gebot der Pflicht, ihre ursprünglich nur für den Kreis
der Mitglieder berechneten Einrichtungen für die Allgemeinheit frei-
zugeben. Als dann im Verlauf der beiden Kriegsjahre die Unzu-
länglichkeit mancher Gebrauchsgegenstände zu einer planmäßigen
Verteilung zwang, fanden sich bei der Genossenschaft viele Erfah-
rungen und Vorbilder, auf die es bei dieser ankam. Der Wert der
Genossenschaft ergab sich aus der engen Verbindung mit den Ver-
brauchern, deren Geschäfte zu besorgen im Grunde das Wesen der
„Solidarität“ ist. Von dem Augenblicke an, da die öffentliche Nah-
rungsmittelfürsorge unmittelbar mit der Bevölkerung Fühlung
nehmen mußte, wurde die Genossenschaft eine vielfach in Anspruch
genommene Körperschaft, und die gesamte Verwaltung unserer Ge-
nossenschaft blieb und bleibt auch für die Folge bestrebt, dieses ihr
von allen Seiten entgegengebrachte Vertrauen auch für die Folge zu
rechtfertigen. Die Mitgliederzahl sowohl wie die Umsatzziffern bringen
uns ja auch den Beweis, daß bei unsern Mitgliedern während der
Dauer des Krieges das Vertrauen und die Treue gegenüber der Ge-
nossenschaft auch in dieser schweren Zeit nicht wankend geworden ist.
Wie die Bevölkerung, so haben auch die Behörden anerkannt, daß die
Genossenschaften in der Lebensmittelverteilung Vorzügliches geleistet
haben; manches Lob ist gespendet worden von unteren und oberen
Regierungsstellen aus, doch bauen und arbeiten wir weiter mit
eigener Kraft und bewahren wir die lobenden Aussprüche für kom-
mende Zeiten. Im Vordergrunde des Interesses stand während der
Dauer des letzten Jahres und steht auch noch für die fernere Dauer
des Krieges die Versorgung des deutschen Volkes mit Lebensmitteln.

Weiterlesen

28. Oktober 1916

BAST_28_10_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Oktober 1916

Die Verrechnung der Brotmarken zwischen den Bäckern und den Behörden im Stadt- und Landkreis soll vereinfacht werden

   Solingen. Wichtig für Bäcker und Brotver-
käufer. Am 1. November tritt eine Neuordnung in der Ver-
rechnung der Brotmarken unter den einzelnen Gemeinden in
Kraft. Bisher wurden Brotmarken aus den Nachbargemeinden
von den Bäckern und Brothändlern mit ihrer Heimatbehörde
verrechnet, die dann den Austausch mit den anderen
Gemeinden besorgte. In Solingen-Stadt und im Land-
kreise war die Sache besonders umständlich, da die Marken
an das Landratsamt geschickt werden mußten. In Zukunft
sollen die Bäcker und Brotverkäufer die Marken selbst auf
den zuständigen Rathäusern der Nachbargemeinden abliefern,
wo ihnen ein Ausweis über die Zahl der Marken ausgestellt
wird. Gegen Abgabe dieses Ausweises erhalten die Geschäfts-
leute dann das entsprechende Mehl. Die Verrechnung über das
Mehl geschieht unter den Gemeinden direkt, so daß die Sache
vereinfacht ist.

17. Juli 1916

BAST_17_07_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Juli 1916

Der Gewerkschaftsverband der Bäcker und Konditoren Solingen nimmt Stellung zu den Klagen über das aktuelle Brot

                           Brotklagen.
   Unter diesem Titel brachten wir in unserer letzten Nummer
eine Zuschrift des Obermeisters der Solinger Bäcker-Innung
in der versucht wird, die Behauptungen des Nahrungsmittel
Untersuchungsamtes zu entkräften. Zu dieser Aeußerung nimmt
nun auch der Verband der Bäcker und Konditoren Stellung,
indem er uns schreibt:

Weiterlesen

13. Juli 1916

BAST_13_07_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Juli 1916

Der Bürgermeister von Ohligs warnt Bäcker und Einzelhandel, Backwaren weiterhin schon vor der Gültigkeit der Brotkarte an die Verbraucher abzugeben

                  Bekanntmachung.
   In letzter Zeit hat wiederholt festgestellt werden müssen, daß
Bäckermeister Backwaren an einzelne Familien im voraus für eine
noch nicht begonnene Woche abgegeben haben. Dadurch kommt es
denn, daß in der vierten Brotkartenwoche die Familien gänzlich
ohne Brot sind und in eine unerträgliche Lage geraten. Dieses Ver-
fahren ist unzulässig und verstößt gegen die erlassenen Vorschriften.
   Sollte in der Folge der Uebelstand durch die Bäckermeister und
Verkaufsgeschäfte nicht beseitigt werden, so würde ich leider ge-
zwungen sein, mit aller Schärfe gegen die Schuldigen vorzugehen und
event[uel]l die Schließung des Geschäfts herbeizuführen.
   Ohligs, den 12. Juli 1916
                                     Der Bürgermeister: Czettritz.

12. Juli 1916

BAST_12_07_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Juli 1916

Zunehmende Beanstandungen von Verunreinigungen und falscher Herstellung von Brot und Backwaren in Solingen

             Brotklagen
   Vom Nahrungsmittel-Untersuchungsamt des Stadtkreises
Solingen wird uns geschrieben:
   In letzter Zeit sind sehr viele Klagen über schlecht ge-
backenes Brot und schlecht schmeckende Backwaren laut
geworden. Die vorgenommenen Untersuchungen ergaben, daß
diese Beschwerden in einer großen Azahl Fällen berechtigt
waren. Es wurde sehr häufig bemerkt, daß in manchen Bäcke-
reien nicht die namentlich in jetziger Zeit besonders notwen-
dige Sorgfalt bei der Bereitung der Backwaren beobachtet wor-
den ist. Das Fadenziehen und Klitschigwerden des Brotes liegt
oft an falscher Teigführung, schlechtem Sauerteig und an
anderen Fehlern. Gänzlich ungenießbar sind Brote mit stark
muffigem Geruch und muffig bitterem Geschmack. Beobachtete
Erscheinungen sind ferner Sandkörner, Kohlenteile,
Kartoffelschalen (!!) und ähnliche grobe Beimengungen.

Weiterlesen

29. Juni 1916

BAST_29_06_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Juni 1916

Eine Erhebung des Zentralverbandes der Bäcker zur Entwicklung der Mehl- und Brot-Höchstpreise in Deutschland

          Mehl-und Brotpreise in deutschen Städten.
   Die nun fast zweijährige Durchführung der Höchst-
preise für Brot und Backwaren gab dem Zen-
tralverband der Bäcker Veranlassung, eine Erhebung
über die Preisbildung in den einzelnen Städten vorzunehmen.
Das Ergebnis zeigt, daß sich zwischen den einzelnen Orten ganz
erhebliche Unterschiede herausgebildet haben. Weil die Ge-
treidepreise von der Regierung steigend nach Zonen – die
niedrigsten im Osten, die höchsten im Westen – festgesetzt
wurden, so bewegen sich auch die Preisunterschiede für Mehl
und Brot im allgemeinen in dieser Richtung. Doch gibt es
auch hier wieder erhebliche Abweichungen, die nicht zu er-
klären sind.

Weiterlesen

31. Mai 1916

19160531_Mehl_324

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. Mai 1916

Eine Verordnung regelt die Verwendung von gemischtem Weizenmehl.

   Die Verwendung von ungemischtem
Weizenmehl.
Die neue Bundesratsverordnung bringt
eine Reihe wichtiger Abänderungen der
Bekanntmachung über die Bereitung von
Backware vom 31. März 1915. Im § 2 jener
Verordnung war die Verwendung von unge-
mischtem Weizenmehl für die Bereitung von
Backware verboten; dieses Verbot wird jetzt
aufgehoben. Den Landeszentralbehörden
wird die Ermächtigung erteilt, zu gestatten,
daß zur Bereitung von Weizenbrot in
Fällen eines dringenden wirtschaftlichen Be-
dürfnisses Weizenmehl wieder unvermischt
Verwendung findet. Im § 9, der alle Ar-
beiten zur Bereitung von Backwaren in
der Zeit von 7 Uhr abends bis 7 Uhr mor-
gens verbietet (Nachtbackverbot), sind nun
auch die „Vorarbeiten“ unter das Verbot
mit aufgenommen. Von allen Vorschriften
dieser Verordnung werden ausdrücklich aus-
genommen die von Keks-, Zwieback-, Waffel-,
Honigkuchen-, Pfeffer- oder Lebkuchenfa-
briken hergestellten Erzeugnisse, soweit sie
aus Getreide oder Mehl bereitet werden, das
den Fabriken von der Reichsgetreidestelle
geliefert ist.