1. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. November 1918

In Eschmar wurden Brote und Mehl aus einer Bäckerei entwendet.

   In der Nacht vom 28. zum 29. wurden aus
einer Bäckerei in Eschmar 6 Säcke = 12 Zentner
Mehl und 55 Brote mit dem Datumstempel 28.
Okt. entwendet. Über den Verbleib und die Täter
wollte man Nachricht an die Polizei geben.

29. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. August 1918

Voraussetzung beim Festlegen der Tortenpreise, ist die Verwendung bester Rohstoffe.

Hilden, 29. August. Tortenpreise. Eine
wichtige Bekanntmachung befindet sich in unserer heutigen
Zeitungsausgabe. Es handelt sich um die Bestimmung der
Größenmaße der Torten, ihre Zerteilung und die Preise.
Voraussetzung bei den Preisen ist die Verwendung bester Rohstoffe

31. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Mai 1918

Angesichts der bevorstehenden Herabsetzung der Brotration sollen alle Fälle von Brotbetrug von den Verbrauchern unbedingt angezeigt werden

         An die Adresse der Behörden!
   Die demnächst eintretende Herabsetzung der Brot-
ration macht eine schärfere Kontrolle der zum Verkauf ge-
langenden Brote absolut notwendig. Uns sind eine ganze
Reihe von Fällen bekannt, in denen besonders das Schwarz-
brot heute nicht sein gesetzliches Gewicht hat. In einzelnen
Fällen sind diese Brote von den Kunden nachgewogen worden,
und es stellte sich ein Fehlquantum bis zu 250 Gramm beim
Schwarzbrot, bis zu 200 Gramm beim Kriegsbrot und bis zu
120 Gramm beim Graubrote heraus. Wir wollen heute von
der Namensnennung der Brotbäckereien, denen wir das Ge-
sagte nachweisen könnten, absehen, wollen auch feststellen daß
eine Firma auf Beschwerde in verschiedenen Fällen den Fehl-
betrag nachlieferte. Eine andere Brotlieferantin, bei der
wiederholt Beschwerde geführt wurde (Ohligs), sucht die Be-
schwerdeführer mit leeren Redensarten, oft mit faulen Witzen,
abzufertigen usw. Bei der Knappheit des den Verbrauchern
ausgewiesenen Quantums ist ein solches Benehmen mehr wie
ungehörig, und nur ganz bestimmte Gründe bewogen uns,
heute den Namen der Bäckerei nicht zu nennen. Wir bitten
aber alle Brotverbraucher, von jetzt ab regelmäßig ihre Brote
gleich in der Verkaufsstelle abwiegen zu lassen, wenn man selbst
keine genau wiegende Wage im Hause hat. Auch an die noch
nicht aufgehobene Bestimmung, keine frischen Brote zu ver-
kaufen erinnern sich viele Geschäfte nicht mehr. Wir fordern
die Konsumenten in ihrem eigenen Interesse auf, ohne irgend-
welche Rücksichtnahme in jedem einzelnen Falle Anzeige zu er-
statten. Bei der demnächst eintretenden Verkürzung der Brot-
ration ist dies doppelt notwendig. Die Behörde machen wir
auf diese Mängel aufmerksam und verlangen von ihr, die
Kontrolle zu verschärfen. Es geht ganz einfach nicht, daß bei
dem schon knapp genug bemessenen Quantum von einzelnen
Firmen die Not der Menschen noch besonders vergrößert wird
durch allerhand unreelle Manipulationen. In Zukunft werden
wir rücksichtslos die Firmen an den Pranger stellen.

3. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Dezember 1917

Der hohe Preise eines Bäckers für Spekulatius veranlasst die Redaktion der Bergischen Arbeiterstimme ihren Unmut über den unzulässigen Handel mit sogenanntem freiem Mehl zum Ausdruck zu bringen

  Solingen. Zwölf Mark für ein Pfund Speku-
latius. Es ist erreicht! Was kein Mensch vor und während des
Krieges für möglich gehalten hätte, ist nunmehr zur Tatsache ge-
worden. Ein hiesiger Bäcker fordert für ein Pfund Speku-
latius – zwölf Mark! Der Mann beruft sich seiner Kundschaft
gegenüber auf den hohen Preis für „Auslandsmehl“. Wir
wissen nun aus eigener Erfahrung, daß tatsächlich Mehl im freien
Handel bei Abnahme von mindestens einem Zentner das Pfund
5,60 Mark kostet. Um Auslandsmehl handelt es sich dabei aber in
den wenigsten Fällen, sondern um Mehl, das von den Bauern
nicht angemeldet worden ist. Im östlichen Westfalen
verkaufen die Mühlenbesitzer freies Weizenmehl zum Preise von
50 Pf[enni]g. Dieses Mehl gewinnen sie, indem sie den Bauern Korn
mahlen, das diese der Anmeldung hinterzogen haben. Als Mahl-
lohn nehmen sie kein bares Geld, sondern ein bestimmtes Quantum
Mehl. So entsteht der freie Mehlhandel, der es dann mit sich
bringt, daß die Städter das Pfund „freies Mehl“ mit 5,60 Mark
und ein Pfund Spekulatius mit 12 Mark bezahlen müssen. Wie
lange werden die verantwortlichen Stellen die-
sem hundsgemeinen Treiben noch zusehen?

28. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. November 1917

Organisation der Mehlverteilung auf Brotmarke im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Aus dem Kreise der brotversorgungsberechtigten

Personen werden noch immer Klagen darüber laut,
daß Bäckereibetriebe sich weigern, an Stelle von Brot
die zustehende Mehlmenge abzugeben. Die Bäckerei-
betriebe sowohl als auch die brotversorgungsberechtigte
Bevölkerung werden daher auf die Bestimmungen im
§ 6 meiner Anordnung vom 15. Oktober 1917 betr[effend]
Regelung der Verteilung und des Verbrauchs von
Mehl sowie der Abgabe von Mehl und der daraus
hergestellten Backware an Verbraucher im Kommunal-
verband Schleiden, veröffentlicht im Kreisblatt Nr. 84,
aufmerksam gemacht. Nach den erwähnten Vorschriften
hat der Bezugsberechtigte die Wahl, ob er die zu-
stehende Menge in Mehl oder Brot nehmen will.
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9. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. August 1917

½ Pfund mehr Brot pro Woche:

                                Mehr Brot!
   Vom 11. August an stehen jedem Einwohner statt 3 Pfund
Brot wieder 3½ Pfund in der Woche zu. Neue Brotkarten
werden nicht ausgegeben. Die Bäcker und Brotverkäufer sind
vielmehr angewiesen, auf die jetzige Brotkarte das halbe Pfund
Brot zu verabfolgen und für jedes abgegebene Pfund Brot
neben der betreffenden Woche auf der Brotkarte ein Loch ein-
zuknipsen.

7. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. August 1917

Kleine Bäckereien müssen durch Regierungsverordnung geschlossen werden, um Kohlen und Heizmaterial zu sparen. Während in Aachen nur wenige Großbetriebe bestehen bleiben, hat die Stadt Solingen lediglich die kleinsten Bäckereien geschlossen

  Solingen. Regelung des Brotbackens. Be-
kanntlich ist eine Regierungsverordnung erlassen worden, die
die Zusammenlegung von Bäckereibetrieben anordnet. Da-
durch müssen eine Anzahl kleiner Bäckereien geschlossen werden.
Die Verordnung ist erlassen, um Kohlen und sonstiges Heiz-
material zu sparen. Die Stadtverwaltung hat nun bestimmt,
daß alle die Bäckereien geschlossen werden sollen, die wöchent-
lich weniger als acht Sack Mehl verarbeitet
haben. Solche kleine Betriebe gibt es nun bei uns ganz
wenige, so daß von der Schließung nur vier Bäckereien betrof-
fen werden. In einigen rheinischen Großstädten, wie Aachen
und Trier, ist man viel schärfer vorgegangen. In Aachen hat
man nur acht große Bäckereien in Betrieb gelassen und alle
anderen geschlossen. Diese Bäckereien arbeiten lediglich im Auf-
trage der Stadt, die die Brotversorgung selbst in die Hand
genommen hat. Die Bäcker erhalten das Mehl und müssen
daraus eine gewisse Menge Brot für die Stadt herstellen. Die
Arbeiten werden im Lohn ausgeführt, ähnlich wie die Mühlen,
die für das Reich arbeiten. Die Stadt Aachen will dadurch die
umständliche Markenverrechnung mit den Bäckern sparen, so
daß die Arbeitskraft einer Reihe von Beamten für andere
Zwecke frei wird.

19. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Juli 1917

Ein Gerichtsverfahren wegen Backens von zu leichtem Schwarzbrot gegen einen Bäcker aus Höhscheid

   Höhscheid, Eine vernichtende Kritik übte das So-
linger Schöffengericht an dem Geschäftsgebaren des Großbäckers
Fritz M. aus Höhscheid, gegen den eine Anklage wegen fortge-
setzten Betruges durch Backen und Verabreichen zu leichten
Schwarzbrotes erhoben worden war. M. ist schon einmal
wegen Verkaufs zu leichten Brotes, ferner wegen Verbackens von
Strohmehl verurteilt worden, in letzterem Falle zu 300 Mark Geld-
strafe. Im Februar d[iesen] J[ahre]s machten zahlreiche Personen – Ge-
schäftsleute und auch Selbstverbraucher – die Wahrnehmung, daß
das von ihnen bezogene, aus der M.schen Bäckerei herrührende
Schwarzbrot entsprechend seinem auffallend kleinen Format viel zu
leicht war. Es wurden in den verschiedensten Fällen durch Nach-
wiegen Mindergewichte von 80, 100, 120, 150 und sogar 200 Gramm,
an einem einzigen Schwarzbrote festgestellt, dessen Gewicht noch
24 Stunden nach der Herstellung nach einem Erlaß des Solinger
Kreisausschusses 4 Pfund betragen muß. Selbst Brote, die von der

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11. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juni 1917

Wie kann das mangelhafte Kriegsbrot verbessert werden?

            Brotverbesserung in Aussicht.
   Wie wir erfahren, haben die berechtigten Klagen aus den
meisten Großstädten des Westens über die mangelhafte Be-
schaffenheit des Kriegsbrotes die verantwortliche Reichsstelle
veranlaßt, in eine Prüfung der Angelegenheit durch Sachver-
ständige einzutreten. Daß tatsächlich der zu starke Wasserzusatz
zum mindesten eine der Ursachen des klitschigen Brotes ist, ist
nachgewiesen. Wenn z[um] B[eispiel] Berlin mit demselben Mehl ein
gutes Brot erzielt, weil sich seine Bäcker den Eigenheiten des
Mehls durch geringeren Wasserzusatz, als bei dem Friedens-
mehl üblich war, anpaßten, so muß das doch auch im Westen
möglich sein. Ohne Grund schickt die Stadtverwaltung von
Köln keine Studienkommission nach Berlin, wie es tatsächlich
geschieht! Auch in anderen Orten haben die Bäcker erklärt, nur
das schlechte Mehl und die Jahreszeit seien schuld an dem
Klitschbrot. Wenn unsere Bäcker in der Zwangslage sind, aus
der ihnen zugeteilten Mehlmenge eine bestimmte Anzahl Brote
herstellen zu müssen und dies angesichts des höheren Wasser-
gehalts des deutschen Roggens gegenüber des früher benutzten
russischen Roggens unter Zugrundlegung ihrer Friedensmilch-
und Backart in einwandfreier Güte des Brotes nicht vermögen,
muß eben die Mehlzuteilung in anderem Verhältnis erfolgen.
Daß ein Bäcker der Beschaffenheit seines Erzeugnisses zuliebe
im Geschäft Geld zusetzen soll, kann und wird kein Mensch ver-
langen.

8. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Juni 1917

Ein Leser empört sich über die milde Bestrafung eines Nahrungsmittelfälschers in Opladen

            Fremde sind es zumeist . . . .
   Ein Arbeiter der Eisenbahnwerkstätten in Opladen
schreibt uns:
   Als seinerzeit der Leiter einer Hamburger Brotfabrik vom
Hamburger Schöffengericht zu einem Jahre Gefängnis und
2000 Mark Geldstrafe verurteilt worden war, fügte die Redak-
tion der „Opladener Zeitung“ der Meldung dieses Urteils diese
zutreffenden Worte an: „Nur solche strenge Strafen können das
Volk vor den überhandnehmenden Verfälschungen schützen.“

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6. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Juni 1917

Die Stadt Solingen mahnt die Bäcker, sich an die Vorschriften für den Brotverkauf zu halten

                           Brotverkauf.
   Es wird in letzter Zeit darüber geklagt, daß Bäcker entgegen der
ergangenen Anordnung „nur 24 Stunden altes Brot abzugeben“,
ganz frisches – noch warmes – Brot zum Verkauf bringen. Auch
wird über Untergewicht der Brote geklagt, das zwischen 30 und 70
Gramm schwanken soll.
   Ganz abgesehen davon, daß frisches Brot die Eßlust anregt, wo-
durch die Rationierung bei den einzelnen Verbrauchern erschwert
wird, ist der Genuß frischen Brotes bei heißem Wetter, besonders
zurzeit der frischen Gemüse und frischen Kartoffeln, geeignet, die
Verdauungsorgane ungünstig zu beeinflussen bez[iehungs]weise Darmerkrank-
kungen – auch ansteckender Art – zu erregen.
   Die Bäcker und Brotverkaufsstellen werden hiermit erneut und
eindringlichst auf die genaueste Beachtung der Vorschriften, nur
24 Stunden altes Brot abzugeben, hingewiesen. Die mit der Nah-
rungsmittelkontrolle betrauten Beamten sind angewiesen, ständig
Stichproben vorzunehmen und Uebertretungen unnachsichtlich zur
Anzeige zu bringen.
   Solingen, den 2. Juni 1917.
                                    Der Oberbürgermeister:
                              J.V.: Der Beigeordnete Wolters.

5. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Juni 1917

Muss sich der Verbraucher mit schlechtem „Wasserkleisterbrot“ abfinden oder liegt die Schuld daran bei profitgierigen Bäckern?

                          Besseres Brot!
   Der übergroße Teil der Bevölkerung muß sich mit einem
klatschigen, rauhen Brot abfinden, das am Messer klebt, daher un-
wirtschaftlich und zudem schlecht verdaulich ist. Was das in der
Zeit der Kartoffelknappheit bedeutet, braucht wohl nicht betont zu
werden. Geduldig hat die Bevölkerung versucht, sich auch in dieses
„angeblich“ Unvermeidliche zu schicken, aber die Versuche scheiterten
an dem Umstand: daß das Brot nicht nur der wichtigste Bestandteil
unserer täglichen Nahrung ist, sondern heute auch als Ersatz für
das andere wichtigste Ernährungsmittel, die Kartoffeln, dienen muß.
Weshalb trotz dieser erhöhten Anforderungen ein
so mangelhaftes Brot? Die Bäcker schieben die Schuld
auf das schlechte Mehl, das durch die hohe Ausmalung des Kornes
und den Zusatz von allerlei Streckungsmitteln verursacht werde.

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24. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Mai 1917

Forderung nach einer einheitlichen staatlichen Regelung für eine Grenze beim Untergewicht des Brotes

                        Das Brotgewicht.
   Viel Unzufriedenheit ruft das Fehlgewicht beim Brot
hervor. Der Uebelstand ist nicht immer auf das Profitinteresse
des Bäckers zurückzuführen, sondern wird auch in gewissem
Maße naturgemäß durch das Eintrocknen des Brotes hervor-
gerufen. Der Gewichtsverlust ist bei dem verschiedenen Brot-
teig und je nach dem Alter des ausgebackenen Brotes ver-
schieden. Damit muß von vorneherein gerechnet werden. Das
ist auch von der Behörde insofern berücksichtigt worden, als
den Bäckern vorgeschrieben ist, daß sie eine gewisse Gewichts-
menge an Mehl über das nachherige Brotgewicht einkneten
müssen. Trotzdem bestehen die Klagen, daß das Brot oft ein
erhebliches Untergewicht aufweist. Die Gerichte, die bei
Streitfällen angerufen wurden, sind dem Urteile der Sachver-
ständigen gefolgt, die ohne Ausnahme ein Mindergewicht als
gerechtfertigt ansahen. Da diese Urteile aber in der zulässigen
Grenze des Mindergewichts sehr weit auseinandergehen, so ist
die Rechtslage eine recht schwankende. Die Folge davon ist
denn auch wohl, daß die Klagen über das häufige, recht er-
hebliche Fehlgewicht immer größer werden. So wird unter
anderem berichtet, daß bei einem dreipfündigen Stuten nicht
weniger als 425 Gramm fehlten, also fast ein Drittel des
vollen Gewichts. Das geht natürlich viel zu weit und würde
bei einer Anzeige auch sicher zu einer Verurteilung des Bäckers
führen. In den meisten, weniger krassen Fällen wird die
Anrufung der Gerichte aber ohne Erfolg sein.Um eine
Rechtsgrundlage zu schaffen und der Unzufriedenheit zu
steuern, hat kürzlich der Landrat des Kreises Hattingen in
Westfalen die Bestimmung getroffen, daß 24 Stunden nach
dem Ausbacken das Fehlgewicht bei dem dreipfündigen Brot
36 und bei dem sechspfündigen Brot 72 Gramm betragen darf.
Diese Verordnung ist gewiss gut gemeint. Wenn man sich
aber vorstellt, daß jeder Landrat eine andere Norm festlegen
würde, so müßte dieses bunte Bild erst recht viel Unzufrieden-
heit auslösen. Es bleibt deshalb nichts anderes übrig, als
daß das Kriegsernährungsamt eine allgemeine Regelung trifft,
die allen Teilen – Produzenten wie Verbrauchern – gerecht
wird. Ganz besonders muß auf den alten Rechtsgrundsatz
Rücksicht genommen werden, daß der Käufer für den vollen
Preis auch ein volles Gewicht zu beanspruchen hat.

5. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Mai 1917

Warnung an die Solinger Bäcker, Brot im Voraus abzugeben

   Solingen. Kein Brot im voraus! Die Bäcker und
Brothändler werden von der Stadtverwaltung wiederholt
darauf hingewiesen, daß sie unter keinen Umständen Brot im
voraus abgeben dürfen. Sie riskieren mit der Abgabe im Vor-
schuß die Schließung ihrer Geschäfte.

26. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. April 1917

Türkische Lehrlinge kommen nach Solingen

   Solingen. Die Türken kommen! Die türkischen
Handwerkslehrlinge, die durch Vermittlung der Handwerks-
kammer nach hier kommen, treffen am Samstag hier ein.
Einige Lehrlinge sind noch abzugeben. Reflektanten mögen sich
beim Mitglied der Handwerkskammer, Bäckermeister Bremen,
melden.