Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Juli 1917
Kurzeiten sind auf eine kurze Dauer auszulegen.
– Aufenthaltsbeschränkung für Fremde.
Nachdem verschiedene schlesische Behörden strenge
Bestimmungen gegen Lebensmittelaufkäufe von
Fremden und ihrer Wirte erlassen haben, ist jetzt
in Bad Flinsberg eine Verordnung über die
Aufenthaltsbeschränkung der Fremden ergangen.
Amtsgemeinde- und Gutsvorsteher von Flinsberg
haben eine gemeinsame Bekanntmachung er-
lassen, in der die Kur- und Erholungsgäste
dringend aufgefordert werden, den Aufenthalt
auf das Mindestmaß der Kurgebrauchszeit, also
auf vier Wochen zu beschränken. Nur wenn
die behandelnden Ärzte eine längere Kurzeit
für notwendig erachten – also bei Schwerkran-
ken – darf der Aufenthalt verlängert werden.