Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1918
Die Ersatzrationen für die kommenden fleischlosen Wochen
Ersatz in den fleischlosen Wochen.
In den „Mitteilungen des Kriegsernährungsamts“ wird
über die Erhöhung der Mehlration und die Ersatzmittel in den
fleischlosen Wochen folgendes amtlich bekanntgegeben:
Erhöhung der Mehlration. Die allgemeine
Tageskopfmenge an Mehl für die versorgungsberechtigte Be-
völkerung ist vom 19. August ab um 40 Gramm erhöht und auf
200 Gram[m] festgesetzt worden. Die Festsetzung gilt zunächst bis
30. September 1918. Eine Zuweisung von Brotstreckungs-
mitteln kann vorläufig nicht erfolgen. Die Zulage an Schwer-
und Schwerstarbeiter bleibt in bisheriger Höhe bestehen. Die
Ausgabe der Reichsreisebrotmarken, von denen zurzeit 4 Stück
gleich 200 Gramm Gebäck für den Tag und Kopf zur Verteilung
gelangen, ist vom 19. August ab auf 5 Stück gleich 250 Gramm
Gebäck erhöht worden, so daß die Wochenration 1750 Gramm
beträgt.