3. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1918

Die Ersatzrationen für die kommenden fleischlosen Wochen

               Ersatz in den fleischlosen Wochen.
   In den „Mitteilungen des Kriegsernährungsamts“ wird
über die Erhöhung der Mehlration und die Ersatzmittel in den
fleischlosen Wochen folgendes amtlich bekanntgegeben:
   Erhöhung der Mehlration. Die allgemeine
Tageskopfmenge an Mehl für die versorgungsberechtigte Be-
völkerung ist vom 19. August ab um 40 Gramm erhöht und auf
200 Gram[m] festgesetzt worden. Die Festsetzung gilt zunächst bis
30. September 1918. Eine Zuweisung von Brotstreckungs-
mitteln kann vorläufig nicht erfolgen. Die Zulage an Schwer-
und Schwerstarbeiter bleibt in bisheriger Höhe bestehen. Die
Ausgabe der Reichsreisebrotmarken, von denen zurzeit 4 Stück
gleich 200 Gramm Gebäck für den Tag und Kopf zur Verteilung
gelangen, ist vom 19. August ab auf 5 Stück gleich 250 Gramm
Gebäck erhöht worden, so daß die Wochenration 1750 Gramm
beträgt.

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10. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. Februar 1918

In den nächsten Tagen werden neue Reisebrotmarken ausgegeben.

   –  Neue Reisebrotmarken. Amtlich wird
mitgeteilt: In den nächsten Tagen gelangen
neue Reisebrotmarken zur Ausgabe, und zwar
außer den bisherigen über 50 Gramm Gebäck
auch noch solche über 500 Gramm. Diese 500
Gramm-Marken werden zweckmäßig von denen,
die Brot nicht in einzelnen Schnitten, sondern
im ganzen beziehen wollen, benutzt, also von
Militärurlaubern, Binnenschiffern, Arbeitern
die außerhalb ihres Wohnortes tätig sind, Rei-
senden, die sich in volle Verpflegung begeben
usw. Wegen Stoffersparnis werden die Reise-
brotmarken nur in Bogen zu je 10 Stück aus-
gegeben, also nicht mehr auch in Heften. Aus
dem gleichen Grunde sind die Marken den bis-
herigen gegenüber erheblich verkleinert. Die
50 Gramm-Markenbogen zeigen als Wertpa-
pierunterdruck einen grauen Reichsadler auf
graublauem, die 500 Gramm-Markenbogen
einen solchen auf rotgrauem Grunde. Zur Ver-
hütung von Fälschungen ist das Papier mit
Wasserzeichen sowie roten und blauen Fasern
versehen. Mit der Ausgabe der neuen Marken
werden die bisherigen noch nicht ungültig; sie
gelten vielmehr neben den neuen noch bis zum
März einschließlich. Erst vom 16. März ab
dürfen nur noch die neuen verwendet werden.
Ferner hat das Direktorium der Reichsgetreide-
stelle neue Bestimmungen über die Entwertung
der eingelösten Marken durch Bäcker, Gastwirte
usw. getroffen. Diese haben nämlich die Mar-
ken sofort nach Empfangnahme zu entwerten.
Reichen in Zukunft die Bäcker nicht entwertete
Reisebrotmarken den Gemeinden ein, um Mehl
darauf geliefert zu erhalten, so werden ihnen
solche nicht angerechnet werden. Die Bäcker wer-
den also, um sich vor Schaden zu hüten, gut
tun, die von den Kommunalverbänden noch er-
gehenden näheren Bestimmungen über die Ent-
wertung sorgfältig zu beachten.

31. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. März 1917

In einem Wucherprozess gegen einen Solinger Bäcker wurde seine üppig dekoriertes Schaufenster gerügt

   Solingen. Eine Appetit und Aergernis er-
regende Schaufensterauslage. Der Bäcker Walter
H. und dessen Ehefrau von hier sind die Inhaber einer „Früh-
stücksstube“, in der man für viel Geld alles zu essen erhalten
kann, was es in diesen Kriegszeiten eben noch gibt. Das
Schaufenster der Frühstücksstube ist mit den appetitlichsten
Sachen dekoriert, wie Koteletts, Schinken, Brötchen usw.
Gestern mußte sich das Ehepaar H. vor dem hiesigen Schöffen-
gericht verantworten, weil es Auslandsmehl bei der ZEG. und
der Stadtverwaltung nicht angemeldet hatte und weil es mit
Brot und sogenannten „Weckmännern“ Kriegswucher getrieben
haben solle. In dem Geschäft konnte man Brot das Pfund zu
3 Mark kaufen und für einen „Weckmann“, zu dessen Her-
stellung ein Viertelpfund Mehl nötig ist, mußte man 1 Mark
zahlen. Der als Sachverständige vernommene Obermeister
Bremen bezeichnete die Schaufensterauslage in dem Geschäft
der Angeklagten als ärgerniserregend, weil die minderbemittelte
Bevölkerung an den ausgestellten Waren Anstoß nehme und
sich frage: wo kommen alle die Leckereien her? Die Angeklagten
haben erst während des Krieges in ihrem Betriebe eine Bäckerei
eingerichtet und erhielten deshalb von der Stadt kein Mehl ge-
liefert. Ob es sich wirklich bei dem verbackenen Mehl, das sich
die Angeklagten auf Umwegen besorgt haben, um Auslands-
mehl gehandelt hat, konnte leider nicht festgestellt werden. Den
Angeklagten mußte deshalb geglaubt werden, daß sie für das
Pfund Mehl selbst 2,40 Mark bezahlt haben. Die Anklage wegen
Kriegswuchers wurde daher fallen gelassen und H. nur wegen
Uebertretung der Bundesratsverordnungen zu 25 Mark und
seine Ehefrau zu 18 Mark Geldstrafe verurteilt.

19. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Dezember 1916

Zusätzliche Abgabe von Mehl und Zucker für Weihnachtsgebäck in Schlebusch

   Schlebusch. Zur Herstellung von Weihnachts-
gebäck werden für jede Person ½ Pfund Mehl und 50
Gramm Zucker gegen Vorlage der Zuckerkarte abgegeben. Die
Abgabe erfolgt bezirksweise in folgenden Geschäften: Brotkarten-
bezirk 1 bei Peter Eich, Gezelin- Allee, 2 bei Peter Fischer,
Hauptstraße, 3 bei Frau Hch. Dohm, Mülheimerstraße, 4 bei
Peter Pohl, Reuterstraße 47, 5 bei Frau Trey, Quettingen,
6 bei Frau Joh. Kollbach, Holzhausen, 7 bei Friedrich Lückgen,
Dürscheid, 8 bei Frau Söhnchen, Neuboddenberg. Die Nummer
des Bezirks ist bekanntlich auf der Zuckerkarte vermerkt. Tüten
sind von den Käufern mitzubringen.

7. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Dezember 1916

Appell: Kein Mehl für Weihnachtsgebäck verwenden, sondern für Brot.

   Solingen. Mehr Brot statt eines Weih-
nachtsgebäcks! Vor einigen Tagen ging die Nachricht
durch die Presse, daß das Kriegsernährungsamt wahrscheinlich
ein Quantum Mehl zur Herstellung von Weihnachtsge-
bäck freigeben werde. Aus Köln wird jetzt mitgeteilt, daß
die Stadtverwaltung an die Konditoren große Mengen Mehl
ausgegeben hat, um Weihnachtsprinten herstellen zu lassen.
Der Höchstpreis für ein Pfund Printen im Kleinhandel soll
75 Pf[enni]g betragen. Wir sind der Meinung, daß es zweckmäßiger
wäre, im allgemeinen die Brotrationen zu erhöhen, wenn die
Mehlvorräte das gestatten. Der arbeitenden Bevölkerung ist
nicht mit Weihnachtsgebäck gedient, sie will mehr Brot haben.
Bei einem Höchstpreise von 75 Pf[enni]g werden die meisten Krieger-
familien und auch viele Arbeiterfrauen kein Weihnachtsgebäck
kaufen können.

30. September 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. September 1915

Werbung für die Großbäckerei der Konsum-Genossenschaft „Solidarität“ Ohligs

Konsum-Genossenschaft „Solidarität“-Ohligs
                           E.G.m.b.H.
Wir bringen den werten Mitgliedern unsere erstklassig eingerichtete
                      Grossbäckerei
              in empfehlende Erinnerung.
  Jeder überzeugte Genossenschaftler konsumiert nur Backwaren
      aus seiner eigenen Bäckerei.
                Der Vorstand.

3. April 1915

03041915 kuchenverbot

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. April 1915

Bekanntmachung des Königlichen Landrats über das Verbot der Fertigung und des Verkaufs von Kuchen aller Art durch Betriebe

Bekanntmachung
Auf Grund des § 36 der Bundesratsbekanntmachung
über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und
Mehl vom 25. Januar 1915 wird mit Zustimmung
des Herrn Regierungs-Präsidenten für den Umfang
des Kreises Schleiden unter Aufhebung meiner Bekannt-
machung vom 22. März 1915 folgendes angeordnet:
§ 1.
Das betriebsmäßige Anfertigen und das Verkaufen
aller Arten von Kuchen ist verboten.
Vorstehende Bekanntmachung tritt mit dem 1. April
1915 in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden
gemäß des § 44 der genannten Bundesratsverordnung
mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit einer
Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft.
Schleiden, den 30. März 1915
Names des Kreisausschusses des Kreises Schleiden
Dr. Kreuzberg, Königl. Landrat
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11. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Februar 1915

Eine Versammlung der Solinger Bäcker diskutiert die wirtschaftliche Lage und legt Brotsorten und Brotpreise fest.

            „Unser täglich Brot. . .“
   Eine außerordentliche Versammlung der Solinger Bäcker-
Innung, die gestern abend bei Soffel am Südwall tagte, be-
faßte sich mit der Festsetzung der Brotpreise. Der
Obermeister und Stadtverordnete Bremen teilte der Ver-
sammlung mit, daß eine Versammlung der Obermeister der
bergischen Bäcker-Innungen in Elberfeld die folgenden Brot-
preise festgelegt habe:
     1 vier pfündiges Schwarzbrot                    70 Pf[enni]g
     1 drei pfündiges Kriegsbrot                       70 Pf[enni]g
     1 zwei pfündiges Graubrot mit Milch       60 Pf[enni]g.
     1 zwei pfündiges Graubrot ohne Milch     55 Pf[enni]g.
   Ueber die Frage, ob noch Brötchen gebacken werden dürften
eher nicht, herrschte bei den Bäckern keine einmütige Ansicht. Weiterlesen

10. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Februar 1915

Erste Auswirkungen der zentral angeordneten Mehlbeschlagnahmung in Solingen

   Solingen. Städtische Mehllieferung. Die
erfolgte Mehlbeschlagnahme hat insoweit bereits ihre
Wirkungen ausgeübt, als eine Unzahl Bäcker durch Verbrauch
ihrer Vorräte gezwungen ist, die Städtische Zentrale in An-
spruch zu nehmen. Die Mehlabgabe wickelt sich dort ohne be-
sondere Schwierigkeiten ab; sie wird im Laufe der nächsten
Zeit wohl alle Bäckereien umfassen. Da die Bäder in der
Folge nur drei Viertel ihres bisher verbackenen Mehles ver-
backen dürfen, wird durch die Beschränkung der Abgabe auf
die Städtische Zentrale die Kontrolle und Verteilung wesent-
lich erleichtert und manche Unannehmlichkeit vermieden
werden.

9. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Februar 1915

Bäckereien in Solingen dürfen nur noch drei Brotsorten und keine Brötchen mehr backen.

   Solingen. Keine Brötchen mehr! Nun gibt’s zum
Morgenkaffee keine Brötchen mehr. Auch das „grau gewordene“
Kriegsbrötchen wird nicht mehr auf dem Tisch erscheinen. Eine
Verfügung der Behörde, die seit Mittwoch voriger Woche
herausgegeben ist, verbietet den Bäckern das Brötchenbacken.
Es dürfen nur noch drei Brotsorten, und zwar Graubrot,
Kriegsbrot und Schwarzbrot gebacken werden. Durch diese An-
ordnung sind viele kleine Bäckereien, die sich ausschließlich mit
der Herstellung von Feingebäck befaßt haben, in die große Bedräng-
nis geraten. In einer großen Anzahl von Bäckereien, die auch
Gesellen beschäftigen, ist die Arbeitszeit einge-
schränkt worden. Es wird nur noch halbe Tage gearbeitet,
da die Hauptarbeit der Bäcker in der Herstellung von Fein-
gebäck und Brötchen besteht. Das Backen von Bretzeln ist er-
laubt, doch dürfen diese Backwaren nur als Kindernahrung
dienen. Durch diese Ausnahme, die die Behörde gemacht hat,
sind viele Kleinbäcker, besonders in Burg an der W[upper], in der
Lage, ihren Betrieb, wenn auch in beschränkten Maße, fort-
zuführen.

8. Februar 1915

BAST_08_02_1915_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Februar 1915

Im Kreis Solingen wird die Herstellung von Fastnachtsgebäck verboten.

                     Verordnung.
   Auf Grund des § 36 der Bekanntmachung über die Regelung
des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl vom 25. Januar 1915
(Reichsgesetzblatt S. 35 flg.) und der Ausführungsanweisung hierzu
vom gleichen Tage wird mit Genehmigung des Herrn Regierungs-
präsidenten für den Kreis Solingen-Land folgende Anordnung er-
lassen.
   § 1. Die Herstellung von Fastnachtsgebäck (Berliner Pfannekuchen,
Waffeln, Muzen, Fastnachtsbrötchen und dergleichen) ist für die Zeit
vom 8. bis zu 20 Febr[uar] d[iese]s J[ah]r[e]s verboten.
   § 2. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmung werden
nach § 44 der Bundesratsverordnung vom 26. Januar 1915 mit Ge-
fängnis bis zu 6 Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark
bestraft.
   Opladen, den. 6 Februar 1915.
   Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Lucas Landrat.

4. Februar 1915

BAST_04_02_1915_F

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Februar 1915

Weitere Maßnahmen zur Sicherung der Ernährungs- und Versorgungslage in Solingen: Dauerware statt Frischfleisch, Beschränkungen bei der Herstellung Backwaren

Die Solinger Teuerungskommission.
die heute vormittag zu einer Sitzung zusammentrat, beschäftigte
sich mit weiteren Maßnahmen der Volksernährung und
Versorgung mit Dauerwaren in Fleisch
und Konserven. Zur Herstellung und Abgabe von
Fleisch-, Wurst- und Schmalzkonserven hat sich in Berlin eine
Zentraleinkaufsgesellschaft gebildet, die auch vom Reiche unter-
stützt wird. Da auch die Gemeinden unter bestimmten Be-
dingungen berechtigt sind, an diesen Unternehmen sich zu be-
teiligen, wozu es der Zahlung einer bestimmten Summe bedarf,
lag der Kommission die Frage vor, ob die Teilnahme für
Solingen zweckmäßig und welcher Betrag eventuell dafür aus-
zuwerfen sei. Weiterlesen

2. Dezember 1914

19141202_Brötchendiebstahl_391

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 2. Dezember 1914

Brötchendiebstähle sind in Troisdorf in den Kriegstagen wohl an der Tagesordnung.

Troisdorf.           Daß hierselbst die Brödchen-
diebstähle an der Tagesordnung sind, ist bekannt,
aber daß sich ein Vagabund erdreistet, einem
Bäckerlehrling mit Gewalt Brödchen abzunehmen,
wie dieses am Montag morgen an der Kronen-
straße vorgekommen ist, soll doch wohl einzig
sein. Der Täter wurde nach Erhalt einer ordent-
lichen Tracht Prügel laufen gelassen.