15. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Juli 1916

Der Obermeister der Solinger Bäckerinnung, Laurenz Bremen, verteidigt die Solinger Bäcker gegen die Kritik an der Qualität des Brotes und macht vor allem die Mühlen dafür verantwortlich.

                            Brotklagen.
   Auf den unter dieser Ueberschrift wiedergegebenen Artikel
des Solinger Nahrungsmittel-Untersuchungsamtes schreibt
uns Herr L. Bremen, der Obermeister der Solinger Bäcker-
Innung:
                                                   Solingen, den 14. Juli 1916.
   Auf die Zuschrift des hiesigen Nahrungsmittel-Untersuchungs-
amte sind er Mittwochs-Nummer der hiesigen Tageszeitungen er-
widere ich folgendes:
   Wenn die Bevölkerung sich über schlecht gebackenes und schlecht
schmeckendes Brot beklagt, so hat sie damit vollkommen recht, haben
die Bäcker doch schon seit 3 bis 4 Wochen muffigen,
heißen Roggenschrot, das Rohmaterial für Schwarzbrot, geliefert
bekommen. Die Schuld hieran liegt nicht, was ich besonders be-
tonen möchte, an der hiesigen Verteilungsstelle, der Firma J.C.
Döpper, sondern daran, daß die Mühlen den Roggen
nicht sorgfältig genug behandeln. Eine Beschwerde
der gesamten Bäckerschaft des Regierungsbezirks
Düsseldorf an den Herrn Regierungspräsidenten im Monat

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3. Dezember 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Dezember 1915

Ein Kuchenbackverbot zu Weihnachten wird es diesmal nicht geben

Solingen. Kein Verbot des Kuchenbackens zu
Weihnachten. Von dem Erlaß eines Kuchenbackverbots
zu Weihnachten wird Abstand genommen werden. Unsere
Mehlvorräte sind so reichlich, daß keine Veranlassung zu irgend-
einer Einschränkung des Kuchenbackens vorliegt. Hingegen
schweben gegenwärtig Beratungen, inwieweit es möglich ist,
dem übermäßigen Butter- und Fettverbrauch beim Kuchenbacken
Einhalt zu gebieten.

7. Juli 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. Juli 1915

Das Nachtbackverbot wurde aufgehoben.

Ernte und Nachtbackverbot. Mit Rücksicht auf die
Einbringung der Ernte hat der Regierungspräsident zu
Potsdam für die ländlichen Bezirke das Nachtbackverbot auf-
gehoben und die Backarbeit für die Zeit von nachmittags
um fünf Uhr bis um fünf Uhr morgens verlegt. Sind die
Erntekräfte, die dadurch frei werden, auch nur gering, so
werden sie doch mit Freuden begrüßt, da jede Hilfe, auch
wenn sie sich nur auf wenige Stunden beschränkt, bei dem
Mangel an Armen und Händen willkommen ist. Es darf
wohl erwartet werden, daß ähnliche Anordnungen wie in
Potsdam auch in andern ländlichen Bezirken des Reiches
getroffen werden.

26. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. April 1915

Höhscheider Bäcker vor Gericht

Höhscheid. Bäcker vor Gericht. Zwei hiesige
Bäckermeister hatten sich am Samstag vor dem Solinger
Schöffengericht wegen Uebertretung der jetzt geltenden Back-
vorschriften zu verantworten. Einer der angeklagten Meister,
der nach 7 Uhr abends in seinem Betriebe an der Herstellung
von Backwaren gearbeitet hatte, wurde zu 10 Mark Geldstrafe
oder 2 Tagen Gefängnis verurteilt.  Bei dem zweiten Ange-
klagten handelte es sich um ein Mindergewicht seiner Back-
waren. Ein Beamter fand bei einer Revision in einem Brot-
verkaufsladen ein Weißbrot aus der Bäckerei des Angeklagten,
das statt 2 Pfund nur 900 Gramm wog. Bei dem Nachwiegen
anderer Brote der Bäckerei ergab sich ebenfalls eine Fehlmenge
von 100 Gramm. Das Schöffengericht verurteilte den Ange-
klagten zu 50 Mark Geldstrafe.

10. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1915

Der Regierungspräsident hat das Backverbot für Burger Brezeln teilweise
wieder aufgehoben

Burg a[n]. d[er]. Wupper. Es gibt wieder Burger Brezeln!
Auf Grund der Verordnungen über die Regelung des Verkehrs mit
Brotgetreide und Mehl war die Herstellung von Burger Brezeln
untersagt worden. Die zahlreichen Burger Brezelbäcker wurden
durch das Backverbot empfindlich getroffen. Der Regierungspräsi-
dent hat jetzt das Verbot teilweise wieder aufgehoben. In der Ver-
fügung an den Landrat heißt es u[nter]. a[anderem].: Mit Rücksicht darauf, daß
auch nach dem Gutachten der Handwerkskammer es einem großen
Teil der Burger Brezelbäcker nicht möglich ist, in ihren jetzigen
Betriebsstätten und mit ihren jetzigen Betriebsmitteln Brot herzu-
stellen, auch zur Herstellung der Brezeln anderweitig Mehlersatzstoffe
nicht verwandt werden können, bin ich damit einverstanden, daß, so-
weit ein örtliches Bedürfnis vorliegt, die Ausnahmebestimmung des
§ 9 der Musterverordnung über eine Regelung des Verkehrs mit
Brotgetreide und Mehl auch auf Burger Brezeln mit der Maßgabe
Anwendung findet, daß nur das übliche kleine Format hergestellt
werden darf. Die Herstellung kann ferner nur in dem Umfange
zugelassen werden, als aus Ersparnissen und den auf dortigen
Kreis nach den allgemeinen Grundsätzen entfallen Mehlmengen