28. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Februar 1918

Erstmalig verhängte der Einberufungsausschuss des Landkreises Solingen Strafen gegen Hilfdienstpflichtige, die sich nicht an die Vorschriften gehalten haben

              Der Einberufungsausschuß.
   Der auf Grund des Hilfsdienstgesetzes eingerichtete Einbe-
rufungsausschuß für den Kreis Solingen ist nunmehr zum ersten
Male gegen Hilfsdienstpflichtige, die sich trotz Aufforderung
keine entsprechende Beschäftigung in der Kriegsindustrie gesucht
oder die ihnen zugewiesenen Stellen nicht angetreten haben,
mit Strafen vorgegangen. In seiner letzten Sitzung bestrafte er
v. Sch. aus Höhscheid mit 20 Mark oder vier Tagen Haft. Karl
K. aus Wiesdorf mit 10 Mark oder 2 Tagen Haft, Kl. Aus
Burscheid mit 10 Mark oder 2 Tagen Haft. Der Arbeiter J.
hatte bei der Firma R. u. B. in Wald gearbeitet. Nach Lösung
des Arbeitsverhältnisses hat weder der Arbeiter noch die Firma
dem Einberufungsausschuß Mitteilung gemacht, wozu sie ver-
pflichtet waren. Der Arbeiter und auch die Firma werden mit
je 10 Mark Geldstrafe belegt. Um die beteiligten Kreise mit
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt zu machen,
lassen wir sie hier folgen:

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25. November 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. November 1917

Hoher Besuch von der rheinischen evangelischen Kirche war zu Gast in Troisdorf. Ziel war die Besichtigung der Wohlfahrtseinrichtungen.

   Troisdorf, 23. Nov.   Die Spitzen der
rheinischen evangelischen Kirche beehrten am
vergangenen Donnerstag unsern Ort mit ihrem
Besuch. Schon am frühen Morgen trafen die
hohen Gäste ein, vor allem der Präsident des
Kgl. Konsistoriums Dr. Groos-Coblenz, der
Generalsuperintendent der Rheinprovinz D.
Klingemann-Coblenz, der stellvertretende Prä-
ses der Provinzialsynode D. Müller-Düren,
sowie eine Reihe von Damen und Herren, die
verschiedene rheinische Verbände christlicher
Liebestätigkeit und sozialer Arbeit vertraten.
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13. Oktober 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Oktober 1917

Persönliche Vorstellung auf dem Landratsamt für Ausfuhr von Kartoffeln zwecklos

Bekanntmachung.
Ich mache drauf aufmerksam, daß es völlig
zwecklos ist, wegen Ausfuhr von Kartoffeln aus
dem Kreis Schleiden persönlich auf dem Land-
ratsamt vorstellig zu werden.
Schleiden, den 6. Oktober 1917
Der Vorstizende des Kreisausschusses:
Graf v[on] Spee.

10. Oktober 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. Oktober 1917

Vortrag durch den Landtagsabgeordneten Kesternich

Sonntag, den 14. Oktober 1917
nachmittags um 3 Uhr,
findet im Saale des Hotel Rolland in Call eine
öffentliche Veranstaltung
in welcher Herr Landtagsabgeordneter Kesternich
einen Vortrag halten wird.
Zu dieser Versammlung werden alle Bewohner des
Verwaltungsbezirks, auch die Frauen, freundlichst eingeladen.
Call, den 8. Oktober 1917.
Der Ortsausschuss zur Förderung
der 7. Kriegsanleihe

22. September 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. September 1917

Wechsel von Beschäftigungsstelle oder Wohnort muss zuständigem Einberufungsausschuss mitgeteilt werden

Vermischtes.
(Meldepflicht der Hilfsdienstpflichten.) Die
zum vaterländischen Hilfsdienst Verpflichteten unterlassen
in vielen Fällen noch immer, bei Aufgabe ihrer bis-
herigen Tätigkeit und bei Wechsel ihrer Beschäftigungs-
stelle oder Wohnung spätestens am dritten darauf
folgenden Werktage dem zuständigen Einberufungs-
ausschuß (für den Landwehrbezirk Montjoie in Eupen
auf dem Landratsamt) unter Angabe der neuen Be-
schäftigungstelle oder Wohnung mündlich oder schrift-
lich Mitteilung zu machen. Den Hilfsdienstpflichtigen
ist von dieser Meldepflicht auch in dem ihnen bei
Ausstellung der Meldekarte übergebenen Merkblatte
noch besonders Kenntnis gegeben. Wer diese durch
§7 der Bundesratsverordnung vom 1. März 1917
vorgeschriebene Meldung unterläßt, wird nach § 10
dieser Verordnung mit Geldstrafe bis zu 150 Mark
oder mit entsprechender Haft bestraft. Der Einberufungs-
ausschuß für den Landwehrbezirk Montjoie wird in
Zukunft in allen Fällen des Unterbleibens dieser
Meldung unnachsichtlich die Strafverfolgung der
Säumigen veranlassen. Auf angebliche Unkenntnis
der gesetzlichen Meldepflicht wird in Zukunft keine
Rücksicht mehr genommen werden.

12. September 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. September 1917

Festlegung der Gesamtverbrauchsmenge von Zucker

Bekanntmachung
Betrifft
: Festlegung des Zuckerverbrauchs
für den Monat September.
Die Gesamtverbrauchsmenge für den
Monat September 1917 wird, wie folgt, festgelegt:
a) für Säuglinge (Kinder im 1. Lebensjahr) pro
Kopf 900 Gramm,
b) für alle übrigen Personen pro Kopf 700 Gramm.
Ueber den Zeitpunkt der Verausgabung der Zucker-
karten pro September erlassen die Bürgermeisterämter
Bekanntmachungen
Schleiden, den 5. September 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf v[on] Spee.

8. September 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. September 1917

Verurteilungen durch Amtsgerichte Blankenheim und Gemünd

Bekanntmachung.
Wegen Uebertretung der hinsichtlich der Volkser-
närhung bestehenden Vorschriften wurden bestraft:
1. Vom Amtsgericht Blankenheim, und zwar
a) durch rechtskräftiges Urteil: Der Müller Ludwig
Simon zu Hallenthalermühle zu einer Geldstrafe von
20 M[ar]k, ev[en]t[ue]l[l] einer Gefängnisstrafe von 4 Tagen.
b) durch Strafbefehl: Der Ackerer Matthias Köller
aus Kronenburg zu einer Geldstrafe von 20 M[ar]k, ev[en]t[ue]l[l]
4 Tagen Haft.
2. Vom Amtsgericht Gemünd und zwar durch
Strafbefehl
a) der Ackerer Hubert Hoß in Wittscheiderhof zu
einer Geldstrafe von 25 M[ar]k, ev[en]t[ue]l[l] einer Gefängnis-
strafe von 5 Tagen.
b) der Tagelöhner Bertram Möhrer aus Dreiborn
zu einer Geldstrafe von 10 M[ar]k, ev[en]t[ue]l[l] 2 Tagen
Gefängnis.
c) der Ackerer Joseph Küpper aus Vlatten zu einer
Geldstrafe von 100 M[ar]k, ev[en]t[ue]l[l] 20 Tagen Gefängnis.
d) der Landwirt Johann Peter Küpper aus Vlatten
zu einer Geldstrafe von M[ar]k, ev[en]t[ue]l[l] 20 Tagen
Gefängnis.
Schleiden, den 1. September 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf v[on] Spee.

19. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. März 1917

Bildung des Einberufungsausschusses für den Landwehrbezirk Solingen gemäß Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst

      Einberufungsausschuß für den
         Vaterländischen Hilfsdienst.
   Das Kriegsamt hat nunmehr auch den durch § 7 Absatz 2
des Gesetzes über den Vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dez.
1916 vorgeschriebenen Einberufungsausschuß für
den Landwehrbezirk Solingen (Stadt- und Land-
kreis Solingen) gebildet. Vorsitzender des Ausschusses ist
Herr Jagenberg in Solingen, sein Stellvertreter ist Herr
Richard in Burscheid. Beamten-Vertreter ist Herr
Amtsrichter Dr. Wirtz, dessen Stellvertreter Herr Gewerbe-
inspektor Cäsar, beide in Solingen. Arbeitgeber-Ver-
treter sind die Herren Fabrikbesitzer Franz Peres in Solingen
und Theodor Wuppermann in Schlebusch-Manfort, und deren
Stellvertreter die Herren Fabrikant August Scherf in Ohligs
und Schneidermeister Paul Schlegel in Solingen. Arbeit-
nehmer-Vertreter sind die Herren Metallarbeiter Karl
Rapp und Gerhard Hebborn in Solingen und deren Stellver-
treter die Herren Buchdrucker August Heimann und Holzarbeiter
August Maurer in Solingen.

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30. September 1916

30-09-1916_130-09-1916_2

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger Nr.499 vom 30.9.1916

Bestimmungen über den Verkehr mit Eiern im Landkreis Düsseldorf.

Regelung
des Verkehrs mit Eiern
im Landkreise Düsseldorf
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats
über Eier vom 12.August 1916 (R[eichs].G[esetz].Bl[att]. 1916)
und der zu dieser Verordnung ergangenen Aus-
führungsbestimmungen wird mit Genehmigung
der Eierverteilungsstelle für den Regierungs-
Bezirk Düsseldorf zur Regelung des Verkehrs
mit Eiern im Landkreise Düsseldorf folgendes bestimmt:
                               §1
Geflügelhalter, die Eier zum Verkauf
bringen, dürfen die Eier nur an die in den ein-
zelnen Gemeinden eingerichteten Eiersammel-
stellen abgeben.
Die Eiersammelstellen werden von den Bür-
germeistern öffentlich bekannt gegeben und be-
finden sich im Besitze einer von mir ausgestellten
Ausweiskarte.
Die Abgabe von Eiern an andere Personen
ist verboten, ausgenommen an die Angehörigen
der betreffenden Wirtschaft, einschließlich des
Gesindes.
                        

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21. März 1916

BAST_21_03_1916_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. März 1916

Im Kreishaus Opladen tagte der Preisprüfungs-Ausschuss des Landkreises Solingen. Neben den neuen Regelungen für Schweinefleisch standen die Versorgung und die Preise von Kartoffeln im Mittelpunkt der Diskussion. Ergebnis: Kartoffeln unter 6,50 Mark werden sich für die Konsumenten kaum beschaffen lassen. Versorgungslücken sind zu erwarten

           Eine Sitzung des Preisprüfungs-
                   Ausschusses
tagte gestern nachmittag unter dem Vorsitz des Landrats im
Kreishause zu Opladen. Die Sitzung hatte sich in erster Linie
mit dem neu festgesetzten Kleinhandelspreisen für Fleisch und
Kartoffeln zu beschäftigen. Der Vorsitzende besprach zunächst
die zuletzt herausgekommene Verordnung der Höchstpreise für
inländisches Schweinefleisch. Nach dieser sind die Preise für die
einzelnen Stücke festgesetzt, die Zahl der verschiedenen Wurst-
sorten wird beschränkt, inländisches Schweinefleisch darf keiner
Räucherung mehr unterworfen werden, ebenso darf nicht mehr
als ein Drittel des ausgeschlachteten Gewichtes verarbeitet
werden. Es entsteht nun die Frage, ob in kleineren Gemeinden,
in denen die Unkosten nicht so groß sind, nicht die Preise anders
abgestuft werden können und zwar niedriger. In einer kurzen
Aussprache, in der zur Kenntnis gebracht wurde, daß die fest-
gesetzten Preise auf Probeschlachtungen beruhen, verständigte
man sich dahin, die Preise, wie sie in der angeführten Ver-
ordnung angegeben sind, als angemessen für alle Gemeinden
beizubehalten. Die Kosten für Durchführung der Verordnung
übernimmt der Kreis.

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25. Mai 1915

25.5.15 Liebestätigkeiten

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 25.5.1915

Beschäftigung und Ausbildung von Kriegsbeschädigten und Finanzierung durch den Provinzialverband der Rheinprovinz

Fürsorge für Kriegsbeschädigte
Der “Tätigkeitsausschuß für Kriegsbeschädig-
tenfürsorge” hat am 19. Mai im Rathause in Köln
unter dem Vorsitz des Landesrats Dr. Horion als
Vertreters [sic!] des Landeshauptmanns eine Sitzung
abgehalten, die sich u[nter] a[nderen] mit der Frage der Über-
nahme der Kosten der Kriegsbeschädig-
tenfürsorge auf den Provinzialverband be-
schäftigte. Nachdem der Provinzialausschuß in
seiner Sitzung vom 15. Mai über diesen Punkt
entscheidende Grundsätze aufgestellt hat, konnte
der Tätigkeitsausschuß den örtlichen Organisa-
tionen in Bezug auf die Kostenübernahme weit-
gehende Zusicherungen machen, durch die sicher-
gestellt wird, daß die große Aufgabe, die Kriegs-
beschädigten dem Erwerbsleben wieder zuzu-
führen, in der Rheinprovinz in keinem Falle
an der Frage der Kostentragung scheitern wird.
Insbesondere werden den örtlichen Organisa-
tionen sämtliche durch die Berufsberatung ent-
stehenden Barauslagen und ebenso den Kriegs-
beschädigten die ihnen durch die Berufsberatung
entstehenden Ausgaben, z[um] B[eispiel] Reisen an den Ort
der Berufsberatung, Aufenthalt in den Anstalten
zum Zwecke der Begutachtung und Beratung
erstattet. Ferner werden die Kosten gesund-
heitlicher Maßnahmen, falls die Militärver-
waltung nicht eintritt, oder ihre Heranziehung
zu lange Zeit in Anspruch nehmen würde, und Weiterlesen

24. März 1915

BAST_24_03_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. März 1915

Der Kreisausschuß des Landkreises Solingen beschließt anläßlich des bevorstehenden 100. Geburtstages Bismarcks am 1. April 1915 die Einrichtung einer Bismarckstiftung zu Gunsten „der Kriegsbeschädigten aus dem gegenwärtigen Kriege“, welche durch eine Sondersteuer finanziert werden soll.

Opladen. In der Kreisausschußsitzung, an der auch
die für die Verwendung der Kriegsunterstützung gewählten Herren
teilnahmen, wurde auf den hundertjährigen Geburtstag Bismarcks
am 1. April und auf den Wunsch einer allgemeinen Ehrung hin-
gewiesen. Die Aussprache führte zu dem einstimmigen Ergebnis,
den Kreistag vom 30. März auf den 31. März, den Vorabend des
Geburtstages, zu verlegen und dem Kreistage vorzuschlagen, eine
Bismarckstiftung in Höhe von 100 000 Mark zum
Wohle der Kriegsbeschädigten aus dem gegenwärtigen Kriege zu er-
richten. Die 100 000 Mark sollen in der Weise aufgebracht werden,
daß der in diesem Jahre aus Anlaß des Kaisers zum letzten Male
erhobene 1prozentige Steuerzuschlag so lange forterhoben wird, bis
die Stiftungssumme erreicht ist. Inzwischen und schon im bevor-
stehenden Etatsjahre soll eine den Zinsen der Stiftung entsprechende
Summe von 4500 Mark für den genannten Zweck bereitgestellt
und auch diese aus den zukünftigen Eingängen auf die Stiftung
gedeckt werden. Des Näheren wird mündliche Erörterung vor-
behalten. Der Anfang der Kreistagssitzung wurde auf 3 Uhr nach-
mittags festgesetzt.