18. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Oktober 1918

Auslandsagenten sollen vermeintliche Gerüchte über die Kriegsanleihe verbreitet haben.

   – Dumme Gerüchte über die Kriegsanleihe.
In Großberlin ist das Gerücht verbreitet, daß die
Zeichnungen für die Kriegsanleihe aufgehoben
seien. An den Anschlagsäulen würden die Be-
kanntmachungen erscheinen und dergleichen mehr.
Diese Gerüchte sind offenbar von Auslandsagen-
ten verbreitet worden, sie tauchen in Eisenbahn-
wagen und Straßenbahnen usw. auf und wurden
vielfach trotz allem gegenteiligen Hinweise geglaubt.
Gerade jetzt ist es Pflicht eines jeden Deutschen,
Kriegsanleihe zu zeichnen, ist doch, wie der Staats-
minister Helfferich kürzlich ausgeführt hat, das
Ergebnis der Zeichnungen der „beste Gradmeister
für unsere Kraft und unseren Willen“.

5. Juni 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 5. Juni 1918

Vor dem Genuss ausländischen Fleisches wird gewarnt, angeblicher soll dieser bereits in verschiedenen Gegenden Preußens zu Trichinose-Erkrankungen geführt haben.

Hilden, 5. Juni. Eine von amtlicher Seite beein-
flußte Nachricht an die Presse lautet: In letzter Zeit sind
in verschiedenen Gegenden Preußens Trichinose-Er-
krankungen in großer Zahl festgestellt worden, die auf
diesen Genuß von Auslandsfleisch (auch Schinken und Dauer-
wurst) zurückgeführt werden müssen. Es wird daher vor
dem Genuß derartigen Fleisches, das amtlich nicht auf
seine Genußfähigkeit untersucht ist, gewarnt. Zum min-
destens ist derartiges Fleisch gesundheitsschädlich und sind
unter Verwendung solchen Fleisches hergestellte Zuberei-
tungen nur in gut gekochtem oder gebratenem Zustande
zu genießen. Auch Todesfälle nach dieser Erkrankung sind
schon gemeldet worden.

10. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. Mai 1918

Zur Versendung von Briefen ins Ausland müssen bestimmte Richtlinien eingehalten werden.

  – Briefverkehr mit dem Auslande. Eine
Bestimmung, die nicht allgemein bekannt ist
und der daher vielfach nicht Rechnung getragen
wird, betrifft die Versendung von Briefen nach
dem Auslande. Diese sind offen auszuliefern
und müssen deutlich geschrieben sein. Sie dür-
fen nur mäßigen Umfang haben. Die Verwen-
dung gefütterter Briefumschläge ist unstatthaft.
Briefe, die diesen Anforderungen nicht entspre-
chen, können von der Beförderung ausgeschlos-
sen werden.

25. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Januar 1918

Wald: Ankündigung des städtischen Nahrungsmittelverkaufs für die nächste Woche

   Wald. Lebensmittel-Verkauf. Die in dieser Woche
auf die Reichsfleischkarte entfallende Menge Fleisch wird am morgigen
Samstag, den 25. d[iese]s M[ona]ts, nachmittags von 2 – 7 Uhr verkauft. Die
Ausgabe an die Metzger findet Samstagvormittag von 8 – 11 Uhr
statt. Die Bevölkerung wird ersucht, in der angegebenen Zeit ihr
Fleisch abzuholen, da nach 7 Uhr nichts mehr abgegeben wird. Der
Preis für sämtliche Fleischsorten beträgt 2,20 Mark. – Am Donners-
tag, den 31. Januar, werden in den Geschäften Graupen verkauft.
Die Abgabe erfolgt gegen Abtrennung des Abschnittes 72 der Lebens-
mittelkarte und erhält jede Person ¼ Pfund zum Preise von 10 Pf[enni]g.
– Kaffee-Ersatz ist in den gleichen Geschäften zu haben. ¼
Pfund kostet 55 Pf[enni]g – Auslandsbutter wird am Mitt-
woch, den 30. dieses Monats verkauft. Die Ausgabe von 62½
Gramm erfolgt gegen Abtrennung des Abschnittes T der Butterkarte.

1/8 Pfund Auslandsbutter kostet 65 Pf[enni]g. – Bouillonwürfel
sind in den Geschäften zu haben, in welchen Butter verkauft wird.
Ein Stück kostet 3 Pf[enni]g – Honig ist am Freitag, den 1. Fe-
bruar erhältlich. Die Abgabe erfolgt gegen Abtrennung des Ab-
schnittes 73 der Lebensmittelkarte und erhält jede Person ½ Pfund
zum Preise von 38 Pf[enni]g – Stockfische sind von heute ab zu haben.
½ Pfund kostet 90 Pf[enni]g.

3. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Dezember 1917

Der hohe Preise eines Bäckers für Spekulatius veranlasst die Redaktion der Bergischen Arbeiterstimme ihren Unmut über den unzulässigen Handel mit sogenanntem freiem Mehl zum Ausdruck zu bringen

  Solingen. Zwölf Mark für ein Pfund Speku-
latius. Es ist erreicht! Was kein Mensch vor und während des
Krieges für möglich gehalten hätte, ist nunmehr zur Tatsache ge-
worden. Ein hiesiger Bäcker fordert für ein Pfund Speku-
latius – zwölf Mark! Der Mann beruft sich seiner Kundschaft
gegenüber auf den hohen Preis für „Auslandsmehl“. Wir
wissen nun aus eigener Erfahrung, daß tatsächlich Mehl im freien
Handel bei Abnahme von mindestens einem Zentner das Pfund
5,60 Mark kostet. Um Auslandsmehl handelt es sich dabei aber in
den wenigsten Fällen, sondern um Mehl, das von den Bauern
nicht angemeldet worden ist. Im östlichen Westfalen
verkaufen die Mühlenbesitzer freies Weizenmehl zum Preise von
50 Pf[enni]g. Dieses Mehl gewinnen sie, indem sie den Bauern Korn
mahlen, das diese der Anmeldung hinterzogen haben. Als Mahl-
lohn nehmen sie kein bares Geld, sondern ein bestimmtes Quantum
Mehl. So entsteht der freie Mehlhandel, der es dann mit sich
bringt, daß die Städter das Pfund „freies Mehl“ mit 5,60 Mark
und ein Pfund Spekulatius mit 12 Mark bezahlen müssen. Wie
lange werden die verantwortlichen Stellen die-
sem hundsgemeinen Treiben noch zusehen?

3. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. September 1917

Trotz reichlicher Zufuhr sinken die Preise auf Solingens Wochenmarkt nicht

                    Vom Wochenmarkt.
   Heute herrschte etwas lebhafteres Treiben auf dem Wochen-
markte als an den letzten Markttagen. Die angekündigten
Sendungen sind eingetroffen, und das Angebot besonders in
Obst war reichlich. Trotz der reichlichen Zufuhr ist aber von
einem Fallen der Preise nichts zu bemerken. Von der Zentrale
wurden Bohnen besonders guter Qualität verkauft. Einige
Bauern hatten ebenfalls Bohnen auf den Markt gebracht; einer
von ihnen verkaufte Wollbohnen für 90 Pf[enni]g das Pfund. Das
ist ein unverschämt hoher Preis, um so mehr, als die Bohnen,
die die Zentrale geliefert hat, Auslandsware war und trotzdem
um 10 Pf[enni]g billiger verkauft wurden, als die hiesigen Bohnen.
Bei unsern Landwirten gelten anscheinend als Höchstpreise die
Preise für Auslandswaren, denn sie verkaufen die hiesige Ware
gerade so teuer oder fordern gar noch mehr. Die Preise für
Obst bewegten sich durchschnittlich in denselben Bahnen, wie
an den letzten Markttagen.

30. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. August 1917

Hohe Geldstrafe für schwungvollen Kettenhandel mit Leberwurst-Ersatzmittel

   Solingen. Eine Art Kettenhandel bei erheblicher
Preisüberteuerung bildete sich aus einem Geschäft, das der Metzger
Hermann Petzel aus Barmen und der Geschäftsführter der Ver-
teilungsstelle der ZEG. für das Bergische Land, Wilhelm Sparrmann
aus Barmen, mit einem Produkt betrieben, das nach dem Gutachten
des Sachverständigen u.a. aus inneren Teilen von Tieren bestand,
die nach dem Reichsfleischgesetz auch als Fleisch anzusehen sind und
nicht zu Konservezwecken verwandt werden dürfen. Diese leberwurst-
ähnliche Masse war teils aus Pansen, Därmen und Sehnen herge-
stellt. Der Fabrikant Petzel verkaufte die 2¼ Pfund-Dose zu 7 Mark
an Sparrmann und klebte ein Schildchen mit der Bezeichnung „Leber-
wurst“ auf die Dosen. Sparrmann fügte noch einen Zettel hinzu mit
der Aufschrift „Auslandsware“ und bezeichnete den Preis mit
8,40 Mark. An einen Kaufmann zu Solingen setzte er sie zu
7,90 Mark ab. Dieser wieder gab sie an einen andern Händler weiter
zu einem Preise von 8,25 Mark, der sie dann nach Köln weiterver-
kaufte. Der Fabrikant und der Geschäftsführer wurden vom Schöffen-
gericht mit je 5000 Mark bestraft, die beiden andern dagegen freige-
sprochen.

3. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. August 1917

Ausländische Seife darf verkauft werden.

     – Ausländische Seife. Der Reichskanz-
ler ermächtigt die örtlich zuständigen Preis-
prüfungsstellen, denjenigen Kleinhändlern,
die nachweislich noch über ausländische Sei-
fe verfügen, die sie vor dem 10. Mai 1917
zu höheren als den festgesetzten Preisen ein-
gekauft haben zu gestatten, diese Bestände zu
 inem unter Zugrundelegung des Einkaufs-
preises von den Preisprüfungsstellen fest-
gesetzten angemessenen Preise während der
Zeit vom 1. bis 31. August 1917 zu ver-
kaufen.

26. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juli 1917

Betrugsversuch von Metzgern mit Fleischmarken in Solingen

   Solingen. Nach oben abgerundet. Eine eigenartige Ent-
deckung wurde hier auf der Kontrollstelle für Fleischmarken gemacht.
Mehrere Metzger hatten ihre Marken vorschriftsmäßig vor dem
Empfang des Fleisches, das sie von der Stadt beziehen, mit der An-
gabe abgegeben, es seien soundsoviel Stücke. Bei der Nachzählung
stellte sich aber heraus, daß in vielen Fällen die angegebenen
Zahlen nicht stimmten, es waren weniger Fleischmarken abge-
geben. In einem Falle betrug die Differenz über hundert
Marken. Wenn die Kontrolle diese „Irrtümer“ nicht rechtzeitig
festgestellt hätte, dann wären diese Metzger in den Besitz von großen
Fleischmengen gekommen, über deren Verbleib die Stadt keinerlei
Kontrolle gehabt hätte. Wir nehmen an, daß sich dieses städtische
Fleisch dann im Laden der Metzger in – Auslandsfleisch
verwandelt hätte und zu teuren Preisen verkauft worden wäre.
Jetzt ist ja glücklich durch die Regierungsverordnung vom Handel
mit teurem Auslandsfleisch ein Riegel vorgeschoben worden, so daß
dieser Unfug von selbst aufhört.

21. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juli 1917

Kein ausländisches Fleisch mehr im Handel

   Kein ausländisches Fleisch mehr im
                   freien Verkehr.
   Neben dem von inländischen Vieh stammenden Fleisch, das
im Kleinhandel den vorgeschriebenen Höchstpreisen unterliegt,
kommen in verschiedenen Städten kleinere Menge von Fleisch
in den Handel, die aus dem Auslande zu teureren Preisen ein-
geführt waren. Die dadurch entstehende Verwirrung hat zu
Schiebungen und berechtigter Unzufriedenheit der Bevölkerung
Anlaß gegeben. Es ist nunmehr ein Uebereinkommen der be-
teiligten Stellen dahin erzielt worden, daß vom Auslande ein-
geführtes Fleisch und Fleischwaren anderweit verwendet werden
und im freien Verkehr des Kleinhandels nicht
mehr erscheinen. Durch eine Verordnung des Reichs-
kanzlers ist, um jede Unklarheit künftig auszuschließen, ange-
ordnet worden, daß vom 1. August 1917 ab auch für (wirklich
oder angeblich) aus dem Auslande eingeführtes
Fleisch bei der Abgabe an Verbraucher keine
höheren Preise als die für die Inlands-
ware geltenden gefordert werden dürfen.

6. Juni 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Juni 1917 

Es werden keine verschlossenen Briefe ins Ausland befördert.  

    –  Keine verschlossenen Briefe nach dem
Auslande. Entgegen der zur Zeit geltenden
Vorschriften werden immer noch viele Pri-
vatbriefe nach dem Auslande sowie nach El-
saß-Lothringen und den zum Festungsbe-
reiche von Straßburg (Elsaß) und Neubrei-
sach gehörigen badischen Orte verschlossenen
bei der Post ausgeliefert. Solche Briefe
können nicht befördert, sondern müssen an
den Absender zurückgegeben oder, wenn die-
ser sich auf dem Umschlage nicht genannt
hat, nach den Vorschriften für unbestell-
bare Sendungen behandelt werden.

2. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Juni 1917

Inland- oder Auslandsbutter: nur eine Frage des Preises?

   Solingen. Inlandsbutter und Auslands-
butter im selben Kübel!! Heutzutage kommt es bei
der Preisbestimmung für Lebensmittel weniger auf die Quali-
tät, als auf die Tatsache an, ob es sich um inländische oder
ausländische Ware handelt. Daß bei uns nun zu Erzielung
höherer Preise viele Lebensmittel als ausländische verkauft
werden, die nie die Reise über die Grenze gemacht haben, ist
ein offenes Geheimnis. Daß es aber bis zu dieser
Stunde je vorgekommen sei, daß In-und Auslandsbutter aus
einem Kübel verkauft wurden, wird man nicht glauben. In
dieser Woche wird an das allgemeine Publikum unserer Stadt
Inlandsbutter das Pfund zum Preise von 2,70 Mark verkauft,
während an Schwer- und Schwerstarbeiter Auslandsbutter als
Zulage zum Preise von 4,50 Mark abgegeben wird. In einem
Geschäft an der Goldstraße ist es nun vorgekommen, daß
In-und Auslandsbutter aus demselben Faß verkauft
worden sind. Wir wissen nicht, was die Aufsichtsbehörde zu
diesem Butterhandel sagen wird, empfehlen ihr aber, den Ver-
käufern vorzuschreiben, die beiden verschiedenen Buttersorten
auch – aus verschiedenen Behältern zu nehmen, damit der
mit den Finessen des Kriegshandels weniger vertraute Laien-
verstand für den höheren Preis wenigstens ein Aequivalent
hat, wenn auch ein recht bescheidenes.

23. Dezember 1916

bast_23_12_h

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Dezember 1916

Gegen den Vertrieb von meist geschmuggelter Auslandsware wird nunmehr von den Behörden entschiedener vorgegangen

   Solingen. Schmuggelware und anderes. Für
Leute mit dem großen Portemonnaie, die „teuere Sachen“ kau-
fen können, war es bisher noch immer möglich, zu freilich ge-
salzenen Preisen Nahrungsmittel zu kaufen, die aus dem
neutralen Ausland stammten und meist auf dem Wege des
Schmuggels herbeigeschafft und der Verfügung der Z.E.G.
entzogen waren. Bis vor etwa 4 Wochen war dieser Handel
verhältnismäßig legal; einer Barmer Firma (Thormann) war
der Vertrieb von Auslandswaren unter gewissen Voraus-
setzungen erlaubt. Das ist anders geworden. Der Verkauf
solcher Waren über dem Höchstpreis wird unnachsichtlich ver-
folgt. Die Waren werden beschlagnahmt und die Verkäufer,
die mehr als den Höchstpreis nehmen, werden bestraft. Wie
wir hören, ist in Solingen schon gegen eine Reihe von Händlern
Anzeige erstattet. Wer noch derartige Vorräte hat, wird am
besten tun, sie anzumelden. Der Schaden wird dann nicht so
groß sein, als wenn die behördliche Beschlagnahme und Bestra-
fung erfolgt.

17. November 1916

bast_17_11_e

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. November 1916

Ein Solinger Metzger wurde verurteilt, da er eigenes und städtisches Schweinefleisch im selben Laden verkauft hat.

   Solingen. Ein Wurstprozeß. Heute morgen mußte
sich der Metzgermeister Ernst H. von der Meisenburg
vor dem Schöffengericht verantworten, weil er beim Verkauf
von Bratwurst den Höchstpreis überschritten hatte und weil er
städtisches Schweinefleisch für diese Wurst verwendet hat.
Schließlich war auch noch Anklage erhoben worden, weil der
Angeklagte städtische und eigene Wurst in demselben Laden
feilgeboten hatte. H. hatte für ein Pfund Bratwurst 4 Mark
gefordert, während der Höchstpreis 2 Mark beträgt. H. be-
hauptet, ausländisches und nicht städtisches Schweinefleisch ver-
wurstet zu haben. Ein früheres Dienstmädchen sagte aber als
Zeugin aus, daß es aus dem Schlachthause städtisches Schweine-
fleisch geholt habe. Der Beweis, daß dieses Fleisch verwurstet
worden ist, ließ sich nicht einwandfrei erbringen, weshalb der
Vertreter der Anklage diesen Punkt fallen ließ. Die Tatsache,
gleichzeitig städtische und ausländische Wurst im selben Lokale
verkauft zu haben, gab der Angeklagte zu. Er will zwar die
Wurst in seiner oben gelegenen Wohnung verwahrt, aber doch
im Laden verkauft haben. Lediglich wegen Vergehens gegen
diese Verordnung beantragte der Amtsanwalt eine Geldstrafe
von 5 Mark oder einen Tag Gefängnis. Das Urteil lautete
dem Antrage gemäß. In der Begründung heißt es: Dem
Publikum war bei der Art der Warenabgabe jede Kontrolle
genommen, ob es städtische oder ausländische Wurst erhielt.

20. Oktober 1916

BAST_20_10_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Oktober 1916

Weitere „Butterprozesse“ vor Solingens Schöffengericht

   Solingen. Butterprozesse. Die heutige Sitzung
des Schöffengerichts wurde zum großen Teil ausgefüllt durch
Butterprozesse. Es war die alte Geschichte: die Händler
haben die Butter aus dem Auslande eingeführt, sie bei der
Zentral-Einkaufs-Gesellschaft nicht angemeldet, sie ebensowenig,
wie vorgeschrieben, bei der hiesigen Polizeibehörde angemeldet
und haben schließlich die Butter verkauft, ohne die Butterkarte
der Käuferinnen entsprechend zu entwerten. Außerdem waren
die fünf angeklagten Händler wegen Ueberschreitung des Höchst-
preises von 2,55 Mark angeklagt. Die Angeklagten haben die
Butter zum Preise von 3,60 Mark, 3,80 Mark, 4,20 Mark,
4,80 Mark bis 5,20 Mark verkauft. Die Einkaufspreise be-
wegten sich zwischen 3,10 Mark und 5 Mark. Das Urteil lautete in
allen Fällen: auf 30 Mark Geldstrafe oder 6 Tage Gefängnis.
Drei Frauen, die die Butter gekauft hatten, wurden wegen
Ueberschreitung des Höchstpreises und weil sie Butter ohne
Karte gekauft hatten, zu je 6 Mark Geldstrafe verurteilt.