25. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. November 1918

Ausreise der freien Ausländer

   Ausreise der freien Belgier, Franzosen, Elsaß-Lothringer und
                                     Luxemburger.
   Auf Grund der Waffenstillstandsbedingungen werden alle freien
Belgier, Franzosen, Elsaß-Lothringer und Luxemburger mit Einschluß
von im Anklagezustand Befindlichen und bereits Verurteilten auf
ihren Wunsch sofort in die Heimat entlassen. Die Abreise muß mit
jeder sich bietenden Fahrgelegenheit sofort erfolgen. Ein Sammel-
transport findet nicht statt. Die Ausreisepapiere werden im Stadt-
hause, Zimmer N[umme]r 56, ausgefertigt.
   Auf die Ausreise Verzichtende haben eine schriftliche Verzicht-
erklärung abzugeben. Dieselben werden deshalb aufgefordert, sich am
Dienstag, dem 26. November 1918, vormittags von 9-12 Uhr im
Polizeibureau, Stadthaus, Zimmer N[umme]r 56, einzufinden, woselbst diese
Verzichterklärung zu Protokoll zu geben ist.
   Solingen, den 24. November 1918.
   Der Oberbürgermeister:               Der Arbeiter- und Soldatenrat.
              Dicke.                                    Kretzen. Boes.

6. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. November 1918

Die Meldepflicht für Ausländer wird im Landkreis Solingen nicht genügend beachtet

                               Vom Landratsamt.
   Zahlreiche Strafverfahren lassen erkennen, daß die Be-
kanntmachungen des stellvertretenden Generalkommandos, wo-
nach sich jeder über 15 Jahre alte Ausländer binnen 8 Stunden
vor seiner Abreise oder nach seiner Ankunft persönlich bei der
Ortspolizeibehörde des jeweiligen Aufenthaltsortes an- bez[iehungs]w[eise]
abzumelden hat, noch nicht genügend beachtet wird. Es wird
daher wiederholt auf die bestehenden Meldepflichten aufmerk-
sam gemacht. Die Polizeibehörden sind angewiesen, alle Ueber-
tretungen sofort zur Anzeige zu bringen.

22. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Oktober 1918

Der Deutsche Metallarbeiterverband warnt den Solinger Oberbürgermeister vor den Problemen, die der Übergang zur Friedenswirtschaft mit sich bringen wird, und fordert kommunale Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit.

            Uebergang zur Friedenswirtschaft.
   Durch den Geschäftsführer des Deutschen Metallarbeiter-
verbandes in Solingen ist an Herrn Oberbürgermeister Dicke
folgendes Schreiben ergangen:
                                             Solingen, den 19.Oktober 1918.
                                             Antrag
   Herrn Oberbürgermeister Dicke und die Stadtverordneten-
                                             Versammlung
                                                                           Solingen.
   Nach menschlichem Ermessen dürfte der Weltkrieg in abseh-
barer Zeit zu Ende sein. Der kommende Frieden bedingt die Um-
schaltung unseres ganzen Wirtschaftlebens von den Kriegs- zu den
Friedensverhältnissen. Der Uebergang wird eine längere Zeit in
Anspruch nehmen und große Arbeitslosigkeit im Gefolge haben.
Die Arbeitslosigkeit hatte schon in Friedenszeiten den Charakter
einer vorübergehenden Erscheinung mehr und mehr verloren. Die
Arbeitslosigkeit drückte sehr schwer auf die Arbeiterbevölkerung.
Viel schlimmer aber wird die Arbeitslosigkeit nach der langen
Kriegsdauer auf die Bevölkerung einwirken. Der größte Teil der
Bevölkerung ist völlig verarmt.
   Hinzu kommt der gewaltige Zuwachs an Arbeitskräften durch
die Kriegswirtschaft, die große Zahl der beschäftigten Ausländer in
der Kriegsindustrie; diese Umstände werden zu einer ständigen Ge-
fahr für die gesamte Arbeiter- und Angestelltenklasse auswachsen.
Diese Gefahr wird sich bei der Uebergangswirtschaft in kata-
strophaler Weise bemerkbar machen.
   Angesichts dieser Tatsachen ist die Arbeitslosenfürsorge eine
öffentliche Pflicht, die das ungesäumte und tatkräftige Eingreifen
der Gemeinde im Wege der Verwaltung erfordert.
   Die Arbeitslosenfürsorge, wenn sie wirksam werden soll, ist
nur möglich auf der Grundlage ständiger Einrichtungen der Ar-
beitslosenstatistik, der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosen-
versicherung im Zusammenwirken mit den gewerkschaftlichen Or-
ganisationen der Arbeiterklasse.
   Für die Uebergangswirtschaft sind sofort Uebergangswirt-
schaftskommissionen zu bilden. Diese müssen die Preisbildung
der Arbeitslöhne überwachen. Hierzu müssen Gewerkschaftsbeamte
mit hinzugezogen werden. Diese Kommissionen haben auch die
Rückkehr und Unterbringung der Feldgrauen in das zukünftige
Wirtschaftsleben, die Umschaltung der Frauenarbeit, kurz und gut,
das ganze Wesen der Uebergangswirtschaft zu übernehmen.
   Die Arbeitslosigkeit, verbunden mit weiterem Umsichgreifen
von Not und Elend, trägt die größten Gefahren für eine gedeihliche
Weiterentwicklung des wirtschaftlichen Aufbaues im Innern
Deutschlands in sich. Es muß daher Vorsorge getroffen werden,
die von der wirtschaftlichen Krise Betroffenen vor der äußersten
Not zu bewahren.
   Der deutsche Arbeiter hat im Laufe des Krieges, noch mehr als
in früheren Jahren, ein Anrecht erworben, vor Not und Elend
geschützt zu werden.
   Eine reichsgesetzliche Arbeitslosenfürsorge besteht nicht; es ist
auch sehr fraglich, ob in der jetzigen Zeit eine solche geschaffen
wird. Deshalb halten wir es für dringend notwendig, daß von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird, eine Arbeitslosen-
fürsorge sofort einzuführen.
   Wir richten daher an den Herrn Oberbürgermeister der Stadt
Solingen und an die Stadtverordneten-Versammlung die dringende
Bitte, Maßnahmen zu treffen, daß den Arbeitslosen ihr schweres
Los erleichtert wird. Wir bitten ferner, genügende Mittel zur
Erbauung von Wohnhäusern bereitzustellen, um auch hierdurch die
Arbeitslosigkeit, die ganz bestimmt eintreten wird, zu vermindern
   und gleichzeitig der Wohnungsnot zu steuern.
   Es dürfte sich ferner empfehlen, mit den maßgebenden Be-
hörden der Nachbargemeinden des oberen Kreises Solingen in
Verbindung zu treten, damit die Arbeitslosenfürsorge für Groß-
Solingen einheitlich ausgearbeitet werden kann.
                                    Mit vorzüglicher Hochachtung!
                                                                              I. A.: Rapp.

1. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. August 1918

Die Pflicht zur Meldung ausländischer Arbeitskräfte wird in Solingen häufig nicht beachtet

   Wald. Bei der letzten polizeilichen Revision
der Fabriken ist es aufgefallen, daß eine Reihe von Arbeit-
gebern entgegen den erlassenen Bedingungen des Generalkomman-
dos die von ihnen beschäftigten Reichsausländer (auch neutrale) der
Polizeibehörde nicht an- bezw. abgemeldet haben. Die Arbeitgeber
werden nochmals auf diese wichtige Verordnung des stellvertretenden
Generalkommandos hingewiesen. Zuwiderhandelnde werden in Zu-
kunft unnachsichtlich zur Bestrafung angezeigt werden.

21. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juni 1918

Personen bei der Grenzüberquerung in Feindesland zu helfen, ist Landesverrat.

               Personenschmuggel ist Landesverrat.
   Es ist eine bekannte Tatsache, daß während des Krieges
sowohl deutsche und verbündete Heerespflichtige, als auch
Kriegs- und Zivilgefangene und andere feindliche Staatsange-
hörige sich heimlich, auf Schleichwegen, ins neutrale Ausland
begeben haben. Deutsche und verbündete Staatsangehörige
bezweckten, sich ihrer Wehrpflicht zu entziehen, feindliche Aus-
länder, aus der Gefangenschaft zu entkommen, sich ins feind-
liche Heer zu begeben oder sich der Arbeit in Deutschland zu
entziehen. Das Gelingen der Flucht war in vielen Fällen
darauf zurückzuführen, daß ihnen von andern zum Entweichen
durch Beschaffung von Zivilkleidern, durch Begleitung bis
zur Grenze und durch Zeigen von Schleichwegen Beihilfe ge-
leistet wurde. Den Grund zu dieser Beihilfe bildete meistens
Gewinnsucht, indem dafür Geldbeträge angenommen wurden.
Die Gerichte haben in zahlreichen Fällen gegen derartige
Personenschmuggler wegen Landesverrats hohe
Freiheitsstrafen verhängt.

10. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1918

Russisch-polnischer Arbeiter verließ Arbeitsstelle in Wald ohne Erlaubnis und wurde dafür mit Gefängnis bestraft

                                     Kontraktbruch.
   Der russisch-polnische Arbeiter M. hat ohne polizeiliche Erlaub-
nis und ohne Genehmigung seines Arbeitgebers Großmann seine Ar-
beitsstelle und die Gemeinde Wald verlassen. M. hatte eine Lohn-
erhöhung gefordert, die aber abgelehnt worden ist. Der Amtsan-
walt beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Wochen. Das Ge-
richt folgte diesem Antrage.

10. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1918

Fehlverhalten des Solinger Schöffengerichts – Russisch-Polnische Arbeiter dürfen nach Ansicht der „Bergischen Arbeiterstimme“ nicht mehr als feindliche Ausländer betrachtet werden.

   Solingen. Sind russisch-polnische Arbeiter noch
feindliche Ausländer? Das hiesige Schöffengericht behan-
delt die russisch-polnischen Arbeiter noch immer als feindliche Aus-
länder, indem es die Verordnungen des Generalkommandos, die
diese betreffen, in Anwendung bringt und infolgedessen zu Be-
strafungen kommt, die unseres Erachtens nicht berechtigt sind. Durch
den Frieden von Brest-Litowsk, der jetzt auch von beiden ver-
tragschließenden Staaten ratifiziert ist, sind die Russen aus der Zahl
unserer Gegner ausgeschieden. Aber auch ohne diesen Frieden sind
die aus dem früheren Russisch-Polen stammenden Leute keine feind-
lichen Ausländer mehr, weil von den Mittemächten die Unab-
hängigkeit Polens anerkannt worden ist. Der Standpunkt des hie-
sigen Schöffengerichts scheint uns weder staatsrechtlich noch juristisch
irgendwie haltbar.

14. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. März 1918

In Ohligs wurde ein russisch-polnischer Arbeiter verhaftet.

  Ohligs. Ein Russe verhaftet. Ein russisch-polnischer
Arbeiter, der sich ohne die Genehmigung seines Arbeitgebers und der
Polizeibehörde aus seinem Wohnort Hamborn entfernt hatte,
wurde hier festgenommen und wieder nach Hamborn zurückgebracht.

7. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. März 1918

Viele Ausländer kommen der ihnen auferlegten Meldepflicht noch nicht nach.

                           Meldepflicht der Ausländer.
   Zahlreiche Strafverfahren lassen erkennen, daß die Bekannt-
machung des stellvertretenden Generalkommandos, wonach sich jeder
über 15 Jahre alte Ausländer binnen 8 Stunden vor seiner Abreise
oder nach seiner Ankunft persönlich bei der Ortspolizeibehörde des
jeweiligen Aufenthaltsortes an- bez[iehungs]w[eise] abzumelden hat, noch nicht ge-
nügend beachtet wird.
   Es wird daher wiederholt auf die bestehenden Meldepflichten auf-
merksam gemacht. Die Polizeibehörden sind angewiesen, alle Ueber-
tretungen sofort zur Anzeige zu bringen.

26. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Januar 1918

Leichlingens Bürgermeister Klein empfiehlt den Landwirten, rechtzeitig die Zuweisung russisch-polnischer Arbeitskräfte zu beantragen

   Stadtgemeinde Leichlingen.
   Da in diesem Jahre der Arbeitermangel noch stärker sein
wird wie früher, kann den Landwirten nur dringend empfohlen
werden, jetzt Anträge auf Zuweisung russisch-polnischer Ar-
beiter, die schon im landwirtschaftlichen Betrieben tätig waren,
zu stellen. Auf Gefangene ist jetzt nur noch selten zu rechnen.
   Die Anträge sind bis zum 1. Februar d[ieses] J[ahre]s an das
Polizeibureau des Königl[ichen] Landratsamts in Opladen zu richten.
   Leichlingen, den 23. Januar 1918.
                                                    Der Bürgermeister: Klein.

8. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Januar 1918

Anträge auf Erneuerung der Legitimationskraten für ausländische Arbeiter sind umgehend zu stellen

      Legitimationskarten für ausländische
                            Arbeiter.
   Die Anträge auf Erneuerung und erstmalige Ausfertigung der
Legitimationskarten für ausländische Arbeiter für das Jahr 1918 sind
sofort bei der Ortspolizeibehörde unter Vorlage der alten Karte und
der Heimatspapiere zu stellen. Die Arbeitgeber werden ersucht, ihre
ausländischen Arbeiter zur Erfüllung dieser Verpflichtung anzuhalten
und dafür zu sorgen, daß die Beschaffung der Karten tunlichst be-
schleunigt wird.

31. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Dezember 1917

Für die Legitimierung ausländischer Arbeiter gelten neue Richtlinien, welche vom Innenminister erlassen worden sind.

   Inlandslegitimierung der ausländischen Arbeiter.
   Ueber die Inlandslegitimierung der ausländischen Arbeiter hat
der Minister des Innern zu Berlin durch Erlaß vom 26. November
1917 – ??? 2313 1. Aug[ust] – folgendes bestimmt:

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8. Dezember 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. Dezember 1917

Unglück auf der Gruppe Anna des Eschweilers Bergwerksvereins

Aachen, 4. Dez[ember]. Die Brandkatastrophe auf der
Grube Anna des Eschweiler Bergwerksverein, die
durch die Explosion einer Benzollokomotive entstanden
ist, hat 58 Opfer, darunter 37 Deutsche und 21
Ausländer gefordert. Sämtliche Leichen bis auf eine
konnten geborgen werden.

28. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. November 1917

Verkaufsverbot von Waffen und Munition an Ausländer

Stellv[ertretendes] Generalkommando
8. Armeekorps

Abt[eilung] Ic. W. Nr. 4783.
Verkaufsverbot an Waffen und Munition an Ausländer.
Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungs-

zustand vom 4. 6. 1851 und des Reichsgesetzes vom 11. 12.
15 (R[eichs]G [esetz]Bl[att] S[eite] 813) wird hiermit für den Bereich des 8.
Armeekorps mit Ausnahme der Festungen Cöln und Coblenz
Ehrenbreitstein, für welche besondere Bestimmungen ergehen,
folgendes bestimmt:
§ 1.
Der Verkauf von Waffen und Munition an Ausländer
wird allgemein verboten.
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23. November 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. November 1917

Es werden keine Bezugscheine an Ausländer abgegeben.

    –  Keine Bezugscheine an Ausländer. Die
Reichsbekleidungsstelle macht darauf aufmerk-
sam, daß für ausländische Zivilpersonen, die
nicht in Deutschland wohnen, insbesondere für
die ausländische Bevölkerung, die in den Grenz-
orten einkauft, Bezugscheine nicht ausgefertigt
werden. Die Ausländer sind darauf hinzuwei-
sen, ihren Bedarf im Auslande zu decken.