23. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Dezember 1918

Amtliche Bekanntmachungen für Solingen zu Personalausweisen, der Polizeistunde und der Kartoffelversorgung.

  Bekanntmachungen.

      Stadtgemeinde Solingen.
   Die britische Militärbehörde hat für die Personalausweise andere23
Formulare vorgeschrieben.
   Bis zur Fertigstellung derselben muß die Ausfertigung unter-
brochen werden. Die Bürgerschaft wird rechtzeitig von der Wieder-
aufnahme der Ausfertigung unter Angabe der Ausgabestellen in
Kenntnis gesetzt.
                                                *
   Die britische Militärbehörde hat die Polizeistunde für Dienstag,
den 24. Dezember, auf 10 Uhr abends und für Mittwoch, den 25. De-
zember, auf 4 Uhr morgens festgesetzt. Dementsprechend ist der
Straßenverkehr am 24. Dezember bis 10 Uhr abends gestattet; er be-
ginnt am 25. Dezember bereits morgens 4 Uhr.
                                                *
   Nach Mitteilung der Reichskartoffelstelle Berlin ist die Versor-
gung der Bevölkerung mit Speisekartoffeln bis zur Frühkartoffelernte
durchaus nicht gesichert. Den Städten wird rechtzeitige Reduzierung
der Wochenmenge von 7 Pfund empfohlen. Als Ersatz für fehlende
Kartoffeln sollen Steckrüben gebraucht werden.
   Der Bürgerschaft mache ich hiervon Mitteilung und empfehle
dringend die größte Sparsamkeit beim Gebrauch der Kartoffeln. Vor-
läufig werden noch pro Kopf und Woche 7 Pfund verabfolgt.
   Solingen, den 23. Dezember 1918.
                                                Der Oberbürgermeister: Dicke.

21. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1918

Das abendliche Glockenläuten wird um eine halbe Stunde verschoben.

          Glockenläuten um 8 ½ Uhr abends!
   In Zukunft werden die Glocken statt um
7 Uhr um 8 ½ Uhr abends geläutet werden. Es
soll dieses die Mahnung an die Bürgerschaft
sein, die Straße zu verlassen!

21. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1918

Mahnung an die Solinger, die Anordnungen der britischen Besatzungsbehörde genauestens zu befolgen.

Die Vorschriften der britischen Behörden sind genau zu beachten!
   Die Stadtverwaltung weist nochmals ausdrücklich darauf
hin, daß die Anordnungen der britischen Behörden auf das genaueste
beachtet werden müssen. Dieses gilt sowohl für das Einhalten der
Polizeistunde als auch für die Grußvorschrift (Beamte in Uniform
haben britische Offiziere zu grüßen, Zivilpersonen grüßen dann,
wenn sie von einem Offizier angeredet werden). Die Einhaltung
dieser Vorschriften wird deshalb der Einwohnerschaft dringend ans
Herz gelegt. Verstöße hiergegen würden schwere Strafen für den
Einzelnen sowohl als auch für die Gesamtheit nach sich ziehen.

20. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1918

Besatzungsanordnungen für Wald, die u.a. den Verkehr mit der neutralen Zone, die Personalausweise, die Ausgangssperre und politische Versammlungen betreffen.

         Stadtgemeinde Wald.
      Bekanntmachung des britischen Ortskommandanten.
   In bezug auf die Anordnung S. S. 776 wird von der briti-
schen Militärbehörde bestimmt wie folgt:
   Betreffs Abschnitt 3: Verkehr. Bis eine neue Verordnung ver-
öffentlicht wird, ist folgendes gestattet:
   1.   die Einfuhr von Proviant in das von den britischen Truppen
         besetzte Gebiet;
   2.   die Einfuhr ins besetzte Gebiet und die Ausfuhr aus dem
         selben von wesentlichen Handelswaren;
   3.   der Verkehr in dringenden Angelegenheiten von Zivilisten
         über die Grenzen des besetzten Gebietes.
                                                   *
   Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.

                Bekanntmachung
   Die britische Militärbehörde hat verfügt:
   1. Das Parterregeschoß einschl[ießlich] Galerie sowie der keller des
Restaurants „Deutzer Hof“ werden durch das 6. Batl. K. O. S. B.
als Bataillons-Offiziers-Messe benötigt. Das Lokal wird am
20. Dezember übernommen.
   2. Wenn ein Paß oder sonstige Erlaubnis von der britischen
Militärbehörde gewünscht wird, wende man sich an die zuständige Zivil-
behörde (Bürgermeister). Diese Behörde hat zu entscheiden, ob die
betreffende Anfrage zurückzuweisen oder der britischen Militärbe-
hörde vorzulegen ist.
   Vorstehende Anordnungen werden hiermit der Bürgerschaft zur
Kenntnis und Beachtung mitgeteilt.

      Anordnungen der britischen Behörde.
   1. Personen, die in der Zeit von 9 Uhr abends bis 5 Uhr
morgens gezwungen sind, in dringenden Fällen einen Arzt, Pastor
oder eine Hebamme zu holen, haben, wenn sie von einem britischen
Posten angehalten bezw. angerufen werden,
   a)   falls es sich z.B. um die Hinzuziehung eines Arztes oder einer
         Hebamme handelt, einfach das Wort „Doktor“,
   b)   falls ein Pastor gewünscht wird, einfach das Wort „Pastor“
         dem Posten zuzurufen, woraufhin die betreffende Person von
         dem Posten zur Polizeiwache geführt wird, die dann das
         weitere veranlaßt.
   Jeder Mißbrauch eines derartigen Zurufes wird aufs strengste
geahndet.
   2. Die bereits ausgestellten Personalausweise sollen nach neuerer
Anweisung außer der Ortsbezeichnung „Wald“ zwecks erweiterter
Gültigkeit auch noch die Ortsbezeichnung Ohligs, Haan und
Solingen-Höhscheid erhalten und sind daher zwecks Ergänzung im
eigenen Interesse der Besitzer dieser Ausweise nachträglich im
Zimmer 5 des Rathauses baldmöglichst vorzulegen.
   3. Die elektrischen Bahnen fahren bis auf weiteres seit gestern
abend (19.12.1918) wieder nach Vohwinkel und Solingen.
   4. Politische Versammlungen jeder Art sind verboten. Sonstige
Zusammenkünfte nichtpolitischen Charakters, wie von Turn-, Gesang-
vereinen und dergl[eichen], können vom Bürgermeister genehmigt werden,
sind aber von einem Polizeibeamten zu überwachen und mindestens
48 Stunden vorher bei der Polizeibehörde anzumelden.
   Wald, den 19. Dezember 1918.
                                                Der Bürgermeister: Heinrich.

24. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Dezember 1918

An Heiligabend und dem 1. Weihnachtstag wird die Polizeistunde in Solingen verlängert.

   Solingen. Die Polizeistunde für den heiligen
Abend ist, dem laut gewordenen Wunsche entsprechend, von der
britischen Behörde um eine Stunde hinausgeschoben worden, eben-
falls wurde sie für den ersten Festtagmorgen um eine Stunde früher
gelegt. Dementsprechend ist der Straßenverkehr am 24. Dezember
bis 10 Uhr abends gestattet; er beginnt am 25. Dezember bereits
morgens 4 Uhr. Die Bürgerschaft wird dringend ersucht, das Ver-
trauen, das in dieser Verordnung zum Ausdruck kommt; zu recht-
fertigen und sich heute wie immer pünktlich nach Hause zu begeben.
Die Verlängerung der Polizeistunde gilt nur den Abend des 24.
bezw. Morgen des 25. Dezember.