10. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Juli 1917

Das von Landrat Lucas erlassene Ausfuhrverbot für Gemüse trifft nicht nur Solingens Bevölkerung, sondern auch die Einwohner der Städte des oberen Kreises Solingen, die auf dem Solinger Wochenmarkt einkaufen müssen.

                              Vom Wochenmarkt.
   Heute war kein Landwirt aus dem untern Kreise auf dem
Wochenmarkt erschienen. Das vom Landrat erlassene Aus-
fuhrverbot scheint also mit aller Strenge durchgeführt zu
werden. Das Ausfuhrverbot wird mit der Tatsache begründet,
daß die Industrieorte des untern Kreises zuerst mit Gemüse
versorgt werden müßten. Das ist ein Standpunkt, der un-
haltbar ist, denn zu dem Verwaltungsbereich des Landrats
gehören außer der Stadt Solingen auch alle übrigen Ge-
meinden des obern Kreises, deren Einwohner zum größten
Teil ihre Einkäufe auf dem Solinger Gemüsemarkt machen.
Alle Versuche, in den einzelnen Städten des obern Kreises
eigene Wochenmärkte abzuhalten, sind bis auf Ohligs fehlge-
schlagen. So stehen wir denn vor dem einzig dastehenden
Falle, daß ein Landrat den einen Teil der Kreiseingesessenen
aussperrt, während er den andern Teil desto besser versorgt.
Hier sollte der Vorgesetzte des Landrats, der Regierungspräsi-
dent, mal ein ernstes Wort reden, denn so wie bisher
geht es nimmermehr weiter!

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10. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Juli 1917

Ausführlicher und informativer Bericht über die Konferenz sozialdemokratischer Stadtverordneter beider politischer Richtungen aus allen Gemeinden des oberen Kreises Solingen zu den Problemen der Lebensmittelversorgung und den Unterschieden zwischen Solingen und den kreisangehörigen Nachbarstädten.

   Aus dem Kreise Solingen.
       Krieg und Gemeinden.
   An der am Sonntagnachmittag im Solinger Gewerkschaftshause
gehaltenen Konferenz der sozialdemokratischen
Gemeindevertreter nahmen Stadtverordnete aus Solin-
gen, Ohligs, Wald, Gräfrath, Höhscheid und Leich-
lingen teil. Die Stadtverwaltungen von Solingen und Ohligs
waren durch die Bürgermeister, die anderen Gemeinden durch einen
Beigeordneten vertreten. Der Landrat hatte als Stellvertreter den
Kreissekretär Schmitz entsandt. Außerdem nahmen noch Herr Rektor
Hartmann und ein Mitglied des Lebensmittelausschusses der
Firma Gottlieb Hammesfahr an der Verhandlung teil.

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9. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Juli 1917

Eine Konferenz sozialdemokratischer Stadtverordneter beider politischer Richtungen und aus allen Gemeinden des oberen Kreises diskutierte mit Verwaltungsvertretern die Möglichkeiten einer besseren Lebensmittelversorgung.

        Die Lebensmittelversorgung
        im oberen Kreise Solingen.
   Eine Konferenz der sozialdemokratischen
Gemeindevertreter des Kreises Solingen, die
gestern nachmittag im Gewerkschaftshause in Solingen
tagte, beschäftigte sich eingehend mit der Versorgung und
Verteilung der Lebensmittel in den einzelnen Ge-
meinden. Zu den Verhandlungen waren die einzelnen Stadt-
verwaltungen eingeladen worden. Erschienen waren der Herr
Oberbürgermeister Dicke und Herr Bürger-
meister Czettritz aus Ohligs. Die Bürgermeister von
Wald, Gräfrath und Höhscheid hatten je einen Bei-
geordneten als Vertreter entsandt. Die Verwaltung von
Wald wurde durch den Genossen Dültgen, die von Höh-
scheid durch den Genossen Albert Freund und die von Gräf-
rath durch Herrn Beigeordneten Wegmann vertreten. Als
Vertreter des Landrats war Herr Kreissekretär Schmitz erschie-
nen. Eine eingehende Beratung pflog man über die Mög-
lichkeiten, die Lebensmittelversorgung und die Verteilung für
die Gemeinden des oberen Kreises einheitlich zu gestalten. Vor
allen Dingen will man dahin arbeiten, daß die gegenseitigen
Ausfuhrverbote, deren Wirkung schließlich beiden Teilen
schadet, beseitigt werden. Eine Entschließung, in der die
Vorgänge in der Form, wie wir sie in Wald erlebt haben,
mißbilligt werden, sagt, daß die organisierte Ar-
beiterschaft sich an die von ihr gewählten Vertreter wenden soll,
wenn sie Beschwerden vorzubringen hat. Wenn den berechtigten
Forderungen dann kein Gehör von den Behörden geschenkt wird,
dann sollen geeignete Mittel in Anwendung gebracht werden,
die zum Ziele führen. Ueber die äußerst interessanten Verhand-
lungen berichten wir morgen ausführlich.

6. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Juli 1917

Leichlingen führt neue drastische Bestimmungen zum Verkauf von Gemüse ein

Polizeiliche Anordnung.
   Auf Grund der §§ 5, 6f und 20 des Gesetzes über die Polizei-
verwaltung vom 11. März 1850 und des § 132 des Landesverwal-
tungsgesetzes vom 30. Juli 1883 ordne ich für den Umfang der Stadt-
gemeinde Leichlingen folgendes an:
   1. Alles Gemüse der hiesigen Gemeinde wird hierdurch be-
       schlagnahmt.
   2. Die Gemüsebauern sind verpflichtet, ihr sämtliches Gemüse,
       soweit es nicht im eigenen Haushalt Verwendung findet,
       jeden Mittwoch und Samstag bis spätestens 8 Uhr vormittags
       auf dem hiesigen Wochenmarkt zum Verkauf auszustellen.
   3. Der Verkauf darf vorläufig nur an Einheimische gegen Vor-
       zeigung der Lebensmittelkarte erfolgen. Größere Mengen, wie
       die des Wochenbedarfs einer Familie dürfen weder gekauft
       noch verkauft werden.
   4. Versuchsweise will ich es bis auf weiteres gestatten, daß die
       unter 3 erwähnten Mengen auch unmittelbar beim Erzeuger,
       Händler oder im Umherziehen, aber nicht auf dem Markt ge-
       handelt werden. Jeder Mißbrauch hat die Aufhebung dieser
       Anordnung zur Folge. Das Zurückhalten von verkaufsfähiger
       Ware ist strafbar.
   5. Das auf dem Wochenmarkt etwa nicht an Privatpersonen zum
       Verkauf gelangende Gemüse ist der Gemeinde als Käuferin zur
       Verfügung zu stellen.
   6. Gegen Verstöße werde ich mit größter Strenge einschreiten.
       Wer den Bestimmungen zu 1 bis 5 zuwiderhandelt, wird, so-
       weit nicht höhere Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe bis
       zu 60 Mark, für den Fall des Unvermögens mit Haft bis zu
       7 Tagen bestraft.
   7. Vorstehende Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent-
       lichung in Kraft.
   Leichlingen, den 5. Juli 1917.
                                                  Die Polizeiverwaltung.
                                               Der Bürgermeister: Klein.

30. Juni 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. Juni 1917

Das heutige Ausfuhrverbot für Gemüse in den Nachbarstädten, gilt auch für die einheimischen Hildener Landwirte und Gemüsehändler.

Hilden, 30. Juni. Den hiesigen Landwirten
und Gemüsehändlern ist heute die Ausfuhr von Ge-
müsen verboten worden, weil auch in den Nach-
barstädten, welche für die Gemüsezufuhr in Frage kamen,
ein Ausfuhrverbot erlassen wurde. Die Gemüse wurden
deshalb heute vormittag auf dem Wochenmarkt verkauft.
Sie fanden glatten Absatz.

17. Juni 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. Juni 1917 

Ältere Kunstwerke dürfen nicht ins Ausland geschafft werden.

    –  Ein Ausfuhrverbot für ältere Kunst-
werke aller Art steht laut „B. T.“ bevor.
Die Ausfuhr soll sowohl nach dem neutra-
len wie nach dem verbündeten Ausland, un-
tersagt werden. Soweit die Absichten der
Reichsleitung bisher feststehen, werden künf-
tighin frei ausgeführt werden können nur
noch solche Kunstwerke, die im oder nach
dem Jahre 1909 entstanden sind. Bei al-
len anderen zur Ausfuhr bestimmten Kunst-
werken bedarf es der Erlaubnis, die nur
nach Prüfung durch einen besonderen, neu
zu errichtenden Sachverständigenausschuß er-
teilt werden soll. Über die Regelung im ein-
zelnen sind Beschlüsse noch nicht gefaßt; der
Bundesrat wird sich aber noch im Laufe
dieses Monats mit der Frage befassen.

30. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. November 1916

Die Geschäftsführer der Solinger Metallgewerkschaften und der örtlichen Fabrikantenorganisation setzten sich mit der Unterstützung des Solinger Reichstagsabgeordnten Scheidemann bei der Reichsregierung erfolgreich für die Lockerung des Ausfuhrverbotes Solinger Schneidwaren ein.

       Zum Ausfuhrverbot von Solinger
                       Stahlwaren.
   Der Geschäftsführer der Solinger Fabrikanten-Vereine,
Herr Dr. Hornung, der Geschäftsführer des Deutschen
Metallarbeiter-Verbandes, Karl Rapp, der Geschäftsführer
des Industriearbeiter-Verbandes, Herr Emil Witte, waren
im Oktober d[iesen] J[ahre]s mit dem Reichstagsabgeordneten Phillipp
Scheidemann beim Stellvertretenden Reichskanzler Dr.
Helfferich vorstellig, um eine Linderung des Ausfuhrverbots für
die Solinger Stahlwaren zu erwirken.

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14. Oktober 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Oktober 1916

In einer gemeinschaftlichen Aktion versuchten Solinger Gewerkschafts- und Fabrikantenverbandsvertreter in Berlin die Milderung bzw. Aufhebung des Ausfuhrverbotes für Solinger Schneidwaren zu erreichen

   Aufhebung des Stahlwaren-
            ausfuhrverbots?
   Wie die Kriegszeit für viele andere Erzeugnisse Ausfuh-
verbote gebracht hat, so auch für die meisten Stahlwaren. Von
dem Ausfuhrverbot für Stahlwaren, besonders für feinere,
wird nun die Solinger Industrie eng berührt. Es waren
deshalb in der letzten Zeit Bestrebungen im Gange, die eine
Aufhebung des Ausfuhrverbotes für gewisse Spezialartikel
der Soliner Industrie erstrebten. Dieser Tage sind auch der
Syndikus der Solinger Handelskammer, Herr Dr. Bettgen-
haeuser, sowie in Verbindung mit dem Abgeordneten
Scheidemann die Angestellten des Metallarbeiterverbandes
Rapp, des Industriearbeiterverbandes, Witte, und der
Syndikus der Fabrikantenverbände, Dr. Hornung, in dieser
Angelegenheit in Berlin vorstellig geworden.

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25. September 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1916

„Grenzschutz“, Ausfuhrverbot und Obstschmuggel zwischen Solingen und Höhscheid

   Höhscheid. Die Grenzjäger. Unserer Polizeibeamten
übten gestern die Tätigkeit von Grenzjägern aus. Sie hatten
an der Solingen-Höhscheider Grenze Posto gefaßt und
untersuchten Männlein und Weiblein darauf hin, ob sie ver-
botene Früchte über die Grenze schmuggeln wollten. Wer
Pflaumen und Aepfel bei sich führte, dem erging es, wie es jetzt
manchem Reisenden an der holländischen Grenze geht, die kost-
bare Fracht wurde ihm abgenommen. Gegen Abend entwickelte
sich dann auf den Grenzstraßen ein Schmuggelbetrieb im
kleinen. Immerhin soll es der Polizei gelungen sein, ganz
erhebliche Mengen von den verbotenen Früchten zu beschlag-
nahmen.

12. September 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. September 1916

Die Nahrungsmittelkommission in Solingen beschäftigt sich intensiv mit der Kartoffelversorgung für das Winterhalbjahr 1916/17. Zwischen dem 1. Oktober 1916 und 15. April 1917 sollen für jeden Tag und jeden Solinger 1½ Pfund Kartoffeln bereitgestellt werden.

              Aus der Solinger Nahrungsmittel-
                             Kommission.
   Gestern nachmittag tagte unter dem Vorsitz des Ober-
bürgermeisters eine Sitzung der städtischen Nahrungsmittel-
kommission, die sich in der Hauptsache mit der Kartoffel-
frage beschäftigte. Die Lieferung der Winterkartoffeln zum
Einkellern wird nach dem 1. Oktober erfolgen. Für jede Per-
son und jeden Tag bis zum 15. April 1917 wird ein Quantum
von 1½ Pfund geliefert. Die Verwaltung wird dafür Sorge
tragen, daß nur gesunde Kartoffeln geliefert werden. Der Haus-
haltungsvorstand wird für den regelrechten Verbrauch der ge-
lieferten Kartoffelvorräte haftbar gemacht. Bei der Lieferung
erhält jeder ein Merkblatt, in dem eine Anweisung über die Be-
handlung und den Verbrauch enthalten ist. Die Anmeldungen
der Kartoffelmengen, die jeder Haushalt braucht, werden dem-
nächst entgegengenommen. Durch Sachverständige soll festge-
stellt werden, ob die Kellerräume, die für die Lagerung von Kar-
toffeln in Aussicht genommen sind, auch zweckentsprechend sind,
um zu verhindern, daß Kartoffeln verderben.

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26. August 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. August 1916

Die Versorgung mit Kartoffeln liegt im kommenden Winter ausschließlich in der Verantwortung der Kommunen und Kreise. Eine Ration von 1½ Pfund Kartoffeln pro Tag und Person dient als Grundlage. Ausfuhrverbote und Einfuhrkontrollen über und an Gemeindegrenzen sind absolut notwendig.

                        Winterkartoffeln.
          Wie wird sich die Einkellerung gestalten?
   Wir nähern uns wieder der Zeit, wo die bergische Haus-
frau sich um die Winterkartoffeln bemüht. In diesem Jahre
ist sie in ihrem Bezuge allein auf den Kommunalverband an-
gewiesen. Sie wird dies lebhaft bedauern, weil ihr die beste
Kartoffel zum Einkellern gerade gut genug und die eigene Wahl
natürlich als die Beste erscheint. Trotzdem ist es leider nicht
anders zu machen. Die Kreise sind für die ganze Kartoffel-
versorgung verantwortlich. Was sie an Bedarf angemeldet
haben, müssen sie nehmen, und mehr bekommen sie nicht. Dabei
sind alle Kartoffeln, die im Kreise selbst wachsen, mit berück-
sichtigt. Daraus ergibt sich von selbst die Notwendigkeit des
Ausfuhrverbots und der Einfuhrkontrolle. Jede freihändige
Einfuhr von Kartoffeln würde sowohl in dem Empfangs-, wie
im Lieferungskreise Scherereien verursachen, von denen auch
andere Kreise, die wieder mittelbar von der Verschiebung be-
rührt würden, nicht freibleiben. Auf die Annehmlichkeit der
Beibehaltung älterer Verbindungen muß im Kriege leider ver-
zichtet werden. Alle Anfragen dieserhalb sind daher zwecklos,
und selbst innerhalb des Kreises untereinander gilt, gilt auch für die Ge-
meinden, da jede Gemeinde wieder dem Kreise ihren Bedarf
anzugeben, daher mit den eigenen Kartoffeln zu rechnen hat.
Nur innerhalb der einzelnen Gemeinde bestehen
diese Schranken nicht, so daß das vielfach geübte eigene Aus-
machen der Kartoffeln beim Landwirt in weitem Umfange er-
halten bleiben kann. Natürlich muß auch dafür ein Bezugs-
schein der Gemeinde vorliegen, da diese ja im andern Falle
verantwortlich bleiben würde.

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28. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juli 1916

In Höhscheid tagte das Stadtparlament. Vor dem Eintritt in die Tagesordnung wies Bürgermeister Pohlig den im „Solinger Tageblatt“ geäußerten Vorwurf, er habe die Ausfuhr von Gemüse nach Solingen verhindert, als „hetzerisch“ zurück.

Aus dem Stadtparlament Höhscheid.
   Seit geraumer Zeit war gestern nachmittag wieder einmal eine
öffentliche Sitzung des Stadtverordnetenkollegiums. Vor Eintritt
in die Tagesordnung teilte der Vorsitzende Bürgermeister Pohlig
mit, daß seit dem 24. Mai d[iese]s J[ahre]s wieder zehn Gemeindemitglieder
im Kriege gefallen, oder ihren Verwundungen erlegen sind. Die Ver-
sammlung erhob sich zu Ehren der Toten. Dann wandte sich der
Bürgermeister in scharfen Worten gegen zwei Artikel im
„Solinger Tageblatt“ in denen behauptet worden ist, die
Höhscheider Verwaltung habe die Ausfuhr von Gemüse nach
Solingen gehindert. Der Bürgermeister nannte die beiden Artikel
„hetzerisch“ und hat sich ihretwegen beschwerdeführend an das
Generalkommando gewandt. Wohl gab der Bürgermeister zu, daß
er die Zufuhren aus der Gemeinde Höhscheid nach dem Solinger
Wochenmarkt habe durchsuchen lassen, ob auch Frühkartoffeln aus-
geführt würden, doch sei das geschehen, weil der Landrat die Aus-
fuhr dieser Kartoffelernte verboten habe. Bei dieser Gelegenheit habe
er den Gemüsebauern ungefähr ein Fünftel der Ladungen abgekauft,
um das Gemüse seinen Gemeindeeingesessenen zu reservieren. Da
sich aber nicht genügend Abnehmer für das Gemüse gefunden hätten,
habe er angeordnet, daß der Rest auf den Solinger Markt gebracht
werden solle.
   Dann trat das Kollegium in die Beratung der Tagesord-
nung ein.

14. Juni 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Juni 1916

Die Stadt Solingen greift zu polizeilichen Maßnahmen, um im Interesse ihrer Bürger die Ausfuhr von den „Schmuggel“ mit Lebensmitteln in die Nachbarstädte zu unterbinden.

                 Von der Nahrungsmittelversorgung der
                                 Stadt Solingen.
   Wir haben in unserer gestrigen Nummer schon darauf hin-
gewiesen, daß verschiedentlich Abweichungen von der Ordnung fest-
gestellt worden sind, die in Solingen für den Verkauf von Nahrungs-
mitteln erlassen werden mußte. Dazu wird von der Stadtverwal-
tung noch mitgeteilt: In den letzten Tagen der vergangenen Woche
sind bei den Händlern wie auch auf dem Wochenmarkt Kartoffeln in
einem Umfange angefordert und geliefert worden, der erfahrungs-
gemäß mit den Bedürfnissen der städtischen Bevölkerung in gar
keinem Verhältnis steht. Diese Tatsache muß zu der Annahme führen,
daß große Mengen Kartoffeln unzulässigerweise nach auswärts ge-
bracht oder unnötiger- und verbotener Weise in Haushaltungen an-
gesammelt sind. Es liegt keinerlei Grund vor zu der Annahme, daß
die bestehende Kartoffelknappheit zu einem Kartoffelmangel führen
könne. Es muß aber im Interesse einer gerechten und gleichmäßigen
Verteilung für diese und die nächste Woche angeordnet werden,
daß die Kartoffeln unter amtlicher Kontrolle an bestimmten Plätzen
verkauft werden. Als Ausweis dient die Kartoffelkarte. Familien,
die noch Kartoffelvorräte haben, dürfen Kartoffeln nicht entnehmen.
Der Verkauf erfolgt: a) auf dem Neumarkt, b) an der Schützen-
burg, bei schlechtem Wetter in der Schützenburg (Eingang durch den
Garten), c) Lager Claubergerstraße, d) Lager Gaswerk, e) an der
Schützenhalle, bei schlechtem Wetter in derselben, täglich vormittags
von 8-12 und nachmittags von 3-7 Uhr.

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24. Mai 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. Mai 1916

Die Ausfuhr von halbseidenen Bändern ist gestattet.

    –  Ausfuhr halbseidener Bänder. Wie
die Handelskammer zu Barmen mitteilt,
lassen die vielfach bei ihr einlaufenden An-
fragen über die Ausfuhr von halbseidenen
Bändern erkennen, daß die Bestimmungen
den an der Ausfuhr beteiligten Fabrikan-
tenkreisen noch nicht genügend bekannt sind.
Die Handelskammer macht deshalb darauf
aufmerksam, daß Bänder, deren Kette oder
Einschlag ganz aus Seide oder Kunstseide
besteht, dem Ausfuhrverbot nicht unter-
liegen, also ohne besondere Ausfuhrbewilli-
gung und ohne Bescheinigung der Handels-
kammer ausgeführt werden können.

12. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. April 1916

Die Handelskammer Solingen wehrt sich gegen das Ausfuhrverbot von Küchen- und Gemüssemessern

                 Ausfuhrverbot für grobe Küchen- und
                                 Gartenmesser.
   Am 6. Februar d[iesen] J[ahre]s ist die Ausfuhr von Werkzeugen
der Nummern 810 bis 815 des deutschen Zolltarifs verboten
worden. Unter den Waren der Nummern 815 werden auch
grobe Küchen- und Gartenmesser aufgeführt. Da durch dieses
Verbot die Solinger Industrie erheblich getroffen wurde, hat
die Handelskammer vor einigen Wochen an zuständiger Stelle
die Freigabe der Ausfuhr derartiger Messer beantragt. In

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