13. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. November 1918

Verpflichtung zur Erfassung der Buchhaltung von jedem Steuerpflichtigen

Vermischtes.
Schleiden, 11. Nov[ember]. Nach dem Umsatzsteuer-
gesetz vom 26. Juli 1918 ist jeder Steuerpflichtige
zur Aufzeichnung (Buchführung) über seine sämtlichen
Einnahmen und Ausgaben verpflichtet. Diese Be-
stimmung gilt nicht nur für Geschäftsinhaber, Gast-
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6. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. November 1918

Aufforderung an alle, die neunte Kriegsanleihe zu zeichnen.

Der
letzte
Augenblick

Mittwoch 1 Uhr ist Schluß der
Zeichnungsfrist für die 9te Kriegsanleihe! 

Darum zeichne unverzüglich,
wer noch nicht gezeichnet hat!

2. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. November 1918

Aufforderung zur Beendigung des Hortens von Kleingeld durch den Schleidener Landrat

Mahnung!
Die zur Zeit bestehende Knappheit an kleinen
Zahlungsmitteln wird zum größten Teile durch das
unvernünftige Aufspeichern verursacht, wie es leider
von einem Teile der Bevölkerung in letzter Zeit be-
trieben wird. Dieses Hamstern von kleinen Kassen-
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4. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. September 1918

Einzug aller kriegstauglichen Haushunde zum Meldedienst

Hunde an die Front!
Bei den gewaltigen Kämpfen im Westen haben die
Hunde durch stärkstes Trommelfeuer die Meldungen
aus vorderster Linie in die rückwärtigen Stellungen
gebracht. Hunderten unserer Soldaten ist das Leben
erhalten, weil Hunde ihnen den Meldegang abnahmen.
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17. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. August 1918

Aufforderung zur Aushändigung von Haushunden als Meldehunde

Hunde an die Front!
Bei den gewaltigen Kämpfen im Westen haben die
Hunde durch stärkstes Trommelfeuer die Meldungen
aus vorderster Linie in die rückwärtigen Stellungen
gebracht. Hunderten unserer Soldaten ist das Leben
erhalten, weil Hunde ihnen den Meldegang abnahmen.
Militärisch wichtige Meldungen sind durch Hunde recht-
zeitig an die richtige Stelle gelangt.
Obwohl der Nutzen der Meldehunde überall bekannt
ist, gibt es noch immer Besitzer kriegsbrauchbarer Hunde,
welche sich nicht entschließen können, ihr Tier dem
Vaterlande zu leihen!
Es eignet sich Schäferhund, Dobermann, Airedale-
Terrier, Rottweiler, Jagdhunde, Leonberger, Neufund-
länder, Bernhardiner[,] Doggen und Kreuzungen aus
diesen Rassen, die schnell, gesund, mindestens 1 Jahr alt
und von über 50 cm Schulterhöhe sind. Die Hunde
werden von Fachdresseuren in Hundeschulen abgerichtet
und im Erlebensfalle nach dem Kriege an ihre Besitzer
zurückgegeben. Sie erhalten die denkbar sorgsamste
Pflege. Sie müssen kostenlos zur Verfügung gestellt
werden. Die Abholung erfolgt durch Ordonnanzen.
Also Besitzer: Eure Hunde in den Dienst des Vater-
landes!
Die Anmeldungen für Kriegshund- und Meldehund-
schulen an Inspektion der Nachrichtentruppen, Berlin-
Halensee, Kurfürstendamm 152, Abteilung Kriegs-
hunde, richten.
Im Königreich Bayern beheimatete Hunde bei In-
spektion der Nachrichtentruppen, München, Luitpoldstraße,
für gleiche Zwecke melden.

1. September 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. September 1917

Abgabe von Gold

Niemand darf glauben
daß es auf seine Mitwirkung nicht ankommt.
Jeder muß sein Gold zur Goldankaufstelle bringen.