
Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Juli 1915
Bekanntmachung über die Behandlung von Blindgängern
Bekanntmachung
Es ist vorgekommen, daß aus dem Felde stammende
Blindgänger und sonstige schafte Artillereigeschosse mit
der Post und mit der Eisenbahn von Privaten ver-
sandt worden sind. Schon mehrfach ist durch das
Hantieren mit solchen Geschossen schweres Unglück
entstanden. Jedes Bewegen und Aufnehmen scharfer
Artilleriemunition und von Blindgängern oder ihre
sonstige Behandlung durch Nichtsachverständige ist
äußerst gefährlich. Wo solche Geschosse angetroffen
werden, sind sie an Ort und Stelle zu belassen,
während das nächste Artillerie-Depot oder die
nächste Behörde schleunigst zu verständigen ist.
Diese werden das weiterhin Erforderliche veranlassen.
Schleiden, den 13. Juli 1915
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg