Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. Januar 1918
Bekanntmachung über die Wiedereröffnung der Hildener Volksküche
Volksküche.
Die städtische Volksküche wird am 4. Februar 1918
wieder eröffnet. Die Benutzung ist in erster Linie
kinderreichen Familien, dann Kriegerfami-
lien und Armenunterstützungsempfängern
gestattet. Der Preis für das Eintopfgericht beträgt
50 Pfennig, für Personen, die Kriegsunterstützung er-
halten oder sich als Armenunterstützungsempfänger aus-
weisen, 40 Pfennig. Speisen werden nur gegen Ab-
gabe von Gutscheinen verabfolgt, die am Donnerstag
und Freitag jeder Woche (zunächst am Donners-
tag und Freitag dieser Woche), vormittags von 9 bis
12 Uhr und nachmittags von 2 ½ bis 5 Uhr im Bureau
des Einwohnermeldeamtes (Kaiser-Wilhelm-Str.
Nr. 44) gegen Barzahlung verkauft werden. Die Karten
werden immer nur für eine ganze Woche – nicht ein-
zelne Tage – ausgegeben. Rückvergütung unbenutzter
Karten findet nicht statt.
Fleisch- und Brotkarte, Kartoffelkarte, bei Krieger-
familien ferner die Ausweiskarte, sind bei der Bestellung
der Gutscheine für die Volksküche mitzubringen. Per-
sonen, welche die vorgenannten Karten nicht sämtlich
vorlegen, erhalten keine Gutscheine.
Für Kinder unter sechs Jahren werden nur halbe
Portionen verabfolgt.
Hilden, den 29. Januar 1918.
Der Bürgermeister. Heitland.