27. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. November 1918

Befehl zum Melden der im 8. Armeekorps arbeitenden Ärzte

Bekanntmachung.
Sämtliche bisher dem Heere angehörigen, im Be-
reiche des 8. Armeekorps befindlichen Aerzte, welche
in einer Dienststelle des 8. Armeekorps Dienst nicht
versehen, habe sich sofort in dem nächsten Festungs-
oder Reservelazarett zum Dienst zu melden.
Coblenz, den 18. November 1918.
Der kommandierende General
Graf von Schmettow.
Der Soldatenrat. Hancke.

25. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. November 1918

Die alten Mächte regieren auch ohne Arbeiter- und Soldatenräte fort

                       Immer noch die alten Mächte.
   Wir erhielten heute drei Bekanntmachungen, die beweisen, daß
gewisse Kreise heute noch auf die Arbeiter- und Soldatenräte und auf
alle Neuerungen pfeifen. Zwei dieser Bekanntmachungen sind er-
lassen vom kommandierenden General Fr[ei]h[er]r v[on] Gayl in Münster,
die dritte ergänzt die beiden ersten und ist vom Landratsamt des
Kreises Solingen. Keine dieser Bekanntmachungen ist gegengezeichnet
durch die A[rbeiter]S[oldaten]R[äte]. Aus diesem Grunde lehnen wir die Veröffent-
lichung ab.

23. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. November 1918

Abtretung sämtlicher U-Boote an die Siegermächte und Meldung der Marinebesatzung der U-Boote an ihre Dienststellen

Mannschaften der U-Boote!
Die Entente verlangt von uns die Ueberführung sämtlicher
U-Boote.
Dazu ist sofortige Rückkehr alles U-Bootpersonals an seine
Dienststelle unumgänglich nötig. Nur wenn wir alle Bedingungen
erfüllen, ist der Friede gesichert.
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21. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. November 1918

Umgang mit Kriegsgefangenen im Landkreis Solingen

                                    Bekanntmachung.
   Nach Beschluß des Soldatenrates beim stellvertretenden General-
kommando ist im Einvernehmen mit diesem bestimmt, daß soweit
es der Dienst erfordert, von Soldaten Waffen und Munition mitge-
führt werden dürfen z[um] B[eispiel] bei Wachen. Diese Anordnung trifft vor
allem bei der Bewachung der Kriegsgefangenen in den Lagern und auf
Arbeitskommandos zu, da die Aufrechterhaltung der Disziplin und
Ordnung unter den Kriegsgefangenen sonst gefährdet würde. Es muß
unter allen Umständen verhindert werden, daß die Kriegsgefangenen
eigenmächtig die Arbeitsstellen verlassen, sich herumtreiben und die
ihnen zugewiesene Arbeit nicht verrichten. Jeder sich herumtreibende
Kriegsgefangene ist festzunehmen und dem nächsten Soldatenrat bezw.
Truppenteil, Arbeitskommando, Militärbehörde oder der Polizei-
Behörde zuzuführen, damit derselbe in das nächste Kriegsgefangenen-
lager abgeführt werden kann.
   Opladen, den 21. November 1918.
               Der Arbeiter- und Soldatenrat: I[m] A[uftrag] Krüner.
                                      Der Landrat: Lucas.

18. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. November 1918

Die alten Mächte sind immer noch gewillt, Verfügungen zu erlassen

                      Eine Verfügung von Münster.
   Vom Generalkommando in Münster wird uns geschrieben:
   Die Gendarmerie versieht nach wie vor ihren bisherigen Dienst.
Sie arbeitet im Interesse der Ruhe, Ordnung und Sicherheit, also
für die Gesamtheit.
   Die Gendarmerie behält alle ihre Abzeichen und trägt Säbel
und Schußwaffen, die Hilfsgendarmen außerdem einen Ringkragen
oder eine Armbinde mit der Aufschrift „Hilfsgendarm des stellv[ertretenden]
Generalkommandos 7. A[rmee] K[orps].
   Allen Anordnungen der Gendarmerie ist unbedingt Folge zu
leisten, sowohl von allen Angehörigen der Armee – Offizieren und
Mannschaften – , als auch von der Zivilbevölkerung.
   Zur Verhinderung von Plünderungen und Eigentumsvergehen
ist von der Schußwaffe Gebrauch zu machen.
   Alle Revisionen der Lebensmittelausfuhr sind durch die Gen-
darmerie streng durchzuführen, da nur auf diese Weise eine Gewähr
für die Ernährung der Gesamtheit gegeben ist.
   Wir bemerken dazu nur, daß die Arbeiterräte des Solinger
Kreises die Dinge so machen, wie sie es im Interesse der Sache für not-
wendig erachten. Auf Grund welchen Rechtes will man heute noch
in Münster [zu] verfügen, was zu geschehen hat?

2. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. November 1918

Richtigstellung eines vom 11. Armeekorps erlassene Verordnung bezüglich Hamsterern

– Eine Richtigstellung geht uns wie folgt zur
Veröffentlichung zu: In zahlreichen Zeitungen
und Schreiben wird die Behauptung aufgestellt, das Gene-
ralkommando des 11. Armeekorps habe eine Verord-
nung hinsichtlich des Hamsterns mit dem Inhalt her-
ausgegeben, „wonach es vermieden werden müsse,
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18. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Oktober 1918

Hamsterfahrten schaden der Ernährung des Volkes, insbesondere wenn Kartoffeln und Brotgetreide erworben werden. Deshalb soll die Polizei die Hamsterer nun mit aller Härte verfolgen.

         Hamsterfahrten um Kartoffeln und Brotgetreide.
   Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos geht uns
folgendes zu:
   Nach wie vor unternimmt ein beträchtlicher Teil der Bevölke-
rung Fahrten auf das Land, um dort selbst Nahrungsmittel aufzu-
kaufen (sogenannte „Hamsterfahrten“). Augenblicklich herrscht be-
sonders das Bestreben, sich auf diese Weise den Jahresbedarf an Kar-
toffeln zu sichern. Durch die Ueberschwemmung des platten Landes
mit Kartoffelhamsterern werden jedoch Kartoffeln in so erheblichen
Mengen aus den Ueberschußkreisen ausgeführt, daß diese außer Stand
gesetzt werden, so viel Kartoffeln aufzubringen, wie ihnen zur Ab-
lieferung für die Allgemeinheit auferlegt sind. Darin liegt geradezu
eine nationale Gefahr. Käme es dahin, daß die Ueberschußkreise hinter
ihrem Lieferungssoll wesentlich zurückblieben, so würde es zur Un-
möglichkeit, die der Bevölkerung zugesagte Wochenkopfmenge von
sieben Pfund aufrecht zu erhalten. Und was soll werden, wenn bereits
im Frühjahr die für die Wochenration der Bevölkerung bestimmten
Kartoffelmengen erschöpft sind? Was dies für die Allgemeinheit be-
deutet, braucht nicht näher dargelegt zu werden. Im vergangenen

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14. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Oktober 1918

Eindrückliche Warnung an die Bevölkerung vor den Gefahren, die von Zündern von Fliegerbomben, Blindgängern und abgestürzten Flugzeugen ausgehen

         Vorsicht beim Auffinden von Fliegerbomben.
   Von seiten des stellvertr[etenden] Generalkommando des 7. Armee-
korps geht und folgendes zu:
   Trotz wiederholter Warnungen und Belehrungen läßt es
die Bevölkerung immer noch an der nötigen Vorsicht beim
Auffinden von Blindgängern und Zündern von Fliegerbomben
und Abwehrgeschossen fehlen. Jede unsachgemäße Berührung
kann den Blindgänger und scharfen Zünder zum Detonieren
bringen. So wurden in den letzten Tagen einem Manne, der
einen Blindgänger aufhob, durch das infolgedessen expol-
dierende Geschoß beide Arme und Beine abgerissen. Ebenso ist
die größte Zurückhaltung bei der Besichtigung niedergegangener
oder abgeschossener Flugzeuge geboten. Nichts anrühren! Fort
mit brennenden Zigarren und Pfeifen wegen der durch
etwa auslaufendes Benzin bestehenden großen Feuersgefahr.
Vor einigen Tagen ereignete sich ein großes Unglück dadurch,
daß die hinzuströmende Landbevölkerung ein abgeschossenes,
halbverbranntes Flugzeug untersuchte und zum Teil bestieg.
Eine Bombe, die sich noch am Flugzeug befand, explodierte
plötzlich, tötete 13 Personen und verletzte über 20 meist schwer.
Am gleichen Tage kletterte ein Knabe in ein an einer anderen
Stelle abgestürztes Flugzeug und machte sich an dem Ma-
schinengewehr zu schaffen. Die Waffe entlud sich und tötete
ein Kind. Pflicht der Eltern und Schulen ist es, immer wieder
die Kinder nachdrücklichst auf die großen Gefahren der Neu-
gierde hinzuweisen. Jedermann bedenke, daß er durch leicht-
sinnige Handlungen nicht nur sich selbst, sondern auch andere
ins Verderben stürzen kann.

2. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Oktober 1918

Verordnung zur Ermächtigung des Miltärs zu Fahrzeugkontrollen

Bekanntmachung.
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird folgende
Verordnung erlassen:
§ 1.
Der Hauptmann der Kraftfahrtruppen beim stellv[ertretenden] General-
kommando 8. Armeekorps wird für den Befehlsbereich des 8.
Armeekorps einschließlich der Befehlsbereiche der Festungen Cöln
und Coblenz-Ehrenbreitstein ermächtigt, alle Privatkraftfahrzeuge
selbst oder durch Patrouillen anzuhalten und auf Zuständigkeit,
Herkunft des Wagens, der einzelnen Teile, der Betriebsstoffe,
der Bereisung usw. zu prüfen.
§ 2.
Wer den dienstlichen Anordnungen des Hauptmannes der
Kraftfahrtruppen oder dessen Patrouillen zuwiderhandelt oder
unwahre Angaben macht, wird auf Grund des § 9 des Gesetzes
über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis
bis zu einem Jahre bestraft. Beim Vorliegen mildernder Um-
stände kann auf Haft- oder Geldstrafe bis zu eintausendfünf-
hundert Mark erkannt werden.
§ 3.
Die Verordnung tritt sofort in Kraft.
Coblenz und Cöln, den 16. August 1918.
Der Kommandierende General
des stellv[ertretenden] Generalkommandos 8. A[rmee] K[orps]
Graf von Schmettow.
Der Gouverneur der Festung Cöln.
Kruge.
Der Kommandant der Festung Coblenz-Ehrenbreitstein.
von Luckwald.

1. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Oktober 1918

Wer den Behörden bei der Ergreifung entflohener Kriegsgefangener hilft, kann Geldbelohnungen oder sogar eine Ehrenurkunde erhalten.

                                          Belohnung.
   Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos 7. Armee-
korps geht uns folgendes zu:
   Es kommt vielfach vor, daß Gefangene, die aus Gefangenen-
lagern entwichen sind, sich tagelang umhertreiben, ehe ihre Wieder-
ergreifung gelingt. Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, daß
es durchaus im vaterländischen wie auch im eigenen Interesse liegt,
die Behörden beim Ergreifen von entwichenen Gefangenen zu unter-
stützen, da durch diese auch die Sicherheit in hohem Maße gefährdet
wird. Jeder muß es für seine Pflicht halten, irgendwelche Wahr-
nehmungen über solche verdächtigen Personen ohne Verzug beim
nächsten Aufsichtsorgan mitzuteilen und selbst alles, was zur Er-
greifung solcher dienen kann, beizutragen. Den Personen, welche bei
der Wiederergreifung Kriegsgefangener besondere Umsicht zeigen,
wird seitens des stellvertretenden Generalkommandos die gebührende
Anerkennung nicht versagt. Je nach Lage des Falles werden für die
Wiederergreifung im Einzelfalle Geldbelohnungen bis zur Höhe von
20 Mark gewährt. In gewissen Fällen erfolgt auch Anerkennung
durch Aushändigung einer besonders für diesen Zweck hergestellten
von Seiner Exzellenz, dem kommandierenden General unterzeichneten
Ehrenurkunde.

23. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. September 1918

Das 7. Armeekorps informiert über Flugblätter, die der Feind aus der Luft nach Deutschland befördert

                        Feindliche Flugblätter!
   Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos des
7. Armeekorps geht uns folgendes zu:
   Unsere Gegner sind neuerdings mit erhöhtem Eifer be-
müht, durch Verbreitung hetzerischer Flugblätter im Inlande,
Unzufriedenheit in das deutsche Volk hineinzutragen. Diese
Flugblätter werden zum größten Teil durch Papier- oder
Gummi-Pilotballons, mittels mechanischer Abwurfvorrichtung,
über dem Inlande abgeworfen und hier alsdann durch im
feindlichen Dienste stehende Agenten weiter verbreitet.
   Wenn auch bei dem gesunden Sinn der Bevölkerung er-
wartet werden darf, daß sie diesen feindlichen Machenschaften
ohne weiteres von sich aus entgegentritt, so sei an dieser Stelle
doch noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es vaterländische
Pflicht eines jeden Deutschen ist, der solche Flugschriften,
Papier- oder Gummiballons in die Hände bekommt, diese bei
der nächsten Polizeibehörde abzuliefern und ebendaselbst
Agenten, die sich mit der Verbreitung solcher Flugblätter be-
fassen, zur Anzeige zu bringen.

4. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. September 1918

Das Heimatfronttheater beginnt im September seine neue Spielzeit.

      Das Heimatfronttheater des 7. Armee-Korps,
das im vorigen Winter im Einvernehmen und mit Unter-
stützung des stellvertretenden Generalkommandos Münster ge-
gründet wurde und sehr erfolgreich arbeitete, beginnt im Sep-
tember seine neue Spielzeit. Der Veranstalter, der Westfälische
Provinzialausschuß des Verbandes zur Förderung deutscher
Theaterkultur (Ehrenvorsitzender: Se[eine] Durchlaucht Oberpräsi-
dent Prinz zu Ratibor und Corvey), versendet in diesen Tagen
an alle Gemeinden, Kreisausschüsse, Vereine und Fabrik-
leitungen des Korpsbezirks ein Anschreiben, in dem die ein-
zelnen Veranstaltungen des Heimatfronttheaters angezeigt
werden. Schauspiel-Vorstellungen des Märkischen Wander-
theaters, Singspiel-Vorstellungen der Gemeinnützigen Sing-
spiel-Gesellschaft m. b. H., Heimatkunstabende, Opernerläute-
rungen, Arbeiterdichterabende werden da den theaterlosen Ge-
meinden empfohlen und gleichzeitig zur Verdrängung des
wilden Schmierentheaterwesens aufgefordert. Hoffentlich finden
diese künstlerischen und allen Volkskreisen zugedachten Dar-
bietungen auch in den hiesigen Gemeinden eine recht freudige
Aufnahme. Nähere Mitteilungen durch die Verbandsgeschäfts-
stelle, Hildesheim, Marktstraße 25.

31. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. August 1918

Das stellvertretende Generalkommando in Münster stellt das Wegwerfen von Pappe und Papier in den Hausmüll unter Strafe.

              Kein Papier in den Hausmüll werfen!
   Das stellvertretende Generalkommando in Münster erläßt
eine Bekanntmachung, in der es unter anderm heißt: In den
Hausmüllabfällen des Korpsbezirks gehen täglich große Mengen
von Papier und Pappen verloren, die bei gesonderter Samm-
lung und getrennter Aufbewahrung in den Haushalten oder
Betrieben wieder der Verarbeitung zugeführt und damit der
Rohstoffversorgung dienstbar gemacht werden könnten. Da
überdies der Hausmüll durch die Beimengung von Papier und
Pappe erheblich vergrößert und dadurch seine Fortschaffung er-
schwert wird, bestimme ich hiermit: Es ist verboten, Papier (auch
Zeitungen, Zeitschriften, Bücher), Pappe und Abfälle oder Reste
von Papier oder Pappe dem Hausmüll beizumengen. Zu-
widerhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 100 Mark oder
verhältnismäßiger Haft bestraft. Die Anordnung tritt am
1. September 1918 in Kraft. Die Bekanntmachung sei der Auf-
merksamkeit jedes Haushaltsvorstandes empfohlen, um sich vor
empfindlicher Strafe zu schützen.

30. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. August 1918

Das Generalkommando des 7. Armeekorps verurteilt die vielen falschen Gerüchte und deren Verbreitung.

                           Gegen falsche Gerüchte.
   Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos des
7. Armeekorps geht uns folgende Mitteilung zu:
   Auch im hiesigen Bezirk werden in der letzten Zeit eine
Unmenge törichter Gerüchte ähnlicher Art verbreitet, wie sie
nach einer durch die Presse gegangenen Mitteilung des Kriegs-
ministers offenbar im ganzen Reiche verbreitet sind.
   Es handelt sich meist um vollständig aus der Luft ge-
griffene Behauptungen, die schon früher als töricht und sinnlos
widerlegt sind. So soll wieder einmal Hindenburg Selbst-
mord verübt haben; es sollen größere Truppenverbände an der
Front zum Feinde übergegangen sein, deutsche Soldaten sollen
regimenterweise den Gehorsam verweigert haben: es soll ein
Flottenvorstoß gegen Helgoland stattgefunden haben, U-Boot-
Ausfahrstraßen sollen verraten und daran beteiligte Marine-
offiziere erschossen sein usw.
   Alle diese in die Welt gesetzten Gerüchte tragen den
Stempel der Erfindung so deutlich an der Stirn, daß man es
nicht glauben sollte, daß neben Klatschbasen und Angsthasen
auch ernster zu nehmende Personen ihre Zeit damit ver-
schwendeten, solche Gerüchte sich vorerzählen zu lassen und
sogar weiter zu verbreiten.
   In derselben Weise werden Einzelvorgänge, die hier und
da vorgekommen sind, gewaltig aufgebauscht und verallge-
meinert. Wenn irgendwo beim Transport Störungen vorge-
kommen sind, macht daraus der dritte und vierte Erzähler
schon ganze Regimenter, die auf dem Transport gemeutert
hätten. Wenn eine Razzia veranstaltet ist, um Stichproben zu
machen, ob einzelne Leute sich unberechtigterweise von der
Truppe entfernt haben, so ist das für den geschäftigen Gerüchte-
Erzähler ein ausreichender Grund, mit wichtiger Miene her-
umzutragen, ganze Regimenter seien desertiert, wobei dann zur
Erhöhung der Wahrscheinlichkeit mal die eine, mal die andere
Stadt des Korpsbezirk als Garnison der Truppe genannt wird.
   Bei dem gesunden Sinn der Bevölkerung und dem
nüchternen Blick, den sie sich bisher stets für die Entwicklung
der Dinge an der Front und in der Heimat bewahrt hat, darf
angenommen werden, daß diesen Gerüchten nur eine kurze
Lebensdauer beschieden sein wird. Es ist aber Sache jedes
einzelnen, nicht nur den Gerüchten nicht nachzugeben, sondern
auch so viel Selbstbewußtsein und männlichen Mut aufzu-
bringen, um ihnen, wo es auch sei, energisch und bestimmt ent-
gegenzutreten.

21. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. August 1918

Verschärftes Vorgehen zur Abwehr von Viehdiebstählen und Viehschlachtungen

Stellv[ertretendes] Generalkommando
8. Armeekorps.
Abt[eilung] V. W. Nr. 5830.
Verordnung.
Die Zunahme der Viehdiebstähle in Verbindung mit dem
unerlaubten Abschlachten von Rindvieh auf den Weiden lassen
strenge Ueberwachung des Treibens und Fahrens von Rindvieh
geboten erscheinen. Ich ordne deshalb im Interesse der öffent-
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