7. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Februar 1918

Der Wegfall der langen Mittagspause und eine durchgehende Arbeitszeit spart dringend benötigte Energie

                       Durchgehende Arbeitszeit.
    Die verminderte Kohlenhebung und hauptsächlich die Unmöglich-
keit für die Eisenbahn, den Transport in dem notwendigen Umfange
vorzunehmen – die Schwierigkeiten sind eine natürliche unabweis-
bare Folge steigender Linie der langen Kriegsdauer, weshalb ihre
Beseitigung ausgeschlossen ist – haben zu einer ungenügenden Ver-
sorgung mit Kohlen und anderen Brennstoffen der gesamten Industrie
und der Bevölkerung geführt. Die weitere Folge ist, daß die Liefe-
rung anderer Kraft-, Heiz- und Lichtmittel wie Gas und Elektrizität,
deren Gewinnung von der Kohle abhängig ist, ebenfalls erheblich
eingeschränkt werden mußte.

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30. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Januar 1918

Die kaufmännischen Arbeitnehmer-Vereine des Wuppertals fordern die sofortige Einführung der durchgehenden Arbeitszeit

Die sofortige Einführung der durchgehenden
                            Arbeitszeit.
   Der Ausschuß der kaufmännischen Vereine des Wuppertals
Barmen-Elberfeld dem folgende Vereine angehören: „Hansa“,
kath[olisch] kaufm[ännischer] Verein; Deutscher Bank-Beamtenverein; Verband
deutscher Handlungsgehilfen; Verein für Handlungsgehilfen
1858; Verein für kath[olisch] kaufm[ännische] Gehilfinnen und Beamtinnen;
Verband deutscher Handlungsgehilfen Leipzig; Kaufm[ännischer] Verein
1867; „Merkuria“, kath[olisch] kaufm[ännischer] Verein; Kaufm[ännischer] Verein Weiterlesen

28. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Januar 1918

Initiative der christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften im Wuppertal zur umgehenden Einführung der durchgehenden Arbeitszeit

   Von der durchgehenden Arbeitszeit.
   Laut Beschluß in ihren letzten Sitzungen treten für sofortige
Einführung der durchgehenden Arbeitszeit folgende Verbände
entschieden ein und werden ihrerseits die weiteren Schritte in
die Wege leiten: Deutscher Technikerverband, Elberfeld, Deut-
scher Werkmeisterverband, Düsseldorf (Hauptsitz), Kartell der
freien deutschen Gewerkschaften, Barmen-Elberfeld, Kartell der
deutschen Gewerkschaften (Hirsch-Duncker) Elberfeld-Barmen,
Verband der deutschen Buchdrucker, Barmen, Zentralverband
der Handlungsgehilfen, Elberfeld-Barmen.

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2. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Januar 1918

Eine Gewerkschaftsversammlung in Solingen zur Frage der Lohnentschädigung bei Arbeitsausfall wegen Strommangels

  Beschränkte Arbeitszeit infolge
                   Strommangels.
    Wer entschädigt die Arbeiter für den Lohnausfall?
   Mit diesen beiden Fragen, die für die Arbeiterschaft des hiesigen
Bezirks sehr brennend geworden sind, beschäftigte sich eine außer-
ordentlich stark besuchte Gewerkschaftsversammlung, die
am Montagmorgen im Saale des „Monopols“ tagte.

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5. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. November 1917

Auf einer Versammlung der Arbeiterschaft der chemischen Industrie des Bezirkes Wiesdorf-Leverkusen informierten die Gewerkschaften über ihre Initiative zur Arbeitszeitverkürzung und Lohnerhöhung

Lohnbewegung in der chemischen Industrie.
   Man schreibt und aus Wiesdorf:
   Vom Verbande der Fabrikarbeiter Deutschlands, sowie von den
anderen beteiligten Organisationen ist vor einigen Tagen eine Ein-
gabe nebst Denkschrift an den Verband der Chemischen Industriellen
und die Direktionen der einzelnen Werke im Bezirke Köln gerichtet
worden. Im Auftrage der Arbeiter und Arbeiterinnen der genannten
Industrie wurde um eine Verkürzung der Arbeitszeit und eine Auf-
besserung der Löhne gebeten.

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26. September 1917

 

Stadtarchiv Troisdorf, „Gemeindeverwaltung“ 1891-1943, A 91, Bl. 50-51

Der Troisdorfer Bürgermeister Wilhelm Klev wendet sich an die Angestellten im Rathaus. Er erwartet trotz des Krieges Pünktlichkeit am Arbeitsplatz, auch an Sonn- und Feiertagen.

                  V.
   Der Bürodienst beginnt
morgens um 8 Uhr und nachmit-
tags um 3 Uhr. Heute morgen um
8 ¼ und heute nachmittag um 3 ¼ Uhr war
noch nicht die Hälfte der Gehülfen und
Gehülfinnen anwesend. Jeder hat beson-
ders während der Kriegszeit auf
pünktliche Anwesenheit im Dienste
zu achten und dafür zu sorgen,
daß er zu der angegebenen Zeit
im Büro auch anwesend ist,
auch daß die Bürozimmer nicht
unnötig verlassen werden.
Das Publikum hat Anspruch
darauf, daß bei Beginn der
Bürostunden, die Büros geöff-
net sind. –

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23. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Juli 1917

Ausführlicher Bericht der Waffenarbeiterversammlung der drei Solinger Metallgewerkschaften mit Forderungen nach Teuerungszulagen und einem Tarifvertrag für die Waffenbranche

      Lohnbewegung der Waffenarbeiter.
   Eine sehr stark besuchte Versammlung der in der Solinger
Waffenindustrie beschäftigten Arbeiter tagte gestern vormittag im
Saale des Hotel „Monopol“. Viele Frauen und Mädchen, die jetzt
in dieser Industrie tätig sind, nahmen an der Versammlung teil,
die sich in der Hauptsache mit der Forderung einer Teuerungs-
zulage beschäftigte. Außerdem wurden die Schäden des
Zwischenmeistersystems besprochen und sonstige Mißstände,
die sich in den einzelnen Fabriken herausgebildet haben, zur Sprache
gebracht. Die Versammlung war einberufen von den drei hiesigen
Arbeitnehmerverbänden, deren Geschäftsführer auch mit der Ver-
sammlungsleitung beauftragt wurden.

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23. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Dezember 1916

Militärische verordnete Arbeitszeiten an Weihnachten

                   Industrie-Weihnachten.
   Die Anordnung des Stellvertretenden Generalkommandos
des 8. Armeekorps, daß Weihnachten nur zweimal
24 Stunden und Neujahr nur einmal 24 Stunden Be-
triebsruhe eintreten darf, ist auch für den ganzen Bezirk
des 7. Armeekorps ergangen; hinzugefügt ist, daß am 6. und
27. Januar wie an Werktagen gearbeitet wird.

12. September 1916

1916-09-12-02

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. September 1916

Der durch die Einschränkung der Arbeitszeit eingetretene Lohnausfall in der Schuhwarenindustrie, soll durch eine Unterstützung, gezahlt von Reich, Bundesstaat und Arbeitgeber, ausgeglichen werden.

Hilden, 12. Sept. Im Hinblick auf die in
der Schuhwarenindustrie notwendig gewordene Ein-
schränkung der Arbeitszeit von wöchentlich 60 Stunden
auf 40 Stunden erleiden die beteiligten Arbeiter einen
erheblichen Lohnausfall. Vom Reiche ist deshalb Vorsorge
für eine Unterstützung in der Weise getroffen worden,
daß das Reich drei Sechstel, der betreffende Bundes-
staat zwei Sechstel und der Arbeitgeber ein Sechstel trägt.
Die Durchführung der getroffenen Maßnahmen ist bereits
in Angriff genommen worden. Die beteiligten Stadtver-
waltungen ermitteln zunächst die Betriebe, die vier oder
mehr Arbeiter beschäftigen.

31. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Januar 1916

Der Deutsche Transportarbeiterverband hat die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Straßenbahnschaffnerinnen bei 70 Straßenbahnbetrieben in Deutschland ermittelt und die Ergebnisse aus gewerkschaftlicher Sicht bewertet.

  Die Straßenbahnschaffnerinnen.
   Zur Ermittlung der Lohn- und Dienstverhältnisse der
Straßenbahnschaffnerinnen hat der Deutsche Transport-
arbeiterverband eine Erhebung veranstaltet, deren Ergebnis
soeben im Verbandsorgan veröffentlicht wird. Die Statistik
erstreckt sich auf 70 Straßenbahnbetriebe, die im Oktober v[origen] J[ahre]s
weibliches Personal in ihren Diensten hatten. Unter diesen
Betrieben befinden sich die namhaftesten und bedeutendsten.
Es sind 26 städtische oder kommunale und 44 privatkapita-
listische Betriebe, die insgesamt 13 054 weibliche Personen,
darunter 2799 Ehefrauen der zum Kriegsbeginn eingezogenen
Straßenbahnbediensteten beschäftigten. Von den insgesamt
beschäftigten weiblichen Personen sind 12 516 Schaffnerinnen,
9 Wagenführerinnen und 1399 sonstige Hilfsarbeiterinnen.
   Die Entlohnung der Schaffnerinnen zeigt sehr große
Unterschiede, die sich nur zum geringsten Teile aus den ört-
lichen Verhältnissen ergeben. Im Durchschnitt bewegen sich
die Stundenvergütungen zwischen 30 und 35 Pf[enni]g. Es kommen
aber auch Stundenlöhne von 25 Pf[enni]g und solche von 47½ Pf[enni]g
vor. In den meisten Fällen ist die Bezahlung eine ganz
ungenügende.

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20. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. April 1915

Den Einzelfall einer drastischen Auseinandersetzung zwischen Belegschaft und Unternehmer um eine Arbeitszeitverlängerung bei der Fa. Raßpe (Solingen-Stöcken) nimmt die „Bergische Arbeiterstimme“ zum Anlass, die ihrer Ansicht nach zunehmenden Drohungen der Arbeitgeber  gegenüber ihren reklamierten Arbeitern „mit dem Schützengraben“ auf das entschiedenste zurückzuweisen. Diese Kombination von betrieblichem Einzelfall und allgemeiner sozialpolitischer Forderung bzw. Kritik, die nicht unbedingt direkt etwas miteinander zu tun haben müssen, ist durchaus typisch für die in der sozialdemokratischen Presse erscheinenden Betriebsberichte oder „Arbeiterkorrespondenzen“.

  Ein Fabrikpersonal eingeschlossen!
   Aus den Kreisen der Arbeiter, die durch Reklamationen
bei ihrer Arbeit in den verschiedenen Branchen des Kriegs-
bedarfs verblieben sind, kommen seit längerer Zeit Klagen, daß
ihnen von den Unternehmern oder deren Beauftragten bei den
geringsten Differenzen über Lohn oder Arbeitszeit mit dem
 – Schützengraben gedroht wird. Wie es mit der
Freiheit der Arbeiter bestellt ist, zeigt dieser Fall :
   Die Firma Raßpe in Stöcken hatte am letzten Freitag
eine Bekanntmachung am schwarzen Brett anschlagen lassen,
wonach Samstags die Arbeitszeit von 5 auf 6 Uhr abends ver-
längert werden sollte. Begründet wurde die Maßnahme damit,
daß es die Firma mit Rücksicht auf die von der Militärbehörde
bewilligten Reklamationen nicht verantworten könne, Sams-
tags um 5 Uhr Feierabend machen zu lassen. Als am Samstag-
abend gegen 5 Uhr trotz der Bekanntmachung einige Arbeiter
zum Feierabend rüsteten, wurden sie von dem Teilhaber der
Firma, Otto Raßpe, gefragt, ob sie nicht wüßten, daß bis
6 Uhr gearbeitet würde. Auf die Frage eines Arbeiters: „Wie
steht es denn mit der Bezahlung dieser Überstunde?“, ant-
wortete Raßpe: ,,Do häß du nix mer to donn!’“
   Nach diesem mündlichen Notenwechsel sind dann zwischen
Raßpe und einem Arbeiter die Feindseligkeiten eröffnet wor-
den, die mit einer Niederlage Raßpes endeten und deren
Spuren Herr Raßpe in Gestalt schwarzer Merkmale an der
einen Gesichtshälfte weniger stolz als schleunigst aus der Fabrik
trug. Unterdessen hatten sich die Arbeiter zum Verlassen der
Fabrik angeschickt. Am Fabriktore war jedoch ihrem Auszuge
ein Hindernis bereitet. Herr Raßpe hatte höchst eigenhändig
das Tor geschlossen. Den Formern, in deren Behandlung
Raßpe seit einem gewissen Vorkommnis eine ihm sonst fremde
Delikatesse zeigt, öffnete sich das Tor, währen es sich den
anderen Arbeitern sofort wieder schloß. Diese Arbeiter machten
nun auf dem Fabrikhofe eine Abendpromenade. Dieses an-
mutige Spiel dauerte denn auch bis 6 Uhr.

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19. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Februar 1915

Weil auch in Solingen die sogenannte Militäreffektenindustrie im Krieg eine enormen Bedeutung gewonnen hat, berichtet die „Bergische Arbeiterstimme“ ausführlich über die Bestimmungen des auf Reichsebene gerade abgeschlossenen Tarifvertrages für Kriegsausrüstungsgegenstände.

Ein Tarif für Kriegslieferanten.
   Im oberen Kreise Solingen hat sich seit
Ausbruch des Krieges eine ziemlich lebhafte Fabrikation von
Kriegsbedarf in Ledersachen aufgetan. Um die teilweise
anarchistischen Arbeits- und Entlohnungsverhältnisse zu regeln,
ist nach mehrtägigen Verhandlungen, die unter Mitwirkung
des Kriegsministeriums und der Feldzeugmeisterei zwischen
den Militärausrüstungsfabrikanten (oder „Kriegsleder–
ausrüstungsverband“) und dem Verbande der
Sattler und Portefeuiller gepflogen worden
sind, ein Reichstarif zustande gekommen, der mit dem kommen-
den 1. März in Kraft tritt. Bei der Bedeutung die augen-
blicklich diese Industrie im Kreise Solingen hat, geben wir die
nachstehenden Ausführungen eines Mitarbeiters über den
neuen „Kriegstarif“ wieder:
     Es sei gleich vorweg bemerkt, daß jedem Fabrikanten, der gegen
die Bestimmungen dieses Reichstarifs verstößt, die Lieferungen für
das Heer entzogen werden können und auch entzogen werden. Da
alle Lieferungen nunmehr  durch die Hand des Kriegs-Leder-Aus-
rüstungsverbandes gehen, ist eine scharfe Kontrolle möglich. Aus
dem Tarife selbst seien diese Positionen hervorgehoben: Die regel-
mäßige Arbeitszeit soll für alle Betriebe 53 Stunden betragen. Die
Einteilung der Arbeitszeit bleibt jedem Betriebe überlassen, ist jedoch
möglichst einheitlich zu regeln. An den Tagen vor Ostern, Pfingsten
und Weihnachten wird nur 6 Stunden gearbeitet ohne Lohnabzug
für Zeitlohnarbeiter. Die auf Zeitlohn beschäftigten Arbeiter er-
halten die vom Arbeitgebern angeordneten Feiertage, entsprechend
ihrem Verdienst, bezahlt.
   Ueberstunden sind möglichst zu vermeiden. Für die
vom Arbeitgeber angeordneten Ueberstunden muß ein Aufschlag be-
zahlt werden: für die erste und zweite Stunde 25 Prozent, für die
dritte Stunde und für Sonntagsarbeit 33⅓ Prozent. Stücklohn-
arbeiter erhalten für die erste und zweite Stunde je 15 Pf[enni]g, für
die dritte Stunde und für Sonntagsarbeit je 25 Pf[enni]g Zeitlöhne (als
Grundlöhne für das ganze Deutsche Reich).
   Der Mindestzeitlohn beträgt:
  für gelernte Sattler über 20 Jahre.. . . . . . . . . . . . .50 Pf[enni]g die Stunde
  „   gelernte Sattler unter 20 Jahren . . . . . . . . . . .  42   “      “                “
  „   Hilfsarbeiter über 20 Jahre. . . . . . . . . . . . . . .  40   “      “         “
  „   Hilfsarbeiter über 17 Jahre . . . . . . . . . . . . . . . 32  “      “         “
  „   Hilfsarbeiterinnen über 17 Jahre  . . . . . . . . . . 22  “      “         “
  „   Lederstepperinnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  30    “        “      “
  „   sonstige Mascinennäherinnen . . . . . . . . . . . .   25    “        “      “
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