13. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Dezember 1918

Arbeitszeitverkürzung und Lohnausgleich für Tagelöhner und Akkordarbeiter in Solingen.

Bekanntmachung
      An unsere Mitglieder!
   Die letzte Generalversammlung der
unterzeichneten Fabrikanten-Verbände
hat den Antrag ihrer Kommissionen,
welche mit den Arbeitnehmer-Kommis-
sionen verhandelt hat, angenommen.
Demnach muss vom 25. November 1918
ab für Tagelöhner ein 15 prozentiger,
für Akkordarbeiter ein 10 prozentiger
Ausgleich gezahlt werden. Der Aus-
gleich ist nach dem Gesamt-Verdienst
zu berechnen. Dieser Ausgleich ist für
die 46½ stündige Arbeitszeit bewilligt
worden.
   Wir ersuchen unsere Mitglieder hier-
von Kenntnis zu nehmen.
   Verband von Arbeitgebern im Kreise Solingen.
   Verband Solinger Fabrikanten-Vereine.
      Peter Rasspe, Robert Grah.

9. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Dezember 1918

Neue Bestimmungen des Arbeiter- und Soldatenrates Solingen zu Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Sonntagsarbeit und weitere, das Arbeitsrecht betreffende, Regelungen in Zuge der wirtschaftlichen Demobilisierung.

                Bekanntmachungen
des Arbeiter- u[nd] Soldatenrats des Kreises Solingen
                           Telefon 2410.
      Geschäftszimmer im Sparkassengebäude, 2. Etage.
   Geschäftsstunden: morgens 9 – 12 Uhr, nachmittags 2 – 6 Uhr.

Anordnung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter.
   Auf Grund des Erlasses des Rates der Volksbeauftragten über
die Errichtung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung
(Demobilmachungsamt) vom 12. November 1918 (Reichs-Gesetzblatt,
S[eite] 1304) ergeht hiermit die folgende Anordnung über die Regelung der
Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter:
   1. Die Regelung umfaßt de gewerblichen Arbeiter in allen ge-
werblichen Betrieben einschließlich des Bergbaues, in den Betrieben
des Reichs, des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände, auch
wenn sie nicht zur Gewinnerzielung betrieben werden, sowie in land-
wirtschaftlichen Nebenbetrieben gewerblicher Art.
   2. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen
darf die Dauer von 8 Stunden nicht überschreiten. Wenn in Ab-
weichung hiervon von Vereinbarung eine Verkürzung der Arbeits-
zeit an Vorabenden der Sonn- und Festtage herbeigeführt wird, kann
der Ausfall der Arbeitsstunden an diesen Tagen auf die übrigen
Werktage verteilt werden.
   3. Für die in Verkehrsgewerben, einschließlich der Eisenbahn-
Post- und Telegraphenverwaltung erforderlichen, durch die Zeitver-
hältnisse bedingten, allgemeinen Ausnahmen von vorstehenden Vor-
schriften sind alsbald Vereinbarungen zwischen Betriebsleitungen und
den Arbeitnehmerverbänden zu treffen. Sollten die Vereinbarungen
nicht innerhalb zweier Wochen zustandekommen, bleiben weitere An-
ordnungen vorbehalten.
   4. In Betrieben, deren Natur eine Unterbrechung nicht gestattet
oder bei denen eine ununterbrochene Sonntagsarbeit zurzeit im
öffentlichen Interesse nötig ist, dürfen zur Herbeiführung eines regel-
mäßigen wöchentlichen Schichtwechsels männliche Arbeiter über
16 Jahre innerhalb eines Zeitraumes von 3 Wochen einmal zu einer
Arbeit von höchstens 16 stündiger Dauer einschließlich der Pausen
herangezogen werden, sofern ihnen in diesen 3 Wochen zweimal eine
ununterbrochene Ruhezeit von je 24 Stunden gewährt wird.
   5. Abweichend von den allgemein gültigen Vorschriften der Ge-
werbeordnung, dürfen Arbeiterinnen über 16 Jahre in zwei- oder
mehrschichtigen Betrieben bis 10 Uhr abends beschäftigt werden, wenn
ihnen nach Beendigung der Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhe-
pause von mindestens 16 Stunden gewährt wird. In diesen Fällen
kann an der Stelle der einstündigen Mittagspause eine halbstündige Pause
treten, die auf die Dauer der Arbeitszeit anzurechnen ist.
   6. Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf
vorübergehende Arbeiten, welche in Notfällen unverzüglich vorge-
nommen werden müssen.
   7. In den Betrieben, deren Natur eine Unterbrechung nicht gestattet,
oder deren unbeschränkte Aufrechterhaltung im öffentlichen Interesse
nötig ist, kann eine von den vorstehenden Bestimmungen abweichende
Regelung durch den zuständigen Gewerbeaufsichtsbeamten, bei berg-
baulichen Betrieben durch den Bergrevierbeamten widerruflich ge-
nehmigt werden, wenn die erforderliche Zahl geeigneter Arbeitskräfte
nicht zur Verfügung steht. Hierzu sind ein Antrag des Arbeitgebers
und, soweit nicht Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeit-
nehmerverbänden getroffen sind, die Zustimmungserklärung des Ar-
beiterausschusses oder, wenn ein solcher nicht besteht, der Arbeiter-
schaft des Betriebes notwendig. Werden für die bezeichneten Be-
triebe weitergehende Vereinbarungen über Ausnahmen von den Be-
schäftigungsbeschränkungen gewerblicher Arbeiter durch Verträge von
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden getroffen, so sind die Ge-
werbeaufsichts- bezw. Bergrevierbeamten befugt, entsprechend den Ver-
trägen weitere Ausnahmen von den Arbeiterschutzbestimmungen wider-
ruflich genehmigen. Die genannten Beamten haben nach Erteilung
der Genehmigung die für den Betrieb zuständigen Arbeitsvermitt-
lungsstellen sofort auf den Mangel an Arbeitskräften in dem be-
treffenden Betriebe hinzuweisen. Die erteilten Genehmigungen sind
dem zuständigen Demobilmachungskommissar mitzuteilen.
   Dieser ist befugt, die genannten Beamten zum Widerruf ihrer
Genehmigungen zu veranlassen.
   8. Beginn und Ende der Arbeitszeiten und Pausen sind, sofern
keine tarifliche Regelung erfolgt, vom Arbeitgeber im Einverständnisse
mit dem Arbeiterausschuß oder, wenn ein solcher nicht besteht, mit der
Arbeiterschaft des Betriebes entsprechend den vorstehenden Bestim-
mungen festzulegen und durch Aushang in den Betrieben zu ver-
öffentlichen.
   9. Die Aufsicht über die Ausführung der vorstehenden Bestim-
mungen wird den Gewerbeaufsichts- bezw. Bergrevierbeamten über-
tragen. Zu diesem Zwecke sind sie befugt, mit den Arbeiterausschüssen
im Beisein des Arbeitgebers oder mit beiden Teilen allein zu verban-
deln, und zu diesem Zwecke die Arbeiterausschüsse einzuberufen.
   10. Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark, im Unvermögens-
falle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten wird bestraft, wer den vor-
stehenden Bestimmungen oder den auf Grund derselben erlassenen
Anordnungen zuwiderhandelt.
   War der Täter zur Zeit der Begehung der Straftat bereits wegen
Zuwiderhandlung nach Absatz 1 bestraft, so tritt, falls die Straftat
vorsätzlich begangen wurde, Geldstrafe von einhundert bis dreitausend
Mark oder Gefängnis bis zu sechs Monaten ein.
   11. Im übrigen finden die in Reichs- und Landesgesetzen und die
auf Grund dieser Gesetze erlassenen Vorschriften im bisherigen Um-
fang soweit Anwendung, als sie nicht den vorstehenden Bestimmungen
zuwiderlaufen.
   12. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in
Kraft.
   Berlin, den 29. November 1918.
   Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung: Koeth.
               Der Wirtschafts-Ausschuß: Rapp. Schütz.

7. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Dezember 1918

Im Kreis Solingen werden zukünftig die Vorräte aus den Werksküchen konfisziert, um der allgemeinen Lebensmittelknappheit entgegenzuwirken.

   Opladen. Einer Versammlung der Arbeiter- und
Soldatenräte, der Arbeiterausschüsse, der Industriellen usw.
des Kreises Solingen tagte am 3. Dezember im Kreishause hierselbst.
Die Versammlung beschäftigte sich in erster Linie mit der Frage:
Ist es im Interesse der Allgemeinheit, daß das Sonderzulagewesen
in der Lebensmittelverteilung für die Werke beibehalten wird, trotz-
dem die Verhältnisse einen Abbau derselben fordern? Herr Landrat
Lucas gab einen Bericht über den gegenwärtigen Stand unserer
Lebensmittelmittelversorgung. Seine Ausführungen ergaben gerade kein
rosiges Bild und mit Sorgen sehen wir der Zukunft entgegen. Wenn
unsere Feinde keine Lebensmittel einführen, stehen uns schwere
Zeiten bevor, vielleicht die schwersten des Kriegs. Deshalb ist Vor-
sorge und Streckung der vorhandenen Bestände unsere erste Pflicht.
In den Werken, welche bisher als Rüstungsbetriebe galten, lagern
vermutlich noch erhebliche Bestände von Lebensmitteln, welche für
die Werksspeisung beschafft worden sind. Diese Bestände müssen, da
die Verhältnisse sich wesentlich geändert haben, in öffentliche Bewirt-
schaftung übergehen. Die erhebliche Verkürzung der Arbeitszeit wird
eine gänzliche Aufhebung der Werksküchen wohl möglich machen,
um damit auch gleichzeitig die Versorgung der Allgemeinheit all-
mählich besser zu gestalten. Jedenfalls muß alles versucht werden,
über die uns noch bevorstehende Zeit hinweg zu kommen. In der
sich anschließenden Aussprache kam der einmütige Wille zum
Ausdruck, den Schleichhandel mit Stumpf und Stiel auszurotten, weil
nur so reine Bahn in unserem Ernährungssystem geschaffen werden
kann. Nach einer Debatte für und wider die Werksspeisung wurde
beschlossen, daß solche Werksküchen, welche der Zusatzspeisung dienen,
gänzlich aufgehoben und solche, welche Essen gegen Lebensmittel-
karten verabreichen, allmählich abgebaut werden sollen. Folgender
Antrag der Lebensmittelkommission des Arbeiter- und Soldaten-
rates für das Landratsamt fand einstimmige Annahme: Die heute
im Kreishause zu Opladen tagende Versammlung der Vertreter der
einzelnen Werke, deren Arbeiterausschüsse, der örtlichen Arbeiter-
und Soldatenräte, Mitglieder des Aktionsausschusses des Kreises
Solingen, sowie der Kreislebensmittelkommission beschließt folgendes:
Die bei den einzelnen Werken lagernden Lebensmittel und das vor-
handene Vieh werden beschlagnahmt. Die Bestandsaufnahme findet
durch die örtlichen Arbeiter- und Soldatenräte unter Hinzuziehung
des betreffenden Arbeiter-Ausschusses statt. Die Kontrolle wird durch
die Kreislebensmittelkommission ausgeübt. Die Beschlagnahme ist
sofort vorzunehmen. Die Werksküchen sind sofort aufzuheben. Die
Beibehaltung der Küchen für Vollverpflegung soll von Fall zu Fall
geprüft werden. – Die örtlichen Arbeiter- und Soldatenräte werden
die Durchführung dieses Beschlusses sofort veranlassen.

6. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Dezember 1918

Die Solinger Arbeitgeber- und Fabrikantenverbände lehnen die Bestimmungen des lokalen Demobilmachungsausschusses zu Gunsten der Arbeitnehmer ab und verweisen bei Arbeitszeit, Kündigungsfristen usw. auf die Gültigkeit reichsweiter Regelungen des Rates der Volksbeauftragten.

      Zur Verkürzung der Arbeitszeit und Kündigungsfrist.
   Seitens des Arbeitgeberverbandes und des Fabrikantenverbandes
wird uns geschrieben:
   In einigen Tageszeitungen befand sich am 30. November eine
Notiz, daß mit den Gewerkschaften vereinbart worden sei, den durch
die Verkürzung der Arbeitszeit entstehenden Lohnausfall zu ersetzen.
Diese Mitteilung ist insofern unrichtig, als es sich lediglich um Vor-
schläge der beiderseitigen Kommissionen handelte, die den Mitglieder-
versammlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Stellung-
nahme unterbreitet werden sollten. Der Arbeitgeberverband und der
Fabrikantenverband haben erst jetzt in ihren Generalversammlungen
über die obigen Punkte und die eng damit zusammenhängenden
Fragen Beschluß gefaßt. Beide Verbände haben sich mit Wirkung

Weiterlesen

27. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. November 1918

Die Sitzung des Demobilisierungsausschusses Solingen fand ein dramatisches Ende: Auseinandersetzungen zwischen Arbeitern und konterrevolutionären Soldaten drohten

   Solingen. In der gestrigen Sitzung des Demobi-
lisierungsausschusses teilte einleitend Oberbürgermeister
Dicke mit, daß man sich auf eine Wochenarbeitszeit von
46½ Stunden geeinigt habe. Für die Heimarbeiter soll die Ar-
beitszeit zwischen 8 – 12 und 1½ – 6 Uhr liegen. Samstag soll ab
12 Uhr allgemein für die Arbeiter frei sein. Die genaue Regelung
der Arbeitszeit innerhalb der einzelnen Betriebe soll durch die Arbeit-
nehmer im Einverständnis mit dem betr[effenden] Arbeiterausschuß geschehen.
Während der 4 Wochen, die dem Arbeiter bei Kündigung bezahlt
werden müssen, muß dieser weiterarbeiten, doch muß ihm wöchentlich
zweimal ein halber Tag freigegeben werden, damit er Gelegenheit
hat, sich andere Arbeit zu suchen. Es folgt die Frage der Er-
werbslosenunterstützung. Unsere hiesige Einrichtung sei
zwar noch verbesserungsbedürftig, aber die Hauptsache sei, daß sie
bereits existiere. Bis jetzt würden bereits über 400 Fälle bearbeitet. Ge-
nosse Rapp schlug eine Kontrolle vor, und zwar solle sich diese am
zweckmäßigsten aus Mitgliedern des Industrie- und des Metall-
arbeiterverbandes zusammensetzen. Rapp berichtete dann über die
Einführung eines Zentral-Arbeitsnachweises im
Solinger Gebiet. Der Arbeitsnachweis nach Frankfurter Muster sei
zu empfehlen. Er solle paritätisch sein. Es sei ein Arbeitsnachweis-
kommission von je 5 Arbeitergebern und –nehmern zu empfehlen. Schon
in einigen Tagen würde die Karthotek mit den Namen der Ar-
beitslosen vollständig eingerichtet sein. Die Arbeiterschaft soll in
verschiedene Berufsgruppen eingeteilt werden. Wenn sich dabei
herausstellt, daß bei achtstündiger Arbeitszeit die Arbeitslosigkeit
stark bleibe, so müsse die Zeit auf 6 Stunden verkürzt
werden. Auch eine Lehrlingskommission sei zu bilden,
die die jungen Munitionsarbeiter auf die Erlernung eines Hand-
werks hinweise. Hier fand die Sitzung einen ganz unerwarteten und
plötzlichen Abschluß. Ein Mitglied des Arbeiter- und Soldatenrates
erschien plötzlich und teilte mit, daß von hier einquartierten Militär-
personen die roten Fahnen von den öffentlichen Gebäuden gerissen
würden. Falls nicht sofort eingeschritten würde, werde morgen die
Arbeit in den Betrieben unterbrochen werden. Der Oberbürger-
meister gab bekannt, daß er mit den Arbeiter- und Soldatenräten
bisher sehr vernünftig habe zusammenarbeiten können. Er stehe auf
dem Boden der neuen Regierung und werde sich sofort zu dem hier
einquartierten General begeben und darauf einzuwirken suchen, daß
dagegen Maßregeln getroffen werden. Damit war die Sitzung auf-
gehoben.
   Die Besprechung mit dem in Frage kommenden General fand
statt und hatte vollen Erfolg. Die Maßnahmen einzelner gegen das
rote Tuch und Zusammenstöße zwischen Arbeiterschaft und Soldaten
sind gestern unterblieben. Heute morgen erklärte ein Offizierstellver-
treter zu Soldaten und umstehendem Publikum: „Mit Wonne würden
wir alle Arbeiter- und Soldatenräte an die Wand stellen und nieder-
schießen, diese Lumpen und Faulpelze.“ Wir erwarten von den vor-
gesetzten militärischen Stellen, daß sie solchen Burschen sofort das
Handwerk legen. Wir meinen, ehe es zu spät ist. Das Volk hat
genug Elend hinter sich, es braucht nicht neues.

25. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. November 1918

Schwierigkeiten bei der Einführung des Achtstunden-Tages

  Die verkürzte (8-stündige) Arbeitszeit
tritt heute in Kraft. Von einigen Arbeitern kleinerer Betriebe
wurde uns heute morgen mitgeteilt, daß ihre Arbeitgeber sich wei-
gerten, diese Verkürzung der Arbeitszeit einzuführen. Wir bitten
alle Arbeiter, ihre Beschwerden umgehend persönlich dem Arbeiter-
und Soldatenrat vorzutragen. Die Redaktion unserer Zeitung kann
da nichts tun.

22. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. November 1918

Der Demobilisations-Ausschuß Solingen legt die achtstündige Arbeitszeit fest und diskutiert die Kohlenversorgung der Solinger Industrie

   Solingen. In der gestrigen Sitzung des Demo-
bilisations-Ausschusses wurden zunächst die von uns bereits
veröffentlichten Bedingungen über die Einführung der acht-
stündigen Arbeitszeit usw. bekanntgegeben. Festgelegt
wurden eine effektive 46½ stündige Arbeitszeit pro
Woche. Die Arbeitszeit soll von 8 – 12 Uhr vormittags und von
1½ – 6 Uhr abends dauern. Diese verkürzte Arbeitszeit tritt am
kommenden Montag in Kraft. Dem Vertrag wird noch bei-
gefügt: Unorganisierte sollen sich bis 1. Dezember 1918 organisieren.
Nach dem 1. Dezember dürfen Unorganisierte nicht mehr beschäftigt
werden. – Dann berichtete Herr Schmidhäußler über die
Kohlenversorgung. Das Kriegsamt wolle veranlassen, daß
Kohlen zur Herstellung von Fabrikaten der Solinger Industrie für
den dringenden Bedarf geliefert würden. Von Düsseldorf und
Benrath werde man wohl in nächster Zeit Kohlen bekommen. Die
Aussprache über die einzelnen Punkte war sehr lebhaft und zog sich
in die Länge. Die oben abgedruckten Bestimmungen wurden mit
einigen kleinen Zusätzen und Aenderungen versehen. Insbesondere
wurde auch betont, daß die bisher als Soldaten eingezogenen Ar-
beiter nicht zu kurz kommen sollen. Die endgültige Fassung der Be-
stimmungen wird noch bekanntgegeben.

19. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. November 1918

Forderungen der Solinger Gewerkschaften zu Arbeitszeit, Lohn und Kündigungsschutz

          Zur Einführung des Achtstundentages.
   Aus dem Referat des Genossen Rapp vom Sonntag
tragen wird hier nachstehende Forderung nach, die durch die
hierzu eingesetzte Kommission den Fabrikanten unterbreitet
wurde:
   1. Die Arbeitszeit wird auf 8 Stunden redu-
ziert, ein Lohnausgleich muß stattfinden.
   2. Es dürfen nur organisierte Arbeiter in
den Betrieben beschäftigt werden. (Christlich
organisierte Arbeiter sollen als organisiert gelten.)
   3. Arbeiter, welche wirtschaftsfriedlichen Organisationen
angehören, dürfen nicht beschäftigt werden.
   4. Gewährung einer Entschädigung in der Höhe des
Durchschnittsverdienstes der letzten drei Monate an zur Ent-
lassung gelangte Personen auf die Dauer von längstens vier
Wochen, sofern dieselben nicht sofort oder innerhalb dieser Zeit
in ihrem früheren Beruf oder anderweitig eine angemessene
lohnende Beschäftigung gefunden haben. Alle Arbeiter, welche
von Freitag den 8. November ab entlassen worden sind, müssen
wieder eingestellt werden. Für den entgangenen Verdienst
gelten die Bestimmungen unter Abs[atz] 4.
   5. Alle Arbeiter erhalten den Samstag, an dem im Auf-
trage des Arbeiter- und Soldatenrats nicht gearbeitet worden
ist, bezahlt. Es handelt sich um Samstag, den 9. November.
   6. Die Versorgung mit Koks muß streng reell und gleich-
mäßig geschehen, es darf kein Fabrikant bevorzugt werden.
Fabrikanten, welche einen reichlichen Vorrat an Koks und
Kohlen haben, müssen anderen Fabrikanten, bei denen eine
Koks- oder Kohlennot eingetreten ist, sofort aushelfen.
   Die Arbeiterschaft wird sich hinter die Gewerkschaften stellen
und so mit dazu beitragen, daß diese Forderungen möglichst
sofort bis zum letzten Punkt durchgeführt werden.

21. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Oktober 1918

Solingen am Vorabend der Revolution: Bei der sehr gut besuchten Friedenskundgebung der USPD Solingen sprach der gerade aus der Haft entlassene Reichtstagsabgeordnete Wilhelm Dittmann über die aktuelle politische Lage sowie die Vorstellungen der USPD zur Beendigung des Krieges und die Neuordnung der gesellschaftlichen Verhältnisse im Deutschen Reich. Die von der Versammlung angenommene Resolution schlägt dabei noch radikalere Töne an als Dittmann.

  Aus dem Kreise Solingen.
   Arbeiterschaft, Friede und neue Regierung.
   Zu einer Friedenskundgebung, wie sie Solingen noch nicht
gesehen hat, gestaltete sich die auf Samstag abend in die städtische
Schützenburg einberufene öffentliche Versammlung. Sie zeigte
klar und deutlich, auf welcher Seite die allzeit klassenbewußte und
sozialistisch denkende Solinger Arbeiterschaft steht. Der Wetter-
gott war nicht mit uns im Bunde; schon seit Mittag regnete es
ununterbrochen. Jedoch war dieses kein Hindernis. Schon vor
5 Uhr strömte es in Massen zum Versammlungslokal. Als wir
gegen 5½ Uhr dasselbe betraten, waren der große Saal und
die Tribüne bereits dicht besetzt. Aber immer neue Massen
strömten herbei. Kein Plätzchen blieb mehr frei. Auf der
Bühne, auf den Treppen, überall in den Gängen und zwischen
den Tischen standen dichtgedrängt die Massen. Tausende mußten
wieder umkehren. Es war eine fast beängstigende Fülle. Eine
mustergültige Ruhe herrschte bei den weit mehr als 3000 Ver-
sammlungsbesuchern.

Weiterlesen

18. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Oktober 1918

Der Deutsche Metallarbeiterverband lädt in Solingen zur Versammlung der Schneidwarenbeschäftigten ein

Deutscher Metallarbeiterverband
   Montag, den 21. Oktober, abends 7½
Uhr, im Gewerkschaftshause Solingen:
          Versammlung
sämtlicher in der Solinger Industrie beschäftigten Arbeiter
   und Arbeiterinnen. – Tagesordnung:
1.   Der Lohnausgleich für die Verkürzung der
      Arbeitszeit u[nd] die letzte 25% Teuerungszulage.
2.   Stellungnahme zur Erhöhung der Schleif-
      stellen-Miete.
      Das Erscheinen sämtlicher in der Solinger
Industrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen
ist unbedingt erforderlich.
                                    Die Ortsverwaltung.

9. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Oktober 1918

Bekanntmachung zu Arbeitszeiten von Mühlen im Kreis Schleiden

Anlieferung
und Verarbeitung von Früchten in den Mühlen.
Nach § 21 der Kreisanordnung vom 7.8.1918,
betreffend Verbrauchsvorschriften für Selbstversorger
und Vorschriften für Mühlen und sonstige Betriebe,
die gewerbsmäßig Früchte für Selbstversorger ver-
Weiterlesen

27. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. September 1918

Bei der Firma Rasspe aus Solingen möchte man keine Arbeitszeit-Verkürzung einführen, da die Betriebsproduktivität darunter leide. Der Mitinhaber sperrt zu spät kommende Arbeiter allerdings aus und senkt dadurch eigenhändig die Betriebsproduktivität.

  Solingen. Eine unverständliche Maßnahme.
Vom Bureau des Metallarbeiterverbandes wird uns geschrie-
ben: Bei der Beratung des Antrages der Solinger Arbeiter-
schaft über eine Verkürzung der Arbeitszeit erklärte der Fabri-
kant P. Raßpe unter anderm: Es dürfte in der jetzigen Zeit
kein Produktionsausfall eintreten. Jeder Produktionsausfall
bedeutete eine Stärkung unserer Feinde. Das war vor Tisch.
In Solingen-Stöcken bei der Firma P. D. Raßpe Söhne
scheint man in der Praxis etwas anders über einen solchen
Produktionsausfall zu denken, wenigstens hat der Mitinhaber
der Firma Raßpe, Herr Otto Raßpe, hierüber seine besondere
Meinung. Kommen morgens oder nachmittags Arbeiter
einige Minuten zu spät, dann kommt der genannte Herr und
schließt den Leuten das Fabriktor zu. Es ist schon vorgekommen,
daß 20 bis 25 Arbeiter durch diese Maßnahme des Herrn
O. Raßpe unfreiwillig eine halbe Schicht feiern mußten. Wir
nehmen zugunsten der Firma an, daß die übrigen Herren der
Firma hierüber nicht informiert sind. Auch vor dem Kriege
fand „das Torschließen“ statt. Wir nehmen an, daß der Herr
nicht absichtlich einen Produktionsausfall herbeiführen will,
aber in Wirklichkeit wird dieser Produktionsausfall durch die
Aussperrung der Arbeiter für eine halbe Schicht herbeigeführt.
Wenn täglich 20 Arbeiter durch dieses Gebaren 80 Stunden
feiern müssen, so sind das in der Woche 6 mal 80 Stunden
gleich 480 Stunden. Das ist gleichbedeutend mit einer Arbeits-
zeit-Verkürzung von einer Stunde für den Gesamtbetrieb der
Firma. Herr Raßpe mag sich überlegen, ob er diesen Pro-
duktionsausfall verantworten kann. Wenn man der Arbeiter-
schaft bei jeder Gelegenheit, wo es sich um die Verkürzung der
Arbeitszeit handelt, vorhält, eine Arbeitszeit-Verkürzung von
so und so viel Stunden kann es nicht geben, dadurch leiden die
Heeresaufträge und die Schlagfertigkeit unserer Armee, dann
soll man auch nicht solche schlechten Beispiele geben. Wenn
einzelne Fabrikanten solche Handlungen fortgesetzt begehen, wie
wir sie hier geschildert haben, dann können wir in der
Zukunft die Argumente der Fabrikanten nicht
mehr ernst nehmen, oder aber wir müssen den Fabri-
kanten sagen, ihr selbst sorgt dafür, daß unsere Feinde gestärkt
und die Schlagfertigkeit unseres Heeres geschwächt wird. An
der Arbeiterschaft liegt es, durch starke Organisationen solchem
Verhalten Einhalt zu tun. Ein Fabrikparlamentarismus,
wo die Arbeiter in allen Fragen ein Mitbestimmungsrecht
haben, muß die Forderung des Tages sein.

25. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1918

Ein Versammlung der im Deutschen Transportarbeiter-Verband organisierten Kutscher und Fuhrleute beschäftigte sich mit den Lohn- und Arbeitsverhältnissen.

           Deutscher Transportarbeiter-Verband.
   Eine gut besuchte Versammlung der Kutscher und Fuhr-
leute tagte gestern abend im Gewerkschaftshaus Solingen. Sie
befaßte sich in der Hauptsache mit der Frage der Regelung
der Lohn- und Arbeitsverhältnisse. Wie not-
wendig dieses ist, geht daraus hervor, daß heute im Transport-
gewerbe Löhne zwischen 50 und 120 Mark in der Woche bezahlt
werden. Die Arbeitszeit ist vielfach unbegrenzt. Eine Bezah-
lung der Ueberstunden sowie der Sonntagsarbeit findet in
vielen Fällen in Form eines Trinkgeldes statt, wenn sie über-
haupt bezahlt werden. Allgemein waren die Anwesenden der
Ansicht, daß die heutigen Löhne nicht mehr der Zeit entsprechen,
auch die Arbeitszeit begrenzt werden müßte. Beschlüsse wurden
nicht gefaßt, sondern die Versammlung bis zum nächsten
Sonntag vertagt, wo dann zu den einzelnen Fragen er-
neut Stellung genommen werden soll. Bis dahin muß jeder
Kollege für die Versammlung agitieren, damit auch der letzte
Berufskollege zu dem Bewußtsein gebracht wird, daß es Pflicht
ist, die Versammlung zu besuchen. Dann wird der Erfolg nicht
ausbleiben.

24. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. September 1918

Der Deutsche Metallarbeiter-Verband in Solingen akzeptiert das Angebot des Fabrikanten-Vereins für eine 25 prozentige Teuerungszulage.

                  Deutscher Metallarbeiter-Verband.
   Eine gut besuchte Versammlung der Arbeiter aller Branchen
aus der Solinger Industrie tagte am Montag den 23. Sept[em]b[e]r
im Gewerkschaftshaus Solingen. Kollege Rapp berichtete
über die stattgefundenen Verhandlungen mit den Fabrikanten.
Die Fabrikanten haben sich bereit erklärt, statt der Arbeitszeit-
verkürzung für die Heimarbeiter als Ausgleich eine weitere
Teuerungszulage von 25 Prozent ab 1. Oktober zu bewilligen.
Die Fabrikanten sprachen den Wunsch aus, daß die Gewerk-
schaften auf ihre Mitglieder einwirken möchten, daß in diesem
Jahre kein weiterer Antrag auf Teuerungszulage gestellt
werden möchte. Die Gewerkschaften konnten den Fabrikanten
keine bindende Erklärung nach dieser Richtung geben. Die
Verhältnisse könnten sich in den nächsten Wochen so gestalten,
daß wir trotz alledem gezwungen sind, einen weiteren Antrag
an den Fabrikanten-Verein zu stellen. Weiter sprachen die
Fabrikanten den Wunsch aus, daß von den Arbeitern den-
jenigen Fabrikanten, die Schundware herstellen, etwas energi-
scher zu Leibe gerückt werden müßte. Nach kurzer Dis-
kussion wurde der vorgeschlagenen Teuerungszulage ein-
stimmig zugestimmt.

Weiterlesen

21. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. September 1918

Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung des Industriearbeiter-Verbandes im Gewerkschaftshaus Solingen.

                        Industriearbeiter-Verband.
   Am Montag, den 23. September, abends 7½ Uhr, findet
im Gewerkschaftshaus Solingen eine Außerordent-
liche Generalversammlung statt, die sich mit folgen-
der Tagesordnung beschäftigen wird: 1. Bericht über die
Verhandlungen mit dem Fabrikanten-Ver-
band wegen einer weiteren Teuerungszu-
lage, einschl[ießlich] der Vergütung der Ausfallstun-
den durch die Verkürzung der Arbeitszeit. –
2. Bericht über die Verhandlungen in Berlin wegen Beschaffung
von Leder. Das vollzählige Erscheinen der Mitglieder ist wegen
der Wichtigkeit der Tagesordnung unbedingt erforderlich.