16. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918

Der Arbeiterrat Langenfeld fordert die Arbeitgeber auf, den heimkehrenden Soldaten Beschäftigung zu verschaffen und ermuntert die Arbeitsuchenden, sich in Landwirtschaft und Bergbau zu begeben, wo dringend Arbeitskräfte benötigt werden

         Gemeinde Langenfeld.
                      Aufruf!
   Die aus dem Felde zu Tausenden zurückgekehrten Handwerker
und Arbeiter haben infolge des langen Krieges ihrer friedlichen
Arbeit nicht nachgehen können. Die früheren Geschäftsverbindungen
sind zum größten Teil verloren gegangen. Viele können in die
früheren Betriebe nicht wieder eingestellt werden, weil ein großer
Teil der Betriebe gänzlich stillgelegt worden ist. Doch alle, die jetzt
heimgekehrt sind, müssen ihr Geschäft, ihr Handwerk wieder aufrichten
oder ihrer früheren friedlichen Arbeit wieder nachgehen können.
   Für alle muß Arbeitsgelegenheit geschaffen werden. Die Freude
der Heimkehr darf nicht getrübt werden durch die bittere Not der
Arbeitslosigkeit.
   Es ergeht daher an alle Fabrikbesitzer, Geschäftsinhaber, an jeden
Bürger und Landwirten die Aufforderung, die in der langen Kriegs-
zeit zurückgestellten Arbeiten aller Arten sofort ausführen zu lassen,
um im weitesten Umfange Arbeitsgelegenheit zu schaffen.
   Die Arbeitgeber sind ganz besonders aufgefordert, die vorhan-
denen Arbeiten so zu verteilen, daß recht viele Arbeiter Beschäftigung
finden; vor allem dürfen keine Arbeiterentlassungen stattfinden. Ar-
beitgeber und Arbeitnehmer müssen verständnisvoll Hand in Hand
gemeinsam daran arbeiten, im gegenseitigen Einvernehmen die
schwere Zeit zu übergehen. Dem Unternehmer kann es durchaus
nicht gleichgültig sein, daß seine Werte bestehen bleiben.
   Alle Arbeitgeber werden dringend ersucht, jede Arbeitsgelegen-
heit sofort der hiesigen Arbeitsnachweisstelle in Immigrath, Frie-
hofstraße 9, Fernsprecher Nr. 103, Amt Langenfeld, mitzuteilen.
   An alle diejenigen Arbeiter, deren persönliche Verhältnisse es
nur erlauben, ergeht die dringende Aufforderung, an der Stelle ihre
Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, an der sie zurzeit dringend
nötig sind. Das ist in erster Linie die Landwirtschaft, in den
Hüttenwerken, in der Kalkindustrie und besonders im Kohlenbergbau.
Gerade an Kohle fehlt es, nicht allein, um bestehende Betriebe auf-
rechtzuerhalten, erst recht, um stillgelegte Betriebe wieder eröffnen zu
können.
   Unerzogene jugendliche Burschen, die sich gegen ein ordentliches
Verhalten und Arbeitswilligkeiten sträuben, müssen ohne Rücksicht in
straffe Zügel genommen werden.
   Arbeitgeber und Arbeiter, beherzigt diesen Aufruf, erfüllt eure
Pflicht, damit die schwersten aller Stunden überwunden werden!
   Langenfeld, den 14. Dezember 1918.
                                             Der Arbeiterrat: I[m] A[uftrag]: Bach.

11. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Dezember 1918

Bestimmungen und Leistungen der Erwerbslosen-Unterstützung im Kreis Solingen.

                                     Grundsätze
für eine Erwerbslosen-Unterstützung für die Dauer der Übergangs-
                        wirtschaft für die Stadt Solingen.
   Auf Grund der Verordnung des Rates der Volksbeauftragten
vom 13. November 1918 (Reichsgesetzblatt Nr. 153 S. 1305) wird
für den Stadtkreis Solingen folgendes bestimmt:
   § 1. Arbeiter und Angestellte, die voll erwerbsfähig sind, denen
aber eine geeignete, ihre Gesundheit nicht schädigende Beschäftigung
zu angemessenen Bedingungen nicht nachgewiesen werden kann, er-
halten Erwerbslosen-Unterstützung nach folgenden Grundsätzen.
   § 2. Die Unterstützung wird arbeitsfähigen und arbeits-
willigen über 14 Jahre alten Personen gewährt, die infolge des
Krieges durch Erwerbslosigkeit sich in dürftiger Lage befinden. Eine
bedürftige Lage ist nur anzunehmen, wenn die Einnahmen des zu
Unterstützenden einschließlich derjenigen der in seinem Haushalt le-
benden Familienangehörigen infolge gänzlicher oder teilweise Er-
werbslosigkeit derart zurückgegangen sind, daß er nicht mehr im-
stande ist, damit den Lebensunterhalt zu bestreiten.
   Die Gewährung der Unterstützung ist davon abhängig, daß der
Antragsteller in Solingen wohnt.
   Die Erwerbslosenfürsorge hat nicht den Rechtscharakter der
Armenpflege.

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3. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Dezember 1918

Frauen und Mädchen, die aus der Erwerbstätigkeit ausscheiden, sollen ihre Versicherungs-Anrechte nicht Preis geben

                   Aufbewahren und ausschneiden!
   Frauen und Mädchen, die jetzt aus der Erwerbstätigkeit aus-
scheiden und in ihre häusliche Beschäftigung dauernd zurückkehren
oder doch vorübergehend ohne Erwerb bleiben, müssen in ihrem
eigenen Interesse folgendes beachten:
   Versichert euch weiter!
   Gebt nicht durch Achtlosigkeit Anrechte preis, die euch später
nützen und euch vielleicht vor Not schützen werden.
   Die Invalidenversicherung gewährt bei Invalidität oder bei
Alter über 65 Jahren eine Rente; sie kann auch bei gewissen Krank-
heiten, besonders für Lungenkranke, Heilverfahren gewähren.
   Die Krankenversicherung gewährt bei Erkrankung freie ärztliche
Behandlung, andere Krankenhilfe und Krankengeld, bei Niederkunft
Wochenhilfe.
   Die Weiterversicherung bei der Krankenkasse ist zu-
lässig für diejenigen Versicherten, die unmittelbar vorher mindestens
6 Wochen oder in den vergangenen 12 Monaten mindestens 26
Wochen auf Grund der Reichsversicherung krankenversichert gewesen
sind. Wer Mitglied bleiben will, muß es der Kasse binnen drei
Wochen nach dem Ausscheiden, zur Vermeidung etwaiger Nach-
teile, aber am besten sofort anzeigen. (Sind in der gleichen Frist
die satzungsgemäßen Beiträge voll gezahlt worden, so gilt dies der
Anzeige gleich. Kränklichen Personen bietet die Weiterver-
sicherung unzweifelhaft große Vorteile, ebenso ganz besonders
schwangeren Frauen, wenn zurzeit der Niederkunft die Mitglied-
schaft mindestens 26 Wochen bestanden haben wird. Solche schwan-
geren Frauen handeln töricht, wenn sie wohlerworbene Rechte durch
Ausscheiden aus der Versicherung preisgeben.)
   Auch ist zu beachten, daß der Anspruch auf die Leistungen der
Kasse nicht sofort erlischt, wenn das Mitglied wegen Er-
werbslosigkeit aus der Kasse scheidet, ohne sich weiterzuversichern.
   Wer in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens 26 Wochen
oder unmittelbar vorher mindestens 6 Wochen versichert war, hat
noch einen Anspruch auf Kassenleistungen, wenn der Versicherungs-
fall während der Erwerbslosigkeit und binnen 3 Wochen
nach dem Ausscheiden eintritt.

28. November 1918

Alle Scans zum Schreiben

Stadtarchiv Troisdorf, „Stromversorgung“ 1910-1928, B 150, Bl. 104-106

Das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk teilt Bürgermeister Johann Lindlau mit, dass es aufgrund des Ausfalls der Rüstungsindustrie und der hohen Preisen für Kohle die Strompreise erhöhen muss. Eine Kommission aus mehreren Oberbürgermeistern, dem Vorsitzenden Hugo Stinnes und weiteren Herren soll über die Erhöhung kurzfristig abstimmen.

27. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. November 1918

Die Sitzung des Demobilisierungsausschusses Solingen fand ein dramatisches Ende: Auseinandersetzungen zwischen Arbeitern und konterrevolutionären Soldaten drohten

   Solingen. In der gestrigen Sitzung des Demobi-
lisierungsausschusses teilte einleitend Oberbürgermeister
Dicke mit, daß man sich auf eine Wochenarbeitszeit von
46½ Stunden geeinigt habe. Für die Heimarbeiter soll die Ar-
beitszeit zwischen 8 – 12 und 1½ – 6 Uhr liegen. Samstag soll ab
12 Uhr allgemein für die Arbeiter frei sein. Die genaue Regelung
der Arbeitszeit innerhalb der einzelnen Betriebe soll durch die Arbeit-
nehmer im Einverständnis mit dem betr[effenden] Arbeiterausschuß geschehen.
Während der 4 Wochen, die dem Arbeiter bei Kündigung bezahlt
werden müssen, muß dieser weiterarbeiten, doch muß ihm wöchentlich
zweimal ein halber Tag freigegeben werden, damit er Gelegenheit
hat, sich andere Arbeit zu suchen. Es folgt die Frage der Er-
werbslosenunterstützung. Unsere hiesige Einrichtung sei
zwar noch verbesserungsbedürftig, aber die Hauptsache sei, daß sie
bereits existiere. Bis jetzt würden bereits über 400 Fälle bearbeitet. Ge-
nosse Rapp schlug eine Kontrolle vor, und zwar solle sich diese am
zweckmäßigsten aus Mitgliedern des Industrie- und des Metall-
arbeiterverbandes zusammensetzen. Rapp berichtete dann über die
Einführung eines Zentral-Arbeitsnachweises im
Solinger Gebiet. Der Arbeitsnachweis nach Frankfurter Muster sei
zu empfehlen. Er solle paritätisch sein. Es sei ein Arbeitsnachweis-
kommission von je 5 Arbeitergebern und –nehmern zu empfehlen. Schon
in einigen Tagen würde die Karthotek mit den Namen der Ar-
beitslosen vollständig eingerichtet sein. Die Arbeiterschaft soll in
verschiedene Berufsgruppen eingeteilt werden. Wenn sich dabei
herausstellt, daß bei achtstündiger Arbeitszeit die Arbeitslosigkeit
stark bleibe, so müsse die Zeit auf 6 Stunden verkürzt
werden. Auch eine Lehrlingskommission sei zu bilden,
die die jungen Munitionsarbeiter auf die Erlernung eines Hand-
werks hinweise. Hier fand die Sitzung einen ganz unerwarteten und
plötzlichen Abschluß. Ein Mitglied des Arbeiter- und Soldatenrates
erschien plötzlich und teilte mit, daß von hier einquartierten Militär-
personen die roten Fahnen von den öffentlichen Gebäuden gerissen
würden. Falls nicht sofort eingeschritten würde, werde morgen die
Arbeit in den Betrieben unterbrochen werden. Der Oberbürger-
meister gab bekannt, daß er mit den Arbeiter- und Soldatenräten
bisher sehr vernünftig habe zusammenarbeiten können. Er stehe auf
dem Boden der neuen Regierung und werde sich sofort zu dem hier
einquartierten General begeben und darauf einzuwirken suchen, daß
dagegen Maßregeln getroffen werden. Damit war die Sitzung auf-
gehoben.
   Die Besprechung mit dem in Frage kommenden General fand
statt und hatte vollen Erfolg. Die Maßnahmen einzelner gegen das
rote Tuch und Zusammenstöße zwischen Arbeiterschaft und Soldaten
sind gestern unterblieben. Heute morgen erklärte ein Offizierstellver-
treter zu Soldaten und umstehendem Publikum: „Mit Wonne würden
wir alle Arbeiter- und Soldatenräte an die Wand stellen und nieder-
schießen, diese Lumpen und Faulpelze.“ Wir erwarten von den vor-
gesetzten militärischen Stellen, daß sie solchen Burschen sofort das
Handwerk legen. Wir meinen, ehe es zu spät ist. Das Volk hat
genug Elend hinter sich, es braucht nicht neues.

25. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Arbeitsvermittlung“ 1918-1929, B 131, Bl. 304

Der Regierungspräsident gibt Anordnung, dass die wehrpflichtigen Arbeiter und Beamten in den zu räumenden Gebieten rechts und links des Rheins auf ihren Arbeitsplätzen verbleiben sollen.

21. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. November 1918

Die letzte Sitzung des Solinger Kriegshilfsauschusses diskutierte über Demobilmachungsmaßnahmen

   Solingen. Demobilisationsmaßnahmen. In der letz-
ten Sitzung des Kriegshilfsausschusses verlas der Ober-
bürgermeister einleitend eine Drahtung des Staatskommissars für
Demobilmachung, welche kurze Richtlinien für die wirtschaftliche De-
mobilmachung enthielt. U[nter] a[nderem] sollen Kriegsarbeitsnachweise bestehen
bleiben, Arbeiter- und Soldaten-Räte sollen nicht selbst unbefugt ein-
greifen. Die Rohstoff-Frage hat sich bei uns in gewissem Sinne schon
gelöst, jeder Fabrikant in Solingen solle verpflichtet sein, die Arbeiter
weiter zu beschäftigen, die vor dem Kriege bei ihm arbeiteten.
Genosse Rapp sprach zur 8-Stundenfrage und zur Arbeitslosenfür-
sorge. Es fehle für die Solinger Industrie an Kohlen. Namentlich
Stahl sei nicht genügend vorhanden. In unserem Bezirk komme auch
etwas Textilindustrie in Betracht; auch für diese Arbeiter müsse ge-
sorgt werden. Die Arbeit müsse gleichmäßig verteilt werden; eine Ar-
beiterkommission solle darüber wachen. Alle Hilfsdienstpflichtigen,
die sonst ein selbständiges Gewerbe betreiben, müßten auf ihren Wunsch
entlassen werden. Es dürften ohne weiteres keine Akkord- und Lohn-
reduzierungen vorgenommen werden, solange die jetzigen Verhältnisse
andauern. Für alle Arbeiter sei eine vierzehntägige Kündigungsfrist
zu fordern. Diese Forderungen seien den Arbeitgebern bereits unter-
breitet worden. Der 9. November, wo auf Anordnung des Arbeiter-
und Soldaten-Rates nicht gearbeitet wurde, sollte als Arbeitstag be-
zahlt werden. Assessor Krups referierte über die Rohstoffbeschaffung:
Mit einem Mangel an Eisen und Stahl sei voraussichtlich nicht zu
rechnen. Die Solinger Fabrikanten hätten recht gute Beziehungen
zu ihren Rohstofflieferanten. Wenn die Kriegslöhne weiter gezahlt
würden, müßten die Fabrikanten auch weiterhin Kriegspreise für ihre
Ware fordern können. Es seien in letzter Zeit viele Bestellungen
annulliert worden, weil die Abnehmer auf schnelles Sinken der Preise
rechneten. Es sei wünschenswert, daß sich die hiesigen Arbeitgeber
einem der Fabrikantenverbände anschlössen, damit nicht durch ein-
zelne Außenseiter die Preise gedrückt und die Marktlage unsicher ge-
staltet werden könnte. Annullierungen von bereits erteilten Aufträgen
auf Friedensware sollen ungültig sein. Ein Mitglied des zentralen
Arbeiter- und Soldaten-Rates des Solinger Kreises hielt die sofortige
Durchführung der Maßnahmen für dringend notwendig. Genosse
Schaal bemerkte, die zurückkehrenden Solinger Arbeiter nähmen
lieber Arbeit als Unterstützung an. Das Bauverbot sei bereits auf-
gehoben; also auch hier sei jetzt Notstandsarbeit zu schaffen. Zur
Kohlenbeschaffung würden bereits Autos verwendet. Der Oberbürger-
meister schlug vor, daß jeder Arbeitgeber verpflichtet sein soll, die vor
dem Kriege oder vor der Einziehung bei ihm beschäftigten Arbeiter
zu gleichen Bedingungen wieder bei sich einzustellen. Ausnahmen
unterliegen der Entscheidung eines Arbeiterausschusses. Wenn die
Soldaten länger beschäftigungslos sind, entstehe eine enorme Gefahr
für die Gemeinde.

14. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. November 1918

Die Arbeitsvermittlung in Langenfeld nach der Revolution

           Gemeinde Langenfeld.
   Die Geschäfte der Arbeitsvermittlung für die Industrie-
bezirke Richrath-Reusrath und Monheim haben wir bis auf
Widerruf unserem Ratsmitgliede Karl Hölken zu Immigrath,
Friedhofstraße Nr. 9, übertragen. Die Herren Arbeitgeber er-
suchen wir, die für ihre Betriebe benötigten Arbeitskräfte unter
Angabe der Anzahl, ob Fach-, Spezial- oder Hilfsarbeiter der
fraglichen Kategorien, schriftlich oder mündlich bei der obigen
Vermittlungsstelle baldmöglichst aufzugeben.
   Die Arbeitssuchenden wollen sich gleichfalls daselbst an-
melden unter möglichster Vorlage von Papieren und Aus-
weisen. Der gehäuften Bureauarbeiten wegen wollen die Ar-
beitnehmer ihre Anmeldungen persönlich in den Nachmittags-
stunden von 2 – 5 Uhr vornehmen.
   Langenfeld, den 12. November 1918.
            Der Arbeiter- und Soldatenrat: I[m] A[uftrag]: L. Bach.

15. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Oktober 1918

Der bevorstehende Frieden zeigt erste wirtschaftliche Reaktionen: Solinger Stahlwarenfirmen beklagen Auftragsstornierungen

   Solingen. Vorauswirkungen des kommen-
den Friedens in der Solinger Industrie. Wie
wir erfahren, sind infolge der derzeitigen politischen Lage bei
zahlreichen Firmen Aufträge auf Lieferung Solinger
Stahlwaren annulliert worden. Zum Teil haben die Be-
steller Preisaufschläge, die in den letzten Tagen in Kraft ge-
treten sind, benutzt, um sich zurückziehen zu können. Man er-
wartet einen bedeutenden Preisrückgang, da nicht nur die Mate-
rialpreise, sondern auch die Arbeiterlöhne erheblich sinken dürf-
ten, sobald der zurzeit herrschende Arbeitermangel mit dem
Beginn der Demobilisation geringer werden wird. Hoffen
wir, daß der unvermeidliche Abbau der Löhne wenigstens nicht
dem Abbau der gewaltig gestiegenen Kosten der Lebenshaltung
vorauseilt.

2. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Oktober 1918

Die Kriegsamtstellen aus Koblenz, Frankfurt am Main und Münster warben auf einer Konferenz für „Frauenarbeit und Frauenfürsorge im Kriege“.

        Frauenarbeit und Frauenfürsorge im Kriege.
   Am 18. und 19. September fand in Münster eine Ver-
sammlung der Kriegsamtstellen Koblenz, Frankfurt a[m] M[ain] und
Münster mit dem „Nationalen Ausschuß für Frauenarbeit im
Kriege“ unter der Hinzuziehung der interessierten Behörden und
Vereine statt. Vertreter von Ministerien, staatlichen, kommu-
nalen und militärischen Behörden und freien Organisationen
aus dem 8., 18. und 7. Korpsbezirk waren in großer zahl er-
schienen, – ein Beweis daß den Frauenarbeits- und Frauen-
fürsorgefragen des Krieges von allen Seiten lebhaftes Inter-
esse entgegengebracht wird. Der Zweck der Tagung, weiteren
Kreisen Einblick in die Tätigkeit der Frauenreferate bei den
Kriegsamtstellen zu geben, und die Zusammenarbeit mit den
Zivilbehörden, den halbbehördlichen Institutionen und den
Organisationen weiter zu fördern, dürfte durchaus erreicht
sein. Der erste Verhandlungstag war von Referaten über
Wohnungspflege und Kinderfürsorge in ihren Beziehungen
zum Kriegsamt ausgefüllt. Es waren keinerlei Beschluß-
fassungen oder sofort zu erreichende Ziele angestrebt, sondern
es sollten die Grundgedanken der Wohnungspflege und des
Kinderschutzes erneut der Oeffentlichkeit nahe gebracht werden,
was durch rege Aussprache auch gelang. Der zweite Tag mit
seinen Vorträgen über Gewinnung von weiblichen Hilfskräften
für die Etappe und für die Munitionsindustrie verfolgt den
Zweck, eine in diesen Tagen einsetzende erhöhte Anwerbung von
Frauen für das besetzte Gebiet und von Frauen aller
Stände für die Rüstungsindustrie vorzube-
reiten, da der Arbeitsmarkt im Bezirk des 7. Armeekorps zur-
zeit derart hohe Bedarfsziffern aufweist, daß sie nur durch Her-
anziehung aller noch verfügbaren Kräfte beglichen werden
können.

12. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. August 1918

Umzug der Kreisarbeitsnachweis- und Rechtsauskunftsstelle in Opladen.

   Die öffentliche, unparteiische Kreisarbeitsnachweis- und
                              Rechtsauskunftsstelle
des unteren Kreises Solingen zu Opladen hat ihre Geschäfts-
räume nach Humboldtstraße 5 verlegt. Die Kreisarbeitsnach-
weisstelle vermittelt unentgeltlich Arbeit jeglicher Art für
Personen beiderlei Geschlechts innerhalb des Kreises Solingen
und auch nach auswärts. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer
werden in ihrem eigenen Interesse gebeten, von dieser gemein-
nützigen Einrichtung des Kreises regen Gebrauch zu machen,
damit der Arbeitsnachweis Angebot und Nachfrage auf dem
Arbeitsmarkt möglichst schnell ausgleichen kann. Gesuche können
mündlich oder[ s]chriftlich, durch Draht oder Fernsprecher ange-
bracht werden (Fernsprechnummer 122). Eine besondere Ab-
teilung ist für den Arbeitsnachweis für Kriegsbeschädigte ein-
gerichtet worden.
   Mit der Kreisarbeitsnachweisstelle sind die Hilfsdienst-
meldestelle und die Frauenarbeitsmeldestelle verbunden. Orts-
meldestellen befinden sich bei den Bürgermeistereien in Bur-
scheid, Hitdorf, Berg[isch]-Neukirchen und Schlebusch, ferner in
Wiesdorf bei dem Kaufmann Ludwig Niggemann, in Langen-
feld bei Josef Hense, Buchdruckerei und Buchhandlung, und in
Leichlingen bei Postvorsteher Herkenrath.
   In der Rechtsauskunftsstelle wird den Minderbemittelten
vollständig kostenlos Rat in allen Rechtsangelegenheiten und,
wenn erforderlich praktische Rechtshilfe gewährt. In den
Fragen der gewerblichen und sozialen Gesetzgebung wird jeder-
mann Rat und Auskunft erteilt.
   Mit der Leitung der Geschäfte ist der Sekretär Sien-
holz betraut worden.

20. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. Juli 1918

Suchanzeige für eine Haushaltshilfe

Kriegerswitwe
ohne Anhang zur Stütze im
Haushalt gesucht. Angenehme,
dauernde Stellung.
Offerten unter G. H. 734
an die Exped[ition] erbeten.

1. Dezember 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. Dezember 1917

Verkaufs- und Stellenanzeige

Pferdeknecht
zum sofortigen Eintritt gesucht
wegen Einberuf[ung] des bisherigen.
Johann Kurth.
Mechernich.
Daselbst auch eine
schwarzbunte Kuh,
Niederungsrasse, 4 Monate ged[eckt]
zu verkaufen.