31. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Schule Spich“ 1896-1926, B 174, Bl. 139

Das Kreishochbauamt informiert den Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau
über den Preis der angefertigten Ziegelsteine. Diese werden für eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Arbeitslosen benötigt.

18. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918

Schafft Arbeit im Handwerk.

      Gebt unsern Handwerkern Arbeitsgelegenheit.
   Während der langen Kriegsdauer mußten infolge Mangels an
Arbeitskräften und Material Ausführungen von Privataufträgen,
insbesondere Reparaturen aller Art, unterbleiben. Das Versäumte
nachzuholen, und zwar gerade jetzt und unverzüglich, ist die Pflicht
aller derjenigen, die mit dazu beitragen wollen, daß unsere rück-
kehrenden Handwerker Beschäftigung finden. Die erforderlichen Roh-
stoffe, insbesondere im Holz- und Eisenbearbeitungsgewerbe, sind vor-
handen, desgleichen die Hilfskräfte, die eine pünktliche Erledigung
der Aufträge gewährleisten. Im Interesse der Allgemeinheit, zur
Verringerung der Zahl der Arbeitslosen und zur Aufrechterhaltung
von Ruhe und Ordnung ist es gerade im jetzigen Zeitpunkt
dringendste Pflicht jedes einzelnen, unseren Handwerkern Arbeits-
gelegenheit zu geben.

11. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Dezember 1918

Bestimmungen und Leistungen der Erwerbslosen-Unterstützung im Kreis Solingen.

                                     Grundsätze
für eine Erwerbslosen-Unterstützung für die Dauer der Übergangs-
                        wirtschaft für die Stadt Solingen.
   Auf Grund der Verordnung des Rates der Volksbeauftragten
vom 13. November 1918 (Reichsgesetzblatt Nr. 153 S. 1305) wird
für den Stadtkreis Solingen folgendes bestimmt:
   § 1. Arbeiter und Angestellte, die voll erwerbsfähig sind, denen
aber eine geeignete, ihre Gesundheit nicht schädigende Beschäftigung
zu angemessenen Bedingungen nicht nachgewiesen werden kann, er-
halten Erwerbslosen-Unterstützung nach folgenden Grundsätzen.
   § 2. Die Unterstützung wird arbeitsfähigen und arbeits-
willigen über 14 Jahre alten Personen gewährt, die infolge des
Krieges durch Erwerbslosigkeit sich in dürftiger Lage befinden. Eine
bedürftige Lage ist nur anzunehmen, wenn die Einnahmen des zu
Unterstützenden einschließlich derjenigen der in seinem Haushalt le-
benden Familienangehörigen infolge gänzlicher oder teilweise Er-
werbslosigkeit derart zurückgegangen sind, daß er nicht mehr im-
stande ist, damit den Lebensunterhalt zu bestreiten.
   Die Gewährung der Unterstützung ist davon abhängig, daß der
Antragsteller in Solingen wohnt.
   Die Erwerbslosenfürsorge hat nicht den Rechtscharakter der
Armenpflege.

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7. Dezember 1918

Alle Scans zum Protokollbuch

Stadtarchiv Troisdorf, „Protokollbuch Gemeinderat“ 1910-1919, A 2416, S. 472-474

In der Gemeinderatsitzung am 7. Dezember 1918 in Troisdorf wurden die Auflösung der Bürgerwehr, die Unterstützung von Arbeitslosen und die Bildung eines Verwaltungs-rates aus dem Gemeinderat und dem Arbeiterrat beschlossen.

Verhandelt, Troisdorf, den 7. Dezember 1918.

Anwesend
Klev
Bürgermeister
Bermann
Birkhäuser
Dr. Balke
Fischer
Dr. v. d. Laan
Lichterfeld
Lohmar W.
Mannstädt
Müller
O Nußbaum W.
Oßendorf
Dr. Schönen
Schüthuth
Taube
Abwesend:

Auf vorherige ordnungsmäßige
Einladung, bei welcher wegen der
Dringlichkeit die dreitägige
Frist nicht eingehalten worden,
hatte sich der Gemeinderat in der
Anzahl von      Mitgliedern ver-
sammelt, um über die in der Ein-
ladung näher bezeichneten Gegen-
stände zu beraten und Beschluß
zu fassen:

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5. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Dezember 1918

Der Arbeiterrat des Kreises Solingen sprach über die Reichsversammlung der Arbeiter- und Soldatenräte, die Besatzung und die Arbeitslosenfrage.

  Solingen. Die gestrige Vollsitzung der Arbeiter-
räte des Kreises Solingen befaßte sich zunächst mit der
Reichsversammlung der Arbeiter- und Soldatenräte. Sie erklärte
sich mit dem Wahlverfahren einverstanden und wird der Bezirks-
versammlung der Arbeiter- und Soldatenräte, welche am Montag,
den 9. November [Dezember] stattfindet und in welcher die Delegierten für die
Reichsversammlung gewählt werden, für den Kreis Solingen die
Genossen Kretzen, Merkel und Kaiser vorschlagen. Beim zweiten
Punkt der Tagesordnung wurde die Stellungnahme zur Besatzungs-
frage verhandelt. Zu diesem Zwecke wurde eine besondere Kom-
mission gebildet. In der Arbeitslosenfrage wurden einige sehr wich-
tige Aufschlüsse gegeben, die der Wirtschaftskommission zur ganz beson-
deren Beachtung überwiesen wurden. Die Sitzung ergab in ihrem
Extrakt das einmütige Bestreben aller Räte des Kreises, alles daran
zu setzen, um über die nächsten schweren Wochen, die uns bevor-
stehen, hinwegzukommen. Jeder betrachtet es als Gewissenspflicht,
seine ganzes Können in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen.

30. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. November 1918

Tägliche Stempelpflicht für Arbeitslose

                                Die Arbeitslosenfürsorgestelle
macht die Wahrnehmung, daß viele Arbeitslose, die Arbeitslosen-
unterstützung beantragt haben, es unterlassen, sich täglich persönlich
zur Kontrolle zu melden. Wir machen alle Arbeitslosen nochmals
darauf aufmerksam, daß Unterstützung nur für die Tage gezahlt
wird, an denen der Arbeitslose seine Kontrollkarte in der Fürsorge-
stelle zur Abstempelung vorzeigt. Manche Kriegsteilnehmer scheinen
lieber Arbeitslosenunterstützung zu beanspruchen, als auf Grund der
Richtlinien des Demobilmachungsausschusses ihren früheren Arbeit-
geber in Anspruch zu nehmen. Wer auf Grund der Richtlinien An-
spruch auf Wiedereinstellung bez[iehungs]w[eise] Entlohnung für die verlängerte
Kündigungsfrist (6 Wochen bei Arbeitern, bis 1. April 1919 bei An-
gestellten) hat, gilt nicht als erwerbslos. In Streitfällen ist der
Schiedsspruch des Gewerbegerichts anzurufen. Nur in Ausnahme-
fällen kann bis zur Entscheidung des Gewerbegerichts die Arbeits-
losenfürsorge eintreten.

29. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. November 1918

Maßnahmen gegen die drohende Arbeitslosigkeit in der Solinger Schneidwarenindustrie

   Solingen. Zwecks Abwendung einer drohenden
Arbeitslosigkeit, die durch plötzliche Preisschwankungen in
Erzeugnissen der Solinger Industrie hervorgerufen werden könnte,
hat der Demobilmachungsausschuß für Solingen in Verbindung mit
dem Arbeiter- und Soldatenrat beschlossen, daß die zwischen den
Arbeitnehmerverbänden und dem Solinger Fabrikantenverband ver-
einbarten Löhne bis auf weiteres unverändert bestehen bleiben und
daß die bisherigen von den Solinger Fabrikanten festgelegten Ver-
kaufspreise und Aufschläge vorderhand in Geltung bleiben. Auf
Grund dieser Verfügungen erläßt der Verband Solinger Fabrikanten-
vereine unterm 27. November 1918 an die Abnehmer seiner Mit-
glieder folgendes Rundschreiben:
      „Zwischen dem Verbande Solinger Fabrikantenvereine, dem
   sämtliche Solinger Stahlwarenfabrikanten ausnahmslos ange-
   hören, und sämtlichen Arbeitnehmerorganisationen wurde be-
   schlossen, die bestehenden Arbeitslöhne unverkürzt weiterzuzahlen.
   Infolgedessen ist es notwendig geworden, die zurzeit gültigen Ver-
   kaufspreise und Aufschläge sowie die Zahlungsbedingungen unver-
   ändert bestehen zu lassen.
   Es ist deshalb in absehbarer Zeit mit einer Ermäßigung der
   Verkaufspreise unter keinen Umständen zu rechnen.
   Annulierungen bereits erteilter Aufträge sind unzulässig und
   ungültig.“
   Da, wie bereits bekanntgemacht, sämtliche Solinger Stahl-
   warenfabrikanten dem Verband Solinger Fabrikantenvereine als
   Mitglied beitreten müssen, liegt es im Interesse sämtlicher Fabri-
   kanten, obiges Rundschreiben, welches in der Geschäftsstelle des
   Fabrikantenverbandes ausgegeben wird, so schnell als möglich an seine
   Abnehmer zu versenden.

27. November 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand 462 – Gehörlosenschule Essen – Kriegsangelegenheiten, Nr. 19078.

Im Rahmen der Demobilisierung der Streitkräfte und der Kriegswirtschaft nach dem Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918 wurde festgestellt, dass auf der einen Seite eine Menge Arbeitslose bei den Arbeitsnachweisen1 gemeldet waren, auf der anderen Seite jedoch Arbeit nicht verrichtet wurde, da die Arbeitsplätze nicht den Arbeitsnachweisen gemeldet wurden. Durch diese zwiespältige Lage ergab sich auch die Frage, wer vermittelt werden kann und wer tatsächlich Erwerbslosenunterstützung beanspruchen kann. Daher forderte das „Reichsamt für wirtschaftliche Mobilmachung“ alle privaten Unternehmen, Reichs-, Staats-, und Kommunalbehörden auf, den jeweiligen Bedarf an Arbeitskräften dem zuständigen Arbeitsnachweis zu melden. Weiterlesen

19. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. November 1918

Eine Wiederbeschäftigungsgarantie für nach Solingen heimkehrende Soldaten wird verfügt

   Der drohenden Arbeitslosigkeit muß vorgebeugt werden. Deshalb
wird bis auf weiteres folgendes bestimmt:
   Arbeiter müssen in dem Betriebe wieder eingestellt und ihren
Berufe und Fähigkeiten entsprechend beschäftigt werden, in welchem
sie vor Beginn des Krieges bezw. vor ihrer Einziehung beschäftigt
waren, und zwar zu den jetzt geltenden Bedingungen. Der Arbeit-
geber kann die Wiedereinstellung nur ablehnen, wenn das Gewerbe-
gericht die Ablehnung für gerechtfertigt erklärt. Die Anrufung des
Gewerbegerichts hat für die Verpflichtung zur sofortigen Wiederein-
stellung des Arbeiters keine aufschiebende Wirkung.
   Solingen, den 19. November 1918
Der Demobilmachungs-Ausschuß:        Der Arbeiter- und Soldatenrat:
                  Dicke.                                           Rapp.   Schütz.

25. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Oktober 1918

Einladung zur Versammlung der Mitglieder der Arbeiter Ausschüsse und Lebensmittel-Kommissionen Solingens

  Achtung!                           Achtung!
      Arbeiter-Ausschüsse
und Lebensmittel-Kommissionen
Samstag, den 26. Oktober, nachm[ittags] 6 Uhr,
      im Gewerkschaftshause Solingen:
      Versammlung
sämtlicher Arbeiter-Ausschüsse
und Lebensmittel-Kommissionen.
         Tages-Ordnung:
   1. Ernährungsfragen.
   2. Kohlen- und Strommangel und Ausfalltage.
   3. Kommunale Arbeitslosen-Versicherung.
   Zu dieser Versammlung sind die Mitglieder
der Arbeiter-Ausschüsse, sowie deren Ersatzleute und
die Mitglieder der Lebensmittel-Kommissionen
dringend eingeladen.
                        Deutscher Metallarbeiter-Verband.
                        Industriearbeiter-Verband.
                        Christlicher Metallarbeiter-Verband.

22. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Oktober 1918

Der Deutsche Metallarbeiterverband warnt den Solinger Oberbürgermeister vor den Problemen, die der Übergang zur Friedenswirtschaft mit sich bringen wird, und fordert kommunale Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit.

            Uebergang zur Friedenswirtschaft.
   Durch den Geschäftsführer des Deutschen Metallarbeiter-
verbandes in Solingen ist an Herrn Oberbürgermeister Dicke
folgendes Schreiben ergangen:
                                             Solingen, den 19.Oktober 1918.
                                             Antrag
   Herrn Oberbürgermeister Dicke und die Stadtverordneten-
                                             Versammlung
                                                                           Solingen.
   Nach menschlichem Ermessen dürfte der Weltkrieg in abseh-
barer Zeit zu Ende sein. Der kommende Frieden bedingt die Um-
schaltung unseres ganzen Wirtschaftlebens von den Kriegs- zu den
Friedensverhältnissen. Der Uebergang wird eine längere Zeit in
Anspruch nehmen und große Arbeitslosigkeit im Gefolge haben.
Die Arbeitslosigkeit hatte schon in Friedenszeiten den Charakter
einer vorübergehenden Erscheinung mehr und mehr verloren. Die
Arbeitslosigkeit drückte sehr schwer auf die Arbeiterbevölkerung.
Viel schlimmer aber wird die Arbeitslosigkeit nach der langen
Kriegsdauer auf die Bevölkerung einwirken. Der größte Teil der
Bevölkerung ist völlig verarmt.
   Hinzu kommt der gewaltige Zuwachs an Arbeitskräften durch
die Kriegswirtschaft, die große Zahl der beschäftigten Ausländer in
der Kriegsindustrie; diese Umstände werden zu einer ständigen Ge-
fahr für die gesamte Arbeiter- und Angestelltenklasse auswachsen.
Diese Gefahr wird sich bei der Uebergangswirtschaft in kata-
strophaler Weise bemerkbar machen.
   Angesichts dieser Tatsachen ist die Arbeitslosenfürsorge eine
öffentliche Pflicht, die das ungesäumte und tatkräftige Eingreifen
der Gemeinde im Wege der Verwaltung erfordert.
   Die Arbeitslosenfürsorge, wenn sie wirksam werden soll, ist
nur möglich auf der Grundlage ständiger Einrichtungen der Ar-
beitslosenstatistik, der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosen-
versicherung im Zusammenwirken mit den gewerkschaftlichen Or-
ganisationen der Arbeiterklasse.
   Für die Uebergangswirtschaft sind sofort Uebergangswirt-
schaftskommissionen zu bilden. Diese müssen die Preisbildung
der Arbeitslöhne überwachen. Hierzu müssen Gewerkschaftsbeamte
mit hinzugezogen werden. Diese Kommissionen haben auch die
Rückkehr und Unterbringung der Feldgrauen in das zukünftige
Wirtschaftsleben, die Umschaltung der Frauenarbeit, kurz und gut,
das ganze Wesen der Uebergangswirtschaft zu übernehmen.
   Die Arbeitslosigkeit, verbunden mit weiterem Umsichgreifen
von Not und Elend, trägt die größten Gefahren für eine gedeihliche
Weiterentwicklung des wirtschaftlichen Aufbaues im Innern
Deutschlands in sich. Es muß daher Vorsorge getroffen werden,
die von der wirtschaftlichen Krise Betroffenen vor der äußersten
Not zu bewahren.
   Der deutsche Arbeiter hat im Laufe des Krieges, noch mehr als
in früheren Jahren, ein Anrecht erworben, vor Not und Elend
geschützt zu werden.
   Eine reichsgesetzliche Arbeitslosenfürsorge besteht nicht; es ist
auch sehr fraglich, ob in der jetzigen Zeit eine solche geschaffen
wird. Deshalb halten wir es für dringend notwendig, daß von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird, eine Arbeitslosen-
fürsorge sofort einzuführen.
   Wir richten daher an den Herrn Oberbürgermeister der Stadt
Solingen und an die Stadtverordneten-Versammlung die dringende
Bitte, Maßnahmen zu treffen, daß den Arbeitslosen ihr schweres
Los erleichtert wird. Wir bitten ferner, genügende Mittel zur
Erbauung von Wohnhäusern bereitzustellen, um auch hierdurch die
Arbeitslosigkeit, die ganz bestimmt eintreten wird, zu vermindern
   und gleichzeitig der Wohnungsnot zu steuern.
   Es dürfte sich ferner empfehlen, mit den maßgebenden Be-
hörden der Nachbargemeinden des oberen Kreises Solingen in
Verbindung zu treten, damit die Arbeitslosenfürsorge für Groß-
Solingen einheitlich ausgearbeitet werden kann.
                                    Mit vorzüglicher Hochachtung!
                                                                              I. A.: Rapp.

11. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Mai 1918

Auf der Kreisversammlung des Deutschen Metallarbeiter-Verbandes Solingen wurden viele Themen angesprochen. Besondere Bedeutung hatte die Resolution gegen die unternehmerfreundliche Haltung des Hauptvorstandes der Metallarbeitergewerkschaft auf Reichsebene.

   Kreisversammlung des Deutschen Metall-
                     arbeiterverbandes.
   Eine sehr gut besuchte Kreisversammlung des Deutschen Metall-
arbeiterverbandes tagte am Sonntag, den 5. Mai, im Gewerkschafts-
haus in Solingen. Die Tagesordnung lautete: 1. Kassen- und
Geschäftsbericht. 2. An die Verwaltung gelangte Anträge. 3. Vortrag
des Kollegen Rapp: „Die sozialpolitischen Forderungen der Gewerk-
schaften.“
   Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Kollege Rapp die Namen
der in letzter Zeit als gefallen gemeldeten Kollegen bekannt. Die
Versammlung ehrte die Gefallenen durch Erheben von den Sitzen.
Kollege Herder verlas das Protokoll der letzten Kreisversammlung.
Dasselbe wurde ohne Widerspruch angenommen.

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9. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Januar 1918

Zentrales Thema der Solinger Kreisversammlung des Deutschen Metallarbeiter-Verbandes war diesmal die Einführung einer Arbeitslosenunterstützung

                   Deutscher Metallarbeiter-Verband.
                                    Kreis-Versammlung.
   Eine sehr gut besuchte Kreisversammlung des Deutschen Metall-
arbeiter-Verbandes tagte am Sonntag den 6. Januar im Solinger
Gewerkschaftshause mit der Tagesordnung: Bericht vom 3. und
4. Quartal 1917.
   Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Kollege Rapp die
Namen der in letzter Zeit als gefallen gemeldeten Kollegen bekannt.
Die Versammlung ehrte die Gefallenen in üblicher Weise.

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13. Januar 1917

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Januar 1917

Beschlagnahmung von Orgelpfeifen und anderen Zinnpfeifen

Schleiden, 11. Jan[uar] Beschlagnahme, Bestands-
erhebung und Enteignung von Prospektpfeifen aus
Zinn von Orgeln und freiwillige Ablieferung von
anderen Zinnpfeifen, Zinnschalleitern u[nd] s[o] w[eiter] von Orgeln
und sonstigen Musikinstrumenten. (N[umme]r. M. 1/12. 16.
K[riegs]R[ohstoff]A[bteilung]) Am 10. Januar 1917 ist eine neue Be-
kanntmachung in Kraft getreten, die neben einer Melde-
pflicht eine freiwillige Ablieferung, aber auch eine
Beschlagnahme, Enteignung und Einziehung von voll-
ständig aus Zinn bestehenden stummen und sprechenden
Prospektpfeifen, d[as] h[eißt] denjenigen zinnernen Orgelpfeifen,
die im Prospekt einer Orgel – von außen sichtbar –
untergebracht sind, oder waren, oder noch eingebaut
werden sollen, vorsieht. Alle näheren Einzelheiten er-
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11. November 1916

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. November 1916

Maßnahmen gegen arbeitslose Belgier in den besetzten belgischen Landesteilen

Zur Heranziehung der „Arbeitslosen“
in Belgien zur Arbeit.
Die Heranziehung der seit jetzt zwei ganzen Jahren

feiernden belgischen Arbeiter zu nutzbarer Arbeit, welche
die oberste Heeresleitung in Uebereinstimmung mit den
Obersten Reichsbehörden veranlaßt hat, wird nach wie
vor von unseren Gegnern scharf angegriffen. Das
ist nicht verwunderlich, weil diesen jedes Mittel recht
ist, um Deutschland herabzusetzen und zu schädigen.
Diese Maßregel ist nicht nur zum Nutzen Belgiens,
sondern auch mittelbar zum Nutzen Deutschlands –
also muß sie als barbarisch und völkerrechtswidrig
verschrien werden.
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