13. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Dezember 1918

Arbeitszeitverkürzung und Lohnausgleich für Tagelöhner und Akkordarbeiter in Solingen.

Bekanntmachung
      An unsere Mitglieder!
   Die letzte Generalversammlung der
unterzeichneten Fabrikanten-Verbände
hat den Antrag ihrer Kommissionen,
welche mit den Arbeitnehmer-Kommis-
sionen verhandelt hat, angenommen.
Demnach muss vom 25. November 1918
ab für Tagelöhner ein 15 prozentiger,
für Akkordarbeiter ein 10 prozentiger
Ausgleich gezahlt werden. Der Aus-
gleich ist nach dem Gesamt-Verdienst
zu berechnen. Dieser Ausgleich ist für
die 46½ stündige Arbeitszeit bewilligt
worden.
   Wir ersuchen unsere Mitglieder hier-
von Kenntnis zu nehmen.
   Verband von Arbeitgebern im Kreise Solingen.
   Verband Solinger Fabrikanten-Vereine.
      Peter Rasspe, Robert Grah.

6. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Dezember 1918

Die Solinger Arbeitgeber- und Fabrikantenverbände lehnen die Bestimmungen des lokalen Demobilmachungsausschusses zu Gunsten der Arbeitnehmer ab und verweisen bei Arbeitszeit, Kündigungsfristen usw. auf die Gültigkeit reichsweiter Regelungen des Rates der Volksbeauftragten.

      Zur Verkürzung der Arbeitszeit und Kündigungsfrist.
   Seitens des Arbeitgeberverbandes und des Fabrikantenverbandes
wird uns geschrieben:
   In einigen Tageszeitungen befand sich am 30. November eine
Notiz, daß mit den Gewerkschaften vereinbart worden sei, den durch
die Verkürzung der Arbeitszeit entstehenden Lohnausfall zu ersetzen.
Diese Mitteilung ist insofern unrichtig, als es sich lediglich um Vor-
schläge der beiderseitigen Kommissionen handelte, die den Mitglieder-
versammlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Stellung-
nahme unterbreitet werden sollten. Der Arbeitgeberverband und der
Fabrikantenverband haben erst jetzt in ihren Generalversammlungen
über die obigen Punkte und die eng damit zusammenhängenden
Fragen Beschluß gefaßt. Beide Verbände haben sich mit Wirkung

Weiterlesen

19. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. November 1918

Übergangsbestimmungen für die Solinger Schneidwarenindustrie

                      Zur Uebergangswirtschaft.
   Zwecks Abwendung einer drohenden Arbeitslosigkeit, die
durch plötzliche Preisschwankungen in Erzeugnissen der So-
linger Industrie hervorgerufen werden könnte, haben sämtliche
Solinger Gewerkschaften, Schlägereibesitzerverein und Fabri-
kantenverband folgende Vereinbarung in Aussicht genommen:
   1. Die zwischen den Arbeitnehmerverbänden und den
Solinger Fabrikantenvereinen vereinbarten Löhne bleiben in
Geltung.
   2. Die bisherigen von der Vereinigung Solinger Stahl-
warenfabrikanten festgelegten Aufschläge auf die Verkaufspreise
für Solinger Stahlwaren bleiben bestehen. Die Abnehmer
werden hiervon unverzüglich durch ein vom Fabrikantenver-
bande festgesetztes Rundschreiben in Kenntnis gesetzt. Dem
Fabrikantenverband haben alle noch außenstehende Firmen der
Solinger Stahlwarenindustrie sofort beizutreten. Firmen, die
nach Ablauf von zwei Wochen noch nicht Mitglieder des Fabri-
kantenverbandes sind, erhalten von den Schlägereien keine
schwarze Ware mehr.
   3. Dem Schlägereibesitzerverein haben alle noch aus-
stehenden Schlägereien beizutreten. Schlägereien, die nach Ab-
lauf von zwei Wochen noch nicht dem Schlägereibesitzerverein
angehören, erhalten von den Fabrikanten keine Aufträge mehr.
Die bisherigen Preise für schwarze Ware bleiben bestehen.
   4. Annullierungen bereits erteilter Aufträge in Friedens-
ware sind unzulässig und ungültig.
   5. Die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände werden
für die Durchführung obiger Maßnahmen Sorge tragen.

20. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. August 1918

Der Solinger Arbeitgeberverband informiert seine Mitglieder über die Neuregelung der Arbeitszeiten.

                        Zur Arbeitszeitverkürzung.
   Der Arbeitgeberverband Solingen teilt seinen Mitgliedern
durch Rundschreiben mit, daß vom 19. d[ieses] M[ona]ts ab in
allen dem Verband angeschlossenen Betrieben nach Verein-
barung mit den Arbeiterverbänden die 54stündige Ar-
beitszeit einzuführen ist. Die Einteilung der Arbeitszeit
bleibe den einzelnen Betrieben überlassen, Samstags dürfe aber
nicht länger als bis 2 Uhr gearbeitet werden. Empfohlen wird,
dem Beispiele mehrerer größerer Betriebe zu folgen, die Mon-
tags bis Freitags von 7 bis 12 und von 1½ bis 6¾ Uhr mit
je einer viertelstündigen Pause vor- und nachmittags, sowie
Samstags von 7 bis 12½ Uhr, ebenfalls mit einer viertel-
stündigen Pausen arbeiten. Den Feuerarbeitern, die
nach der Vereinbarung nur zu 52stündiger Arbeit
verpflichtet sind, soll eine Waschzeit von 10 Minuten vor
Mittag- und Abendschluß eingeräumt werden. Der durch die
Verkürzung der Arbeitszeit entstehende Lohnausfall ist den
Akkordarbeitern und den Tagelöhnern zu ersetzen.

9. August 1918

 

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. August 1918

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände verhandelten in Solingen über eine Arbeitszeitverkürzung.

      Zwecks Verkürzung der Arbeitszeit
fand gestern nochmals unter Vorsitz des Herrn Oberbürger-
meisters im Sitzungssaale der Sparkasse eine Aussprache zwischen
den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden statt. Da beide
Teile ernstlich bemüht waren, einen Weg zur Verständigung zu
finden, steht zu hoffen, daß in dieser schwierigen Frage ohne
Beunruhigung unserer Industrie eine Einigung erzielt wird.
Das Ergebnis der Verhandlungen wird in einer am Sams-
tag in der Schützenburg stattfindenden Versammlung der Ar-
beitnehmerorganisationen bekannt gegeben werden.

25. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Juli 1918

Solingens Arbeitgeberorganisationen erklären prinzipiell ihre Bereitschaft zu Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausfall

   Verhandlungen über Verkürzung der Arbeitszeit.
   Im Anschluß an die Versammlung vom Sonntag den 21.
Juli tagte gestern unter dem Vorsitz des Herrn Oberbürger-
meisters eine Sitzung im Sparkassengebäude. Vertreten waren
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen. Nach einer
eingehenden Aussprache erklärten sich die Vertreter der Ar-
beitgeber im Prinzip für die Verkürzung der Ar-
beitszeit ohne Lohnausfall. Eine bindende Er-
klärung konnten die Arbeitgeber nicht abgeben. Die Arbeit-
geber berufen für Dienstag eine Versammlung ihrer Organi-
sation ein, in der die anwesenden Vertreter den Antrag in zu-
stimmendem Sinne vertreten werden. Die Arbeitgeber ver-
sprachen, daß die Arbeiterorganisationen bis Mittwoch Mit-
teilung über die Beschlüsse der Fabrikanten erhalten werden.
   Die Arbeiterorganisationen werden in der nächsten Woche
eine allgemeine Arbeiterversammlung in der
Schützenburg einberufen, die zum Beschluß der Fabri-
kanten Stellung nehmen soll. Der Tag dafür wird noch be-
stimmt.

23. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Januar 1918

Weitere Teuerungszulage in der Solinger Schneidwarenindustrie vereinbart

Erhöhung der Teuerungszulagen für die
            Solinger Industriearbeiter.
   In einer gestern abend im Hotel „Monopol“ stattgefun-
denen Versammlung der Fabrikanten der gesamten Solinger
Industrie mit den Vertretern der Arbeiterorganisationen
wurden die bisherigen, nicht mehr den Teuerungsverhältnissen
entsprechenden Lohnzuschläge wie folgt festgesetzt:
   Die Arbeiter, die bisher 60 Prozent Teuerungszulage er-
hielten, bekommen in Zukunft 70 Prozent, die 65 Prozent er-
hielten, 80 Prozent, und die 75 Prozent erhielten, erhalten
100 Prozent. Die Erhöhung tritt mit dem 1. März in Kraft
Die Rasiermesser-Reider und –Abzieher zählen künftig zur
2. Gruppe, erhalten also 80 Prozent Teuerungszulage.

21. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Juli 1917

Meldung von Änderungen in der Besetzung des vaterländischen Hilfsdienstes

Vermischtes.
Schleiden, 19. Juli. (Vaterländischer Hilfs-
dienst.) Bei Ausführung des Gesetzes über den vater-
ländischen Hilfsdienst werden von Arbeitgebern und
Arbeitsnehmern wichtige Bestimmungen übersehen. Be-
sonders ist auf die §§ 5, 6 und 7 der Bundesrats-
bekanntmachung vom 1. März 1917 hinzuweisen, die
unter Androhung von Strafen anordnen, daß die
Arbeitgeber und Arbeitnehmer dem Einberufungsaus-
schuß innerhalb 3 Tagen Mitteilung zu machen haben,
wenn ein Hilfsdienstpflichtiger die Arbeit aufgibt oder
die Arbeitsstelle wechselt. Dabei ist die Art der neuen
Tätigkeit, die Beschäftigungsstelle und Wohnung an-
zugeben. Bei Einsprüchen gegen die Heranziehung zum
Vaterländischen Hilfsdienst wird in den meisten Fällen
übersehen, eine ausführliche Begründung unter Bei-
fügung von Bescheinigungen der Gemeindebehörde oder
Polizeiverwaltung und in Krankheitsfällen ein ärztliches
Attest vorzulegen. Im Interesse der schnellen und
glatten Erledigung der Gesuche ist das aber unbedingt
erforderlich.

26. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1917

Der Geschäftsführer der Verwaltungsstelle Solingen des Deut-
schen Metallarbeiterverbandes weist den Angriff der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände auf die sozialen Komponenten des Vaterländischen Hilfsdienstgesetzes entschieden zurück

           Eine Unternehmereingabe und die
                          Arbeiterschaft.
   Der Geschäftsführer der Verwaltungsstelle Solingen des Deut-
schen Metallarbeiterverbandes Genosse Karl Rapp, schreibt uns:
   Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat neuer-
dings eine Eingabe an den Chef des Kriegsamtes, Exzellenz Gröner,
gerichtet. Aus der Eingabe spricht sehr vernehmlich ein unversöhn-
licher Geist gegen einzelne Bestimmungen des Hilfsdienstgesetzes, aus
denen irgendein Hauch sozialen Geistes weht, und eine derartige
Feindseligkeit gegen die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung, daß man
sich besorgt fragen muß: Wohin soll das später noch führen? Die
ganze Eingabe ist ein scharfer Vorstoß gegen die Gewerkschaften.

Weiterlesen

20. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Juni 1917

Eine weitere merkliche Teuerungszulage für die Arbeiter der Solinger Schneidwarenindustrie vereinbart

  Solingen. Teuerungszulagen für die Ar-
beiter der Solinger Industrie. Zwischen dem
Deutschen Metallarbeiter-Verband und den Arbeitgeberorgani-
sationen ist ein Abkommen zustande gekommen, nach dem Ar-
beiter, die für ihre Arbeit kein Material zu stellen brauchen,
eine Teuerungszulage von 45 Prozent und den Arbeitern, die
Material selbst stellen müssen, eine solche von 50 Prozent ge-
zahlt werden soll. Die Tagelöhner sind bei der Zulage mit ein-
begriffen. Eine gestern abend tagende Versammlung des Deut-
schen Metallarbeiter-Verbandes erklärte sich mit der getroffenen
Vereinbarung einverstanden.

5. Dezember 1916

bast_05_12_h

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Dezember 1916

Solingens Arbeitgeber berieten über die Verteilung und Organisation von neuen Rüstungsaufträgen

  Solingen. Arbeitsorganisation. Gestern abend
tagte im „Monopol“ eine gemeinsame Versammlung des
Verbandes Solinger Fabrikanten-Vereine und des Arbeit-
geber-Verbandes. Die sehr gut besuchte Versammlung befaßte
sich mit der Verteilung und Ausführung der in der letzten Zeit
nach hier erteilten Arbeit. Die Aufträge und ihre Verteilung
gehen ausschließlich durch die Hand des Syndicus Dr.
Hornung. Ueber die Art, wie Betriebe eingerichtet
werden sollen, um die Munitionsherstellung rationell betreiben
zu können, war man verschiedener Meinung. Von einer Seite
wurde der Vorschlag gemacht, kleinere Betriebe zusammenzu-
legen, da für den kleinsten Betrieb mindestens 8 Drehbänke und
eine Exzenterpresse in Betracht kommen. Um die nötigen Vor-
arbeiten schnell zu erledigen, wurde ein Ausschuß gewählt.

8. September 1916

1916-09-08-02

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. September 1916

Für die Beschaffung von Wintervorräten  an Kartoffeln und Heizvorräten sind Gehaltsvorschüsse zu gewähren. Das haben die Minister der Finanzen und des Inneren angewiesen.

Hilden, 8. Sept. Die Minister der Finanzen
und des Inneren haben die ihnen nachgeordneten Be-
hörden ermächtigt, den unterstellten Beamten und ständi
gen Arbeitern in Staatsbetrieben zur Beschaffung eines
Wintervorrats an Kartoffeln und Heizmaterial auf An-
trag einen Gehalts- (Lohn-) Vorschuß zu gewähren. Die
Vorschüsse sollen einen Monatsbetrag des Gehalts (Lohns)
nicht übersteigen und nicht über die Höhe des für diesen
Zweck tatsächlich aufgewandten und deshalb beim Antrag
nachweisenden Betrages hinausgeben.

14. April 1916

BAST_14_04_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. April 1916

Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in Solingen um eine Teuerungszulage für die Beschäftigten der Schneidwarenindustrie

   Solingen. Kriegszulagen für die Arbeiter
der Solinger Industrie? Am Mittwochnachmittag
verhandelte eine Kommission des Verbandes Solinger Fabri-
kantenvereine mit Vertretern des Deutschen Metallarbeiter-
verbandes, des Industriearbeiterverbandes und der christlichen
Organisation. Es handelte sich um eine einheitliche Regelung
der Kriegszulage. Die Aussprache war, soweit die Arbeitgeber
in Betracht kommen, unverbindlich, da sie von ihren Organi-
sationen noch kein bestimmtes Mandat hatten. Die Vertreter
der drei Gewerkschaften forderten für die Arbeiter, die Material
liefern müssen, eine Kriegszulage von 20 Prozent, für die
anderen eine solche von 15 Prozent. Eine Antwort auf diese
Forderung stellten die Vertreter der Arbeitgeber auf den
Samstag nächster Woche in Aussicht. Bis dahin sollen die
einzelnen Fabrikantenvereine Stellung zu der Frage nehmen.

3. April 1916

BAST_03_04_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. April 1916

Lohnverkürzungen im Wuppertaler Schneidergewerbe

          „Den letzten beißen die Hunde“
   Nach diesem Grundsatz verfuhren die Unternehmer im
Schneidergewerbe des Wuppertales, die vom
Bekleidungsamt des 7. Armeekorps die Herstellung von Ge-
fangenenkleidung übertragen bekommen hatten. Für die An-
fertigung einer Gefangenenjacke zahlt das Bekleidungsamt
7 Mark. Laut Verfügung des Kriegsministeriums müssen dem
letzten Arbeiter an dem Bekleidungsstück 75 Prozent des An-
fertigungslohnes gezahlt werden, in dem Falle, wenn der
Zuschneiderlohn mit 20 Pfennig fürs Stück angerechnet wird,
müssen 5,10 Mark gezahlt werden. Es wurden von den meisten
Unternehmern aber nur 3,50 Mark gezahlt, so daß den Ar-
beitern bei jedem Stück 1,60 Mark zu wenig gezahlt wurden.
Einige besonders geriebene Unternehmer wußten aber auf dem
Wege des Zwischenmeistersystems die Sache so zu deichseln, daß
für den Arbeiter schließlich noch – 1,15 Mark fürs Stück
übrig blieb. Nebenbei bemerkt: Zwischenmeister und Vermittler
haben häufig mit dem Gewerbe nicht das geringste zu tun.
Die Ortsverwaltung des Schneider-Verbandes Elberfeld-
Barmen wandte sich darauf an das Bekleidungsamt und er-
zielte nun, daß die Unternehmer angewiesen wurden, den Ar-
beitern den ihnen zustehenden Betrag von 75 Prozent zu
zahlen. Es sind damit bei einer einzigen Lieferung für die
Arbeiter mehrere tausend Mark gerettet wor-
den. Die Auslieferung der Stoffe an den Arbeitergeberver-
band Barmen, in dessen Bezirk die Dinge besonders schlimm
lagen, ist zurückgehalten worden, bis er die vorgeschriebenen
Löhne zu zahlen bereit ist.

1. Februar 1916

BAST_01_02_1916_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Februar 1916

Arbeitgeber werden aufgefordert ausländische Arbeiter zu melden, ansonsten drohen Strafen

Wald. Anmeldung ausländischer Arbeiter.
Nach einer Verfügung des stellvertretenden Generalkommandos
sind die Arbeitgeber verpflichtet, fremdländische Arbeiter (auch
aus neutralen Ländern) bei der Polizeibehörde anzumelden.
Diese Verfügung ist bisher von den meisten Arbeitgebern nicht
beachtet worden. Sie werden deshalb aufgefordert, die Anmel-
dungen unverzüglich zu machen, da sie sich sonst einer erheblichen
Bestrafung aussetzen.