11. Juli 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Juli 1917

Anonyme Beschuldigungen und Anzeigen werden nicht berücksichtigt und
wandern in den Papierkorb.

   –  Anonyme Anzeigen. Zuschriften ohne
Unterschrift mit Klagen der verschiedensten
Art laufen täglich in großer Zahl bei den
verschiedendsten Stellen ein. Besonders die
militärischen Behörden werden nur allzu
reichlich mit Einsendungen ohne Namens-
unterschrift bedacht. Die Briefschreiber be-
klagen sich über alle möglichen Sachen.
Manchmal haben sie recht, öfter haben sie
bitter unrecht. Haben sie recht, dann er-
werben sie sich ein Verdienst, auf Unzuträg-
lichkeiten aufmerksam gemacht zu haben, de-
ren Abstellung den Behörden ermöglicht
wird. Dann ist aber auch nicht einzusehen,
weshalb sie mit ihren Namen zurückhalten.
Denn wer seinen Namen angibt, erhält zum
mindesten als Antwort ein höfliches Dank-
schreiben und hat die Gewähr, daß seinen
Beschwerden nachgegangen wird. Anonyme
Anzeigen dagegen haben gar keinen Zweck,

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