16. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918

Der Oberbefehlshaber der britischen Truppen, Feldmarschall D. Haig, erlässt Anordnungen für das Verhalten der Bürger und deren Umgang mit den Besatzungstruppen, wobei Verstöße auch zur Todesstrafe führen können.

              Bekanntmachung
   An die Bevölkerung aller von den britischen Truppen besetzten
                                 Städte und Ortschaften.
   Ich weise darauf hin, daß jedes Vorgehen, welches das Leben
britischer Heeresangehöriger gefährdet oder die Operationen der
britischen Truppen stören könnte, als feindselige Handlung ange-
sehen wird. Es ist jedermanns Pflicht, insbesondere von Staats-
und städtischen Beamten, bei der Unterdrückung irgendwelcher Ver-
stöße gegen meine Verordnungen Beistand zu leisten.
   Allen Einwohnern dieses Ortes wird die persönliche Sicherheit
garantiert, wenn sie sich in ergebener und friedlicher Weise verhalten.
Indessen wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß die Nichtbefolgung
dieser Verordnung durch die Bevölkerung dieses Ortes die völker-
rechtlich vorgeschriebene Strafe nach sich zieht.
   Die Bereitwilligkeit, meinen Anordnungen Folge zu leisten,
wird die beste Bürgschaft für die Sicherheit der Einwohner sein.

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