Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. Mai 1918
Anordnung zur Sonntagsarbeit aller Arbeiter und Kriegsgefangener
Aufruf
zur Sonntagsarbeit für die Frühjahrsbestellung.
Infolge des außerordentlichen Leute- und Gespannmangels
muß die für die Frühjahrsbestellung zur Verfügung stehende Zeit
auch in diesem Jahre auf jede Weise ausgenutzt werden. Dieser
vaterländischen Pflicht haben alle anderen Rücksichten nachzustehen.
Es ist demnach ebenso wie im Vorjahre erforderlich, daß
bis zum 15. Mai auch an Sonn- und Festtagen die Bestellungs
arbeiten, soweit sie noch im Rückstande sind, nicht ruhen, wobei
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