11. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Dezember 1918

In Wald fand eine Versammlung der deutsch-nationalen Handlungsgehilfen statt. Die Angestellten fordern die Einberufung einer Nationalversammlung und gleichzeitig die Sicherung der durch die Revolution erreichten Errungenschaften

   Wald. Für die Nationalversammlung sind die
deutsch-nationalen Handlungsgehilfen, wie sie durch eine Entschlie-
ßung einer vorgestern abgehaltenen Versammlung, zu der auch Gäste
eingeladen und erschienen waren, dokumentierten. Wenn in derselben
Entschließung neben der Nationalisierung der dafür reifen Betriebe
auch die Sicherung der durch die Revolution erreichten Errungen-
schaften gefordert wird, so übersehen diese Herren ganz die große Ge-
fahr, die allen Errungenschaften durch die Einberufung der National-
versammlung, wenigstens bevor sich die Revolution ihre Grundlagen
gefestigt hat, droht. Aber auch sie werden, wenn die Nationalver-
sammlung vor der Erfüllung dieser Bedingungen zu Stande kommt,
erkennen lernen, wie recht Genosse Weck hatte, der ihnen die Gefahren
einer zu früh einberufenen Nationalversammlung vor Augen führte.
Daß Herr Dinger die Spartakusleute im Irrenhause sitzen sehen
möchte, spricht nicht gerade für einen klaren Blick auf die jetzigen
Verhältnisse, und seine Ansichten über den Bolschewismus lassen der
Befürchtung Raum, daß der Geist der Offiziere auf den Feldwebel
Dinger nicht ohne Einfluß geblieben sein dürfte. Die Versammlung
wählte dann noch einen Angestellten-Ausschuß, der in bezug der
Regelung von Angestelltenfragen mit dem örtlichen Arbeiterrat Ver-
bindung suchen soll. Im allgemeinen schienen eine Anzahl der An-
wesenden den ganz richtigen Grundsatz zu vertreten, daß die Inter-
essen der Angestellten wirkungsvoll nur durch eine Organisation ver-
treten werden kann, die sich auf rein gewerkschaftlicher Grundlage
aufbaut, und eng mit der allgemeinen modernen Arbeiterschaft ver-
bunden ist. Hoffentlich wissen sie recht bald die Konsequenzen zu
ziehen.

25. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Arbeitsvermittlung“ 1918-1929, B 131, Bl. 304

Der Regierungspräsident gibt Anordnung, dass die wehrpflichtigen Arbeiter und Beamten in den zu räumenden Gebieten rechts und links des Rheins auf ihren Arbeitsplätzen verbleiben sollen.

14. März 1918

Verfügung des Landeshauptmanns

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Besatzung –Kriegsbeihilfen, Gen., Nr. 8637.

Verfügung des Landeshauptmanns über die Anzeigepflicht der Beamten und Lohnempfänger des Provinzialverbandes Rheinland, wenn sich deren persönliche oder familiären Verhältnisse dementsprechend ändern, dass dies Auswirkung auf die Gewährung ihrer Kriegsbeihilfen, etc. hat. Weiterlesen

16. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Februar 1918

Auch die Vertreter der Berufsverbände der kaufmännischen Angestellten und Handlungsgehilfen in Solingen schließen sich der Forderung nach ungeteilter Arbeitszeit an

                           Ungeteilte Arbeitszeit.
   Zu der am 14. d[iesen] M[ona]ts im Hotel Monopol stattgefun-
dene Besprechung hatten sich die Vertreter der folgenden Ver-
bände eingefunden: Katholischer kaufmännischer Verband So-
lingen, Verband für Handlungskommis von 1858, Solingen,
Deutscher Bankbeamtenverein Solingen, Zentralverband deut-
scher Handlungsgehilfen Solingen, Werkmeisterverband So-
lingen, Werkmeisterverband Wald, Deutschnationaler Hand-
lungsgehilfen-Verband Wald, Deutschnationaler Handlungs-
gehilfen-Verband Ohligs. Die Vertreter von einigen anderen
Verbänden ließen sich entschuldigen, aus zwingenden Gründen
an der Sitzung nicht teilnehmen zu können. Sie ließen gleich-
zeitig erklären, daß sie alle Bestrebungen auf Einführung der
ungeteilten Arbeitszeit unterstützen würden und wünschten den
besten Erfolg. Die sehr eingehend geführte Aussprache ergab,
daß zwar einige Bedenken gegen die ungeteilte Arbeitszeit be-
ständen, daß diese aber gegenüber den vielen Vorteilen unerheb-
lich seien und daher mit allen Mitteln eine möglichst schnelle
Lösung der Frage anzustreben sei. Da die meisten Vertreter
noch keine Gelegenheit gehabt hatten, mit ihrem Verein diese
Angelegenheit zu besprechen, wurde beschlossen, eine neue
Sitzung, zu der auch die Vertreter der Gewerkschaften des oberen
Kreises Solingen eingeladen werden sollen, auf Donnerstag,
den 14. März, abends 8½ Uhr, ebenfalls im Hotel Monopol,
anzuberaumen, um allen Verbandsvertretern Gelegenheit zu
geben, das Versäumte nachzuholen.

15. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Februar 1918

Vertreter von Gewerkschaften, kaufmännischen Berufsverbänden und Angestellten sprechen sich auf einer Versammlung in Elberfeld für die „sofortige Einführung der durchgehenden Arbeitszeit in den industriellen und kaufmännischen Betrieben“ aus

                 Durchgehende Arbeitszeit.
   Am 5. Februar fand in Elberfeld eine Versammlung der Ver-
treter kaufmännischer Angestellten-, technischer Angestellten-, Bank-
beamten- und Arbeiterverbände des Wuppertales statt.
   Gegenstand der eingehenden Beratungen war die sofortige Ein-
führung der durchgehenden Arbeitszeit in den industriellen und kauf-
männischen Betrieben. Mehrere Redner, welche in früheren Jahren
in ihren Betrieben schon durchgehend gearbeitet hatten, berichteten
über die ihrerseits gemachten guten Erfahrungen. Alle Beteiligten
hielten die durchgehende Arbeitszeit für eine zeitgemäße und zweck-
mäßige Einrichtung, welche einen wesentlichen sozialen Fortschritt für

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29. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. August 1917

Beschwerde über die Unfreundlichkeit der Verwaltungsangestellten bei der Bezugsscheinausstellung in Ohligs

                    Nicht so schnippisch!
   Eine Leserin aus Ohligs schreibt uns:
   Bezugnehmend auf den Artikel in der vorletzten Sams-
tags-Nummer „Nicht so gnädig!“ ersuche ich Sie um Abdruck
dieser Zeilen:
   Vor einigen Tagen war ich genötigt, mir einen Bezugs-
schein holen zu müssen. Dies ist mir sowie den meisten meiner
Bekannten immer eine höchst unangenehme Pflicht. Man wird
nämlich an der Stelle, wo diese Scheine ausgestellt werden
(Suppenheiderstraße), stets sehr feindselig empfangen. Ganz
besonders gilt dies von der Angestellten, der das Stempeln
der Scheine obliegt. Ich hatte Gelegenheit, zu beobachten, wie
eine des Schreibens nicht recht kundige Frau dreimal
einen Schein schreiben mußte, ehe er zur Zufrieden-
heit der „Beamtin“ ausfiel. Von allen Seiten hört man die
Klage über die Knappheit des Papiers. In Ohligs gibt es
schon verschiedene Geschäfte, in die man Einpackpapier mit-
bringen muß. Aber hier wird nicht gespart. Da muß eine
alte Frau drei Scheine ausschreiben, weil keine der Angestellten
für sie einen Federstrich machen mag. Meiner Ansicht nach
wäre ihnen keine Perle aus der Krone gefallen, wenn sie der
Frau den Schein geschrieben hätten. Also: Etwas mehr Zuvor-
kommenheit, meine Damen! Ehret das Alter! hieß es ehedem.
Aber das ist wohl schon lange her. Heute glaubt die Jugend,
das Alter schikanieren zu sollen!

16. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. November 1916

Klagen über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der städtischen Arbeiter Solingens

   Solingen. Lohn- und Arbeitsverhältnisse
der städtischen Arbeiter. Die teuren Zeitverhältnisse
treiben alle, die gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind, dazu,
ihr Einkommen zu verbessern. Diese Umstände haben auch
unser Stadtverordnetenkollegium veranlaßt, vor einiger Zeit
den städtischen Beamten und Arbeitern Teuerungszulagen zu
gewähren. Die Höhe der Zulage bei den Arbeitern richtet sich
nach der Kinderzahl und beträgt bei 3 Kindern 7 Mark
wöchentlich. Bei den steigenden Lebensmittelpreisen genügt
diese Zulage nicht mehr. Sie muß erhöht werden. Der Stun-
denlohn der Arbeiter, die bei der Kartoffelabfuhr beschäftigt
sind, beträgt 50 bis 55 Pfennig. Bei zehnstündiger Arbeitszeit
kommt also ein Wochenlohn von 30 bis 33 Mark heraus. Hierzu
kommt die Teuerungszulage von 7 Mark. Das normale Ein-
kommen beläuft sich also auf 37 bis 40 Mark bei einer Familie
von 5 Köpfen. Das Einkommen wird durch die Ueberstunden
und die Sonntagsarbeit, die jetzt geleistet wird, um etwas er-
höht. Während aber in den Privatbetrieben für Ueberarbeit
ein besonderer Lohnzuschlag bezahlt wird, erhalten die städti-
schen Arbeiter nur den einfachen Lohnsatz. Hier wäre der
Punkt, wo die Stadt eine Verbesserung eintreten lassen könnte.
Auch in der Art der Lohnzahlung könnte eine Aenderung zum
Vorteil der Arbeiter eintreten, ohne daß der Stadt irgend-
welche Kosten erwachsen. Bisher erfolgte die Auslöhnung am
Samstagmittag um 12 Uhr. Die Hausfrau erhielt den Lohn
früh genug, um ihre Einkäufe bewerkstelligen zu können. In
den letzten Wochen aber wird um 2 Uhr nachmittags ausge-
löhnt, so daß der Arbeiter erst Samstagabend seiner Frau
den Lohn geben kann. Man sollte, wie es bei uns schon seit
Jahren in den Privatbetrieben üblich ist, Freitags den Lohn
ausbezahlen.

1. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Oktober 1915

Auch kaufmännische und technische Angestellte fordern eine Teuerungszulage.

Die Not der schweren Zeit.
   Eine Anzahl kaufmännischer und technischer Angestellten-
vereine hat an die Inhaber der industriellen, gewerblichen und
kaufmännischen Betriebe diesen Antrag gerichtet:
   „Die unterzeichneten Vereine nahmen Stellung zur
Frage des Teuerungszuschlages für kaufmännische und tech-
nische Angestellte.
   Es konnte mit großer Befriedigung festgestellt werden,
daß viele große, mittlere und auch kleine Firmen der ver-
schiedensten Branchen ihren Beamten einen angemessenen
Zuschlag seit längerer Zeit gewähren, bez[iehungs]w[eise] da, wo die
Frage in den letzten Wochen geregelt worden ist, diese Be-
willigung bis zu 3 und 6 Monaten rückwirkend vorgenommen
wurde. Auf der anderen Seite mußte leider festgestellt
werden, daß auch heute viele Angestellte sich dieser Maß-
nahme noch nicht erfreuen, obschon die betreffenden Firmen
größtenteils dafür angesehen werden müssen, hierzu in der
Lage zu sein. Daß der Teuerungszuschlag an sich durchaus
berechtigt ist und beansprucht werden darf, muß jedenfalls
zugegeben werden, weshalb von einer näheren Begründung
hier abgesehen werden kann. Es wird deshalb an alle Herren
Prinzipiale die Bitte gerichtet, sich mit der Frage, soweit dies
noch nicht geschehen, einmal ernstlich zu befassen und ihren
Angestellten eine Zulage zu bewilligen, denn wer am wenig-
sten besitzt spürt die Schwere der Zeit am meisten, und das
Los der Privatangestellten ist durchweg weit weniger rosig,
als das der anderen Beamten und selbst vieler Arbeiter.
Möge diese Anregung den gewünschten Erfolg haben und
dazu beitragen, daß das Verhältnis zwischen Prinzipial und
Angestellten auch weiterhin ein gutes bleibt.“

31. August 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. August 1915

Der Krieg erweist zwar die Leistungsfähigkeit älterer Männer, aber der
Schreiber bezweifelt, daß die Unternehmen in ihrer Einstellungspraxis
daraus langfristig Lehren ziehen werden.

                     Alter und Leistungs-
                       fähigkeit.
   J.K. Die Erfahrungen, die während des Krieges gemacht
werden, führen zu der Umwertung so manch eines Urteils, das
in Friedenszeiten als feststehend nachgeredet wird, ohne daß es
jemals ernstlich geprüft wurde. Zu diesen gehört das Urteil
über die Leistungsfähigkeit der älteren Leute.
   In den kapitalistischen Betrieben gilt es als unumstößliche
Regel, daß nur der Mann in der „Vollkraft der Jahre“
leistungsfähig ist und die Altersgrenze, bei der die Abnahme
der Leistungsfähigkeit beginnt, wird zumeist sehr niedrig ange-
setzt. Eine Industriearbeiter von 35, ja schon von 30 Jahren,
der auf der Suche nach Arbeit ist, muß oft genug die Erfah-
rung machen, daß ihm jüngere Leute einfach nur aus dem
Grund, weil sie eben jünger sind, vorgezogen werden. Hat
ein solcher Arbeiter das Unglück, daß er seine bisherige Spezial-
arbeit aufgeben muß, sei es, weil die Technik sich geändert hat,
die Maschine, die er bisher bediente, nicht mehr verwendet
wird, die Fabrikationsweise sich geändert hat, so wird er nur
zu oft die Erfahrung machen, daß es ihm schier unmöglich ist,
in einem anderen Berufe anzukommen. Er ist dann mit seinen
dreißig Jahren bereits „zu alt“. Ein Arbeiter, der das vier-
zigste Jahr überschritten hat, wird fast immer, auch in seinem
erlernten Berufe für „zu alt“ angesehen.
   Auf der anderen Seite sehen wir, daß während des Krieges
die Leistungsfähigkeit der älteren Männer keineswegs geringer
ist, als die der jungen, ja daß sie körperlich den Strapazen vielfach
besser gewachsen sind. Auch wird bestätigt, daß gerade die er-
fahrenen älteren Leute Hervorragendes leisten, wo es gilt, sich
den Bedingungen des Krieges anzupassen, in Situationen, wo
es gilt, mit unzulänglichen, primitiven Hilfsmitteln, wie sie
sich gerade bieten, etwas zu schaffen – etwa beim Ausbau der
Stellungen, beim Transport von Lasten, beim Bau von Brücken
und Wegen –, sich als die Findigeren erweisen. Das Vorurteil
gegen die „Alten“ wird also gründlich widerlegt.

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13. August 1915

19150813_Versicherung_46

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. August 1915

Gesetzesänderungen sind in der Angestelltenversicherung für Kriegsteilnehmer zu erwarten.

Angestelltenversicherung der Kriegsteilnehmer.
    Der § 51 des Versicherungsgesetzes für An-
gestellte bestimmt, daß, vorausgesetzt, daß vorher
bereits ein Monatsbeitrag geleistet worden ist,
auch ohne Beitragsleistung, die Monate, in denen
ein Versicherter zur Erfüllung der Wehrpflicht
eingezogen worden ist, als Beitragsmonate an-
gerechnet werden, aber nur soweit es sich um die
Zulässigkeit der freiwilligen Weiterversicherung,
bezw. um die Aufrechterhaltung der Anwart-
schaft, handelt. Dagegen wird für die Kriegs-
teilnehmer, die sich bei der Angestelltenversiche-
rung nicht freiwillig weiterversichern und Bei-
träge leisten, durch die Kriegsmonate die Warte-
zeit nicht zurückgelegt, wie das bei der Alters-
und Invalidenversicherung gemäß § 1339 der
Fall ist. Da dies für die Angestellten eine
große Härte bedeutet, ist im Reichstage der An-
trag gestellt worden, den § 51 des Angestellten-
versicherungs-Gesetzes so zu ändern, daß die An-
rechnung der Kriegsdienstzeit bei den Angestell-
ten ebenso wie in der Reichsversicherungsord-
nung für die Invalidenversicherung geregelt
werde. Die Reichsregierung erklärte dazu in
der betreffenden Kommissionssitzung, daß Er-
wägungen darüber schwebten, ob es möglich sei,
durch eine Kriegsmaßnahme die Anrechnung der
Kriegsdienstzeit herbeizuführen. Es wäre im
Interesse der Angestellten sehr zu wünschen,
wenn die Reichsregierung sich zu dieser Gesetz-
änderung recht bald entschlösse. Die Mehrauf-
wendung darf gegenüber den vielen Milliarden
Kriegsausgaben keine ins Gewicht fallende Rolle
spielen, zumal sie erst nach einer Reihe von
Jahren eintreten würde.

14. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. April 1915

In Solingen konstituiert sich ein örtlicher „Kriegsausschuß für Konsumenteninteressen“. Vorsitzender wird Hermann Meyer (SPD).

               Kriegsausschuß für Konsumenteninteressen.
   Bekanntlich hat sich im Dezember v[origen] J[ahre]s in Berlin ein Kriegs-
ausschuß für Konsumenteninteressen gebildet, der erfreulicherweise
die Arbeiterorganisationen aller Richtungen, die sämtlichen vor-
hamdenen Organisationen männlicher und weiblicher Angestellten,
die genossenschaftlichen Verbände, wie noch viele andere Organi-
sationen von Konsumenten beigetreten sind. Bisher hat dieser
Kriegsausschuß schon wirksam die Interessenvertretungen der Konsu-
menten in die Hand genommen. Nachdem nun bereits vor zwei
Wochen im Prinzip eine Versammlung von Vertretern von den in
Frage kommenden Organisationen sich mit der Gründung eines
Kriegsausschusses auch für den Solinger Bezirk einverstanden erklärt
hatte, wurde gestern abend im Lokal von Borghoff die konstituierende
Sitzung abgehalten. Vertreten waren die Gewerkschaften, die
Konsumgenossenschaften, verschiedene konfessionelle Arbeitervereine,
Angestelltenorganisationen und sonstige weibliche Vereine. Alle ver-
tretenen Organisationen erklärten sich bereit, dem Kriegsausschuß
beizutreten. So sind jetzt schon Verbände mit einem Gesamt-
mitgliederbestand von über 25 000 angeschlossen. Es wurde dann
eine Kommission von 9 Personen gewählt, die als Vorstand fun-
gieren soll. Der Kommission gehören an: Hillen (Konsum-Ge-
nossenschaft „Selbsthilfe“), Großberndt und Holstein (Konsum-
Genossenschaft „Solidarität“), Spilker (christliches Gewerkschafts-
kartell), Heimann und Meyer (freies Gewerkschaftskartell),
Keßler (konf[essionelle] Arbeitervereine) und Fr[äu]l[ein] Sonnenschein (für
die weiblichen Verbände). Der Vertreter für die Angestelltenorgani-
sationen wird noch bestimmt werden. Aus diesem Vorstand von

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30. Januar 1915

BAST_30_01_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Januar 1915

Antwort des Kaufmannsgericht Solingen auf die Eingabe des Zentralverbandes der Handlungsgehilfen

                   Oeffentlicher Stellennachweis für
                       kaufmännisches Personal
   Die interessierten Kreise des Handels, der Fabrikanten
und Kaufleute werden sich in kurzem mit der Frage zu be-
schäftigen haben, ob die Errichtung eines besonderen Stellen-
nachweises für kaufmännisches Personal oder aber die An
gliederung eines solchen an den bestehenden öffentlichen Ar-
beitsnachweis erforderlich und notwendig ist. Dem Zent-
tralverband der Handlungsgehilfen, der vor
kurzem einen (von uns mitgeteilten) entsprechenden Antrag
an das Kaufmannsgericht gestellt hat, ging auf diesem Antrag
hin folgendes Schreiben zu: Weiterlesen

20. Januar 1915

BAST_20_01_1915_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Januar 1915

Missstände in der Stellenvermittlung für kaufmännisches Personal

                Wer bekommt Stellung?
   Die Mißstände in der kaufmännischen Stellen-
vermittlung haben den Zentralverband der Handlungs-
gehilfen (Bezirk Solingen) zu dieser Eingabe an das Solinger
Kaufmannsgericht veranlaßt:
            An das Kaufmannsgericht Solingen
                  zu Händen des Herrn Sekretär Lidecke,
                                                                                Solingen.
   Überall sind VorKehrungen zur Vermittelung von
Arbeitsgelegenheiten für gewerbliche Arbeiter und Arbeite-
rinnen getroffen worden.
   Dies trifft leider für die kaufmännischen Angestellten, die
schwer unter der Arbeitslosigkeit zu leiden haben, viel weniger
zu. Die arbeitslosen Handlungsgehilfen bemühen sich täglich,
in ihrem Berufe Beschäftigung zu finden, um für sich und ihre
Familie den nötigen Lebensunterhalt zu erwerben. Leider
aber ist die Stellenvermittelung für das kaufmännische Perso-
nal derart ungenügend, daß diese Stellensuche mit großen
Schwierigkeiten verbunden ist. Zwar gibt es verschiedene Weiterlesen

23. November 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. November 1914

Die Mutter eines außerehelichen Kindes wird wegen fahrlässiger Kindstötung zu einer recht milden Strafe verurteilt – wegen der besonderen Umstände für die „Bergische Arbeiterstimme“ auch ein Opfer des Krieges.

Auch ein Kriegsopfer. Wegen fahrlässiger Kindestötung
stand die 25 Jahre alte Haushälterin Frida B. aus Elberfeld unter
Anklage. Sie wohnte früher in Milspe und schenkte dort im Juni
einem Kinde das Leben. Angst vor Vorwürfen bewog sie, die Tat-
sache vor ihren Eltern zu verschweigen und das kleine Wesen kinder-
losen Leuten in Pflege zu geben. Als der Krieg ausbrach, mußte
der Pflegevater des Kindes ins Feld, die Pflegemutter allein wollte
die Verantwortung nicht übernehmen und schickte das Kind der B.,
die inzwischen in Elberfeld Stellung angenommen hatte, zu. Zwei
Frauen überbrachten es ihr ohne vorherige Benachrichtigung : sie
war im ersten Schreck ratlos, denn sie hatte ihren Arbeitgebern ver-
schwiegen, daß sie Mutter war. In ihrer Verwirrung und in der
Furcht vor Ueberraschung trug sie das Kind eiligst in ihr Zimmer,
legte es in ihr Bett und deckte es zu. Als sie nach etwa einer Stunde
nach dem Kind sah, war es tot, wahrscheinlich erstickt. Die Straf-
kammer verurteilte sie zu einem Tage Gefängnis, der geringsten zu-
lässigen Strafe.

21. November 1914

BAST_21_11_1914_K

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. November 1914

Die Beschäftigungssituation von Arbeiterinnen verbessert sich in der Textil- und Rüstungsindustrie.Hingegen herrscht bei Hausangestellten große Arbeitslosigkeit.
  Solingen. Der weibliche Arbeitsmarkt hat sich
in den letzten Wochen gehoben. Allerdings erstreckt sich diese
Hebung nur auf verschiedene Berufe. Heimarbeiterinnen und
Werkstättenarbeiterinnen sind stark in der ganzen Kon-
fektion mit Militärlieferungen beschäftigt. In der Damen-
konfektion zeigte sich kürzlich sogar ein Mangel an Arbeits-
kräften, da die Näherinnen auf Militärmäntel eingearbeitet
waren. Auch in der Munitionsherstellung sind die Frauen
vielfach beschäftigt, da viele Fabriken der Maschinen-
Industrie jetzt Munition fabrizieren. Besonders groß
ist die Arbeitslosigkeit unter den Hausangestellten