19. November 1914

BAST_19_11_1914_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. November 1914

Angehörige feindlicher Staaten“ werden aufgrund einer allgemeinen Verfügung des stellvertretenden Generalstabs aus bestimmten Orten im Grenzgebiet bzw. aus Orten mit großer strategischer Bedeutung ausgewiesen. Im Rheinland sind dies die Städte Essen, Düsseldorf, Köln und Düren. Solingen und das Bergische Land sind von dieser Maßnahme nur insofern betroffen, als sie ausgewiesene Ausländer aufzunehmen haben.

Ausweisung aus bestimmten Orten.
   Berlin, 18. Nov[ember] Eine allgemeine Verfügung, auf Grund
deren die Ausweisung Angehöriger feindlicher Staaten aus
bestimmten Orten erfolgt ist, lautet:
   Aus militärischen Gründen wird nach Benehmen mit dem
königlich preußischen Kriegsministerium folgendes bestimmt:
   1. Die Angehörigen aller Staaten, mit denen wir uns im
Kriegszustand befinden, sind ohne Rücksicht auf Alter
und Geschlecht aus allen am Schluß aufgeführten Orten
und Bezirken innerhalb eines Zeitraumes von zehn Tagen
nach Eingang dieser Verfügung zu entfernen. Weiterlesen