18. Januar 1917

1917-01-18

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 18. Januar 1917

Ein neuer Erlass des Unterrichtsministers erlaubt, verwitweten Lehrerinnen ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Ehe kinderlos blieb oder die Witwe durch ihre Kinder, in der Erfüllung ihrer Pflichten als Lehrerin, nicht behindert wird.

Hilden, 18. Januar. Nach einem Erlaß des
Unterrichtsministers dürfen verwitwete Lehrerinnen end-
gültig angestellt werden, sofern die Witwe kinderlos ist
oder durch ihre Kinder in der Erfüllung ihrer Pflichten als
Lehrerin nicht behindert wird. Diese Bestimmung ermög-
licht es, Kriegerwitwen, die vor ihrer Verheiratung be-
reits Lehrerinnen waren oder seinerzeit die Lehrerinnen-
prüfung abgelegt haben, bei der Besetzung von Stellen
zu berücksichtigen. Im Falle einer Wiederverheiratung er-
reicht die feste Anstellung verwitweter Lehrerinnen mit
dem Tage der neuen Eheschließung ihr Ende.

15. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. November 1916

Zwei Leserbriefe mit Klagen von alleinstehenden Personen, die teilweise von der Lebensmittelversorgung ausgeschlossen werden.

   Die Versorgung der Alleinstehenden:
   Auch uns ist schon wiederholt aufgefallen, daß in Bekannt-
machungen, in denen die Verteilung von Lebensmitteln angekündigt
wurde, die Wendung vorkam, daß an Alleinstehende nichts verab-
folgt werden könne. Heute sind uns von diesen Alleinstehenden
zwei Zuschriften zugegangen. Wir halten es für unsere Pflicht, sie
zu veröffentlichen.

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