Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. September 1918
Albert Hoppe erhält die Erlaubnis eigene Eintragungen in die Kassenbücher zu machen.
Bekanntmachung.
Dem Kassengehülfen Albert Hoppe in Troisdorf
ist auf Grund des § 15 Absatz 2 der Geschäfts-
anweisung für die Gemeindeempfänger der kreis-
angehörigen Städte und der Landgemeinden des
Regierungspräsidenten in Cöln vom 10. Februar
1895 auf jederzeitigen Widerruf die Genehmi-
gung erteilt werden, selbständige Eintragungen in
die Kassenbücher der Gemeindekasse Troisdorf
vorzunehmen.
Siegburg, den 24. August 1918.
Strahl.
Königlicher Landrat.