Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. November 1916
Bekanntmachung über die Vernichtung von Akten beim Amtsgericht Gemünd
Bekanntmachung.
Die aus der Zeit vor dem
1. Januar 1910 herrührenden,
zur Vernichtung geeigneten Akten
der steitigen und freiwilligen
Gerichtsbarkeit, ferner die Dienst-
register der Gerichtsvollzieher
aus den Jahren bis 1903 und
den Akten der Gerichtskasse, so-
weit sie dem Etatsjahr 1903
und älter angehören, sind aus-
gesondert und sollen demnächst
vernichtet werden.
Diejenige, welche ein Inter-
esse an der längeren Aufbe-
wahrung haben, werden aufge-
fordert, dasselbe innerhalb einer
Frist von 4 Wochen bei dem
unterzeichneten Gericht anzu-
melden und zu bescheinigen.
Königliches Amtsgericht
Gemünd.