23. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Juli 1917

Kartoffeldiebstähle am helllichten Tag

   Solingen. Die Felddiebstähle mehren sich.
Am Samstagnachmittag wurden in den Feldern bei Stöcken
mehrere Leute beobachtet, die in aller Gemütsruhe Kartoffeln
ausmachten. Von den Straßenpassanten wurden diese Leute
als die rechtmäßigen Besitzer oder Pächter der Felder ange-
sehen, weil sie ihre Arbeit mit einer Selbstverständlichkeit ver-
richteten, die an ihrer Berechtigung keinen Zweifel aufkommen
ließ. Dieses Bild änderte sich aber in kinoartigem Wechsel,
als eine Frau des Weges kam, die sich nicht täuschen ließ, weil
sie es besser wusste. Auf ihr erstauntes und entrüstetes: „Wat
macht Ihr denn da up mienem Feild?“ verschwan-
den die „Erntearbeiter“ unter Zurücklassung des Werkzeuges
und der bereits ausgemachten Knollen mit einer Geschwindig-
keit, als ob feindliche Flieger in Sicht gewesen wären. Mit
derselben Schnelligkeit waren aber auch die Erntearbeiter von
den Nachbarfeldern verschwunden.

23. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Juli 1917

Drastische Maßnahmen gegen Felddiebstähle in Gräfrath

     Warnung.
   Wegen der vielen Dieb-
stähle sind mit Genehmigung
der Polizeiverwaltung auf dem
Felde der Königl. Erziehungs-
anstalt Fußangeln gelegt
worden.
  Königliche Erziehungsanstalt
              Gräfrath

14. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Juli 1917

In Langenfeld bewachen nun Hilfspolizisten in der Nacht die Felder

   Langenfeld. Feldwache. Zur Beaufsichtigung der
Felder gegen Diebstähle sind hier Feldwachen eingerichtet wor-
den. Die Wachtleute legitimieren sich durch eine weiße Arm-
binde oder eine Ausweiskarte. Sie sind Hilfspolizeibeamte,
weshalb ihren Anordnungen, die sie in Ausübung ihres Dienstes
treffen, unbedingt Folge geleistet werden muß. Jede Wider-
setzlichkeit gegen sie würde als Widerstand gegen die Staats-
gewalt strenge bestraft werden. Bei dieser Gelegenheit wird
nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß die Felder von
abends 11 Uhr bis morgens 5 Uhr außer durch die Wachtleute
von niemanden betreten werden dürfen. Die Feldwachen
haben Anweisung, jede Uebertretung zur Anzeige zu bringen.
Die Eltern werden gebeten, ihren Kindern das Betreten der
Felder auch bei Tage zu verbieten, weil es häufig vorgekom-
men ist, daß Kartoffeln und andere Feldfrüchte von Kindern
beschädigt worden sind.

14. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Juli 1917

Freiwillige Nachtwachen für die Gärten in Solingens Südstadt

   Solingen. Freiwillige Nachtwachen für die
Gärten! Daß die Bewachung der auf dem Böckerhof liegen-
den offenen Gärten als eine dringende Notwendigkeit erachtet
wird, bewies die große Zahl der Anlieger, die bei der Zu-
sammenkunft am Freitagabend beschlossen, freiwillige Wachen
für die Gärten zwischen Bismarckplatz, dem Botanischen Garten
bis zur Göbenstraße zu übernehmen. Zu demselben Zweck
werden hiermit die Pächter der Gärten zwischen Bülowplatz-
Bismarckstraße-Beckmannstraße-Wolfsfeld-Ritterstraße zu
einer kurzen Besprechung auf Montag den 16. d[iesen] M[ona]ts, abends
8 Uhr, auf den Bülowplatz freundlichst eingeladen.

11. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juli 1917

Aufruf zur Organisation von Nachtwachen für Kriegsgärten in Solingen

   Solingen. Nachtwachen für Kriegsgärten. Zur
Vermeidung von nächtlichen Diebstählen in den Gärten am
Hauptbahnhof und am Böckerhofe empfiehlt sich die Einrichtung
von Nachtwachen. Zu Besprechungen hierüber werden die In-
haber dieser Gärten eingeladen, und zwar: 1. Für die Gärten
an der Gabelsbergerstraße und Botanischen Garten, sowie an
der Bismarck- und Kirbergerstraße auf Freitag den 13. Juli,
8 Uhr abends, an Ort und Stelle; 2. für die Gärten am Haupt-
bahnhof auf Montag den 16. Juli, 8 Uhr abends, an die Ecke
der Weyer- und Lagerstraße. Die Interessenten müssen er-
scheinen. Bei zu geringer Beteiligung müssen die Wachen unter-
bleiben und Beteiligten haben sich den etwaigen Schaden
selbst zuzuschreiben.

25. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Juni 1917

Der kommandierende General des 7. Armeekorps erläßt eine Verordnung zum Schutz der Feld- und Gartenfrüchte

   Eine Verordnung zum Schutze der Feld-
                 und Gartenfrüchte.
erläßt der kommandierende General des 7. Armeekorps. Sie
lautet:
   Ueberhandnehmen der Felddiebstähle, hauptsächlich in der
Umgegend der Großstädte, ist geeignet, die Erzeugung von
Nahrungsmitteln und damit die Volksernährung zu gefährden.
Ich bestimme deshalb folgendes:
   1. Wer Gartenfrüchte, Feldfrüchte oder andere der Er-
       nährung von Menschen und Haustieren dienende
       Bodenerzeugnisse aus Gärten, Feldern, Wiesen oder
       Weiden entwendet oder zu entwenden versucht oder
       fahrlässig oder mutwillig beschädigt,
   2. Wer Gärten, Felder, Wiesen oder Weiden unbefugt
        betritt,
   3. Wer den zum Feldschutz behördlich bestellten Personen
        in der Ausübung dieses Dienstes Widerstand leistet oder
        sich deren Anordnung auf andere Weise durch Nicht-
        befolgung widersetzt,
wird im Interesse der öffentlich Sicherheit gemäß § 9 b des
Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 mit
Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Beim Vorliegen
mildernder Umstände kann auf Haft oder Geldstrafe bis zu
1500 Mark erkannt werden.
   Die Anwendung gesetzlicher Vorschriften nach denen
höhere Strafen verwirkt sind, wird durch vorstehende Bestim-
mung nicht ausgeschlossen.

7. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, EU I Bd, 1402: Feld- und Forsterlasse, 1837-1933

Verschärfte Bestrafung von Felddiebstahl

Gouvernemt
IVa 19900.
Verordnung
betr[effend] Felddiebstahl.
Schon im vorigen Jahre war ich gezwungen, zum Schutze der Fluren den Feld-
diebstahl zeitweilige unter die Strafen des Belagerungszustandes zu stellen.
In diesem Jahre ist ein besonders wirksamer Schutz der Bodenerzeugnisse vor
Diebeshänden noch notwendiger und wichtiger geworden. Im Interessse der öffentlichen
Sicherheit verordne ich daher für den Befehlsbereich der Festung Cöln wie folgt:
Wer Garten- und Feldfrüchte oder andere
Bodenerzeugnisse aus Gärten oder Feldern
entwendet oder zu entwenden versucht,
wird, wenn die Tat in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang oder von
drei oder mehr Personen in gemeinschaftlicher Ausführung begangen ist, gemäß
§ 9 b des Gesetztes über dne Belagerungszustand
mit Gefängnis bis zu einem Jahre, mit Haft oder mit
Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.
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13. September 1916

13091916 polizeiverordnung

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13.September 1916

Verbot des nächtlichen Betretens der Erntefelder im Regierungsbezirk Aachen

Polizei-Verordnung.
Auf Grund der §§ 6, 12 und 15 des Gesetzes
über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und
der §§ 137 und 139 des Landesverwaltungsgesetzes
vom 30. Juli 1882 (G[esetzes]S[ammlung] S[eite] 195) wird vorbehaltlich
der Zustimmung des Bezirksausschusses, die mit Rück-
sicht auf die Dringlichkeit der Angelegenheit nicht vor-
her eingeholt worden ist, für den Umfang des Re-
gierungsbezirks Aachen folgendes verordnet:
§ 1. Das Betreten der bestellten und noch nicht
abgeernteten Felder ist von 10 uhr abends bis 4 Uhr
Morgens verboten. Ausgenommen sind Flächen, die
als Hausgarten dienen und mit dem Wohnbesitz un-
mittelbar verbunden sind.
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28. Juli 1916

19160728_Felddiebstähle_375

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. Juli 1916

Felddiebstähle sind mit Unterstützung zur Anzeige zu bringen.

                  Bekanntmachung.
In letzter Zeit mehren sich die Klagen
über das Ueberhandnehmen von Felddieb-
stählen und mutwilliger Beschädigungen der
landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Diese in
der jetzigen schweren Zeit doppelt bedauer-
lichen Erscheinungen haben es notwendig
gemacht, eine verschärfte Feldaufsicht einzu-
führen. Die getroffene Maßnahme kann aber
nur dann zu einem vollen Erfolg führen,
wenn die Kreiseingesessenen die Behörden
in ihrem Vorgehen wirksam unterstützen.
Denjenigen Personen, die in Zukunft
Feldfrevler so zur Anzeige bringen, daß ihre
Bestrafung erfolgen kann, wird eine Be-
lohnung von fünf Mark gezahlt werden.
Siegburg, den 20. Juli 1916.
Der Landrat v. Dalwigk.

22. Juli 1916

22071916 eu 1506 commern

Kreisarchiv Euskirchen, EU I Bd. 1506, Schreiben des Bürgermeisters von Kommern und Sinzenich an den Landrat in Euskirchen vom 22. Juli 1916

Maßnahmen der Bürgermeisterei von Kommern und Sinzenich gegen Garten- und Felddiebstähle

Der Bürgermeister von Commern u[nd] Sinzenich
Betrifft:
Garten- und Feldfrevler
Verfügung vom 16. Juli 1916 B. 4416
Commern, den 22. Juli 1916
Um den Garten- und
Felddiebstählen entgegen zu treten, sind
die Gemeinden bereit, Belohnungen auf
Anzeigen und Ergreifen der Frevler zu
setzen; auch sind die Polizeibeamten,
Feldhüter und Gemeindearbeiter ange-
wiesen, besonders auf den Schutz der
Felder und Gärten bedacht zu sein; eine
wesentliche Unterstützung können dabei
aber die Grundstüksbesitzer selbst leis-
ten, indem auch sie sich abwechselnd
an der Hut beteiligen besonders in den
früher Morgen-Mittags-und späten Abendstunden
wenn auf den Feldern die Arbeit ruht.
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18. März 1916

BAST_18_03_1916_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. März 1916

Die Gartenbauberatungsstelle Solingen sucht dringend weitere unbebaute Flächen, um zusätzlichen Nahrungsmittel-Anbau zu ermöglichen

       Wo ist noch unbebautes Land?
   Noch einmal möchten wir, so schreibt uns die städtische
Gartenbauberatungsstelle, diese Frage stellen und dringend
bitten, uns mitzuteilen, wo noch ein Stück Acker- oder Garten-
land vorhanden ist, das bebaut werden kann. Bisheriges
Brachland, das sich zum Gartenbau eignet, dürfte kaum noch in
Frage kommen, da wir dieser Art Stücke schon überall ausgesucht
und für ihre Bearbeitung und Bebauung gefragt haben. Wir
denken hierbei vor allem an Ackerland, das vielleicht nicht
oder nicht in der richtigen Weise bebaut
werden kann, weil der Besitzer im Felde
steht. In solchen Fällen wollen wir die Familien bei der
Bewirtschaftung des Ackers unterstützen oder die ganze Be-
arbeitung und Bewirtschaftung selbst übernehmen. Unter keinen
Umständen darf in diesem Jahre wirkliches Ackerland unbebaut
bleiben, es muß im Gegenteil alles bebauungsfähige
Land (keine Schuttabladestellen, wie sie kürzlich jemand in Vor-
Schlag brachte) uns zur Verfügung gestellt werden. Die Bewirt-
schaftung mehrer Ackergüter wurde bereits übernommen und
zahlreiche Familien konnten wir ein Stück Gartenland zu-
weisen.
   Angebote wolle man an Rektor Hartmann in der
Zweigstraße aber an den Stadtgärtner Büttner richten.

1. Juli 1915

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Bergheim“ 1900-1924, B 998, S. 28

Die Feldbepflanzung wurde gezählt.

Juli 1.
Nach der heutigen Zählung waren in unserer Gemeinde feldmäßig bepflanzt
182       Morgen mit Weizen
295 7/8       „       „    Roggen
4 3/8           „       „    Weizengerste
112 11/16   „       „    Hafer
176             „       „    Kartoffeln

25. Juni 1915

BAST_25_06_1915_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Juni 1915

Die „Bergische Arbeiterstimme“ warnt eindringlich: „Betretet die Äcker nicht!“

            Betretet die Aecker nicht!
   Zahlreiche Klagen aus den landwirtschaftlichen Kreisen
geben Veranlassung, die Bevölkerung darauf aufmerksam zu
machen, daß es bestraft wird, wer unbefugt vor beendeter Ernte
über Wiesen oder bestellte Aecker geht. Abgesehen von der
Strafbarkeit liegt es aber auch ganz besonders im Hinblick auf
die Zeit im allgemeinen Nutzen, das Betreten von Getreide-
feldern und Aeckern zu unterlassen. Es ist zu bedenken, daß
durch das Niedertreten der Halme ein entsprechender Verlust an
Brotgetreide hervorgerufen wird.
   Besonders schädlich wirkt aber das verbotswidrige Sam-
meln von Kornblumen und vergleichen. Man erwartet,
daß schon dieser Hinweis genügen wird, Unberechtigte von dem
Betreten bestellter Felder abzuhalten.
   Eine besonders schäbige Gesinnung legt derjenige an den
Tag, der es in jetziger Zeit fertig bringt, die Kriegs-
gemüsebauer zu schädigen, indem sie die Früchte ihrer
Mühen vernichten. Mutter Natur ist in diesem Jahre ohnehin
grausam genug, sie läßt vieles verdorren und zwingt den neuen
Ackerbauer zu großer Mühe. Wie dann noch jemand kommen
kann und den Menschen die Früchte ihrer Arbeit vernichten, ist
unbegreiflich.