Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Oktober 1918
Eine junge Fabrikarbeiterin aus Ohligs wurde wegen mehrerer kleiner Delikte zu einer Haftstrafe verurteilt.
Ohligs. Die auf den Feldern stehende
Halmfrucht ist, was längst jedermann bekannt sein dürfte,
unter den besonderen Schutz der Behörden gestellt. Aus diesem
Grunde sind auch Beschädigungen von Feldern, das Ab- und
Ausreißen von Pflanzen, Korn usw. unter strenge Strafen
gestellt. Das erfuhr die Fabrikarbeiterin Adele W. von hier
am eigenen Leibe. Gelegentlich eines Spazierganges schnitt
das Mädchen von einem Roggenfelde mit einer Schere viele
noch grüne Aehren ab und nahm sie mit. Ferner entwendete
es einer Hausmitbewohnerin einige Kleidungsstücke. Das
Schöffengericht hatte die W. zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt.
Ihre Berufung gegen dieses Erkenntnis wurde von der Straf-
kammer verworfen.