27. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. November 1918

Die Sitzung des Demobilisierungsausschusses Solingen fand ein dramatisches Ende: Auseinandersetzungen zwischen Arbeitern und konterrevolutionären Soldaten drohten

   Solingen. In der gestrigen Sitzung des Demobi-
lisierungsausschusses teilte einleitend Oberbürgermeister
Dicke mit, daß man sich auf eine Wochenarbeitszeit von
46½ Stunden geeinigt habe. Für die Heimarbeiter soll die Ar-
beitszeit zwischen 8 – 12 und 1½ – 6 Uhr liegen. Samstag soll ab
12 Uhr allgemein für die Arbeiter frei sein. Die genaue Regelung
der Arbeitszeit innerhalb der einzelnen Betriebe soll durch die Arbeit-
nehmer im Einverständnis mit dem betr[effenden] Arbeiterausschuß geschehen.
Während der 4 Wochen, die dem Arbeiter bei Kündigung bezahlt
werden müssen, muß dieser weiterarbeiten, doch muß ihm wöchentlich
zweimal ein halber Tag freigegeben werden, damit er Gelegenheit
hat, sich andere Arbeit zu suchen. Es folgt die Frage der Er-
werbslosenunterstützung. Unsere hiesige Einrichtung sei
zwar noch verbesserungsbedürftig, aber die Hauptsache sei, daß sie
bereits existiere. Bis jetzt würden bereits über 400 Fälle bearbeitet. Ge-
nosse Rapp schlug eine Kontrolle vor, und zwar solle sich diese am
zweckmäßigsten aus Mitgliedern des Industrie- und des Metall-
arbeiterverbandes zusammensetzen. Rapp berichtete dann über die
Einführung eines Zentral-Arbeitsnachweises im
Solinger Gebiet. Der Arbeitsnachweis nach Frankfurter Muster sei
zu empfehlen. Er solle paritätisch sein. Es sei ein Arbeitsnachweis-
kommission von je 5 Arbeitergebern und –nehmern zu empfehlen. Schon
in einigen Tagen würde die Karthotek mit den Namen der Ar-
beitslosen vollständig eingerichtet sein. Die Arbeiterschaft soll in
verschiedene Berufsgruppen eingeteilt werden. Wenn sich dabei
herausstellt, daß bei achtstündiger Arbeitszeit die Arbeitslosigkeit
stark bleibe, so müsse die Zeit auf 6 Stunden verkürzt
werden. Auch eine Lehrlingskommission sei zu bilden,
die die jungen Munitionsarbeiter auf die Erlernung eines Hand-
werks hinweise. Hier fand die Sitzung einen ganz unerwarteten und
plötzlichen Abschluß. Ein Mitglied des Arbeiter- und Soldatenrates
erschien plötzlich und teilte mit, daß von hier einquartierten Militär-
personen die roten Fahnen von den öffentlichen Gebäuden gerissen
würden. Falls nicht sofort eingeschritten würde, werde morgen die
Arbeit in den Betrieben unterbrochen werden. Der Oberbürger-
meister gab bekannt, daß er mit den Arbeiter- und Soldatenräten
bisher sehr vernünftig habe zusammenarbeiten können. Er stehe auf
dem Boden der neuen Regierung und werde sich sofort zu dem hier
einquartierten General begeben und darauf einzuwirken suchen, daß
dagegen Maßregeln getroffen werden. Damit war die Sitzung auf-
gehoben.
   Die Besprechung mit dem in Frage kommenden General fand
statt und hatte vollen Erfolg. Die Maßnahmen einzelner gegen das
rote Tuch und Zusammenstöße zwischen Arbeiterschaft und Soldaten
sind gestern unterblieben. Heute morgen erklärte ein Offizierstellver-
treter zu Soldaten und umstehendem Publikum: „Mit Wonne würden
wir alle Arbeiter- und Soldatenräte an die Wand stellen und nieder-
schießen, diese Lumpen und Faulpelze.“ Wir erwarten von den vor-
gesetzten militärischen Stellen, daß sie solchen Burschen sofort das
Handwerk legen. Wir meinen, ehe es zu spät ist. Das Volk hat
genug Elend hinter sich, es braucht nicht neues.

19. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. November 1918

Forderungen der Solinger Gewerkschaften zu Arbeitszeit, Lohn und Kündigungsschutz

          Zur Einführung des Achtstundentages.
   Aus dem Referat des Genossen Rapp vom Sonntag
tragen wird hier nachstehende Forderung nach, die durch die
hierzu eingesetzte Kommission den Fabrikanten unterbreitet
wurde:
   1. Die Arbeitszeit wird auf 8 Stunden redu-
ziert, ein Lohnausgleich muß stattfinden.
   2. Es dürfen nur organisierte Arbeiter in
den Betrieben beschäftigt werden. (Christlich
organisierte Arbeiter sollen als organisiert gelten.)
   3. Arbeiter, welche wirtschaftsfriedlichen Organisationen
angehören, dürfen nicht beschäftigt werden.
   4. Gewährung einer Entschädigung in der Höhe des
Durchschnittsverdienstes der letzten drei Monate an zur Ent-
lassung gelangte Personen auf die Dauer von längstens vier
Wochen, sofern dieselben nicht sofort oder innerhalb dieser Zeit
in ihrem früheren Beruf oder anderweitig eine angemessene
lohnende Beschäftigung gefunden haben. Alle Arbeiter, welche
von Freitag den 8. November ab entlassen worden sind, müssen
wieder eingestellt werden. Für den entgangenen Verdienst
gelten die Bestimmungen unter Abs[atz] 4.
   5. Alle Arbeiter erhalten den Samstag, an dem im Auf-
trage des Arbeiter- und Soldatenrats nicht gearbeitet worden
ist, bezahlt. Es handelt sich um Samstag, den 9. November.
   6. Die Versorgung mit Koks muß streng reell und gleich-
mäßig geschehen, es darf kein Fabrikant bevorzugt werden.
Fabrikanten, welche einen reichlichen Vorrat an Koks und
Kohlen haben, müssen anderen Fabrikanten, bei denen eine
Koks- oder Kohlennot eingetreten ist, sofort aushelfen.
   Die Arbeiterschaft wird sich hinter die Gewerkschaften stellen
und so mit dazu beitragen, daß diese Forderungen möglichst
sofort bis zum letzten Punkt durchgeführt werden.

16. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. November 1918

Ankündigung einer außerordentlichen Generalversammlung des Industriearbeiter-Verbandes Solingen

   Industriearbeiter-Verband.
    Montag, den 18. November,
      abends 7 Uhr, im Kaisersaal, Solingen:
außerordentl[iche] Generalversammlung
                Tagesordnung:
     1. Weihnachtsunterstützung.
     2. Einführung des 8 Stundentages für sämtliche Arbeiter
        des hiesigen Industriebezirks.
     3. Arbeitslosenunterstützung.
     4. Uebergangs-Wirtschaft.
   Das Erscheinen sämtlicher Kollegen ist unbedingt erforderlich.
                                                                              Der Vorstand.