7. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1918

Mehrere Frauen aus bergischen Städten wurden wegen Abtreibung zu Gefängnisstrafen verurteilt.

   Solingen. Wegen Abtrei[b]ung bezw. Beihilfe
dazu wurden nach nichtöffentlicher Verhandlung verurteilt die
Fabrikarbeiterin Anna F. von Solingen und deren Mutter,
die Ehefrau Emil F. zu je 6 Monaten, die Ehefrau Heinr[ich] H.
von Solingen zu 2 Monaten Gefängnis, die Fabrikarbei-
terin Anna M. von Velbert zu 4 Monaten, die Fabrik-
arbeiterin Elfriede R. und die Witwe Paul M. von Velbert zu
je 3 Monaten Gefängnis, die Dienstmagd Marta S. von Rons-
dorf zu 4 Monaten, die Witwe Ernst K. von Remscheid zu 6
Monaten und die Hebamme Ehefrau A. Von Remscheid zu 10
Monaten Gefängnis.

12. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. August 1918

Haftstrafen für mehrere Frauen aus dem Landkreis Solingen wegen Abtreibung.

Ein größerer Prozeß wegen Verbrechens gegen § 218 des Str[af]-G[esetz]-B[uchs]
beschäftigte längere Zeit die Strafkammer Elberfeld in nichtöffentlicher
Sitzung. Es wurden verurteilt teils wegen vollendeter oder versuchter
Abtreibung, teils wegen Beihilfe dazu die Kellnerin Adele B. aus
Ohligs zu 1 Jahre, die Ehefrau Wilhelm Sch. von ebenda zu 2 Mo-
naten, die Berta Sch., gleichfalls aus Ohligs, zu 4 Monaten, die Ehe-
frau Anton D. aus Wiesdorf zu 10 Monaten und die Ehefrauen
August N. und Albert H., beide von Opladen, zu je 5 Wochen Ge-
fängnis. Der B. wurden 6, Frau D. 4 Monate von der erlittenen
Untersuchungshaft auf die gegen sie ernannten Strafen in Anrechnung
gebracht.

30. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Mai 1918

Eine Frau wurde wegen versuchter Abtreibung angeklagt, aber freigesprochen.

  e. Wiesdorf. Versuchte Abtreibung. Die Ehefrau eines
Bäckermeisters auf der anderen Rheinseite hatte von hier aus ihrem
Ehemann im Felde verschiedenes von „Perioden-Störungen“ und
„ihrem Zustande“ geschrieben. In dem Briefe waren auch Mit-
teilungen über ein in Köln gekauftes Mittel gemacht worden. Die
Zensur nahm von dem Inhalt des Briefes Kenntnis und gegen die
Frau wurde ein Strafverfahren wegen versuchter Abtreibung einge-
leitet. Vor der Strafkammer in Düsseldorf mußte sich die Frau bei
verschlossenen Türen verantworten. Nach dem Gutachten mehrerer
Aerzte kam das Gericht zur Freisprechung der Angeklagten.

31. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Januar 1916

Ein Meister der Farbenfabriken bot jungen Arbeiterinnen bessere Stellen gegen sexuelle Gefälligkeiten an. Bei einer Arbeiterin ließ er mehrmals Schwangerschaften abtreiben. Deswegen wurden beide nun zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Wiesdorf. Ein Vorgesetzter als „Pascha“.
In den hiesigen Farbenfabriken, Abteilung „Ultramarin“, hatte
der Packmeister Jakob Malskorn von hier eine Reihe weib-
licher Arbeitskräfte zu beaufsichtigen. Mit diesen, meist jungen
Mädchen, unterhielt der Meister intimen Verkehr und es wurde
erzählt, wer dem Mann zu willen sei, bekomme die lohnendsten
Arbeiten. Bei einer Arbeiterin kam er an die falsche Adresse;
er mußte mit einem zerkratzten Gesichte wieder abziehen. Dadurch
kamen auch die Streiche des Wüstlings zur Kenntnis der Be-
hörden. Da kam auch heraus, daß der Mensch bei einem seiner
Opfer mehrere Male die drohende Schwangerschaft vertrieben
hatte. Am Dienstag wurde vor der Strafkammer in Düssel-
dorf gegen den Meister und die Arbeiterin wegen fortgesetzter
Abtreibung, Anstiftung und Beihilfe hierzu, verhandelt. Die
bei verschlossenen Türen geführte Verhandlung geführte Ver-
handlung enthüllte geradezu unglaubliche Dinge. Der Meister
wurde zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis verurteilt, sein Opfer
wurde mit 6 Monaten bestraft.

22. September 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. September 1915

Warnung vor Wahrsagerinnen, nachdem ein Dienstmädchen aus dem Kreis Solingen den Machenschaften einer Kartenlegerin zum Opfer gefallen ist.

Die Wahrsagerinnen, eine öffentliche
                                  Gefahr
   Grelle Schlaglichter auf das gemeingefährliche Treiben
der Wahrsagerinnen warf eine Verhandlung vor der Düssel-
dorfer Strafkammer. Die Verhandlung ergab folgenden Tat-
bestand, der geeignet sein wird, auch abergläubischen Frauen
über das wahre Wesen dieses verdammungswürdigen Ge-
werbes die Augen zu öffnen:
   Ein junges Dienstmädchen aus dem Kreise Solingen
wollte von einer wandernden Kartenlegerin erfahren haben,
der intime Verkehr mit ihrem Geliebten sei nicht ohne Folgen
geblieben. Die weise Frau habe sie dann an die frühere
Hebamme Ernst in Düsseldorf, Harkortstraße, verwiesen und
erklärt, für wenig Geld würde diese die „Schwangerschaft“ be-
seitigen. Diese forderte 50 Mark und führte nach Angaben
des Dienstmädchens den Eingriff aus. Um die 50 Mark be-
zahlen zu können, hatte das Mädchen einen Diebstahl aus-
geführt. Dadurch war die Angelegenheit zur Kenntnis der Be-
hörden gekommen. Die Sache beschäftigte am Dienstag die
Strafkammer in Düsseldorf. Wegen des Diebstahls und der
versuchten Abtreibung wurde das Mädchen zu 8 Monaten Ge-
fängnis verurteilt. Für die Hebamme lautete das Urteil auf
3 Jahre Zuchthaus.
   Schade, daß man die Wahrsagerin nicht erwischt hat. Sie
ist die wahre Urheberin des Unheils. Für sie wäre eine
exemplarische Strafe angebracht gewesen!

5. Juli 1915

BR 0007 Nr. 38864 (17)

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Düsseldorf, BR 0007, Nr. 38864, o. Bl.

Der Einfluss der Militärbehörden reichte weit über militärische Fragen im engeren Sinne hinaus. In ihren Zuständigkeitsbereich fielen viele verwaltungspolizeiliche Aufgaben, bei denen sie den zivilen Polizeibehörden (Regierungspräsidenten, Polizeipräsidenten, Landräte) vorgesetzt waren. So regulierte etwa das VII. Armeekorps auch für das Rheinland den Umgang mit empfängnisverhütenden Mitteln und Abtreibungen– wobei Regulierung ein weitgehendes Verbot jenseits von approbierten Medizinern bedeutete.