Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Oktober 1916
Rinder an Landwirte im Siegkreis abzugeben.
Bekanntmachung.
Der Kommunalverband des Siegkreises gibt hochtragende
Rinder gegen Zahlung einer Abmelkgebühr an kleine Landwirte
im Siegkreise ab. Die Rinder bleiben Eigentum des Kommunalver-
bandes und sind im April 1917 von den Landwirten zurückzugeben.
Interessenten können nähere Bedingungen auf dem Geschäfts-
zimmer des Nahrungsmittelamtes des Siegkreises in Siegburg, Kreis-
haus Zimmer 6 erfragen.
Siegburg, den 17. Oktober 1916.
Der Landrat v. Dalwigk.