30. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Oktober 1918

Die geringen Honigablieferungen gefährden die Versorgung in den Lazaretten.

    –  Die Ablieferungen der Honigpflichtmengen
durch die Imker, an die Honigsammelstellen er-
folgen vielerorts so ungenügend, daß die Beliefe-
rung der Lazarette, Krankenanstalten und derglei-
chen auch in bescheidenstem Umfang gefährdet ist.
Wenn auch die ungewöhnliche schlechte Honigernte
hierbei mitwirkt, so entziehen sich doch nicht wenige
Imker ihrer Ablieferungspflicht, um Honig ander-
weit zu erheblich teueren Preisen zu verkaufen. Es
wird darauf hingewiesen, daß denjenigen Imkern,
die ihrer Honigpflichtmenge nicht abliefern oder
hiervon nicht durch Entscheidung der Honigvermitt-
lungsstelle in Berlin W 57 ganz oder teilweise
befreit sind, der Bezug von Bienenzucker in diesen
und erforderlichenfalls auch im nächsten Jahr ge-
sperrt werden wird. Anträge auf Ermäßigung
der Pflichtabgabe sind durch Vermittlung des
Imkervereins dem der Imker angehört, mit dessen
gutachtlicher Äußerung der Honigvermittlungsstelle
in Berlin W 57 einzureichen. Die Anträge haben
vor allem die Anzahl der Bienenvölker, für die
Zucker empfangen ist, und eine Angabe über die
Menge des geernteten Honigs zu enthalten. An-
träge von Imkern, die keinem Verein angehören,
sind dem Kommunalverbande einzureichen.

17. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. Juli 1918

Amtliche Bekanntmachung zur Ablieferungsschuldigkeit im Kreis Schleiden

Amtliches.
Ablieferungsschuldigkeit an Feldfrüchten.
Die Richterfüllung ihrer Ablieferungsschuldig-
keit haben zahlreiche Landwirte in diesem Wirt-
schaftsjahre damit erklären und entschuldigen
wollen, daß ein großer Teil ihrer Früchte durch
Wildschade, Hagelschlag, Auswintern usw.
verdorben sei. Eine Nachprüfung dieser An-
gaben war oft nicht möglich. Diejenigen Land-
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29. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. Mai 1918

Überprüfung der Ablieferungsschuldigkeit im Kreis Schleiden

Ablieferungsschuldigkeit an Feldfrüchten.
Die Nichterfüllung ihrer Ablieferungsschuldigkeit

haben zahlreiche Landwirte in diesem Wirtschaftsjahre
damit erklären und entschuldigen wollen, daß ein großer
Teil ihrer Früchte durch Wildschaden, Hagelschlag, Aus-
wintern usw. verdorben sei. Eine Nachprüfung dieser
Angaben war oft nicht möglich. Diejenigen Landwirte,
die in diesem Jahre ihre verminderte Ablieferung
durch Einreden vorstehender oder ähnlicher Art be-
gründen wollen, fordere ich daher auf, die angebliche
Beschädigung ihrer Feldfrüchte bei dem zuständigen
Herrn Bürgermeister anzumelden, bevor die Früchte
von den Grundstücken entfernt werden. Der Herr
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