Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Oktober 1918
Die geringen Honigablieferungen gefährden die Versorgung in den Lazaretten.
– Die Ablieferungen der Honigpflichtmengen
durch die Imker, an die Honigsammelstellen er-
folgen vielerorts so ungenügend, daß die Beliefe-
rung der Lazarette, Krankenanstalten und derglei-
chen auch in bescheidenstem Umfang gefährdet ist.
Wenn auch die ungewöhnliche schlechte Honigernte
hierbei mitwirkt, so entziehen sich doch nicht wenige
Imker ihrer Ablieferungspflicht, um Honig ander-
weit zu erheblich teueren Preisen zu verkaufen. Es
wird darauf hingewiesen, daß denjenigen Imkern,
die ihrer Honigpflichtmenge nicht abliefern oder
hiervon nicht durch Entscheidung der Honigvermitt-
lungsstelle in Berlin W 57 ganz oder teilweise
befreit sind, der Bezug von Bienenzucker in diesen
und erforderlichenfalls auch im nächsten Jahr ge-
sperrt werden wird. Anträge auf Ermäßigung
der Pflichtabgabe sind durch Vermittlung des
Imkervereins dem der Imker angehört, mit dessen
gutachtlicher Äußerung der Honigvermittlungsstelle
in Berlin W 57 einzureichen. Die Anträge haben
vor allem die Anzahl der Bienenvölker, für die
Zucker empfangen ist, und eine Angabe über die
Menge des geernteten Honigs zu enthalten. An-
träge von Imkern, die keinem Verein angehören,
sind dem Kommunalverbande einzureichen.