30. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Oktober 1918

Die geringen Honigablieferungen gefährden die Versorgung in den Lazaretten.

    –  Die Ablieferungen der Honigpflichtmengen
durch die Imker, an die Honigsammelstellen er-
folgen vielerorts so ungenügend, daß die Beliefe-
rung der Lazarette, Krankenanstalten und derglei-
chen auch in bescheidenstem Umfang gefährdet ist.
Wenn auch die ungewöhnliche schlechte Honigernte
hierbei mitwirkt, so entziehen sich doch nicht wenige
Imker ihrer Ablieferungspflicht, um Honig ander-
weit zu erheblich teueren Preisen zu verkaufen. Es
wird darauf hingewiesen, daß denjenigen Imkern,
die ihrer Honigpflichtmenge nicht abliefern oder
hiervon nicht durch Entscheidung der Honigvermitt-
lungsstelle in Berlin W 57 ganz oder teilweise
befreit sind, der Bezug von Bienenzucker in diesen
und erforderlichenfalls auch im nächsten Jahr ge-
sperrt werden wird. Anträge auf Ermäßigung
der Pflichtabgabe sind durch Vermittlung des
Imkervereins dem der Imker angehört, mit dessen
gutachtlicher Äußerung der Honigvermittlungsstelle
in Berlin W 57 einzureichen. Die Anträge haben
vor allem die Anzahl der Bienenvölker, für die
Zucker empfangen ist, und eine Angabe über die
Menge des geernteten Honigs zu enthalten. An-
träge von Imkern, die keinem Verein angehören,
sind dem Kommunalverbande einzureichen.

11. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. September 1918

Leihgebühren für das Ausleihen von Sackmaterial im Kreis Schleiden

Sackmaterial für die Getreideablieferung.
Mit Rücksicht auf den großen Sackmangel ist es
dringend erwünscht, daß die Landwirte für die Ge-
treideablieferung an die Kommissionäre ihr eigenes
Sackmaterial benutzen.
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3. Januar 1916

BAST_03_01_1916_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Januar 1916

Solinger Landwirte werden unter Strafandrohung zur Getreideabgabe verpflichtet

   Bekanntmachung.
   Die Landwirte werden hiermit aufgefordert, die in ihrem
Besitz befindlichen Getreidevorräte (Weizen, Roggen, Gerste
und Hafer) bis zum 5. Januar 1916 an den Kommissionär der
Stadt Solingen, J.C. Döpper, Bismarckstraße Nr. 11, abzu-
liefern.
   Sollte dieser Aufforderung keine Folge geleistet werden,
so bin ich gezwungen, gegen die Säumigen Zwangsmaßregeln
in Anwendung zu bringen und ein Strafverfahren einzuleiten.
   Ganz besonders mache ich darauf aufmerksam, daß der-
jenige, der falsche Angaben über die in seinem Besitze befind-
lichen Getreidevorräte macht, solche verheimlicht, beseitigt,
nicht pfleglich behandelt oder verfüttert, mit Gefängnis oder
mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft wird.
   Solingen, den 30. Dezember 1915.
                               Der Oberbürgermeister: Dicke